PayPal Käuferschutz - > Verkäufer fordert Geld von mir zurück

    • Du scheinst etwas von der nervösen bis ungeduldigen Fraktion zu sein @bavit17.

      Seit meinem Posting hast du zig Zeichen in acht Beiträgen getippt und damit noch mehr Antworten generiert, ohne daß du in der Sache weitergekommen wärst. Du hast Unterlagen an einen Forenposter geschickt, dessen einzige für dich erkennbare Qualifikation in der Materie ist, daß er deiner Meinung ist. Was soll das bringen? (Bitte nicht falsch verstehen, ich "kenne" kaiolito seit zigtausend Postings und weiß, wovon er Ahnung hat und wovon nicht, aber du kannst das ganz sicher nicht einschätzen!)

      Da du meinem Hinweis offensichtlich nicht gefolgt bist bzw. die Zeit nicht genutzt hast, um diese im Wesentlichen gleichgelagerten Fälle zu studieren, werde ich mal die Wegstrecke verkürzen und direkt herzitieren.

      1. Erfüllungswirkung einer Online-Zahlung mittels PayPal, LG Saarbrücken
      online-und-recht.de/urteile/Er…aarbr%C3%BCcken-20160831/

      2. Entgegenstehendes Urteil des LG Essen
      PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz

      Das zweite ist die Argumentation des Anwaltes; da die Kaufpreiszahlung unter der auflösenden Bedingung eines KS-Antrages stand, habe sie rückwirkend nicht stattgefunden. Egal wie oft du versuchst dem Typen deine Meinung 1) zu erklären, er wird seine dadurch nicht ändern. Er kennt deine Auffassung und er kennt garantiert auch zumindest das Urteil, das deine Auffassung bestätigt.

      Was er jetzt außerdem weiß, ist folgendes:
      a) du warst nicht beim Anwalt
      b) du bist wahrscheinlich nicht rechtschutzversichert - implizit aus a
      c) du hast nicht verstanden, was sein Hauptargument wäre

      Falls das ein Abklopfen war, ob du ein leichtes Opfer bist, würde ich dazu tendieren, daß du die Chance, verklagt zu werden, durch deine Reaktion erhöht hast.

      Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit, sich sicher vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme zu schützen. Jeder kann hier jeden wegen allem verklagen, das nennt man Rechtsstaat. Ob das dann begründet ist ist die andere Frage.

      Es gibt aber eine Möglichkeit, die ansonsten bis zum 31.12.2020 bestehende Unsicherheit darüber auszuräumen: Du kannst dem VK zuvorkommen und ihn deinerseits mit einer negativen Feststellungsklage vor Gericht zwingen. Das ist im Wesentlichen die Umkehr einer Leistungsklage, du würdest darauf klagen, das festgestellt wird, daß der behauptete Anspruch nicht besteht.

      Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem KV ist der Erfüllungsort. Bei einer Klage auf Kaufpreiszahlung (und auch bei der entsprechenden negativen Feststellungsklage) ist das dein Wohnsitz.

      Dann noch: welcher Anwalt sendet E-Mail statt einen echten Brief? Ich nehme an der ist gar nicht offiziell beauftragt, der tut nem Kumpel einen gefallen und schaut mal, ob du einknickst. Der weiß natürlich von dem Problem mit der Verpackung und hat seinem Kumpel gesagt, daß er höchstens mal bluffen kann.

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    • @pandarul
      Du scheinst etwas von der nervösen bisungeduldigen Fraktion zu sein @bavit17
      è Das ist richtig

      Seit meinem Posting……
      è Auch das ist richtig

      Du hast Unterlagen an einen Forenposter…….
      è Das ist richtig, aber nicht, weil er meiner Meinung ist, sondern weil er das gewollt hat und ich nicht weiß, wie man die Redaktion perMail erreichen kann = Neuling

      Da du meinem Hinweis offensichtlich …..
      è Das ist falsch gelesen ja, aber so richtigverstanden nein, m.E. auch anders geartete Fälle

      Was er jetzt außerdem weiß, ist folgendes……
      è Das mag richtig sein, doch meinen Widerruf hatte ich bereits vor der Einschaltung des Forum getätigt

      Falls das ein Abklopfen war, ob du ein leichtes Opfer bist, würde ich daz tendieren, daß du die Chance, verklagt zu werden durch deine Reaktion, erhöht hast.
      è Meinst Du meinen Widerruf?


      Der Gerichtsstand… mein Wohnort
      è Danke

      Dann noch: welcher Anwalt sendet E-Mail statt…..
      è Die Email war vorab, der Brief folgte einen Tagspäter

      Sorry, ich bin kein Fachmann, kenne weder Qualifikation von irgendeinem Forenmitglied, will diese schon gar nicht beurteilen und bin für jede Hilfe dankbar.

      Deshalb bemühe ich ja das Forum, aber Juristendeutschversteht halt nicht jeder, eben sowenig die juristischen Begriffe, beides wird hier häufig benutzt.

      Ich bin Laie, wie die Masse der Hilfesuchenden………..das bitte ich zu bedenken!
      Wenn ich Antworten bekomme, die einmal so und im nächsten Satz das Gegenteil vom vorigen sagt, verwirrt das zusätzlich.......

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    • bavit17 schrieb:

      Die Email war vorab, der Brief folgte einen Tagspäter
      Ich nehme an das stand irgendwo und ich habe es nur überlesen. Das ist natürlich ein übliches Vorgehen.


      bavit17 schrieb:

      Meinst Du meinen Widerruf?
      Ich meine, daß der Anwalt jetzt ein genaues Bild deines Wissensstandes hat.


      bavit17 schrieb:

      m.E. auch anders geartete Fälle
      Nein, überhaupt nicht. Es geht im Kern in beiden Urteilen um das gleiche: Ist eine PayPalzahlung schuldbefreiend und der KS davon unabhängig oder ist sie nur unter dem Vorbehalt eines KS-Antrages endgültig und deshalb rückwirkend nicht erfolgt, wenn ein solcher gestellt wird. Die Details weshalb ein KS-Antrag eingeht sind dabei völlig unwichtig, es geht dabei um die Frage, ob du (im juristischen Sinn) bezahlt hast oder nicht.

      Was genau möchtest du vom Forum? Du hast zwei gegenteilige LG-Urteile zur Materie und jede Menge Begründungen vorliegen. Wenn du mehr willst, wirst du selbst einen Anwalt beauftragen müssen.

      Denk doch mal praktisch. Wohnst du zufällig im Bezirk eines der beiden Gerichte? Von welchem Streitwert reden wir?

      Und es gehört zur Natur der Sache, daß du ständig gegenteilige Antworten bekommst, auch Forenschreiber sind größtenteils Laien, und die Typen im eBay-Forum sind die Blinden unter den Einäugigen, wenn du verstehst.
    • @pandarul

      Ich meine, dass der Anwalt jetzt ein genaues Bild deines Wissensstandes hat.
      è Auf Grund von welchem Umstand? Das kann doch nur mein Widerruf sein und den habe ich vor Einschalten des Forums, auf das ich später gestoßen bin, abgegeben

      ….Denk doch mal praktisch. Wohnst du zufällig im Bezirk eines der beiden Gerichte? Von welchem Streitwert reden wir?
      à - ?
      - Nein, weder Essen noch Saarbrücken
      - 750 Euro gerundet

      ….Wenn du mehr willst, wirst du selbst einen Anwalt beauftragen müssen.
      è Genau deshalb wende ich mich an das Forum, bei einem Anwalt habe ich 1 Meinung
      hier mehrere

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    • Es geht nicht darum, ob du vor oder nach dem Forum deinen - wie ich den Schilderungen von @Kaiolito entnehme umfangreichen - Lex an den Anwalt geschickt hast.

      Es geht darum, daß du generell weniger schreiben und mehr reflektieren sollst.

      750 Euro Streitwert bedeuten ein Kostenrisiko von 680-770 Euro, je nachdem, ob du dich bereits vorgerichtlich vertreten läßt oder nicht, zzgl. Reise/Übernachtungskosten sowie etwaiger Zeugengelder/Sachverständigengutachten.

      Würdest du das investieren, wenn du wüßtest, daß du schlampig verpackt und das deinem Kontrahenten gegenüber auch schon zugegeben hast, und außerdem die Chancen auf ein Durchkommen mit der eigenen Argumentation allenfalls bei 50% stehen?

      Also nochmal, was genau willst du jetzt vom Forum? Es gibt kein Zauberwort, mit dem du abwenden kannst, verklagt zu werden, wenn das dein VK wirklich will. Du hast jetzt die Möglichkeiten:

      a) abwarten
      b) selbst klagen, um Nägel mit Köpfen zu machen
      c) deine Brieffreundschaft mit dem gegnerischen Anwalt vertiefen
    • @pandarul

      Also nochmal, was genau willst du jetzt vom Forum?
      --> diese Frage habe ich doch schon beantwortet!
      Meinungen, Erfahrungen...mehrerer und diese habe ich auch bekommen

      a) ja
      b) nein
      c) nicht ganz hilfreiche Bemerkung --> wenn man Fachmann oder Halbfachmann ist, hat man gut reden

      Ich bin das in juristischen Dingen nicht - Handle stehts nach Bestes Wissen........und suche mir Meinungen/Hilfen.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bavit17 ()

    • Ok, dann warte ab und melde dich gerne mit Neuigkeiten.

      -

      Das sollte keine "unpassende" Bemerkung sein, sondern meiner Meinung Ausdruck verleihen, daß damit wegen des Kompetenzgefälles wenig zu erreichen ist. Nicht nur faktisch nicht, sondern auch psychologisch: der diktiert seinen Kram doch im Vorbeigehen seinem Fachangestellten, du hast bei jedem neuen Brief von ihm bildlich mehrere schlaflose Nächte.
    • @pandarul

      Wenn Du überhaupt noch Lust und Interesse hast, würde ich Dir gerne RA Forderung/1. und erneuter Widerruf von
      mir, zu Deiner Einschätzung zukommen lassen, auf die ich Wert legen würde. Über Email bist Du leider nicht erreichbar, öffentlich möchte ich das nicht tun.
    • Wenn du das erste Urteil richtig liest wirst du feststellen, dass du keinen Anspruch auf Erstattung der "Gutachterkosten" hast, da diese aus dem Rechtsverhältnis mit PP und der Beantragung des Käuferschutzes entstanden sind.
      Also praktisch im Auftrag von PP um von dort die angebotene Dienstleistung des Käuferschutzes zu erhalten.
    • @Kaiolito

      Kaiolito schrieb:

      Wenn du das erste Urteil richtig liest wirst du feststellen, dass du keinen Anspruch auf Erstattung der "Gutachterkosten" hast, da diese aus dem Rechtsverhältnis mit PP und der Beantragung des Käuferschutzes entstanden sind.
      Also praktisch im Auftrag von PP um von dort die angebotene Dienstleistung des Käuferschutzes zu erhalten.

      Der KV wurde auf Antrag des VK erstellt. Dieser hat den KV bei mir angefordert, da er diesen wiederum für die Fa. Ilox für die Schadensabwicklung benötigte. Erst später habe ich den selben für den Käuferschutzantrag verwendet.

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    • Du musst einem Anwalt überhaupt nicht widersprechen, mit jedem Schreiben gibst du diesem möglicherweise Munition gegen dich, ich hätte tote Fliege gespielt bis es zu einem offiziellen Schreiben vom Gericht gekommen wäre, in einem schriftlichen Verfahren dann die Fakten auf den Tisch oder entsprechend bei einer Verhandlung vor Gericht
    • @Sternchen

      Sternchen schrieb:

      Du musst einem Anwalt überhaupt.......
      Vielen Dank, da ist aber das Kind schon in den Brunnen gefallen. Widerspruch (meine Argumente) hat er ja bereits per Mail erhalten. Ich dachte nur, wenn ich nicht auf dem richtigen Weg und in richtiger Form widerspreche, dass ich irgendwie stillschweigend seine Forderung akzeptiere......
    • Nun, eine Email zählt nicht als offiziell zugestellt, Fax oder Brief schon.
      Aber es besteht kein Grund, sich in irgendeiner Weise zu äußern außer es kommt etwas von einem Gericht, Mahnbescheid, Ladung, was auch immer. Nur dann gibt es Muß zu reagieren
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ein Anwalt ich nichts anderes als ein Dienstleister der €€€€ verdienen möchte, so wie jeder andere auch für seine Arbeit bezahlt wird, er bekommt sein Geld entweder von seinem Mandanten, der Gegenseite, einer RSV, oder im Falle von PKH vom Staat, er gewinnt auf jeden Fall immer, nämlich das ihm zustehende Honorar nach RVG oder frei vereinbart.

      Die Arbeit an sich macht in der Regel eh der/die Rechtsanwaltsgehilfe, der Anwalt selbst führt Mandantengespräche, prüft und unterschreibt Schriftsätze und nimmt die Gerichtstermine war