Käufer hat ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben

    • Käufer hat ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben

      Hallo, ich habe kürzlich einen älteren Computer verkauft. Vor dem Verkauf wurde von mir ein Betriebssystem (Windows XP ohne Keyeingabe) aufgespielt um den Computer auf Funktion zu prüfen. Alles funktionierte Problemlos und stand in der Artikelbeschreibung . Außerdem stand dort, dass der PC ohne Betriebssystem verkauft wird (Artikelmerkmale: Betriebssystem: Ohne). Das Windows welches ich für die Überprüfung aufgespielt habe wurde von mir nach der Überprüfung nicht wieder entfernt.

      Nach einiger Zeit wurde dann der Rechner verkauft. Da das Windows nicht aktiviert wurde, war die Windows Testphase abgelaufen. Der PC konnte also beim Käufer logischerweise nicht mehr starten und hat zur Aktivierung aufgefordert. Für den Käufer war das ein Grund den PC als nicht funktionsfähig zu reklamieren und forderte Rücknahme. Ich habe dem Käufer versucht klar zu machen, dass kein Betriebssystem mitgeliefert wird und er ein beliebiges Betriebssystem aufspielen kann. Der Käufer blieb jedoch dabei, dass ich den PC als funktionsfähig verkauft habe. Für ihn gehört also das Betriebssystem dazu weil er ja ohne nicht funktioniert. Für ihn war der PC defekt und ich habe eine negative Bewertung kassiert.

      Meine erste negative Bewertung in 20 Jahren. Ich habe ja bei ebay als privater Verkäufer schon sehr viel erlebt. U.a. unzählige Spaßbieter, Nachträgliche Forderung oder Preiskorrektur weil man den Artikel woanders günstiger gesehen hat. Muss man eigentlich dabei schreiben was nicht verkauft wird? Oder reicht es zu schreiben was verkauft wird? Ja auch sowas gibt’s. Aber so viel Blödheit eines Käufers wie in diesem Fall schießt den Vogel endgültig ab.

      Ich habe den Käufer gemeldet (Käufer hat ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben). Da ich das erste Mal in solch einer Situation bin, habe ich noch zusätzlich bei eBay angerufen. Dort hat sich die Sache kurz angesehen und gemeint, dass der Fehler nicht bei mir liegt. Die Begründung des Verkäufers deckt sich mit meinen Angaben (Ohne Betriebssystem steht in Artikelbeschreibung). Deshalb wird man wohl zu meinem Gunsten entscheiden. Trotzdem soll ich jetzt erst abwarten… warum, ich möchte die negative Bewertung schnellstmöglich weg bekommen. Was passiert eigentlich mit dem Käufer wegen der ungerechtfertigten Bewertung? Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung?

      Übrigens werden bei ebay sehr viele neue PC’s ohne Betriebssystem verkauft. Die müssten dann ja alle defekt sein.

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    • Moin


      Ich sehe den Fehler an sich bei dir, entweder bietet man einen PC ohne Betriebssystem an und dann ist auch keines drauf, oder man installiert eines und steht dafür gerade, XP Lizenzen gibt es übrigens zum tot werfen, damit hätte man das ganze vermeiden können


      Für mich ist das so wie wenn jemand ein intaktes Auto anbietet und dann irgendwo steht er verkauft es als defekt, das ist in meinen Augen hochgradig unseriös


      Gruss
    • Sternchen schrieb:

      Ich sehe den Fehler an sich bei dir, entweder bietet man einen PC ohne Betriebssystem an und dann ist auch keines drauf, oder man installiert eines und steht dafür gerade, XP Lizenzen gibt es übrigens zum tot werfen, damit hätte man das ganze vermeiden können


      Für mich ist das so wie wenn jemand ein intaktes Auto anbietet und dann irgendwo steht er verkauft es als defekt, das ist in meinen Augen hochgradig unseriös
      Dann muss ich dir sagen, dass du da leider völlig auf dem Holzweg bist. Es ist absolut üblich auch Neugeräte ohne Betriebssystem zu verkaufen. Wenn nun sogar eines auf dem Rechner war, dann ist das eine Mehrleistung gewesen). Der Verkäufer hat sich hier nichts vorzuwerfen.

      Smile schrieb:

      Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung?
      Sicher nicht. Von wem auch?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sternchen schrieb:

      Moin


      Ich sehe den Fehler an sich bei dir, entweder bietet man einen PC ohne Betriebssystem an und dann ist auch keines drauf, oder man installiert eines und steht dafür gerade, XP Lizenzen gibt es übrigens zum tot werfen, damit hätte man das ganze vermeiden können


      Für mich ist das so wie wenn jemand ein intaktes Auto anbietet und dann irgendwo steht er verkauft es als defekt, das ist in meinen Augen hochgradig unseriös


      Gruss


      Ok, vielleicht habe ich mich ja nicht klar genug ausgedrückt. Hier mal die kurzfassung wie ich den Pc angeboten habe:


      "Verkaufe einen PÇ ohne Betriebssystem. Der PC wurde auf Funktion geprüft."


      Wo bitte steht hier was davon das ich inkl. Betriebssystem verkaufe? Egal ob das Betriebssystem drauf ist oder nicht. Hier hatte der Käufer die Erwartung das eins drauf ist obwohl ich geschrieben habe das keins dabei ist. Hätte ich die Festplatten nicht formatiert könnte er sagen das die Festplatte mit Daten gefüllt ist nun kein Platz mehr für eigene Daten vorhanden ist. Also PC defekt? Wie blöd muss man sein?
    • Smile schrieb:

      habe ich noch zusätzlich bei eBay angerufen. Dort hat sich die Sache kurz angesehen und gemeint, dass der Fehler nicht bei mir liegt. Die Begründung des Verkäufers deckt sich mit meinen Angaben (Ohne Betriebssystem steht in Artikelbeschreibung). Deshalb wird man wohl zu meinem Gunsten entscheiden. Trotzdem soll ich jetzt erst abwarten… warum, ich möchte die negative Bewertung schnellstmöglich weg bekommen.
      hast du wegen der Bewertung beim Kundenservice angerufen oder hat der K einen Fall eröffnet?

      Smile schrieb:

      Was passiert eigentlich mit dem Käufer wegen der ungerechtfertigten Bewertung? Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung?
      ?
      Diese Frage verstehe ich jetzt nicht so recht .. was soll passieren? Und welche Abmahnung .. von wem?

      Mich würde jetzt brennend interessieren:
      1. die AB
      2. die abgegebene Bewertung.


      Smile schrieb:

      "Verkaufe einen PÇ ohne Betriebssystem. Der PC wurde auf Funktion geprüft."

      Würdest du es hier einstellen - deinen eBay-Account oder mir zukommen lassen?
    • Was üblich ist macht es doch nicht besser, wenn ich etwas ohne verkaufe dann ist das was da als fehlend angepriesen wird auch nicht verbaut, damit vermeide ich jegliche Diskussionen wie die hier gerade entstehen!

      Üblich ist das Autos für >10000 Euro von (unseriösen) als Bastlerfahrzeuge angeboten werden, für mich ein Grund von Solchen Abstand zu nehmen

      Der TE wollte das Theater weil er widersprüchliche Angaben gemacht hat und bekommt dafür das was er verdient hat, dabei wäre es so einfach gewesen das zu vermeiden, Betriebssystem runter und fertig
    • Sternchen schrieb:

      Was üblich ist macht es doch nicht besser, wenn ich etwas ohne verkaufe dann ist das was da als fehlend angepriesen wird auch nicht verbaut, damit vermeide ich jegliche Diskussionen wie die hier gerade entstehen!

      Üblich ist das Autos für >10000 Euro von (unseriösen) als Bastlerfahrzeuge angeboten werden, für mich ein Grund von Solchen Abstand zu nehmen

      Der TE wollte das Theater weil er widersprüchliche Angaben gemacht hat und bekommt dafür das was er verdient hat, dabei wäre es so einfach gewesen das zu vermeiden, Betriebssystem runter und fertig
      Hallo Sternchen, sag mal gehörst du auch zu den Ebayern die nicht richtig lesen? Dan solchen wie dir besteht ja ständig Probleme beim verkaufen.

      Also noch mal für dich:

      Ich verkaufe einen PC ohne Betreibssystem!!! Der Käufer sagt nach Erhalt, dass der PC defekt ist weil kein Betriebssystem drauf ist und deshalb nicht zu gebrauchen ist. Hallo, sowas versteht normalerweise schon ein Erstklässler. Boah bei dir fällt mir nichts ein. Alle anderen hier haben das Problem wohl verstanden.

      Nun aber zur eigentlichen Frag:
      Was passiert eigentlich mit dem Käufer wegen der ungerechtfertigten Bewertung? Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung oder einen Eintrag. Er hat mich ja praktisch für sein nicht richtig lesen verantwortlich gemacht.
    • aurum schrieb:

      ich bin eher überracht, daß du erst nach 20 Jahren als privater Verkäufer den ersten verblödeten Käufer erwischt hast
      gratuliere
      Naja, ich habe schohn sehr viele Käufer gehabt wo man sich fragt auf welcher Schule die waren. Aber das war eben die erste negative Bewertung wegen so einem Vollpfosten. Hier unter den Mitschreibern scheint es ja auch jemanden zu geben, der alles falsch versteht. Das ist ja der beste Beweis. Muss ich dazu noch was sagen?
    • Smile schrieb:

      Also noch mal für dich:

      Ich verkaufe einen PC ohne Betreibssystem!!! Der Käufer sagt nach Erhalt, dass der PC defekt ist weil kein Betriebssystem drauf ist und deshalb nicht zu gebrauchen ist. Hallo, sowas versteht normalerweise schon ein Erstklässler. Boah bei dir fällt mir nichts ein. Alle anderen hier haben das Problem wohl verstanden.
      .. und weiter ... wie lautet die gesamte AB?

      meine Frage wurde ja diesbezüglich NICHT beantwortet:

      Glashaus-W schrieb:

      Mich würde jetzt brennend interessieren:
      1. die AB
      2. die abgegebene Bewertung.

      sei mal ehrlich @Smile - du erhoffst eine Antwort, ohne dass hier die genauen Detail bekannt sind bzw. nachvollzogen werden können?

      Um was geht es dir jetzt: um die Löschung der Bewertung oder um die Bestrafung / Abmahnung des Käufers?

      Ob die Bewertung "ungerechtfertigt" ist oder nicht, kann doch so nicht geklärt werden.
    • Glashaus-W schrieb:

      Smile schrieb:

      Also noch mal für dich:

      Ich verkaufe einen PC ohne Betreibssystem!!! Der Käufer sagt nach Erhalt, dass der PC defekt ist weil kein Betriebssystem drauf ist und deshalb nicht zu gebrauchen ist. Hallo, sowas versteht normalerweise schon ein Erstklässler. Boah bei dir fällt mir nichts ein. Alle anderen hier haben das Problem wohl verstanden.
      .. und weiter ... wie lautet die gesamte AB?
      meine Frage wurde ja diesbezüglich NICHT beantwortet:

      Glashaus-W schrieb:

      Mich würde jetzt brennend interessieren:
      1. die AB
      2. die abgegebene Bewertung.
      sei mal ehrlich @Smile - du erhoffst eine Antwort, ohne dass hier die genauen Detail bekannt sind bzw. nachvollzogen werden können?
      Um was geht es dir jetzt: um die Löschung der Bewertung oder um die Bestrafung / Abmahnung des Käufers?

      Ob die Bewertung "ungerechtfertigt" ist oder nicht, kann doch so nicht geklärt werden.
      Ich könnte dir sagen was die AB ist wenn du mir sagst was AB bedeutet. Ich möchte außerdem nicht das der Käufer bestraft o.ä. wird sondern wissen wie eBay das behandelt. Wenn man einen Fall hatte bekommt man z.B. einen Vermerk. Hier im Forum kann das Problem sowieso niemand lösen. In der Bewertung steht, dass der Artikel defekt ist und nicht der Beschreibung entspricht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smile ()

    • aurum schrieb:

      der Bewerter ist eh verschlüsselt

      Was nicht heisst, dass uns der TE den nicht nennen kann. ;)

      Ich misch mich da mal eben kurz ein.

      Generell passiert einem Käufer der ungerechfertigt rot bewertet wenig bis gar nichts. Da müsste er das schon gewohnheitsmäßig machen.

      Für den Verkäufer sind solche Bewertungen aber trotzdem lästig. Andererseits neigen rote Bewertungen je nach Sachlage dazu, aus den Profilen zu fallen wie Blätter vom Baum bei einem Herbststurm seit ebay dumm genug war, sich die Negative so fest in die Grundsätze zu heften, dass sie mit der Haftung für eine ungerechtfertigte solche vor einem ordentlichen deutschen Gericht gelandet sind. Denn wenn ebay etwas noch weniger mag, als ins Bewertungssystem einzugreifen dann für irgendwas (nicht nur für Bewertungen) verantwortlich zu sein.

      Allerdings bräuchte ich zur Beurteilung der Sachlage alle Informationen. Also Artikelnummer, interner Schriftwechsel über ebay, was genau wie gelaufen ist (Fall?) und was bisher unternommen wurde, um die BW zu kicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Smile schrieb:

      Hallo noch mal, mir wird das ganze hier jetzt zu umfangreich. Heute wurde der Fall zu meinem Gunsten entschieden. Die negative Bewertung wurde durch eBay entfernt. Hier hat man die Situation zum Glück richtig erkannt.
      Da hast du Glück gehabt ! Bei mir wurde eine ungerechtfertigte BW nicht entfernt. Ebay meinte, Sie haben ja sonst nur Top-Bewertungen, da fällt eine rote nicht auf ..... Dabei war offensichtlich, dass dieser Typ absolut wirr bewertet. Er schrieb nur "gut" oder "schlecht" und gab bei gut manchmal rot und umgekehrt.

      Seither verkaufe ich nicht mehr auf Ebay !
      Grüße von BuFi
    • Sternchen schrieb:

      Was üblich ist macht es doch nicht besser, wenn ich etwas ohne verkaufe dann ist das was da als fehlend angepriesen wird auch nicht verbaut, damit vermeide ich jegliche Diskussionen wie die hier gerade entstehen!

      Üblich ist das Autos für >10000 Euro von (unseriösen) als Bastlerfahrzeuge angeboten werden, für mich ein Grund von Solchen Abstand zu nehmen

      Der TE wollte das Theater weil er widersprüchliche Angaben gemacht hat und bekommt dafür das was er verdient hat, dabei wäre es so einfach gewesen das zu vermeiden, Betriebssystem runter und fertig
      Tut mir leid, aber das ist nun wirklich Unsinn. Mit dieser Argumentation schadet man doch im Endeffekt den Käufern, vor allem, wenn es um alte Rechner geht.