Illegale Plattform germanyhusicaysx.onion gebustet? DiDW sagt ade!

    • Illegale Plattform germanyhusicaysx.onion gebustet? DiDW sagt ade!



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      Versucht man die Seite germanyhusicaysx.onion im Tornetzwerk zu erreichen, ist dies bereits mindestens seit dem 09.06.2017 nicht mehr möglich. Das Einzige, das man jetzt dort noch zu sehen bekommt, ist ein BKA Banner. Demnach wurde die Plattform und der kriminelle Inhalt durch das BKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main beschlagnahmt.

      Laut Alexa Traffic Rank war germanyhusicaysx.onion.to auf Platz 55.044 und 0,00167% Internet-Nutzer besuchten diese Seite. Mit 8.350 täglichen Besuchern erzielten sie 19.539 (2.34 pro Besucher) Seitenaufrufe pro Tag. Folglich handelte es sich dabei um ein relativ großes, deutschsprachiges Forum.

      Gerüchten zufolge könnte diese Schließung noch eine Reihe von Hausdurchsuchungen nach sich ziehen, falls die Nutzerdaten unverschlüsselt vorlagen, war es doch ein Marktplatz für den Verkauf illegaler Waren aller Art.
      Natürlich ist bisher alles reine Spekulation. Tatsächlich könnte es auch sein, dass ein Hackangriff auf die Plattform erfolgte oder es wäre zudem denkbar, der Betreiber selbst hat die Seite vom Netz genommen. Momentan sind wir auf der Suche nach weiteren Fakten, die Licht in diese Angelegenheit bringen könnten.

      Update:
      Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Montag haben Beamte des BKA mit Unterstützung von Spezialkräften der Bundespolizei am Abend des 8. Juni 2017 in Karlsruhe einen 30-jährigen Beschuldigten aus Karlsruhe festgenommen und dessen Wohnung durchsucht. Das Forum „Deutschland im DeepWeb“ (DiDW), das unter der Adresse germanyhusicaysx.onion im Tornetzwerk zu erreichen war, ist vom Netz genommen.
      Der Beschuldigte, der im Forum unter dem Namen „luckyspax“ oder „Lucky“ auftrat, steht im Verdacht, seit März 2013 als alleiniger Administrator die große, deutschsprachige Darknet-Plattform „Deutschland im DeepWeb“ (DiDW) betrieben zu haben. Die als Forum aufgebaute Plattform, auf der nach Polizeibericht zuletzt über 20.000 Mitglieder registriert waren, verfügte unter anderem über eine Marktplatz-Sektion, über die zahlreiche illegale Handelsgeschäfte getätigt wurden. Insbesondere war es ein Umschlagplatz für illegale Drogen- und Waffenverkäufe. Darüber hinaus konnten über die Plattform auch Falschgeld, gefälschte Personalausweise, ausgespähte Kreditkartendaten und Kundenkonten auf Internethandelsplattformen sowie gefälschte Bankkonten erlangt werden. Auch die Anbahnung des Erwerbs der bei dem Amoklauf in München am 22. Juli 2016 eingesetzten Waffe erfolgte über diese Plattform.

      Der Festnahme am Donnerstagabend gingen laut BKA monatelange verdeckte Ermittlungen voraus. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten Einsatzkräfte zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer, Datenträger und geringe Mengen Betäubungsmittel sicher. Auch der Server wurde beschlagnahmt, das Forum abgeschaltet.
      Der Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe hat am Freitag einen bereits erlassenen Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Waffen und Betäubungsmitteln verkündet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
      Das nun geschlossene DiDW war primär zum Meinungsaustausch gedacht. Es gab jedoch auch zahreiche Händler, die ihre Ware in Threads angeboten und verkauft haben.

      Quelle: tarnkappe.info/illegale-plattf…husicaysx-onion-gebustet/


      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Prozess um Darkweb-Forum DiDW: Sechs Jahre Haft für Administrator

      Der Betreiber des Darkweb-Forums DiDW ist der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. Auf DiDW war ein folgenschwerer Waffenhandel eingefädelt worden.

      Das Landgericht Karlsruhe hat am Mittwoch den Betreiber der Darkweb-Plattform "Deutschland im Deep Web" (DiDW), Alexander U., zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der weitaus größte Teil der Strafe betrifft den Anschlag am Münchener Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Dafür habe sich U. der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sagte der Richter. Der Rest verteilt sich auf Beihilfe zu Waffengeschäften und "Werbung" für Drogengeschäfte.

      Quelle: heise.de/newsticker/meldung/Pr…dministrator-4256723.html
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, rechtskräftig.

      Bundesgerichtshof schrieb:

      Ausgabejahr 2019
      Erscheinungsdatum 19.08.2019
      Nr. 109/2019

      Beschluss vom 6. August 2019 – 1 StR 188/19

      Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf Teile des Schuldspruchs beschränkten Revision. Er beanstandet, dass ihm fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Tötungen und Körperverletzungen vorgeworfen wird.

      Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils betrieb der Angeklagte als alleiniger Administrator eine Plattform im Darknet. Diese war auf größtmögliche Anonymität und Abschottung angelegt und mit dem Zusatz versehen: "Keine Kontrolle, alles erlaubt." Dementsprechend hatte er verschiedene Unterkategorien eingerichtet, die dem Werben für Betäubungsmittel und dem Vertrieb von Waffen dienten. Nachdem im November 2015 seine Plattform von der Presse mit dem Erwerb der Waffen für das Attentat von Paris am 13. November 2015 in Verbindung gebracht worden war, deaktivierte der Angeklagte die Waffenkategorie, um das Medieninteresse daran einzudämmen. Schon am 2. Januar 2016 aktivierte er diese Kategorie erneut, so dass sie und die darin hinterlegten Gesuche für registrierte Nutzer der Plattform sichtbar waren.

      Über diese Plattform wurden durch die Nutzer illegale Waffengeschäfte ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Genehmigungen abgewickelt. Gegenstand eines dieser Geschäfte war der Verkauf einer Pistole Glock und 567 Patronen an den 18 Jahre alten David S., die ihm der Verkäufer, der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Philipp K., am 20. Mai und 17. Juli 2016 übergab.

      Am frühen Abend des 22. Juli 2016 schoss David S. mit der Waffe und der Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. verließ sodann das Einkaufszentrum und schoss auf die zu Fuß Flüchtenden. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Er ging zurück in das Einkaufszentrum und erschoss dort einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er noch eine weitere Person durch einen Schuss. Es gelang ihm, sich etwa zweieinhalb Stunden zu verbergen; als er schließlich von der Polizei entdeckt wurde, erschoss er sich selbst.


      In die Planung dieser Tat hatte David S. niemanden einbezogen. Auch der Angeklagte wusste nichts von diesen Plänen. Aber er hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Dies gilt, zumal da der Angeklagte durch die Berichterstattung über das Pariser Attentat auf eine solche Möglichkeit aufmerksam geworden war.

      Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

      Vorinstanz:
      LG Karlsruhe – Urteil vom 19. Dezember 2018 – 4 KLs 608 Js 19580/17
      Karlsruhe, den 19. August 2019
      Quelle
    • Tarnkappe.info schrieb:

      Lucky muss sich mit 6 Jahren Freiheitsentzug abfinden
      Der BGH bestätigte die fahrlässige Tötung nebst Körperverletzung sowie die Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten über Luckys Forum DiDW. Ohne das Forum hätte der Schütze seine Waffe nicht kaufen und folglich auch nicht das Attentat realisieren können. Deswegen wurde die Revision gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe abgewiesen. Lucky wurde von der Instanz darunter bereits im Januar 2018 verurteilt.

      Nachfolger erlaubten Drogen- aber keinen Waffenhandel
      Die Betreiber der Nachfolgeforen bekräftigten im Rahmen des Interviews ihre Entscheidung, neben einem zensurfreien Forum auch Anbietern illegaler Substanzen ihre Tätigkeit zu ermöglichen. Sudo schrieb uns damals, dass zum Thema Freiheit auch die gehöre, jedem zu ermöglichen, die Substanzen zu konsumieren, die sie oder er konsumieren möchte. Bei DiDW 2 und DiDW 3 war der Verkauf von Drogen erlaubt. Den Handel mit Waffen hatte man hingegen verboten. Beide Nachfolger sind nicht mehr online.


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      Quelle