Frage zu Rückbuchungsmöglichkeit bei nicht korrekter Schreibweise des Kontoinhabers

    • Frage zu Rückbuchungsmöglichkeit bei nicht korrekter Schreibweise des Kontoinhabers

      Eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
      Vor 2 Wochen waren wir so doof und sind auf ein gehacktes Ebay Konto reingefallen.
      Wir haben schon alles unternehmen, was zu unternehmen ist.....
      Jetzt ist mir noch aufgefallen, dass ich bei der Überweisung einen Fehler machte:
      Der Vorname des Kontoinhabers heißt " Michal", ich schrieb aber in der Überweisung
      "Michael".
      Durfte die Bank den Auftrag mit diesem Fehler ohne Rückfrage ausführen?
      Ich könnte zwar auf unserer Bank nachfragen, aber ich habe immer das Gefühl, denen
      ist das alles relativ egal, oder zuviel Arbeit.
      Danke
    • Bei der Ausführung einer Überweisung hat die Bank ausschließlich die Kontonummer sowie die Bankleitzahl oder die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu.

      Die Bank muss daher keinen Kontonummer-Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende Kontonummer an, darf die Bank die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen.

      Quelle:
      bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Z…zahlungsverkehr_node.html
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.