VORSICHT: Nadja Michaela Mehrhoff-Briol + Rainer Bobeth / boxesandmore / Boxes and more / Boxen and more / Boxen und more / Boxen und mehr / Boxesandmore / Boxenandmore

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      Anbieter der eBay-Garantie ist die eBay International AG, Helvetiastr. 15/17, CH-3005 Bern.

      ABER


      Der eBay-Käuferschutz gilt bei Angeboten mit der eBay-Garantie für alle Zahlungsmethoden, die der Verkäufer akzeptiert.
      Der eBay-Käuferschutz ist ein Service der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.
      (Hervorhebung)

      Die Rückerstattung erfolgt über PayPal. Sollten Sie noch kein PayPal-Konto besitzen, werden Sie gebeten, ein kostenloses PayPal-Konto zu eröffnen.


      Es gibt tatsächlich entsprechende Verträge zwischen den beiden. eBay verpflichtet sich im Umkehrschluß z.B., für soundsoviel % PayPal-Quote beim Bezahlen zu sorgen. Ich nehme an die handvoll Überweiser bei der eBay-Garantie fallen auch nicht sooo ins Gewicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • In diesem Fall handelt es sich um eine Kulanzzahlung von eBay. Solange dir nicht irgendwelche Bedingungen dafür mitgeteilt wurden, ändert das für dich nichts. Insbesondere ist dein Kaufvertrag mit Frau Mehrhoff-Briol noch gültig, der löst sich ja nicht in Luft auf, weil ein Dritter dir aus Mitleid (oder PR-Gründen) irgendwelches Geld überweist.
    • boxesandmore schrieb:

      Woher wollen Sie wissen, ob die Geschäfte nicht vollkommen ordentlich bis zur Sperrung des eBay Kontos und der Konten aufgrund einer ANONYMEN Anzeige abgewickelt wurden?
      Die Staatsanwaltschaft MUSS aufgrund einer solchen Anzeige ermitteln!

      Ich möchte nochmal einen Exkurs zu Frau Mehrhoff-Briols Glaubwürdigkeit machen. Deshalb nehme ich auf vorgenannte Unwahrheit Bezug. Die Sache wurde ja schon ausreichend kommentiert, aber es war immer noch der eine oder andere Zweifel aus Postings von betroffenen Opfern herauszulesen, ob nicht doch etwas an der ganzen "Rufmord"-Lüge dransein könnte.

      Richtig ist, daß in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht ermitteln DARF (um mal die Versalien von oben zu borgen).

      Dazu gibt es einen so schönen wie aktuellen Beschluß (in einer thematisch nicht mit Internetbetrug zusammenhängenden Sache), den ich mal teilzitieren möchte - mit Hervorhebungen:


      LG Augsburg, 1 Qs 339/17 schrieb:


      Im Einklang mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.07.2017, 2 BvR 274/14) bedeutet dies, dass eine anonyme Anzeige grundsätzlich nicht ausreicht einen Anfangsverdacht zu begründen.

      Jegliche andere Sichtweise würde dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen.

      Es ist mit der Rechtsordnung und dem Wertesystem der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar, wenn allein aufgrund einer anonymen Behauptung Durchsuchungen bei bislang völlig unbescholtenen Bürgern erfolgen. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft auch die Unschuldsvermutung zu beachten.

      [...]

      Anders als bei namentlich gekennzeichneten Anzeigen setzt sich ein anonymer Anzeigeerstatter nicht der Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede aus. Weder die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters noch die Glaubhaftigkeit seiner Angaben ist für die Ermittlungsbehörden einschätzbar. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im bereits zitierten Beschluss ausführlich und zu Recht dargelegt, dass eine anonyme Anzeige nur genügen kann, „wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt wird.“

      Beides ist im vorliegenden Fall so offensichtlich nicht gegeben, dass sich die Frage stellt, ob die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens im vorliegenden Fall überhaupt zulässig war, zumal bereits Form und Diktion der Anzeige im vorliegenden Fall die Glaubhaftigkeit der Behauptungen nicht unterstreichen.

      Bei einer anonymen Anzeige, die nicht mit einem Stapel an für sich sprechenden Belegen eingeht, ist also bereits die Aufnahme von Ermittlungen im Regelfall unzulässig, ganz zu schweigen von sich ergebenden in Grundrechte eingreifende Maßnahmen wie Durchsuchungen oder gar Beschlagnahme und Arrest. Und es gibt dazu bereits eindeutige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes.

      Bei dem Gequatsche von anonymen Anzeigen handelt es sich um einen bewußten Täuschungsversuch der geneppten Kundschaft. Genau wie die Voraussage, daß alle Kunden ihre Gelder am Ende der Ermittlungen zurückbekommen werden, was Frau Mehrhoff-Briol unmöglich wissen kann. Es liegen ja mehrere Monate zurückliegende Strafanzeigen zu Grunde, und falls die StaA die eingefrorenen Gelder im Sinne der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung an die Opfer von Frau Mehrhoff-Briol auskehren wird, werden die artig wartenden Kunden, die noch nicht angezeigt haben und deshalb bei der StaA völlig unbekannt sind, leer ausgehen. Das dürfte auf der anderen Seite diejenigen freuen, die den Weg zur Polizei genommen haben, denn ihre Chancen auf vollständige Entschädigung steigen, wenn das nicht für alle betroffenen ausreichende Geld durch weniger Leute geteilt werden wird.

      Der Gedanke, daß bei der absehbaren neuerlichen Insolvenz Gelder aus unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden können, ist wohl wenig trostreich. Ob Frau Mehrhoff-Briol nun 7 oder 30 Jahre nichts zurückzahlen kann, dürfte für die Geschädigten in der Praxis wenig Unterschied machen.
    • boxesandmore schrieb:

      Bitte senden Sie mir doch eine E-Mail an info@boxesandmore.koeln
      Ich antworte immer!
      Diesen Beitrag muss ich noch einmal zitieren, wobei der letzte Satz von mir fett markiert wurde.

      Einem Käufer wurde die Lieferung für den 21.09 bis 26.10.2017 zugesagt.
      Der Käufer teilte heute 26.11.2017 mit, das er bis dato keine Ware und keine Antworten auf seine Anfragen erhalten hat.
    • Frau Mehrhoff-Briol oder ihr insolventer Partner Rainer Bobeth - so genau weiß man ja nicht, wer da nun wessen Gewerbe betreibt - können offensichtlich nichts ohne Gesetzesverstoß auf die Reihe bringen.

      Jetzt ist man auf quoka ohne Anbieterkennzeichnung als "privat" unterwegs:

      quoka.de/betten-bettzeug-matra…7317/boxspringbetten.html
      archive.li/z9W0i

      Hat da mal jemand gekauft und kennt das Konto?
    • Bei mindestens einem der inzwischen gesperrten Kleinanzeigen-Accounts wurde Interessenten / Käufern im November 2017 folgendes Bankkonto zum bezahlen genannt:

      Boxes and More
      Michaela Mehrhoff
      IBAN: DE30700222000020197625
      BIC: FDDODEMMXXX
      Fidor Bank


      Wer bisher weder Geld noch Ware von Frau Mehrhoff-Briol erhalten hat, sollte also, sofern er seine Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen möchte,
      auch dieses Bankkonto dem zuständigen Gerichtsvollzieher für Pfändungsmaßnahmen benennen !

      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=50557853
      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=51305928
    • Was ist dreist daran den Kunden einen Kontakt anzubieten? Oder könnte hier etwas geschrieben werden was zu der angeblichen „ Betrugsmasche“
      doch nicht so ganz passt?
      Es gibt leider bis heute immer noch keine info zum Impressum dieses Portales! Aber darum kümmert sich seit sechs Wochen auch die Staatsanwaltschaft. Genauso wie um die Verfasser der Beiträge von
      Pandarul
      Schützin
      MajorK
      atropa_belladonna
      Kaiolito
      Wir werden sehen , was am Ende rauskommt und welcher Kunde wirklich kein Geld oder Ware bekommen hat
      Schöne Feiertage Ihnen allen
    • Sie sind hier gesperrt worden, weil Sie mit verschiedenen Identitäten aufgetreten sind!

      Dabei ging es nicht um Kundensupport - sondern Sie haben versucht – Ihre Kunden mit scheinheiligen positiven Berichten zu täuschen!

      Außerdem haben Sie lange genug Zeit gehabt – sich mit Ihren Kunden in Verbindung zusetzten, dafür brauchen Sie nicht auktionhilfe!

      Ich wünsche Ihren Kunden schöne Weihnachten