PayPal (Freund senden) akzeptieren?

    • PayPal (Freund senden) akzeptieren?

      Hallo liebe Community,

      ich verkaufe gerade ein paar alte Sachen auf ebay zB http://www.ebay.de/itm/253077749962 und einer der Käufer fragt mich jetzt, ob ich Paypal "an Freunde senden" akzeptieren würde.
      Da ich in der Vergangenheit mehrmals auf der Suche hier gelandet bin, habe ich mich jetzt auch endlich mal angemeldet und frage selber mal nach.

      Also wenn ich richtig infomiert bin, würde ich bei "an Freunde senden" zwar Gebühren sparen, aber eine Versicherung gäb es dann nicht oder ist das nur für den Käufer relevant?
      Ich verstehe gerade nicht so ganz, warum der Käufer mich das fragt? Will er damit den Preis drücken? Hätte ich Nachteile, wenn ich darauf eingehe?

      Ich hoffe, jemand kann mir einen Rat geben und ich danke schonmal ganz herzlich vorab! :)

      Lieben Gruß
      Astrid
    • Astrid80 schrieb:

      und einer der Käufer fragt mich jetzt, ob ich Paypal "an Freunde senden" akzeptieren würde.
      Das verstehe ich jetzt auch nicht ganz.
      Du bietest die Sachen zur "Abholung" an, warum will er per Paypal bezahlen?

      Lass es sein - kaufen - abholen - Barzahlung auf die Hand!
      (Er könnte bezahlen per PP, dann abholen, dann ein gehacktes Konto melden!)

      Paypal und Abholung - geht nicht!

      Lass Paypal als Bezahlmethode grundsätzlich weg -
      paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
    • Klar, mit der Barzahlung bei Abholung geht's am besten und das werde ich wohl auch tun. Auch zukünftig dann direkt ohne Paypal. Wollte nur den Interessentenkreis vergrößern, aber bei dem Interessenten (nicht Käufer, wie oben geschrieben) verstehe ich auch die Frage nicht...
      Danke dir für den Rat!
    • Paypal und Abholung schließt sich grundsätzlich aus.
      Ohne Versandbeleg kein Verkäuferschutz, so lauten nun mal die Vertragsbedingungen, die man akzeptiert, wenn man als Verkäufer Paypal anbietet. Da nützt auch keine unterschriebene Empfangsquittung des Käufers oder was auch immer. PayPal fordert vom Verkäufer einen Versandbeleg mit nachverfolgbarer Trackingnummer eines Versandunternehmens, ansonsten kann der Verkäufer die Ware auch gleich aus dem Fenster schmeissen.

      PayPal Freundezahlung
      sollte man als Verkäufer höchstens dann annehmen, wenn es um wirklich kleine Summen und Ramschware wie gebrauchte Klamotten, Bücher oder ähnliche Flohmarktartikel geht.
      Beim Verkauf hochwertiger Ware hingegen besteht die Gefahr, daß die Zahlung über einen gehackten Paypal-Account erfolgt. Die Zahlung wird vom echten PP-Accountinhaber storniert, sobald er den Hack bemerkt, der Verkäufer schaut in die Röhre und hat weder Geld noch Ware. Da nützt ihm auch ein Versandbeleg nichts mehr, Paypal Freundezahlung heißt so, weil es eben nicht zur Abwicklung von Verkaufstransaktionen gedacht ist. "Käufer- oder Verkäuferschutz" gibt es da überhauptnicht, weil mit dieser Art der Zahlung weder etwas gekauft noch eine Dienstleistung bezahlt wird, sondern man lediglich Freunden / Bekannten, die einen hoffentlich per se nicht betrügen, Geld schickt.
    • Schützin schrieb:

      Paypal und Abholung schließt sich grundsätzlich aus.

      Nicht mehr. Seit der letzten AGB-Änderung sind Artikel, die abgeholt werden, nicht mehr vom Käuferschutz erfasst. Mit anderen Worten: wählt der Käufer bei ebay in der Kaufabwicklung "Selbstabholung" aus (oder z.B. Click&Collect) und zahlt dann mit Paypal, reicht Paypal das um keinen Käuferschutz zu gewähren.


      Paypal Käuferschutzrichtlinie Ziff. 3.2 schrieb:

      3.2. Ausnahmen
      Anspruch auf Käuferschutz kann für

      den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:
      (...)
      Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,


      Und ja, das funktioniert tatsächlich so. Selbst wenn ein Fall geöffnet und von ebay zu Gunsten des Käufers entschieden wird weil ebay mal wieder keine Ahnung von den KS-Richtlinien hat, die sich da zu eigen machen reicht ein Anruf bei PP um den KS-Antrag auch noch nachträglich endgültig zu entsorgen. Wobei ich empfehlen würde, auch einen bei ebay eröffneten Fall schon vor der Entscheidung durch ebay nicht nur mit ebay (einschliesslich SR-Nummer) sondern auch mit PP durchzusprechen.

      Insbesondere PP mag so was nämlich gar nicht. Die sehen darin einen Missbrauch des Käuferschutzes. Das lassen die einem Käufer zwar mal durchgehen, aber als Instrument zum kostenlosen Einkauf wollen sie das nicht werden lassen.


      Schützin schrieb:

      Beim Verkauf hochwertiger Ware hingegen besteht die Gefahr, daß die Zahlung über einen gehackten Paypal-Account erfolgt.

      Und genau da liegt das Problem. Um das mal deutlicher zu formulieren: der Verkäuferschutz, der den Verkäufer vor Rückbuchungen wegen unberechtigtem Kontozugriff oder Kreditkartenmissbrauch aller Art (auch z.B. ungedeckten Prepaid-KK) schützt ist hier nicht existent.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.