wisl83 schrieb:
Aber damit ich auch mal was dazu Beitrage, was man in solchen Fällen meiner Meinung nach tun sollte.
Gesamtschaden zusammenrechnen.
Im Gefängnis und danach in einer staatlichen Anstalt so lange arbeiten lassen, bis der entstandene Schaden abgearbeitet wurde.
Dieses Geld dann der geschädigten Gesellschaft zurück erstatten.
Und übrigens: Schon jetzt sind Strafgefangene im Gefängnis zur Arbeit verpflichtet (§ 141 StVollzG). Sofern ein Schuldtitel z.B. von Geschädigten besteht, wird mit der Gefängnisarbeit verdiente Geld selbstverständlich zur Begleichung dieser Forderungen herangezogen, es gelten dann nicht einmal die sonst üblichen Pfändungsfreigrenzen.
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