pandarul schrieb:
Du meinst, weil DHL 2011 das Päckchen mit Nachweis umbenannt und die Haftungshöhe geändert hat? Das stimmt.hasjana schrieb:
zumindest als DHL-Versandform im Inlandsversand gibt es das nicht
Was ist denn ein Päckchen eigentlich? Laut Duden ein kleines Paket (duden.de/rechtschreibung/Paeckchen)
Und das DHL-Paket bis 2 kg (die gleiche Gewichtsgrenze wie die eines Päckchens) hat die zulässigen Abmaße eines.... Päckchens, genau (60x30x15). Während die richtigen, also nicht-kleinen Pakete 120x60x60 groß sein dürfen.
Päckchen verschickt man bei DHL übrigens unter dem Link "Pakete versenden", siehe
dhl.de/de/privatkunden/pakete-…-versenden/paeckchen.html
So ganz genau differenziert nicht mal DHL.
Wußtest du, daß alle Päckchen (ja, die richtigen jetzt!) eine Sendungsnummer haben? Wenn man das Porto über eBay kauft, wird die übrigens ins System übernommen. Automatisch. Sie ist dummerweise von außen nicht trackbar, wohl aber für DHL, es macht nämlich in Wirklichkeit überhaupt keinen Sinn, extra eine Sendungsart vorzuhalten, die man im internen Postfluß nicht auffinden kann. Nachforschungsaufträge zu Päckchen ergeben i.d.R. deshalb auch nach 2 Tagen dessen Aufenthaltsort (so lange braucht der Brief mit dem Ergebnis bis zum Absender).
Also ja, DHL Päckchen sind durchaus sendungsverfolgbar. Immer daran denken, es geht um ein juristisches Problem, das ist wie Sprachwissenschaft, nicht wie gesunder Menschenverstand.
Der Vollständigkeit: bei Hermes und GLS heißt es Päckchen (mit Tracking), DPD kennt den Begriff nicht. Irgendwelche Speditionen habe ich nicht geprüft, ich nehme an, je mehr man sich vom Privatkunden mit Einzelversand entfernt, desto unwahrscheinlicher ist es, auf einen anderen Begriff als "Paket" zu treffen.
Ansonsten fragen wir doch mal, was war konkret vereinbart?
@aurum: Das ist mit Verhandlung und Urteil, Gerichtsstand ist beim VK. Die Reisekosten und etwaige Gelder für Verdienstausfall oder die Zeugen sind nicht mit drin, insofern ist "maximal" natürlich falsch. Ich meinte eher, darauf kann man die Sache jederzeit begrenzen, wenn man merkt, daß es nicht so läuft wie man sich das vorstellt. Zeugen fallen z.B. raus, wenn man den Versand unstrittig stellt, zur Verhandlung kann man Untervertretung vornehmen usw. Ohne eigenen Anwalt und mit (im schlimmsten Fall) Anerkenntnis während des Verfahrens wird ein etwaiges Verlieren sogar deutlich billiger, nämlich ~120 Euro. So viel kostet "mal schauen ob der andere wirklich klagt", wenn man sich im Falle gar nicht wehrt sondern dann nur noch die Kosten minimiert.
Eins noch: oben sind es 420 statt 400, weil ich dumm überschlagen habe (es gibt keine Anrechnung von bereits gezahlter außergerichtlicher Tätigkeit, der eigene Anwalt kostet also so viel wie der gegnerische und nicht weniger).
auch "richtige" Pakete dürfen nicht immer 120x60x60 cm sein - wobei, dürfen schon, nur muss man dann halt bei einem Gewicht unter 10kg ein 20kg-Paket bezahlen (ist aber eher OT)
... und ja, die "Sendungsnummer" für Päckchen war mir bekannt - da sie aber von aussen nicht verfolgbar ist, spielt es für die meisten Versender eher keine Rolle, was intern machbar ist