Warnung vor Kripahle, Sven - Konto: IBAN DE33100100100571593119

    • Warnung vor Kripahle, Sven - Konto: IBAN DE33100100100571593119

      Aktuell treibt sich (wohl wieder) ein gewisser Herr Sven Kripahle auf eBay Kleinanzeigen herum. Der Herr dürfte wohl schon einiges auf dem Kerbholz haben, denn Anonymous hat hier schon sein Facebook-Profil gekapert: facebook.com/sven.kripahle.
      Na gut was soll ich sagen, vorletzten Freitag bin ich aufgrund Zeitmangel und eigener Doofheit auf diesen Anbieter hereingefallen (ging um eine Fritz Box 6490 für 30€). Hätte eigentlich schon aufgrund des Preises misstrauisch werden müssen, aber habe das Geld trotzdem überwiesen (Herr Kripahle akzeptiert kein PayPal und besteht auf zügige Online Überweisung am besten mit Screenshot).

      Nach Eingang des Geldes natürlich keine Rückmeldung auf Fragen, weder über eBay Kleinanzeigen noch über WhatsApp, das er wohl sehr gerne nutzt. Hat mich einfach direkt auf WhatsApp gesperrt/entfernt/blockiert und spielte ansonsten toter Mann.

      Den Fall habe ich dann unverzüglich eBay gemeldet und über einen Fakeaccount mit vorgetäuschtem Interesse an seiner PS3 inkl. Selbstabholung auch seine Adresse erfahren können.
      Der Account (hier hat er sich "michaela") genannt wurde unverzüglich von ebay geschlossen. Zwei Tage später gleiche Anzeigen, gleicher Standort - anderer Name: Jens.
      Wieder gemeldet, wieder geschlossen worden. Seit 08.09. ist er über den Nutzernamen "leon" angemeldet und treibt weiter sein Unwesen.

      Laßt euch nicht mit ihm auf Geschäfte ein und unterlasst es inständig Überweisungen vorzunehmen! Die Ware seht ihr nie und das Geld ist weg.
      Meine Anzeige geht morgen raus. Das Aktenzeichen werde ich nach Bekanntwerden hier posten.
      Es geht bei mir zwar nur um 30€, an die ich längst einen Haken gemacht habe, aber ich versuche zumindest andere vor solchen Betrügern zu schützen.
      Bietet akutell eine PS3 mit Spielen und Controller + Ladestation für die Controller an. Außerdem noch ein Xoro Tablet und noch diverses anderes Zeugs.

      Hier die Daten die ich bisher über ihn hab sammeln können:

      Name: Sven Kripahle
      Adresse: Wiehagen 45, 45879 Gelsenkirchen
      Bank: DE33100100100571593119 (mal wieder Postbank)
      Tel: 01631278417 (hat aber wahrscheinlich mehrere Prepaid-Nummern, siehe aktuelle Anzeigen)

      Bilder von ihm gibts auf dem gehackten Facebook Account. Das gleiche Bild verwendet er auch über WhatsApp - so bin ich erst auf ihn gekommen.
      So long.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Der Lord ()

    • Hallo, warum ist es wichtig auch bei "kleinen" Beträgen
      beim nächsten Polizeirevier Anzeige zu erstatten?
      Kleinanzeigen-Anmeldung ist anonym und da ich tausend Email-Konten eröffnen kann,
      kann man dort abzocken.
      Wie man sieht, werden Betrugsanzeigen erst ab einer gewissen Summe gestellt.
      Der vermeintliche Betrüger kann also ungeschoren davon kommen.
      Wenn das also sooooooooooo einfach ist, kommt der betrogene Käufer
      auf die Idee, die selbe Masche abzuziehen.
      Der betrogene Verkäufer hat nichtmal ein schlechtes Gewissen,
      er holt sich ja nur sei Geld zurück.
      Aus 1 wird 2, dann 4, dann 8, dann 16 ....
      Mein Fall ist unter crutterface.de/familie-koehler-oldtimer.html
      nachzulesen.
      Oder Ihr tretet meiner FACEBOOK-GROUP bei: Kleinanzeigen muss sauber sein
      LG:
    • Hallo du vxxxxxxxxxxxxx

      Der Lord schrieb:

      Aktuell treibt sich (wohl wieder) ein gewisser Herr Sven Kripahle auf eBay Kleinanzeigen herum. Der Herr dürfte wohl schon einiges auf dem Kerbholz haben, denn Anonymous hat hier schon sein Facebook-Profil gekapert: facebook.com/sven.kripahle.
      Na gut was soll ich sagen, vorletzten Freitag bin ich aufgrund Zeitmangel und eigener Doofheit auf diesen Anbieter hereingefallen (ging um eine Fritz Box 6490 für 30€). Hätte eigentlich schon aufgrund des Preises misstrauisch werden müssen, aber habe das Geld trotzdem überwiesen (Herr Kripahle akzeptiert kein PayPal und besteht auf zügige Online Überweisung am besten mit Screenshot).

      Nach Eingang des Geldes natürlich keine Rückmeldung auf Fragen, weder über eBay Kleinanzeigen noch über WhatsApp, das er wohl sehr gerne nutzt. Hat mich einfach direkt auf WhatsApp gesperrt/entfernt/blockiert und spielte ansonsten toter Mann.

      Den Fall habe ich dann unverzüglich eBay gemeldet und über einen Fakeaccount mit vorgetäuschtem Interesse an seiner PS3 inkl. Selbstabholung auch seine Adresse erfahren können.
      Der Account (hier hat er sich "michaela") genannt wurde unverzüglich von ebay geschlossen. Zwei Tage später gleiche Anzeigen, gleicher Standort - anderer Name: Jens.
      Wieder gemeldet, wieder geschlossen worden. Seit 08.09. ist er über den Nutzernamen "leon" angemeldet und treibt weiter sein Unwesen.

      Laßt euch nicht mit ihm auf Geschäfte ein und unterlasst es inständig Überweisungen vorzunehmen! Die Ware seht ihr nie und das Geld ist weg.
      Meine Anzeige geht morgen raus. Das Aktenzeichen werde ich nach Bekanntwerden hier posten.
      Es geht bei mir zwar nur um 30€, an die ich längst einen Haken gemacht habe, aber ich versuche zumindest andere vor solchen Betrügern zu schützen.
      Bietet akutell eine PS3 mit Spielen und Controller + Ladestation für die Controller an. Außerdem noch ein Xoro Tablet und noch diverses anderes Zeugs.

      Hier die Daten die ich bisher über ihn hab sammeln können:

      Name: Sven Kripahle
      Adresse: Wiehagen 45, 45879 Gelsenkirchen
      Bank: DE33100100100571593119 (mal wieder Postbank)
      Tel: 01631278417 (hat aber wahrscheinlich mehrere Prepaid-Nummern, siehe aktuelle Anzeigen)

      Bilder von ihm gibts auf dem gehackten Facebook Account. Das gleiche Bild verwendet er auch über WhatsApp - so bin ich erst auf ihn gekommen.
      So long.
      Beleidigungen editiert - Red.
    • Janü? Der Svenni hat sich ins Forum verirrt und ich habs zu spät gesehen. Schade...hätte mich gern über seine geistigen Ergüsse amüsiert.

      Achso für alle anderen. Hier die Vorgangsnummer meiner Strafanzeige: MD RKD 1/30233/2017

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Der Lord ()

    • Dann lag ja meine Vermutung schon ganz richtig: Der Herr ist ein hartzender Kleinkrimineller.
      Sowas kotzt mich einfach nur noch an, dass man mit so einem Rechtsbewusstsein und Einstellung zur Gesellschaft nicht schon lange im Kittchen sitzt und weiter fleißig andere Leute über den Tisch ziehen kann. Tolles deutsches Rechtssystem. Aber lass ihn mal nen Lolli im KDW klauen, da landet er gleich vorm Kadi...etliche hunderte wenn nicht sogar tausende Euro von Privatpersonen ergaunern, ist ja nicht so schlimm.

      Was ist denn bei deiner Strafanzeige rausgekommen? Das du mit einem Vollstreckungstitel bei dem nichts holen kannst, war mir schon vorher klar.
      Wäre da was zu holen, würde er nicht andere Leute betrügen...und die gestohlene Kohle ist ja auch schnell versoffen.

      BTW: Wie lange ist der Fall bei dir denn her?
    • Das war 2016.. die Masche lief genau gleich ab.Ich war aber auch blöd.. eigentlich hätte ich misstrauisch werden müssen.Der Herr ist auch auf sämtlichen Plattformen vertreten.Single Börsen. Ich hab mich dann spaßeshalber überall angemeldet und ihm gesagt wie hässlich und verlogen er ist und das er eh keine abbekommt.Aber er kann nur beschimpfen.Von seiner Betrugsmasche hab ich schon viel gelesen. Es wird ihm aber auch leicht gemacht wenn man ehrlich ist.Schreibt man bei Kleinanzeigen eine öffentliche Warnung dann wird es wegen Verstoß gegen die Regeln gelöscht. Mit dem Vollstreckungsbescheid ist außer Spesen nix gewesen.Man erhält werder von Polizei noch vom Gericht eine Info.
    • ES123 schrieb:

      Mit dem Vollstreckungsbescheid ist außer Spesen nix gewesen.Man erhält werder von Polizei noch vom Gericht eine Info.
      Was ist bitte ein "Vollstreckungsbescheid" .. straetus-inkasso.de/faq/vollstreckungsbescheid.html#c540

      Ich weiß jetzt nicht, welche Infos du vom Gericht oder der Polizei erhoffst.


      ES123 schrieb:

      Ich glaube er nennt sich nun Markus.....verkauft bzw tauscht Telefon...smart Tab u.s.w
      und wo genau?
      Kannst du hierzu nähere Angaben machen - Plattform, Artikel- / Anzeigen-Nummer etc.
    • So nach gut 8 Monaten Bearbeitungszeit, hatte ich heute Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten.
      Ja, was soll ich sagen...zusammengefasst, wurde die strafrechtliche Verfolgung der Anzeige eingestellt wegen "unerheblicher Auswirkungen auf die bisher verhängten Strafen".
      Herr Kripahle wurde nämlich schon wegen anderer Straftaten zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt (was auch immer hier dann erheblich ist).

      Nicht das ich davon ausgegangen bin, mit meiner Strafanzeige wirklich viel zu erreichen, stimmt mich diese Begründung der Einstellung des Verfahrens relativ nachdenklich.
      Heißt das etwa, dass wenn ich schon einmal wegen (erheblichen) Betrugs verurteilt wurde, kann ich bedenkenlos weitere Kleindelikte begehen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden?!

      Wenn dem so ist, muss ich nun endgültig mein Vertrauen in die deutsche Justiz stark anzweifeln. Ist das nicht der Grund, weshalb solche Wichser immer so weiter machen und nicht mal etwas zu befürchten haben? Man muss halt nur darauf achten unter der "Erheblichkeitsgrenze" der Staatsanwaltschaft zu bleiben, dann ist alles gut?

      Gute Nacht Deutschland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Der Lord ()

    • Der Lord schrieb:

      Heißt das etwa, dass wenn ich schon einmal wegen (erheblichen) Betrugs verurteilt wurde, kann ich bedenkenlos weitere Kleindelikte begehen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden?!
      Heißt es nicht. Die Einstellung erfolgte gemäß §154 StPO, und das lässt sich vereinfacht so zusammenfassen mit dem Sprichwort "“Davon wird der Braten nicht fett.”. Wurde z.B. jemand gerade erst wegen 50 Betrugstaten verurteilt, und genau dann kommt die 51. Anzeige hinterher, würde die an der verhängten Strafe nicht wirklich mehr was ändern und nicht den Aufwand für noch eine Hauptverhandlung pp. rechtfertigen. Hat auch nix mit "Vertrauen in die deutsche Justiz" zu tun, sondern ist seit je geltendes Recht.

      Strafverteidiger-Berlin schrieb:

      Beispiel: Der Täter wurde in einem anderen Strafverfahren wegen eines Raubes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun ist noch ein Ermittlungsverfahren wegen eines Ladendiebstahls offen. Würde der Täter nun wegen dieses Ladendiebstahls verurteilt, dann würde die zu erwartende Strafe neben der bereits verhängten Freiheitsstrafe unbedeutend sein. Der Aufwand, ein Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben und evtl. eine neue Hauptverhandlung anzustrengen, würde nicht lohnen.

      Der Lord schrieb:

      Man muss halt nur darauf achten unter der "Erheblichkeitsgrenze" der Staatsanwaltschaft zu bleiben, dann ist alles gut?
      Nein, so ist es nicht (siehe oben). Zumal das eingestellte Verfahren -durch Gerichtsbeschluss- wieder aufgenommen werden kann, z.B. wenn sich weitere neue Verfahren anhäufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Nino schrieb:

      Der Lord schrieb:

      Heißt das etwa, dass wenn ich schon einmal wegen (erheblichen) Betrugs verurteilt wurde, kann ich bedenkenlos weitere Kleindelikte begehen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden?!
      Heißt es nicht. Die Einstellung erfolgte gemäß §154 StPO, und das lässt sich vereinfacht so zusammenfassen mit dem Sprichwort "“Davon wird der Braten nicht fett.”. Wurde z.B. jemand gerade erst wegen 50 Betrugstaten verurteilt, und genau dann kommt die 51. Anzeige hinterher, würde die an der verhängten Strafe nicht wirklich mehr was ändern und nicht den Aufwand für noch eine Hauptverhandlung pp. rechtfertigen. Hat auch nix mit "Vertrauen in die deutsche Justiz" zu tun, sondern ist seit je geltendes Recht.

      Strafverteidiger-Berlin schrieb:

      Beispiel: Der Täter wurde in einem anderen Strafverfahren wegen eines Raubes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun ist noch ein Ermittlungsverfahren wegen eines Ladendiebstahls offen. Würde der Täter nun wegen dieses Ladendiebstahls verurteilt, dann würde die zu erwartende Strafe neben der bereits verhängten Freiheitsstrafe unbedeutend sein. Der Aufwand, ein Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben und evtl. eine neue Hauptverhandlung anzustrengen, würde nicht lohnen.

      Der Lord schrieb:

      Man muss halt nur darauf achten unter der "Erheblichkeitsgrenze" der Staatsanwaltschaft zu bleiben, dann ist alles gut?
      Nein, so ist es nicht (siehe oben). Zumal das eingestellte Verfahren -durch Gerichtsbeschluss- wieder aufgenommen werden kann, z.B. wenn sich weitere neue Verfahren anhäufen.
      Der gute tut dies immer noch ich bin leider auch darauf reingefallen Name auf ebay ist Andrea und Sven
      Sein Konto ist jetzt bei der Revolut Bank
      Iban lautet LT34 3250 0217 0596 0184
      • Seine Iban lautet