Nur indirekt ..
das Geld wurde von PP erstattet, es ist aber das Geld des VERKÄUFERS.
Genau da liegt dein "Denkfehler", Glashaus.
Wobei ich das Wort "Denkfehhler" hier ausdrücklich sehr eingeschränkt verwende. Also bitte nicht persönlich nehmen.
Es ist nicht das Geld des Verkäufers, es ist nur "zufällig" der gleiche Betrag.
Zum einen folgten die Buchungen nacheinander, der eine bekam eine Gutschrift aus einem Käuferschutzfall, der andere eine Belastung. Eine Belastung aufgrund der von ihm "unterschriebenen" AGB, die im Falle des möglichen Regresses aufgrund eines Käuferschutzfalles gegriffen hat.
Wäre auf dem PP-Kto. kein Geld gewesen, wäre die Erstattung dennoch an den Käufer erfolgt, unabhängig davon, ob PP das Geld irgendwie wieder eintreiben kann. Die Zahlung bei positver Entscheidung wäre unabhängig von einer Regressmöglichkeit, ebenfalls im Rahmen der AGB, erfolgt.......
Schon von daher ist das Geld nicht vom Verkäufer.
Wäre es das Geld des Verkäufers, wäre er Zustimmungspflichtig gewesen..... für die Buchung.
Rein aus moralischen Gesichtspunkten, ist es natürlich das Geld des Verkäufers, aus reinen Buchhaltungs- Buchführungsgründen eben nicht. Hier würde vor jedem Gericht vorgelegt werden, dass dieses Geld vom Konto Käuferschutz kommt, dann später, eine Gutschrift vom Konto des Verkäufers auf das Käuferschutzkonto erfolgt ist! Ohne, dass dies buchhalterisch eine Zahlung zwischen Verkäufer und Käufer stattgefunden hat.
das Geld wurde von PP erstattet, es ist aber das Geld des VERKÄUFERS.
Genau da liegt dein "Denkfehler", Glashaus.
Wobei ich das Wort "Denkfehhler" hier ausdrücklich sehr eingeschränkt verwende. Also bitte nicht persönlich nehmen.
Es ist nicht das Geld des Verkäufers, es ist nur "zufällig" der gleiche Betrag.
Zum einen folgten die Buchungen nacheinander, der eine bekam eine Gutschrift aus einem Käuferschutzfall, der andere eine Belastung. Eine Belastung aufgrund der von ihm "unterschriebenen" AGB, die im Falle des möglichen Regresses aufgrund eines Käuferschutzfalles gegriffen hat.
Wäre auf dem PP-Kto. kein Geld gewesen, wäre die Erstattung dennoch an den Käufer erfolgt, unabhängig davon, ob PP das Geld irgendwie wieder eintreiben kann. Die Zahlung bei positver Entscheidung wäre unabhängig von einer Regressmöglichkeit, ebenfalls im Rahmen der AGB, erfolgt.......
Schon von daher ist das Geld nicht vom Verkäufer.
Wäre es das Geld des Verkäufers, wäre er Zustimmungspflichtig gewesen..... für die Buchung.
Rein aus moralischen Gesichtspunkten, ist es natürlich das Geld des Verkäufers, aus reinen Buch
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