PayPal Käuferschutz - > Verkäufer fordert Geld von mir zurück

    • @pandarul
      @ALLE

      pandarul schrieb:


      ....
      750 Euro Streitwert bedeuten ein Kostenrisiko von 680-770 Euro, je nachdem, ob du dich bereits vorgerichtlich vertreten läßt oder nicht, zzgl. Reise/Übernachtungskosten sowie etwaiger Zeugengelder/Sachverständigengutachten.

      Würdest du das investieren, wenn du wüßtest, daß du schlampig verpackt und das deinem Kontrahenten gegenüber auch schon zugegeben hast, und außerdem die Chancen auf ein Durchkommen mit der eigenen Argumentation allenfalls bei 50% stehen?....
      Soweit mir bekannt ist, hat der VK eine Rechtschutzversicherung - die würde doch die Kosten für den VK übernehmen??

      Ich dagegen habe keine, mir ist auch keine bekannt, die ich jetzt für diesen Fall im "nachhinein" abschließen könnte.
    • Man braucht auch nicht für alles und jedes eine Versicherung. Einen Anwalt kann man - wenn man meint man braucht einen - auch "ganz normal" bezahlen wie die Autowerkstatt auch. Das Honorar in Deinem Fall ist doch überschaubar, der Anwalt erläutert Dir mit welchen Kosten Du rechnen musst.
    • Eine Privatrechtsschutzversicherung würde die Kosten wohl übernehmen, dafür würde eine Deckungsanfrage des Rechtsanwaltes erfolgen, in der er den Fall schildert und meiner Ansicht nach würde er die Deckungszusage erhalten mit der Einschränkung, dass er vor eine Klage erneut anfragen muss. Auch die Deckungszusage für eine Klage würde dann wohl erteilt werden, denn Rechtsschutzversicherungsgesellschaften verlangen für die Deckungszusage keinen kompletten Einblick in die "Schadenakte".

      Auf der anderen Seite, durch viele Jahre in den Foren, kannst du nicht sicher sein, dass dein VK tatsächlich über eine RSV verfügt. Dieses vermeintliche Bestehen wird oft dazu genutzt, den Gegner nach dem Motto einzuschüchtern, ihn würde es ja nichts kosten, einen Rechtsstreit einzugehen.

      Insgesamt darf es für dich keine Rolle spielen, ob der Antragsgegner RSV-versichert ist oder nicht. Mit RSV hat er zwar ein geringers Kostenrisko als du, falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt, aber deshalb sein eigenes Recht aufgeben, darauf verzichten? Eher nicht.........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @Kaiolito

      Danke für Deine Einschätzung.
      Mir ging es lediglich darum, dass die "Hemmschwelle" einer Klageanstrebung mit RSV wohl eher geringer sein wird, als ohne.
      Er hat das gleich am Anfang (Ablehnung des Schadens durch die Transportfirma) zumindest behauptet, er hätte eine. (warum oder ob er die nach der Ablehnung nicht genutzt hat ???)

      Kaiolito schrieb:

      ..., ob der Antragsgegner RSV-versichert ist oder nicht. Mit RSV hat er zwar ein geringers Kostenrisko als du, falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt, aber deshalb sein eigenes Recht aufgeben, darauf verzichten? Eher nicht.........
      Nein, das tue ich bestimmt nicht.
    • Kurze Ergänzung zu meinem Fall
      Habe gerade mit PayPal gesprochen.
      Lt. PayPal hat der VK keinen Widerspruch gegen dieRegressforderung PP - VK eingelegt!
      Lt. Telefonischer Auskunft ist der VK beim K an der falschenAdresse.
      Zwei verschiedene Vorgänge: Kaufpreis wurde bezahlt. K hatein Serviceangebot angenommen, unabhängig davon hat PayPal den VK in Regressgenommen, weil er gegen die AGB verstoßen hat. (damit war er ja durchZustimmung der AGB einverstanden)
    • bavit17 schrieb:

      Wenn Du überhaupt noch Lust und Interesse hast, würde ich Dir gerne RA Forderung/1. und erneuter Widerruf von
      mir, zu Deiner Einschätzung zukommen lassen, auf die ich Wert legen würde. Über Email bist Du leider nicht erreichbar, öffentlich möchte ich das nicht tun.

      Das hat nicht mit Lust oder Interesse zu tun. Ich habe die PN-Funktion aus einer Reihe von Gründen abgeschaltet, die zu erläutern hier zu weit führen würde. Ich möchte nicht erreicht werden, von niemandem, Punkt. So viel aber dazu:

      Ich verstehe, daß du das nicht öffentlich posten möchtest, aber ich möchte nicht hinter den Kulissen "helfen". Ein Forum ist für alle da, für dich, deinen Gegner, deine Nachfolger. Ich muß mich auch nicht irgendeinem elitären Club von besonderen Postern zugehörig fühlen, die Zugriff auf Unterlagen haben, die dem Rest des Forums nicht zur Verfügung stehen. Dann könnten ja alle anderen gleich dem Forum fern bleiben, wenn sie wegen eines Informationsgefälles nichts beitragen können. Außerdem, was machst du, wenn ich ein ahnungsloser Aufschneider bin, dessen einzige Fähigkeiten rhetorische Präzision und ein übersteigertes Ego sind? Ich brächte dich in Teufels Küche mit meinen überzeugend vorgetragenen Antworten "hinter den Kulissen" oder auf entsprechenden Informationen beruhend. Hier in der Öffentlichkeit könnte mir das Restforum widersprechen und anhand der Fakten darlegen, daß ich ein Vollidiot bin und warum.

      So.

      Deine Frage ist ja schon beantwortet worden, es ist egal, was du dem Anwalt geschrieben hast, dessen Brief ist nicht irgendwie speziell in der Art, daß man darauf irgendwie geartet reagieren muß. Einzig die Forderung verbindlich anerkennen hättest du können, aber das hast du wohl eher nicht, wie ich deinen Äußerungen entnehme, und außerdem ist auch das keine Spezialität von Anwaltskorrespondenz, das hätte auch direkt deinem Gegner gegenüber geklappt.


      bavit17 schrieb:

      Soweit mir bekannt ist, hat der VK eine Rechtschutzversicherung - die würde doch die Kosten für den VK übernehmen??

      Ich dagegen habe keine, mir ist auch keine bekannt, die ich jetzt für diesen Fall im "nachhinein" abschließen könnte.

      Nein, im Gegenteil, es gibt i.d.R. drei Monate Übergangszeit beim Abschluß einer RSV, damit Fälle, die bereits abzusehen sind, ebenfalls ausgeschlossen sind.

      Dein VK hat vielleicht eine RSV, möglich. Er hat darin vielleicht eine Flatrate für Erstberatungen. Oder nur eine Deckungszusage für eine solche, wie kaiolito sagte. Auch die Inanspruchname einer RSV hat Kosten, man wird nämlich ganz schnell gekündigt, wenn man allzu klagefreudig ist. Also so nach 3 Anfragen...

      Natürlich kann es sein, daß er an einen Armwalt geraten ist, der ihm gesagt hat, das gewinnen wir (aus haftungstechnischen Gründen sagt der natürlich nur "die Chancen stehen sehr gut"), und die RSV abwickelt und sein Geld macht, ohne daß ihn der Mandant weiter interessiert. In dem Fall wirst du verklagt werden, ohne daß du darauf Einfluß hast. Es kann aber auch sein daß sein Anwalt seinen Beruf ernst nimmt und ihm ehrlich gesagt hat, wie seine Chancen stehen. Die wissen ja beide wie verpackt wurde. Wir übrigens genaugenommen noch nicht, es sei denn, ich habe das überlesen...


      bavit17 schrieb:

      Habe gerade mit PayPal gesprochen.

      Naja, PPs Meinung dazu interessiert wohl am allerwenigsten. Die würden sich ja kaum auf den Standpunkt stellen, die Inanspruchnahme des KS würde eine erneute Zahlungsverpflichtung auslösen. Es handelt sich um den Kern von PPs Geschäftsmodell!
    • @pandarul

      Trotzdemvielen Dank für Deine Mühe

      Ich werde die speziellen Vorgänge und Schreiben bestimmt nicht öffentlich machen,
      schon gar nicht aus dem Grund:
      „Forum ist für alle da, für dich, deinen Gegner,……..“
      Wieso sollte ich mir hier die Mühe machen für meinen Gegner Meinungen und Fakten zu sammeln!
      Ich hatte auch nicht gebeten "hinter den Kulissen" zu helfen .....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bavit17 ()

    • @alle
      @pandarul
      @Kaiolito

      Gutes Neues Jahr an alle.....

      Im neuen Jahr habe ich von der Kanzlei u.a. Nachricht erhalten. Wie soll ich damit umgehen?
      (Vorletzter Absatz ...bereits mitgeteilte Kosten?? mir wurde nichts mitgeteilt)atz des Anschreibens: Mitgeteilte Kosten..... mir wurde nichts mitgeteilt)
    • Hi bavit, dir auch ein gutes neues Jahr, auch wenn deines offensichtlich nicht so gut anfängt.

      Ja, das Urteil vom 22.11.2017 durch den BGH sagt genau das aus, was der RA schreibt. Und ja, auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt (pandarul hätte die sicher sofort gepostet), so entsteht ein neuer Zahlungsanspruch deines Verkäufers wenn durch den PP-Käuferschutz das PP-Kto. des Verkäufers rückbelastet wurde.

      Ohne vorliegende Urteilsbegründung kann man natürlich wenig sagen, aber das würde meiner Ansicht nach bedeuten, dass du die Zahlung erneut leisten müsstest (würde ich unter Vorbehalt leisten) um deiner Verpflichtung der Zahlung aus dem Kaufvertrag nachzukommen.

      Dem gegenüber stehen, meiner Meinung nach, deine Forderung nach dem TV, der dir in mangelhafter Verpackung gesendet wurde, was aber wohl (mal sehen, was pandarul schreibt), zwei verschiedene Vorgänge sind, insbesondere wegen der Kostennote des RA. Wenn ich richtig liege, müsstest du diese begleichen, zusammen mit der Kaufpreisforderung um deinerseits dann Ansprüche geltend zu machen, wegen der mangelhaften Verpackung.
      Ob du dann die RA-Kosten aus diesem Fall dann wieder einfordern kannst, kann ich nicht beurteilen, aber eher nein......., andere wissen das vielleicht besser.
    • @alle
      @pandarul
      @Kaiolito

      @Kaiolito
      Danke für Deine Einschätzung.
      Ich habe mehrfach das Versandunternehmen angefragt, diese Antworten sinngemäß immer das gleiche:
      ".....wir dürfen Ihnen hierzu jedoch auch keine nähereInformation mitteilen, da wir zu Ihnen kein Vertragsverhältnis haben....."

      Lediglich erhalte ich die Antwort: Der Vorgang ist noch in Klärung!

      Kostennote? : habe ich nicht erhalten!

      Unabhängig von Urteil BGH, bin ich der Meinung, dass vorher schon jeder einen Prozess anstreben konnte, wenn er mit der PayPal Rückforderung nicht einverstanden ist/war!

      M.E. hat der Verkäufer den Vertrag mit dem Versandunternehmen gemacht, nicht ich. Der Verkäufer hat aber seine Pflichten - ordnungsgemäße / transportsichere Verpackung - nicht erfüllt. Zusätzlich bekomme ich, wie bereits mitgeteilt, keinerlei Auskünfte vom Versandunternehmen, da ich nicht der Vertragspartner vom Versandunternehmen bin......ich also keine "Ansprüche" an das Versandunternehmen machen kann (warum sollte ich auch)....
      U.a. müsste ich dann beweisen, dass die Verpackung nicht transportsicher war/ist (Gutachter etc....), obwohl ich keinerlei Verantwortung dafür getragen habe....

      Na ... wie immer meine laienhafte Meinung....sorry......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bavit17 ()

    • Das Problem ist, dass dein Verkäufer mit dem BGH-Urteil (wie gesagt, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und ich warte fast fieberhaft) eben ganz locker auf die erneute Zahlung klagen kann und alleine für die Zahlung recht bekommen wird. Bei Versendungskauf § 447 BGB ist es nunmal so, dass der Gefahrenübergang mit Aufgabe beim Transportunternehmen auf dich übergeht.
      dejure.org/gesetze/BGB/447.html

      Du musst danach auf ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages klagen, nachdem du bezahlt hast, da schließlich Vorauskasse (hier über PP) vereinbart war. Du würdest deine Klage dann gegenüber dem Verkäufer mit Bildern der Verpackung belegen, Auszügen aus dem I-Net, dass Palettenverpackungen nicht für den Einzelversand (ohne Umverpackung) geeignet sind und dein Verkäufer würde dann versuchen, deine Argumente in seiner Stellungnahme zu deiner Klage zu widerlegen.

      Nochmal, das Problem hier dürfte sein, dass du deine Verpflichtung (nach dem BGH-Urteil) noch gar nicht erfüllt hast, um selbst Klage zu erheben, dass der Verkäufer was falsch gemacht hat.

      Die Kostennote wird kommen........, spätestens nach deiner Zahlung (sollte sie vorbehaltlos erfolgen).
    • (Laienhaft: Komisches Recht......)

      Ich muss zuerst zahlen, dann kann ich klagen... na ja ....

      Suche schon fieberhaft, finde aber leider nichts passendes dazu:

      "...Verkäufer mit Bildern der Verpackung belegen, Auszügen aus dem I-Net, dass Palettenverpackungen nicht für den Einzelversand (ohne Umverpackung) geeignet..." Gutachter sind m.E. viel zu teuer.....

      Vielleicht kann mir ja jemand helfen!

      Vielleicht sollte ich dem Rechtsanwalt oder dem Verkäufer mitteilen, dass eine Klage die andere nach sich ziehen würde.....???
    • @alle
      @pandarul
      @Kaiolito
      @ mijanne2007

      (Ich weiß, ich schreibe viel und reflektiere wenig, aber bei meiner Unsicherheit ist das halt so, hoffe trotzdem auf Tipps und Hinweise, die mir weiterhelfen)

      Forderung des RA bezieht sich m.E. auf folgende Punkte:

      1.Versendungskauf Gefahrenübergang (Absatz 1 des Schreibens)
      Ja, ein Versendungskauf mit Gefahrenübergang
      aber:
      § 447 BGB greift jedoch nicht, wenn der Untergang, der Verlust oder die Verschlechterung der Kaufsache auf einem Umstand beruhen, den der Verkäufer zu vertreten hat.
      Zu solchen Umständen zählen Nebenpflichtverletzungen durch den Verkäufer. Zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört neben der Übergabe an die Transportperson auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung der Kaufsache. (Post mijanne2007)

      2.Zahlungsanspruch durch PayPal-Zahlung erloschen

      Laut BGH Urteil Nein
      Verkäufer muss einklagen
      Hat er überhaupt Anspruch auf erneute Zahlung (siehe lfd Nr.1)? Vertrag wurde seitens des Verkäufers ja gar nicht erfüllt?!

      3.Warenwert von 700 Euro wird eingefordert

      Wert waren inkl. Versand aber 710,01Euro
      Wenn ich jetzt die 1,9 % +(0,35 Ct) PayPal-Gebührenabziehe komme ich auf 710,01 – 14,53 =
      695,48 Euro. In Abzug müssen aber noch evtl. Ebay-Verkaufsgebühren gebracht werden.
      (Eine Anfrage an Ebay habe ich gestellt, ob ich Antwort erhalte?)
      Die Gebühren wären i.d.R. nochmals bis zu10% Gebühren vom Verkaufspreis also ca. 66 Euro
      Somit ist die Schadensforderung in beiden Fällen falsch (Vorteilnahme?)

      4.Ferner haben Sie binnen dieser Frist die bereits mitgeteilten Kosten unserer Inanspruchnahme (RA) zu erstatten.

      Mir wurden bisher keine Kosten mitgeteilt, diese könnte ich auch folglich nicht innerhalb der gesetzten Frist von 10 Tagen(auch diese scheint mir zu kurz zu sein und stellt mich unter enormen Zeitdruck….)erstatten.


      Hinweis: Die (defekte) Ware wurde bereits vor Monaten an den Verkäufer zurückgeschickt. Dieser hat das Paket kommentarlos angenommen.


      Das heißt für mich, ich soll für eine Ware, die ich gar nicht (mehr) besitze und die durch einen Totalschaden, der durch die nicht transportsichere Verpackung des Verkäufers (und den Transport) entstanden ist, bezahlen. Ich soll also den Kaufvertrag erfüllen (bezahlen), wenn der VK seinen Teil gar nicht erfüllt hat?

      Ich erhalte ja noch nicht einmal Auskunft von dem Versandunternehmen über den Sachstand, da diese stets mit „….wir dürfen Ihnen hierzu jedoch auch keine nähere Information mitteilen, da wir zu Ihnen kein Vertragsverhältnis haben…“ o.ä. auf meine Anfragen antworten.

      P.S. Leider finde ich nichts über das Thema Palettenverpackung / Einzelversand für TV ungeeignet.
      Selbst der Hersteller macht keine konkrete Aussage....
      Hoffe jemand kann auch hier helfen.... Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bavit17 ()