VORSICHT: Nadja Michaela Mehrhoff-Briol + Rainer Bobeth / boxesandmore / Boxes and more / Boxen and more / Boxen und more / Boxen und mehr / Boxesandmore / Boxenandmore

    • Werte Frau Mehrhoff-Briol:
      Ein Gewerbe kann und darf man nicht aufbauen von / mit zinslosen Krediten der Kunden.
      Zwar waren die Käufer im vorliegenden Fall zumindest nicht ahnungslos. Jeder, der bei Ihnen ein Apple-Produkt gekauft hat, konnte bereits vor dem Kauf die völlig absurden Lieferzeiten sehen. Es muss also jedem Käufer auch völlig klargewesen sein, daß er mit seiner Vorkasse-Überweisung Ware finanziert, über die Sie zum Zeitpunkt des Kaufes eindeutig nicht verfügten.
      Wäre es anders gewesen, hätten Sie die verkauften Geräte ja binnen weniger Tage innerhalb Deutschlands liefern können.
      Eine gewisse Mitschuld kann man den Käufern, von denen etliche Sie wegen Warenbetruges bereits angezeigt hatten, schon bevor dieser Thread eröffnet wurde (was glauben Sie denn eigentlich, wieso Auktionshilfe auf Ihren aktuellen Fall überhaupt aufmerksam wurde ?!?), also nicht absprechen.

      Trotzdem frage ich Sie:
      Wie bitte kommen Sie dazu, Ware zu verkaufen und dafür per Vorkasse Geld zu kassieren, die Sie überhauptnicht besitzen???
      Sicherlich ist Vorkasse bei eBay üblich. Allerdings verlangt eBay dafür auch von seinen Verkäufern, daß sie die Ware "unverzüglich" an die Käufer ausliefern. Und unverzüglich meint ganz sicher nicht irgendwann nach 2-3 Monaten. "Geschäftsmodelle" (bzw Vorkasse-Schneeballsysteme) wie Ihres sind bei eBay aus gutem Grund ausdrücklich untersagt.

      Wenn Sie als gewerblicher Händler tätig sein wollen, dann kaufen Sie gefälligst zuerst die Ware mit Ihrem eigenen Kapital (!!!) bei einem Großhändler ein. Und erst dann können Sie sie an Endverbraucher weiterverkaufen. Wenn Sie selbst das Kapital nicht haben, um Ware einzukaufen, dann müssen Sie dafür einen Kredit aufnehmen bei einer Bank. So wie jeder andere seriöse Geschäftsmann auch.
      Und wenn die Banken Ihnen keinen Kredit geben, weil Sie mit genau dem gleichen Vorkasse-Modell bereits vor Jahren in eine Insolvenz geschliddert sind, dann können Sie eben nicht als gewerblicher Händler aktiv werden.
      So einfach ist das.
      Warum glauben Sie, daß ausgerechnet Sie nun das besondere Recht haben, Ihren Lebensstil mit der ungesicherten Vorkasse von Dritten finanzieren zu dürfen?
      Andere Menschen würden sicherlich auch gerne als selbständiger Händler ihr Geld verdienen. Aber wenn man dafür das nötige Startkapital nicht hat, dann geht das eben nicht. Basta.

      Dasselbe gilt übrigens auch für Ihre Schuhkommoden. Selbst da ist in fast jeder Bewertung eines mit der Ware an sich zufriedenen Käufers zu lesen, daß er wochen- oder monatelang auf seinen Schuhschrank gewartet hat.
      Ja, die Schränke werden geliefert. Aber wieso dauert das so lange? Herrgott, bauen Sie die Kisten doch zuerst und verkaufen Sie sie erst dann, wenn sie lieferfertig in ihrem Lager stehen !!
      Oder bezahlen Sie beim Bäcker und beim Schlachter auch schon heute für Brötchen bzw Koteletts, die Sie dann erst im Dezember über die Theke gereicht bekommen ?
      Jeder Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn erst am Ende des Monats, für die Arbeit, die er bereits geleistet hat. Und nicht für die, die er im nächsten oder übernächsten Monat (vielleicht) leisten wird.
      Warum glauben ausgerechnet Sie, daß Sie irgendwelche Sonderrechte haben und Bezahlung fordern / kassieren dürfen für Leistungen, die Sie noch garnicht erbracht haben und auch nicht zeitnah erbringen werden?

      Wenn SIe die Betten, iPhones und iPads wie jeder andere gewerbliche Händler erstmal mit Eigenkapital finanziert und erst verkauft hätten, nachdem die Ware in Ihrem eigenen Lager in Kall angekommen war, dann hätten Sie weder Käufern mitteilen müssen, daß ihre Ware beim Zoll festhängt noch sonst irgendwelche Ausflüchte machen müssen.
      Dann wäre das Geld, das die Staatsanwaltschaft jetzt auf Ihrem Konto beschlagnahmt hat, tatsächlich Ihres ( und nicht das der Käufer). Und die gesamte Ware für die Kunden, die bereits bezahlt haben, stünde lieferbereit in Ihrem Lager bzw wäre in den letzten 3 Wochen längst ausgeliefert worden.

      Das Risiko eines Gewerbes hat verdammtnochmal der Gewerbetreibende zu tragen und nicht dessen Kunden !!

      Sie stehen offensichtlich nicht zu Unrecht unter finanzieller Betreuung, denn erkennbar haben Sie aus der Pleite von 2011 erstens nicht das Geringste gelernt und zweitens auch immernoch nicht das geringste Unrechtsgefühl.
      Wie auch schon 2010 / 2011 sind es weder die bösen Schreiber in irgendwelchen Foren noch einzelne Käufer, die Ihnen Ihren Swimmingpool mit Holzterrasse und anderen Luxus einfach nicht gönnen, sondern ganz alleine Sie selbst, die den Karren abermals tief in den Dreck gefahren hat.
      Schade ist nur, daß Sie aufgrund der Betreuung möglicherweise auch diesmal ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen könnten.
      Aber vielleicht war Ihnen genau das ja durchaus bewusst...? X(
    • boxesandmore schrieb:

      Das klärt jetzt die Justiz. Genau wie vor 12 Jahren! Schützin, und genauso wird die Justiz auch meine Angelegenheit aufklären
      Vor 12 Jahren? Interessanter Hinweis, vielleicht sollte man mal auf die Suche gehen, was denn bei Ihnen im Jahre 2005 vorgefallen ist 8o
      Bisher war nur die Insolvenz von 2011 bekannt. Und die ist jetzt 6 Jahre her.

      Bis dahin könnte es evtl schon zur Erhellung des aktuellen Falles beitragen, wenn Sie einfach mal auf die Fragen antworten würden:

      Schützin schrieb:

      Werte Frau Mehrhoff-Briol:
      Wie bitte kommen Sie dazu, Ware zu verkaufen und dafür per Vorkasse Geld zu kassieren, die Sie überhauptnicht besitzen???

      Schützin schrieb:

      Werte Frau Mehrhoff-Briol:
      Warum glauben Sie, daß ausgerechnet Sie nun das besondere Recht haben, Ihren Lebensstil mit der ungesicherten Vorkasse von Dritten finanzieren zu dürfen?

      Schützin schrieb:

      Werte Frau Mehrhoff-Briol:
      Ja, die Schränke werden geliefert. Aber wieso dauert das so lange?

      Schützin schrieb:

      Werte Frau Mehrhoff-Briol:
      bezahlen Sie beim Bäcker und beim Schlachter auch schon heute für Brötchen bzw Koteletts, die Sie dann erst im Dezember über die Theke gereicht bekommen ?
    • SebiR schrieb:

      Mir war merkwürdigerweise immer irgendwie klar, dass ich mein Geld wieder bekommen würde, auch wenn ich manchmal angefangen hatte zu zweifeln.
      Naja, du hast aber nicht dein Geld zurückbekommen, sondern das Geld deiner Nachfolger.

      Wenn man mal für einen Moment annimmt, daß diese Apple-Geräte tatsächlich für den annoncierten Preis zu bekommen sind: solche Geschäfte werden üblicherweise bei einer makellosen Bonität gegen eine Anzahlung um 30% (plusminus) durchgeführt. Frau Mehrhoff-Briol hat allerdings überhaupt keine Bonität; sie ist insolvent, hatte zum fraglichen Zeitpunkt noch keine Restschuldbefreiung und Verbindlichkeiten von ca. 150.000 Euro genau NULL Euro auf der Habenseite entgegenzusetzen. Welchen Prozentsatz an Vorkasse der Käufer sie nun auch immer für die Bestellung dieser sagenhaft günstigen Apple-Produkte abdrücken mußte, diese Kohle ist erstmal weg und steht für Rückerstattungen nicht zur Verfügung. Falls man also unterstellen möchte, daß Frau Mehrhoff-Briol tatsächlich vorhatte, Ware zu verkaufen, und diese auch geordert hat, wurde dir die Vorkasse eines ganz anderen Kunden ausgezahlt. Es ist schon verständlich, daß du große Freude empfindest, daß für dich alles gut ausgegangen ist. Ein Grund zum Überschwang ist das freilich nicht, denn es ändert nichts an den schon oft zitierten Zahlen ausstehender Lieferungen.

      Im Übrigen verwahre ich als Teilnehmer dieses Threads mich deutlich dagegen, Frau Mehrhof-Briol nicht wie einen Menschen behandelt zu haben. Ganz im Gegenteil, hier wurde noch versucht, ihr durch guten Rat zu helfen, den sie freilich ignoriert hat. Denn wäre sie tatsächlich mal zu einem Strafrechtler gegangen, hätte der ihr mit Sicherheit empfohlen, sich zu einem laufenden Strafverfahren keinesfalls öffentlich zu äußern. Stattdessen hinterläßt Frau Mehrhoff-Briol hier einen Nachweis nach dem anderen dafür, daß sie wohlüberlegt, stringent und planvoll handelt und auch nicht davor zurückschreckt, berechtigte Kritik an ihrem "Geschäftsmodell" durch Drohungen unter der Decke halten zu wollen.

      Denn natürlich ist auch die Geschichte mit den Anzeigen von 2010/11 nicht wahr. Es ist für die damaligen Teilnehmer an den eBay-Foren kein Geheimnis, daß Frau Mehrhoff-Briol mehr als eine Anzeige erstattet hat. Allerdings ist auch allgemein bekannt, daß die mutmaßliche "Verleumdung", der sie sich ausgesetzt sah, nicht weiter verfolgt wurde, im Wesentlichen deshalb, weil die Äußerungen, die ihr nicht paßten, sich schlicht als wahr herausstellten. Natürlich sind die o.g. 150.000, die sie seinerzeit in den Sand setzte, allein die Schuld des Forums und seiner Negativpropaganda gewesen. :rolleyes: Genau wie diesmal die 250k, die im Raum stehen. Die Frage, wieviel von diesem Geld wo geblieben ist, ist keine Unterstellung einer Unterschlagung (unterschlagen kann man übrigens nur Sachen, und Buchgeld ist im Rechtssinne keine Sache, schon deshalb ist dieser Vorwurf völlig deplaziert), sondern berechtigt.

      Man benötigt auch keinerlei tiefgreifende Kenntnisse im Strafrecht, um zu begreifen, daß aufgrund EINER Anzeige überhaupt nichts geschieht, schon gar nicht einer ANONYMEN. Denn sonst könnte jeder x-beliebige Händler mal eben seinem Konkurrenten eine Kontosperrung bescheren, indem er das Online-Formular einer Polizeidienststelle seiner Wahl ausfüllt. Tatsächlich liegen also in diesem Fall eine Mehrzahl von Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet vor, die auch bereits zentral gebündelt sein dürften. Eine Beschlagnahme kann zwar von der Staatsanwaltschaft bei Gefahr in Verzug angeordnet werden, wird aber binnen 3 Tagen auf Antrag richterlich überprüft, auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit. Kurz: ohne sehr gute Gründe und einen hinreichenden Tatverdacht wird kein Konto beschlagnahmt bzw. keine Beschlagnahme aufrechterhalten.

      Falls die Äußerung stimmen sollte, daß die Betroffenen das Geld direkt aufgrund einer richterlichen Verfügung zurückerhalten sollen, kann es sich eigentlich nur um einen Fall der Sicherung der Einziehung handeln, was darauf hindeuten würde, daß die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt von einem vorsätzlichen Betrug ausgeht und die Beträge zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingefroren hat. Das finde ich zwar beim jetzigen Verfahrensstand etwas ungewöhnlich, aber offenbar behauptet Frau Mehrhoff-Briol das ja selbst.

      (§§ 94 ff, 98, 111a ff StPO, falls es jemand nachlesen möchte)

      boxesandmore schrieb:

      Was glauben Sie wer Sie sind, solche Unterstellungen zu verbreiten?
      Woher wollen Sie wissen, ob die Geschäfte nicht vollkommen ordentlich bis zur Sperrung des eBay Kontos und der Konten aufgrund einer ANONYMEN Anzeige abgewickelt wurden?

      Na, weil wir es aufgrund der bereits veröfentlichten Fakten wissen? In diesem Thread haben sich mehrere Betroffene gemeldet, die lange vor Ihrer Sperrung bei eBay Probleme hatten wegen Nichtlieferung, vermeintlich nicht ausgelöster Container beim Zoll, ausbleibender Rückerstattung et al. Sie haben Ihre Geschäfte also nachweislich nicht vollkommen ordentlich abgewickelt.

      Wir hatten auch bereits darauf hingewiesen, daß sie sich gegenüber eBay vertraglich verpflichtet haben, nur Ware zu verkaufen, die sie unmittelbar übereignen können. Für den Schaden, den eBay Ihren Kunden ggf. ersetzt, werden sie wegen dieses Vertragsbruches auch gegenüber eBay in der Haftung sein. Ihre Sneakerboxen hätten Sie sich indes zu 15% (!) von Ihren Käufern anzahlen lassen können:

      pages.ebay.de/de/de-DE/help/policies/pre-sale.html#exception

      Auch hier das genaue Gegenteil von "vollkommen ordentlich".

      Darf ich noch darauf verweisen, daß in ein Impressum der vollständige Name gehört? -> archive.is/nFt6m

      Gesetzesverstöße halte ich auch nicht für "vollkommen ordentlich".


      Schützin schrieb:

      Schade ist nur, daß Sie aufgrund der Betreuung möglicherweise auch diesmal ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen könnten.

      Das halte ich für unwahrscheinlich. Frau Mehrhoff-Briol ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit schwer krank, eine Betreuungsanordnung ergeht nicht, weil man seinen Einkaufszettel nicht mehr packt oder am Monatsende die Haushaltskasse nicht reicht.

      Aber:

      https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html schrieb:

      Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

      Frau Mehrhoff-Briol macht auf mich keinen krankhaft oder bewußtseinsgestörten oder gar schwachsinnigen Eindruck. Das oder etwaige Persönlichkeitsstörungen müßten für jede konkrete Tat zum jeweiligen Zeitpunkt nachgewiesen werden. Das halte ich nicht für realistisch, Frau Mehrhoff-Briol führt hier doch ein Handelsgeschäft in einem Umfang, zu dem die Hälfte der Bevölkerung gar nicht in der Lage wäre. Ganz zu schweigen von ihrem doch sehr zielstrebigen Auftritt hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Pandarul

      Ihr Wissen beeindruckt mich sehr!
      Ich gehe von einem abgeschlossenen Psychologie und Jurastudium aus.
      Soll ich den Namen des Verfassers von 2010, der verurteilt wurde mit Namen und dem
      Strafmaß hier wirklich veröffentlichen?
      „ Betreuungsanordnung“ ist auch nicht schlecht ..
    • Guten morgen, habe mich hier auch mal angemeldet da ich auch seit Monaten belogen und betrogen fühle. Immer nur leere Versprechungen und ausreden und mittlerweile keine antworten mehr auf e-mails.

      hier mal ein paar Daten zu meinem Fall.Aber wie schon seit Wochen keine Rückerstattung oder irgendwelche
      e-mails.

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      Artikelnummer:253013372753
      Preis:EUR 299,00
      Stückzahl:1
      Verkaufsdatum:27.06.17 22:36:35 MESZ
      Verkäufer:boxesandmore
      Fall-Nr.:5146837724
      Fall geöffnet:08.09.17 22:26:11 MESZ

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von 0494-sonnenschein ()

    • An alle die Ihr Geld zurück haben möchten …


      leider habe ich mein Geld auch nicht von Frau Mehrhoff zurück erhalten sondern wurde von Ihr stets weiter in die Zukunft vertröstet, hatte aber dann keine Lust mehr noch länger zu warten ….


      Schaut doch mal in Eure "Kauf bestätigt" E-Mail von ebay vom Zeitpunkt des Kaufes.
      Dort ist zumindest bei mir das Symbol "ebay-Garantie" sichtbar.
      Damit ist auch eine Zahlung per Überweisung durch den ebay Käuferschutz abgesichert.

      Der Antrag für die „ebay-Garantie“ muss bis spätestens 30 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, der bei eBay.de für den Artikel angegeben ist, gestellt werden, siehe auch:

      pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#tnc


      Zur Beantragung der „ebay-Garantie“ dann mit ebay telefonisch Kontakt aufnehmen über
      pages.ebay.de/kontakt *)
      und dem sehr netten ebay Mitarbeiter das Problem erklären und auf die "ebay-Garantie" bestehen!!


      Mein Anspruch auf "ebay-Garatie" ließ sich im ebay Datensalat durch ebay nicht herausfinden und so forderte der ebay Kundenservice ca. 2 Tage nach meinem Anruf einen Screenshot der "Kauf bestätigt" Mail bei mir per Mail an.
      Nach dessen Übersendung erhielt ich eine Bestätigung des Käuferschutzes und der Verkäufer wurde von ebay um einen Nachweis der Rückerstattung gebeten. Dieser wurde vom Verkäufer nach einer mehrmals verlängerten Frist von insgesamt ca. 11 Tagen nicht eingereicht.


      Dann forderte ebay von mir einen Überweisungsbeleg über die Zahlung des Kaufpreises und stellte danach die Erstattung in Aussicht. Nach der Übersendung dieses Beleges wurde dann aber nochmals von ebay beim Verkäufer um Übersendung eines Rückerstattungsbelegs gebeten. Diesmal wurde dem Verkäufer eine Frist von nochmal ca. 4 Tagen gewährt.

      Dann fragte ebay noch mehrmals bereits bekannte Daten bei mir ab so erhielt ich, nach weiteren Tagen hin und her, mein Geld per Überweisung zurück :) :P


      Tipp zur schnelleren Abwicklung: ;)

      Da beim ebay Kundenservice (customerhelp_de@ebay.com) stets eure Mails von anderen Personen bearbeitet werden, und diese möglicherweise die vormals übermittelten Daten nicht einsehen können/wollen, am besten in jeder Nachricht die folgenden Daten angeben:

      1. Mein eBay-Nutzername:

      2. ebay Artikelnummer:

      3. ebay Nutzername des Verkäufers: boxesandmore

      4. Mein Anliegen: Ich bitte um Erstattung des Kaufpreises aufgrund der ebay-Garantie. Der Artikel wurde bezahlt, ich habe aber keinen Artikel und keine Rückerstattung vom Verkäufer erhalten.

      5. Fall Nr.:

      6. Mein Paypal Konto:

      7. Meine Bankverbindung: Name Kontoinhaber, Name Bank, IBAN/BIC

      8. Scan des Kontoauszugs mit der Überweisung des Kaufpreises (nichtrelevante Angaben können geschwärzt werden)


      Versucht es doch auch ... und gebt hier vielleicht eine Rückmeldung....



      Viel Erfolg!!!

      *) Link bereinigt Redaktion
    • Ich muss mich momentan nunmal nach den Gesetzen richten . Es soll niemand vetröstet werden und es gibt von mir immer die feste Zusage , dass am
      Ende der Ermittlungen das Geld oder die Ware erstattet wird.
      Ich stelle hierzu sehr gerne ein Schriftstück aus.
      Bitte dann um einen kurzen Hinweis per E-Mail.
    • Nadja Michaela Mehrhoff-Briol schrieb:

      Ich kann über meinen Account leider nicht mehr antworten, wenn man sich abgemeldet hat. Ich kann Ihnen das Geld am Dienstag überweisen! Lg
      Werte Frau Mehrhoff-Briol,
      wie schon mehrfach richtig gestellt, Sie haben sich nicht selbst abgemeldet, sondern wurden von eBay gesperrt. Aber das hatten wir ja weiter vorne schon geklärt.

      Sie sind beileibe nicht der erste gewerbliche Verkäufer bei eBay, der wegen Lieferrückständen oder sonstigen Verstößen gegen die AGB des Plattformbetreibers abrupt gesperrt wurde. Daher folgende Richtigstellung bzw Hinweise für Sie und auch zum besseren Verständnis für Ihre Käufer:

      1.) Einloggen können Sie sich trotzdem noch in Ihren Account, Sie haben nur nicht mehr auf alle Bereiche in "mein eBay" Zugriff.

      2.) Definitiv haben Sie aber auf die von Käufern geöffneten Fälle Zugriff und können innerhalb dieser Fälle auch antworten bzw Dokumente hochladen.

      3.) Im Übrigen können Sie sich jederzeit mit eBay in Verbindung setzen und dort Mailadressen von einzelnen Käufern anfordern oder auch einfach um die Mailadressen aller nichtbelieferten Kunden bitten, also zB pauschal aller Käufer seit dem 01.07.2017 oder welcher Zeitraum auch immer Ihnen passend erscheint. Sie müssen in der entsprechenden Bitte nur hinreichend konkret formulieren, welche Daten von Käufern aus welchem Zeitraum Sie benötigen.
      Es könnte angesichts der mutmaßlich ziemlich großen Menge von wartenden Käufern / benötigten Daten vielleicht einige Tage dauern, aber eBay wird Ihnen, genau wie allen gesperrten gewerblichen Händlern auch, diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Sie müssten sich halt nur darum kümmern.

      Wie allerdings hier im Thread inzwischen mehrere betroffene Käufer mitgeteilt haben, haben Sie ja offensichtlich auch auf direkte Mails, die die betreffenden Käufer Ihnen zum Teil sogar schon vor der Sperre geschickt haben, entweder garnicht geantwortet oder mit Rückzahlungsversprechen, die Sie nicht eingehalten haben.
      Antworten auf Nachrichten / Mails / Fragen bekommen viele Käufer von Ihnen offenbar nur dann, wenn sie sich hier im Thread öffentlich zu Wort melden.
    • Schützin

      Hôren Sie doch einfach auf hier nur Quatsch zu erzählen. Ich antworte JEDEM Kunden sofort auf JEDE E-Mail.
      Sunshine hat auch WIEDER eine Antwort bekommen und meldet sich darauf aber nicht.
      Ich habe alle Nachweise aufgehoben.
      Auch etliche emails an eBay! Und NEIN ich kann mich nicht mehr einloggen !!
      Sie führen alte Nachrichten an ( Dienstag), die ich geschrieben habe zu einem Zeitpunkt , an dem ich diese info bei der Bank bekommen habe. Auch die der anonymen Anzeige
      Ich habe auch alles nach und nach erfahren. Und auf diesem laufenden Stand habe ich meine Kunden gehalten.
      Auch wenn ich mich wiederhole:
      Ich gebe meinen Kunden Rechenschaft ab , nicht den Menschen die hier unter Pseudonym Leute verunsichern mit Halbwahrheiten und nichts weiter tun , als diese Unsicherheiten weiter zu schüren
    • @0494-sonnenschein:
      Hast Du mal versucht, mit dem Anwalt, der als Betreuer der Frau Mehrhoff-Briol im Insolvenzverfahren genannt wird, Kontakt aufzunehmen?
      Frag doch bei dem mal nach, ob er aktuell immernoch als Frau Mehrhoff-Briols Betreuer in finanziellen Angelegenheiten eingesetzt ist und falls ja, welche konkreten Maßnahmen zur Rückerlangung Deines Geldes er Dir empfehlen möchte.
      Außerdem möchtest Du gerne wissen, welcher Staatsanwalt konkret die Beschlagnahmung des oder der Konten der Frau Mehrhoff-Briol angeordnet hat. Du würdest Dich gerne direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden, um dort zu erfahren, wie es mit dem beschlagnahmten Geld weitergeht und welche konkreten Schritte Du unternehmen kannst / musst, um aus dieser Summe teilweise oder vollständig das von Dir überwiesene Geld zurückzuerhalten.

      Sofern weder der Anwalt noch Frau Mehrhoff-Briol Dir umgehend konkrete Angaben machen, welche Staatsanwaltschaft mit welchem Aktenzeichen zuständig ist, wird Dir wahrscheinlich nur eine Anzeige bei der Polizei bleiben. Diese Anzeige wird dann von Deinem Wohnort an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sodaß Du dann wenigstens in einigen Wochen über die Polizei erfährst, wohin Du Dich wenden kannst.