Immobilienvereinbarung

    • Immobilienvereinbarung

      Hat so eine Vereinbarung Gültigkeit?

      Die Verbindlichkeit für das Angebot wird bis zur zur Werksvertragsunterzeichnung verlängert.
      Uns ist bekannt, dass die Kauferklärung verbindlich ist und kann nur durch einen Werksliefervertrag ersetzt werden.
      Bei einem event. Rücktritt werden die Planungskosten gemäß der HOAI sowie eine Rücktrittsgebühr von 5% des Kaufpreises zzgl. ges. MwST ohne jegliche Einrede an die ... erstattet.

      Danke
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Was hast Du denn nun schon wieder angestellt? ;)


      Penny schrieb:

      Die Verbindlichkeit für das Angebot wird bis zur zur Werksvertragsunterzeichnung verlängert.

      Hier ist die Rede von einem Werkvertrag.

      Penny schrieb:

      Uns ist bekannt, dass die Kauferklärung verbindlich ist und kann nur durch einen Werksliefervertrag ersetzt werden.
      Und hier von einem Werkliefervertrag mit einer "Kauferklärung".


      Penny schrieb:

      Bei einem event. Rücktritt werden die Planungskosten
      Wessen Rücktritt?

      Ich sag es mal so. Du wartest jetzt mit der Vergabe des Werkvertrages so lange, bis ein Euro sechs Filler wert ist und dann berufst Du dich auf das ja immer noch gültige Angebot.

      Die Ware ist im übrigen sofort zu liefern, denn da besteht eine "Kauferklärung". Bezahlt wird aber erst, wenn der Werkliefervertrag (für den es n.b. kein Angebot gab) diese "Kauferklärung" ablöst.

      Und falls der Unternehmer dann nicht bereit ist, statt 10000 Euro 600 Forint zu nehmen, dann erstattet er 5% ohne jede Einrede.

      Wer hat denn diesen Vertrag formuliert? Du ? :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was hast Du denn nun schon wieder angestellt?
      nichts ;)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hier ist die Rede von einem Werkvertrag.
      Ja so steht es geschrieben.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und hier von einem Werkliefervertrag mit einer "Kauferklärung".
      Und dann ist es so geschrieben.

      Es geht um eine Vereinbarung zur Erstellung der Planungsunteragen und Erstellung eines Hauses.

      Werden die 5% Rücktrittsgebühr zzgl. ges. MwST fällig, wenn der Unterzeichner von diesem Vertag zurücktritt?

      Oder ist der ganze Vertrag so geschrieben ungültig?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wer hat denn diesen Vertrag formuliert? Du ?
      Nein ich baue keine Häuser :D
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

    • Ja, NOCH nichts. ;)

      Ist das eigentich der gesamte Vertragstext? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

      Das erste was mich daran stört ist die lange, faktisch unbegrenzte Bindungsfrist an das Angebot.

      Penny schrieb:

      Uns ist bekannt, dass die Kauferklärung verbindlich

      Nochmal: welche Kauferklärung? Eben sprachst du noch von Architekten-nd Bauleistung. Da gibt es keine "Kauferklärung", da gibt es hinsichtlich des Architekten einen Werkvertrag und hinsichtlich des Bauträgers einen Werkliefervertrag.


      Penny schrieb:

      Bei einem event. Rücktritt werden die Planungskosten gemäß der HOAI sowie eine Rücktrittsgebühr von 5% des Kaufpreises zzgl. ges. MwST ohne jegliche Einrede an die ... erstattet.

      Halte ich für den Versuch, dich über den Tisch zu ziehen. Da fehlt die Einschränkung, dass der Rücktrittsgrund bei dir zu suchen sein muss.

      Was ist das denn für ein Vogel?

      Und... ähhhmmm... Du willst echt ein Haus bauen? Jetzt nicht wirklich?

      Kauf dir achzehn Tonnen Legosteine. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ist das eigentich der gesamte Vertragstext? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
      Ich schreib den Text komplett ab.

      Vereinbarung

      Hiermit beauftragen wir die Fa....zum Erstellen der notwendigen Planungsunterlagen wie Baugesuch Statik und Erstellung des Einfamilienhaus. Bindend und Grundlage für die Kauferklärung ist das Angebot vom 26.06.
      Die Verbindlichkeit für das Angebot wird bis zur Werksvertragsunterzeichnung verlängert.
      Uns ist bekannt, dass die Kauferklärung verbindlich ist und kann nur durch einen Werksliefervertrag ersetzt werden.
      Beim eventuellen Rücktritt werden die Planungskosten gemäß der HOAI sowie eine Rücktrittsgebühr von 5% des Kaufpreises zzgl. der ges. MwST ohne jegliche Einrede an die XXX erstattet.

      Die verbindliche Kauferklärung wird ungültig, wenn das geplante Objekt liquiditätsmäßig nicht finanzierbar ist bzw, das genannte Grundstück nicht erworben werden kann.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • Penny schrieb:

      Ich schreib den Text komplett ab.

      Jetzt nicht ernsthaft oder?

      Ich bin kein Fachmann für Baurecht aber ich sag das mal so: da ist weder ein Termin für die Fertigstellung drin noch irgendeine Sicherheit für den Fall von Verzögerungen oder Insolvenz des Bauträgers oder seiner Subunternehmer. Um nur mal zwei der häufigsten Probleme zu nennen.

      Ich würde dir raten,zu einem Fachanwalt dener Wahl zu gehen (Haus&Grund hilft dir sicher dabei) und das Ganze Ding prüfen zu lassen. angesichts der Summen um die es da insgesamt geht sind ein paar hundert Euro gut investiertes Geld.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.