Fakeshop berndsshop.de IBAN: DE91320400240154162200 BIC: COBADEFFXXX Gustav GmbH

    • als Geschädigte durch KKG Technik und Teilnehmer der FB-Gruppe Erfahrungen mit fakeshops möchte ich hier auf den offenbar neu aufgelegten Onlineshop ELASTICAR aufmerksam machen.
      Elasticar hat zur Zeit leider ein recht gutes ranking, wirbt auf der Startseite mit u.A. PayPal, im Bestellprozess dann nur noch Vorkasse möglich etc wie KKG

      Bei Bestellung sind AGB nicht aufrufbar

      hier meine abgegebene Bewertung bei trustpilot...inzwischen mal wieder gelöscht auf Initiative Elasticar. Für mich selbst ist der Zug abgefahren, Kohle futsch, aber morgen ist black friday...
      Bilder
      • elasticar trustpilot.GIF

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    • Okay jetzt bin ich stark verwirrt. Ich habe bestelle Ware nach knapp 3 Wochen bekommen. Das Geld habe ich bereits wieder bekommen von PayPal. Absender ist allerdings ein Elektronik Markt aus meiner Nähe. Dort habe ich allerdings zuletzt vor einigen Monaten etwas bestellt. Nun weiß ich nicht ob das von dem fakeshop kommt und ich eventuell demnächst Post in Form einer Rechnung oder eines Anwalts bekommen werde.

      Habe alle emails nochmal kontrolliert und nix neues bekommen. Eine Bestellung bei dem Elektronik Markt war auch nicht offen. Die Dame am Telefon konnte mir auch keine Auskunft darüber geben weil nichts in deren Datenbank war.

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    • Hallo zusammen,

      mein Freund hat am 13.11.2017 einen Fernseher gekauft, direkt online überwiesen an die schon in diesem Beitrag genannte Bankverbindung:
      IBAN: DE91320400240154162200 BIC: COBADEFFXXX Gustav GmbH

      Das Versprechen der Firma, die Spedition würde sich zwecks Lieferung telefonisch bei uns melden, ist bis heute nicht passiert.
      Das ist ja Abzockerei im ganz großen Stil, GEHT GAR NICHT!

      Hat jemand schon einmal versucht mit einen Mahnbescheid an die Firma sein Geld zurückzubekommen?
      Gibt es eine Möglichkeit unser Geld evtl. zurückzubekommen? Wir werden morgen auf jeden Fall Anzeige erstatten.



      Freundliche Grüße
      Frauke
    • Pauki schrieb:

      Hat jemand schon einmal versucht mit einen Mahnbescheid an die Firma sein Geld zurückzubekommen?
      Gibt es eine Möglichkeit unser Geld evtl. zurückzubekommen? Wir werden morgen auf jeden Fall Anzeige erstatten.
      Versuch macht kluch .. wenn aber der Name und die Adresse nicht stimmig sind, wird wohl nichts erreicht werden können.
      Widerruf schon ausprobiert und gleichzeitig mitgeteilt, dass Anzeige erstattet wird?

      Für die Anzeige drucke dir auch diese Seite mit aus ..
      Und Post 6 beachten .. Fakeshop berndsshop.de IBAN: DE91320400240154162200 BIC: COBADEFFXXX Gustav GmbH
    • Glashaus-W schrieb:

      Pauki schrieb:

      Hat jemand schon einmal versucht mit einen Mahnbescheid an die Firma sein Geld zurückzubekommen?
      Gibt es eine Möglichkeit unser Geld evtl. zurückzubekommen? Wir werden morgen auf jeden Fall Anzeige erstatten.
      Versuch macht kluch .. wenn aber der Name und die Adresse nicht stimmig sind, wird wohl nichts erreicht werden können.Widerruf schon ausprobiert und gleichzeitig mitgeteilt, dass Anzeige erstattet wird?

      Für die Anzeige drucke dir auch diese Seite mit aus ..
      Und Post 6 beachten .. Fakeshop berndsshop.de IBAN: DE91320400240154162200 BIC: COBADEFFXXX Gustav GmbH
      Danke für die Antwort. Klar geht nur eines von Beidem.
      Wenn ich dich richtig verstehe hat eine Mahnung nur Sinn, wenn ich davon augehe, dass der Shop wirklich existiert.
      Ansonsten eher die Anzeige.
      verbraucherschutz.de/keine-war…mahnverfahren-oder-klage/
      Grüße
    • Hallo,

      es mag den ein oder anderen Nerven, aber wir leben in einem Rechtsstaat, in dem (hier leider) Regeln einzuhalten sind.

      im Kaufrecht gilt, dass man die angegebene Lieferzeit abwartet, dann mahnt, letzte Frist setzt, in Verzug setzt...dann storniert...und wenn alle Fristen ohne Ergebnis abgelaufen sind zur Polizei und Anzeige wegen Warenbetrugs.
      Wenn der Rechtsweg eingehalten ist kann die Polizei die Anzeige bearbeiten (!).

      1. Schritt
      vom Kauf zurücktreten, auf die Bestellbestätigung des fakeshops antworten mit entsprechender email, Text zum Beispiel:


      In Ihrem Artikeltext / Internetplattform / Bestellung (auswählen) informierten Sie über Liefertage xx.
      Bis heute erhielt ich keine Ware.
      Ich setzte Ihnen eine letzte Frist, mir meine bezahlte Ware bis spätestens zum Datum xx.xx.xxxx (realistische Frist, z.B. 5 Werktage)
      zu liefern.
      Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht liefern storniere ich die Bestellung und erwarte Rückzahlung meiner Überweisung bis spätestens xx.xx.xxxx (gleicher Tag wie Datum der letzten Frist zur Lieferung).
      Verzeichne ich keinen Zahlungseingang zu diesem Termin setze ich sie mit diesem Schreiben automatisch in Verzug (das spart Zeit für die 2.Mahnung).


      NICHT STÖREN LASSEN VON EVT. EMAILS DES FAKESHOPS. Die wollen nur weiter Zeit schinden!
      Sofort zur Polizei (oder online, in vielen Bundesländern möglich) an dem Tag den Ihr für Zahlungseingang vorgegeben habt.

      2. Schritt
      Anzeige wegen (Verdacht) auf Warenbetrug

      WICHTIG: In die Anzeige als letzten Satz schreiben:

      'Gemäß neuem Vermögensrecht vom 01.07.2017 ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, dem Beschuldigten mögliche Vermögenswerte zu entziehen. Geschähe dies, beantrage ich vorsorglich ausdrücklich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft für mich tätig wird und mich aus diesen abgezogenen Geldern zu entschädigt.'

      Dieser kleine Satz hat den gleichen Wert wie ein Mahnverfahren. Kostenlos und in einem Aufwasch zusammen mit Anzeige erledigt.
      - kein Zeitverzug, bis ein Mahnbescheid beim Adressaten ist ( dauert ne Woche oder länger)
      - keine weiteren Kosten, gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen!
      denn fraglich, bei untergetauchten Inhabern, ob der Mahnbescheid überhaupt ankommt. Eher nicht und dann eh wirkungslos. Wenn kein Geld auf dem Konto ist (leider von auszugehen) nochmal wirkungslos...siehe KKG-Technik

      3. Schritt
      Klagen. Halte ich persönlich für völlig sinnlos.
      Mit Rechtschutzversicherung ohne SB ist es was anderes, da sollte mal alle Wege beschreiten und Klage einreichen...Rechtsberatung aufsuchen

      viel Erfolg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von An Moe ()

    • An Moe schrieb:

      im Kaufrecht gilt, dass man die angegebene Lieferzeit abwartet, dann mahnt, letzte Frist setzt, in Verzug setzt...dann storniert...und wenn alle Fristen ohne Ergebnis abgelaufen sind zur Polizei und Anzeige wegen Warenbetrugs.
      Wenn der Rechtsweg eingehalten ist kann die Polizei die Anzeige bearbeite
      Eine Anzeige erstatte ich, wenn ich materiell geschädigt bin (objektiver Tatbestand) und tatsächliche Anhaltspunkte für eine Betrugsabsicht des Geldempfängers habe (subjektiver Tatbestand). Das kann auch bereits einen Tag nach meiner Bestellung+Überweisung sein, z.B. wenn ich erfahre, dass die Firma gar nicht existiert oder ihre Daten falsch sind oder bereits 100 andere Ermittlungsverfahren laufen, u.ä. In solchen Fällen muss ich selbstverständlich nicht erst monatelange Fristen einhalten und so den Tätern die Verschleierung ihres Tuns erleichtern, sondern handle sofort.
    • Hallo,

      Es ist mir klar, dass man nicht ohne Grund eine Anzeige macht und nicht vorschnell handeln soll.
      Sondern wir tun dies ja erst nach mehreren unbeantworteten Schreiben und verstrichener Lieferzeit....


      vielen Dank für die vielen Antworten und Tipps. Ich werde hier schreiben, wie die Sache ausgeht.

      Bis dahin und ein gutes Wochenende!
    • Pauki schrieb:

      Es ist mir klar, dass man nicht ohne Grund eine Anzeige macht
      Natürlich nicht.


      Pauki schrieb:

      Sondern wir tun dies ja erst nach mehreren unbeantworteten Schreiben und verstrichener Lieferzeit.
      Eine Strafanzeige ist genau dann angebracht, wenn man tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass man betrogen wurde.
      Das kann nach Ablauf einer Lieferfrist sein, aber auch genausogut schon 5 Minuten, nachdem man überwiesen hat - nämlich je nach den Umständen des Einzelfalls. Daher lässt sich der Zeitpunkt einer Strafanzeige nicht mit irgendwelchen schematischen Fristen nach "Kaufrecht" verallgemeinern, auch wenn das manche Poster oder Facebookseiten mit gefährlichem Halbwissen suggerieren.