Dreiecks-Betrug Ebay Kleinanzeigen - Omega Speedmaster

    • Dreiecks-Betrug Ebay Kleinanzeigen - Omega Speedmaster

      Guten Morgen Members,
      Ich habe am 24.10.2017 im Rahmen eines Ebay Kaufes (Omega Speedmaster 3570.50), dem o.g Herren 1950.- € überwiesen.
      Der Eingang des Betrages wurde mir am 25.10.2017 vom Verkäufer bestätigt.
      Es handelt sich um:

      xxx

      Redaktion: Name + Kontodaten des Zahlunsempfängers gelöscht, da es sich hier um ein weiteres Opfer des unbekannten Betrüger handelt

      Laut Ebay Kleinanzeigen Profil stammt er aus 22415 Hamburg - Langenhorn und ist seit 12/2014 bei Ebay Kleinanzeigen angemeldet.
      Leider lässt sich dieser aber dort nicht ausfindig machen.
      Jedenfalls habe ich, seit er mein Geld hat, nichts mehr von Ihm gehört - jegliche Kontaktversuche meinerseits erfolglos und natürlich auch bis heute keine Ware erhalten.
      Bei Anrufen ist der "Teilnehmer derzeit nicht erreichbar" und WhatsApp Nachrichten werden schon gar nicht mehr zugestellt, da seit Tagen nur ein Haken.
      Strafanzeige werde ich morgen sofort stellen. Ich habe Sowohl das Originalangebot der Anzeige als auch die Chatverläufe von Ebay und WhatsApp.

      Wenn mir bitte jemand die Verfahrensweise mit dem SCT Verfahren erklären könnte (sofern es noch nicht zu spät ist)

      Vielen Dank!
    • Tomcat1970 schrieb:

      Es handelt sich um:
      xxx
      Laut Ebay Kleinanzeigen Profil stammt er aus 22415 Hamburg - Langenhorn und ist seit 12/2014 bei Ebay Kleinanzeigen angemeldet.
      Als allererstes:
      Wie heißt denn der Kontoinhaber nun eigentlich??? Ch. (Überschrift) oder C. (Text)?
      Ich vermute stark, daß Du auch der Threaderöffner des gelöschten Beitrages in dem Uhrenforum bist. Da Du dort dieselbe Schreibweise genutzt hast wie hier in der Überschrift, gehe ich mal davon aus, daß "Ch." richtig ist ?!

      Das Bankkonto läuft möglicherweise(!) auf den Namen "xxx.". Da man bei online-Überweisungen aber auch Weihnachtsmann als Zahlungsempfänger angeben kann, muss nichtmal dieser Name tatsächlich zum Bankkonto gehören. Es könnte auch einfach der Name von irgendeinem Deppen sein, der es für normal hielt, irgendeinem Unbekannten aus irgendeinem schwachsinnigen Grund per eMail eine Fotokopie seines Ausweises zu schicken, die dieser Unbekannte nun zum betrügen anderer Leichtgläubiger nutzt. Wenigstens das hast Du ja offenbar verweigert. Da der Täter aber zumindest versucht hat, auch an eine Kopie Deines Ausweises zu kommen, nachdem er Dein Geld bereits hatte, ist es nicht unwahrscheinlich, daß er von irgendeinem anderen Opfer namens xxx eine solche Kopie erhalten hat, die er an Dich weiterleiten wollte, falls Du auf die Idee gekommen wärest, einen Identitätsnachweis anzufordern, bevor Du knapp 2000 Euro überweist...

      Und der gehackte Kleinanzeigen-Account, bei dem Du gekauft hast, wurde in 12/2014 angemeldet.
      Wieso aber glaubst Du, daß ein gewisser xxx in Hamburg-Langenhorn wohnen soll?
      Oder daß er seit 12/2014 bei den Kleinanzeigen angemeldet ist?

      1.) Bei den Kleinanzeigen kannst Du völlig willkürlich irgendeine freigewählte Postleitzahl angeben. Das kann sogar bei jeder Annonce eine andere sein.
      2.) Bei den Kleinanzeigen kannst Du den Namen, der im Nutzerprofil auftaucht, jederzeit ändern. Wenn Du Lust hast, kannst Du jeden Tag oder jede Stunde einen anderen Namen beim gleichen Nutzerprofil angeben.
      3.) Der Kontoinhaber, an den Du Dein Geld überwiesen hast, muss deswegen weder derjenige sein, der diesen Kleinanzeigenaccount angemeldet hat noch muss er aktuell in Hamburg wohnen oder je dort gewohnt haben. Vermutlich ist 22415 Hamburg - Langenhorn der Wohnort des echten Besitzer dieses Kleinanzeigen-Accounts, den der Täter einfach stehengelassen hat.

      Lange Rede, kurzer Sinn:
      Der Kleinanzeigen-Account, bei dem Du gekauft hast, war gehackt. Da Du nichts von einer Warnmail seitens eBay-Kleinanzeigen geschrieben hast, ist der Account vermutlich immernoch gehackt, möglicherweise werden da aktuell sogar immernoch weitere leichtsinnige Käufer betrogen. Der Account sollte also dringend mal als gehackt gemeldet und bearbeitet werden.

      Nenne bitte mal die Nummer der Annonce, auf die Du reingefallen bist, auch wenn die nichtmehr online ist. Oder noch besser, lade den Screenshot hier hoch, den Du davon gemacht hast.
      Und poste auch dringend die Handynummer, über die Du mit dem Täter kommuniziert hast, damit die bei Google gefunden werden kann.

      Redaktion: Name + Kontodaten des Zahlunsempfängers gelöscht, da es sich hier um ein weiteres Opfer des unbekannten Betrüger handelt
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      • Personen (Betrug) Suche in HH - UhrForum.png

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    • Hallo Schützin,
      herzlichen Dank für Deine Antwort und Deine aufklärenden Worte zu Ebay Kleinanzeigen.
      Für mich ist es das erste Mal, dass ich "vermutlich" einem Betrüger auf den Leim gegangen bin.
      Der fehlende Buchstabe wurde mittlerweile von einem sehr netten Mitglied hier geändert.
      Überwiesen habe ich tatsächlich an die o.a Bankverbindung, auch wenn er unter anderer Schreibweise bei der Bank geführt wird.
      Ebay Kleinanzeigen haben mir die Originalanzeige per Mail geschickt, nachdem ich den Betrug gemeldet habe.
      Der Account, ganz gleich ob gehackt oder nicht, besteht seit 12/2014.
      Und ja, ich bin genau der, der gestern Abend den Thread ins UF gesetzt hat, da ich ein langjähriges Mitglied in selbigem bin.
      Der Thread wird dort erneut hochgeholt aber in einer anderen Kategorie, wie ich mit einem der Moderatoren heute Vormittag verblieben bin.
      Die Handynummer, über die wir kommuniziert haben lautet - 01521 9357995
      Anbei noch der Screenshot des Originalangebotes.
      Liebe Grüße

    • Tomcat1970 schrieb:

      Wenn mir bitte jemand die Verfahrensweise mit dem SCT Verfahren erklären könnte (sofern es noch nicht zu spät ist)Vielen Dank!
      Was genau meinst Du mit "SCT Verfahren" ?
      Wenn Du damit irgendeine Methode meinst, mit der Du Deine Überweisung noch zurückholen kannst - die gibt es nicht.
      Der Täter hat Dir doch einen Kontoauszug geschickt, auf dem das Geld bereits auf seinem Konto gutgeschrieben war. Vermutlich hatte er es schon zu diesem Zeitpunkt bereits abgehoben bzw irgendwohin weitergeleitet (zB für Bitcoin-Käufe oä). Der 25.10. war ein Mittwoch, dh, der Täter hatte inzwischen 3 Werktage Zeit, über Dein Geld zu verfügen.

      Stoppen bzw stornieren kann man eine Überweisung wenigstens theoretisch überhaupt nur in den wenigen Stunden, bevor sie beim Empfänger gutgeschrieben wurde.
      Danach wäre eine Rückholung nur möglich, wenn der Zahlungsempfänger der Rückbuchung zustimmt. Das wäre zB denkbar bei einer irrtümlichen Überweisung (Zahlendreher in der IBAN, Komma vergessen bei der Summe oä) an einen ehrlichen Empfänger. Das kannst Du im vorliegenden Fall wohl getrost vergessen.
      Du kannst einen entsprechenden Versuch über Deine Bank starten, aber das ist gebührenpflichtig und herauskommen wird dabei nichts.

      Je nachdem, was die Ermittlungen der Polizei zu dem Bankkonto bei der N26 in ein paar Wochen oder Monaten ergeben, könnte es sein, daß es sich entweder um einen gefälschten /gestohlenen Ausweis handelte. Da endet dann die Geschichte in aller Regel endgültig.
      Oder vielleicht handelte es sich ja auch um einen ==> "unfreiwilligen Kontoinhaber" , der nichtmal ahnt, daß er ein echtes Bankkonto eröffnet hat... :wallbash
      Dann gäbe es wenigstens eine kleine Chance, daß der zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haftet.
      Allerdings ist nach wie vor bisher kein Präzedenzfall bekannt, in dem ein betrogener Käufer einen solchen "Kontoinhaber", der von seinem Konto garnichts wusste, zivilrechtlich verklagt hat. Es ist also ungewiss, wie ein Richter in so einem Fall entscheiden würde.
      Und selbst wenn der Kläger den Prozess gewinnen würde, heißt das immernoch nicht, daß der Beklagte finanziell imstande wäre, den Schaden tatsächlich zu ersetzen...

      Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, aber ich fürchte, Du solltest Dir garnicht erst welche machen...
    • Das ist nicht das "Originalangebot", sondern nur die Übersicht der aktiven Angebote des Accounts in einer komprimierten Smartphone-Version.
      Ich habe das Original-Angebot mal angehängt.
      Außerdem lief da noch ein Gesuch nach einer Rolex. Ob das ernstgemeint war oder nur suggerieren sollte, es handele sich hier um einen Uhrensammler, keine Ahnung.

      Aktuell läuft keine Annonce mehr: ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=26959997
      Aber da Du bisher keine Nachricht von eBay-Kleinanzeigen hast, daß mit dem Angebot etwas faul war, dürfte der Täter immernoch Zugriff haben auf den Account.
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      • Omega speedmaster 3570.50 in Nord - Hamburg Langenhorn eBay Kleinanzeigen.png

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    • Hallo Schützin,
      richtig - zeitgleich war er auf der Suche nach einer Rolex - 5000.- €
      Dass ich zu Anfang an keinen Betrüger dachte, waren die letzten Passagen des Angebotes.
      Welcher Betrüger bietet schon eine Übergabe beim Juwelier geschweige denn ein persönliches Treffen an........dachte ich!
      Jedenfalls sind meine WhatsApp Nachrichten immer noch nicht zugestellt worden.
      Morgen packe ich alles zusammen und werde trotzdem Strafanzeige erstellen.
      LG
    • Tomcat1970 schrieb:

      Dass ich zu Anfang an keinen Betrüger dachte, waren die letzten Passagen des Angebotes.Welcher Betrüger bietet schon eine Übergabe beim Juwelier geschweige denn ein persönliches Treffen an........dachte ich!
      Sehr viele einschlägige Betrüger machen das, nicht nur bei den Kleinanzeigen, sondern auch bei eBay. Aus genau dem Grund, der auch bei Dir funktioniert hat: Die potentiellen Opfer denken, wenn Abholung angeboten wird, muss das Angebot ja seriös sein und überweisen dann brav das Geld, anstatt von vornherein nur nach Angeboten in einem Umkreis zu suchen, in dem sie auch wirklich abholen würden.
      Wie fing denn die Kommunikation an bei dem Kauf? Hat der vermeintliche Verkäufer gleich zu Anfang auf Deine erste Kontaktaufnahme erstmal gefragt, ob Du abholen möchtest oder versendet werden soll? Oder zumindest ganz harmlos angefragt, wo Du wohnst?
      Hättest Du ganz am Anfang mitgeteilt, daß Du abholen willst, hättest Du vermutlich einfach keine Antwort bekommen.
      Oder der Täter hätte Dich endlos hingehalten ("Ich bin grad im Urlaub, Abholung erst in 2 Wochen möglich" oä) und inzwischen andere Interessenten abgezockt.
      Oder Dir eine wilde Geschichte erzählt, er sei vielleicht grad verunglückt und im Krankenhaus, seine Mutter hat Angst, sich mit Fremden zu treffen, könnte aber die Uhr versenden, wenn Du sie trotzdem noch möchtest usw usf.
      Eine im Angebot angebotene Abholung ist nur und nur dann eine Sicherheit, wenn man dann auch wirklich selbst abholt !
    • Hallo Schützin,

      Strafanzeige wurde mittlerweile von mir gestellt.
      Die Kommunikation begann in der Tat damit, dass er zuerst meine Adresse haben wollte. Erst danach hat er mir die o.a Bankverbindung gegeben.
      Was soll ich sagen - so im Nachhinein.....ohne Worte!
      Was die Handynummer angeht, welche er mir gab und uns zur Kommunukation diente, sie ist auf jemand Andreren zugelassen - und auch nicht in Hamburg!
      Die Nummer ist noch immer aktiv aber wie es aber aussieht bin ich blockiert worden. Selbstverständlich.
      Jedenfalls wurde in den letzten drei Tagen ähnliche Omega Angebote in dem gleichen Preisgefüge angeboten, mehrere Standorte in Deutschland aber jedesmal ein gleiches Bild zu sehen.
      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tomcat1970 () aus folgendem Grund: Fehler eingeschlichen

    • Guten Tag,

      bei mir hat sich bis dato Folgendes ergeben.
      Mit großer Wahrscheinlichkeit bin ich einem "Dreiecksbetrug" aufgesessen!
      Soll heißen, der eigentliche Betrüger (mein Verkäufer) gab mir nicht seine, sondern die Bankverbindung "seines" Verkäufers und hat mich seinen Artikel bezahlen lassen. Sein "Verkäufer" hat den Geldeingang auf seinem Konto gesehen und den Artikel an einen "Dritten" herausgegeben, da der Betrüger angeblich "verhindert" war.

      Nun ist es aber so, dass ich nachweislich für diese o.a. Omega Speedmaster bezahlt habe (siehe Anzeigennummer) und nicht (!) für den Artikel, den der Kontoinhaber dem Betrüger überlassen hat !?
    • Nach üblicher Rechtslage ist derjenige, auf dessen Konto Du überwiesen hast und der anschließend einen völlig anderen Artikel als die von Dir im Betreff angegebene Omega Speedmaster herausgegeben hat, am Ende der Geleimte.
      Er muss Dir das überwiesene Geld ersetzen, da Du mit ihm weder einen Kaufvertrag hattest noch von ihm Ware erhalten hast. Es gibt also schlicht keinen Grund, weswegen er Dein Geld behalten dürfte.
      Allerdings wird er angesichts der im Raume stehenden Summe sich möglicherweise weigern, das Geld zurückzuerstatten, denn immerhin hätte er ja ansonsten einen erheblichen materiellen Verlust in Form der, wenn ich das richtig verstehe, persönlich an der Haustür übergebenen Ware.
      In dem Fall könnte es durchaus sein, daß Du Deine Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen musst, also auf dem Weg eines Mahnbescheides und falls der Zahlungsempfänger dem widerspricht, in Form einer Klage vor einem Amtsgericht.
      Wie ist denn der gegenwärtige Stand der Dinge? Hast Du die komplette Anschrift des Zahlungsempfängers? Hast Du direkten Kontakt zu ihm? Falls ja, wie äußert er sich zur Sache?

      Und noch eine wichtige Frage:
      Woher hast Du die Information, daß es sich um einen Dreiecksbetrug handelt? Ist das bereits durch die Polizei bestätigt?
      In dem Fall müssten hier nämlich dringend der Name und die Kontonummer oben durch die Redaktion editiert werden, da es sich dann ja nicht um Täterdaten handelt, sondern um die eines weiteren Opfers des unbekannten Betrügers.
    • Hallo Schützin,
      sowohl mir als auch der Polizei liegen mittlerweile die Anschrift und Name des "echten" Kontoinhabers vor.
      Vielleicht ist es ja möglich, oben genannte Bankverbindung zu editieren, was in diesem Fall wichtig wäre.

      Kontakt habe ich keinen mit der Person, die möglicherweise / richtigerweise ebenfalls zum Opfer wurde, da ich die kommenden Schritte erst mit meinem Rechtsbeistand klären möchte. Leider ist es mir derzeit nicht möglich, öffentlich mehr dazu zu Schreiben.
      Dir persönlich kann ich keine Nachricht schreiben, leider.

      Nachtrag: Ja, nach meinem Zahlungseingang wurde der andere Artikel persönlich an der Haustüre abgeholt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tomcat1970 ()

    • Nun, zumindest sind Deine Chancen, Dein Geld nochmal wiederzusehen, damit erheblich besser als wenn es sich um ein Fake-Konto oder einen mittellosen Finanzagenten gehandelt hätte, denn wenigstens dürfte dieser Zahlungsempfänger Dein Geld nicht ahnungslos an irgendeinen Unbekannten weitergeleitet haben und er war im Besitz eines Artikels, der den Gegenwert von fast 2000 EUR hatte. Evtl hatte der ja eine Rolex angeboten, die wurde ja beim selben Kleinanzeigenaccount gesucht...

      Der Rechtsbeistand kostet natürlich Geld. Diese Kosten kannst Du nicht dem Zahlungsempfänger einfach aufbrummen, jedenfalls nicht, solange der nichtmal die Chance hatte, sich mit Dir irgendwie zu einigen. Sofern Du rechtschutzversichert bist ohne Selbstbeteiligung und die Versicherung Dir vorab eine Deckungszusage erteilt, kann Dir das egal sein, ansonsten könnte es sein, daß Du zumindest die Anwaltskosten selbst tragen musst, sofern es nicht bis zu einer Klage samt Urteil vor dem Amtsgericht kommt, da ein Anwalt für das reine Mahnverfahren nicht nötig ist und der Zahlungsempfänger bisher ja noch nichtmal offiziell abgelehnt hat, Geld zurückzuüberweisen.

      Übrigens:
      Rein rechtlich gesehen dürftest Du in diesem Fall wahrscheinlich (!) zwar die besseren Karten haben (sicher ist das allerdings erst, wenn ein Richter das entsprechend entschieden hat).
      "Moralisch" allerdings hast Du im vorliegenden Fall mindestens genauso viel falsch gemacht wie der Zahlungsempfänger (der immerhin, wie bei den Kleinanzeigen eigentlich vorgesehen, wenigstens die Ware persönlich übergeben hat, wenngleich halt leider nicht gegen Barzahlung). Deine Überweisung auf das Konto eines völlig Unbekannten, wenn auch mit bei näherem Hinsehen anderem Verwendungszweck, hat beim Empfänger erst den Irrrtum ausgelöst, der dann zur Herausgabe von dessen Ware geführt hat. Wie das ein Richter evtl bewerten würde - keine Ahnung.
      Angesichts dessen und der Tatsache, daß Du eigentlich damit rechnen musstest, daß Dein gesamtes Geld unwiderbringlich verloren ist, wäre es gerecht, wenn Du mit dem Zahlungsempfänger Dich auf einen Vergleich einigen würdest und jeder von euch die Hälfte des Schadens trägt...
    • Der Artikel, der herausgegeben wurde, hatte rein gar nichts mit Uhren zu tun, jedoch den gleichen Gegenwert.
      Was mir jedoch nicht so ganz einleuchtet, ein Betrüger möchte doch vorrangig Geld! Das hätte er ja bei unserem Deal gehabt.
      Aber - einen anderen Artikel zu ergaunern, den er erst wieder an "den Mann" bringen muss um Geld zu erhalten ist schon sehr naiv......
      Ich habe eine Privatrechtschutz ohne Selbstbehalt.
      LG
    • Was ist daran "naiv"?
      Der Täter erspart sich so das requirieren von bzw hantieren mit irgendwelchen Betrugs-Bankkonten. Er braucht keine gefälschten Ausweise. Er braucht tatsächlich nichts außer einem Kleinanzeigenaccount und einigen Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten.

      Was auch immer da tatsächlich herausgegeben wurde, war sicherlich kein leicht identifizierbares Unikat oder seltenes Sammlerstück, sondern irgendetwas, was man in jeder Pfandleihe zu Geld machen oder über eBay bzw eine Kleinanzeige mit völlig anderem Standort ganz leicht wieder verkaufen könnte.
      Letzteres dann völlig problemlos mit Überweisung auf das eigene Bankkonto des Täters. Der verkaufte Artikel wird ja geliefert, man braucht gegenüber diesem Käufer die eigene Identität nicht zu verschleiern, denn der weiß ja nicht, daß er Hehlerware kauft. Was auch immer der Täter da hat abholen lassen - es war garantiert ein Artikel, der häufiger über eBay / Kleinanzeigen angeboten wird, sodaß es dem ursprünglichen Verkäufer kaum gelingen wird, herauszufinden, bei welchem der diversen Angebote es sich um "seinen" Artikel handelt.
      Ganz abgesehen davon hat der Zahlungsempfänger von dem Dreiecksbetrug ja wahrscheinlich auch erst erfahren, als er von der Polizei zur Anhörung vorgeladen wurde aufgrund Deiner Anzeige. Da war der erbeutete Artikel schon längst weiterverkauft, ohne daß sich irgendwer für das Angebot, auf welcher Plattform auch immer, strafrechtlich interessiert hätte. Und rückwirkend wird das vermutlich kaum noch zu finden sein.
      Der Täter hat also das Geld für diesen Artikel ganz sauber auf seinem eigenen privaten Bankkonto kassiert und keine Ermittlungsbehörde wird sich je für diese Transaktion interessieren...