Per Überweisung das Paypal-Konto auffüllen, da es im Minus ist - was genau als Verwendungszweck angeben

    • Per Überweisung das Paypal-Konto auffüllen, da es im Minus ist - was genau als Verwendungszweck angeben

      Was muss als Verwendungszweck angeben werden, damit eine Überweisung vom einem / meinem Bankkonto auf einem oder meinem Paypal-Konto auch ankommt.

      Beispiel:
      - PP-Konto im Minus, da Käufer einen Fall eröffnete.
      - PP blockiert bzw. friert das Geld ein.
      - Konto muss ausgeglichen und aufgefüllt werden.


      Info von jemandem:
      Überweisung des blockierten Betrages.
      Er gab als Verwendungszweck den Namen der "Ware" an, durch welche er ins Minus geriet - eben durch Fallöffnung.

      Das Geld wurde schon vor einiger Zeit überwiesen, um das Minus auszugleichen, wurde aber noch nicht gutgeschrieben.


      Ich bin der Meinung, dass ich meine Mailadresse und meinen Namen angeben sollte / müsste, damit es MEINEM PP-Konto
      zugeordnet werden kann.
      Auch interessiert es PP wenig, die Zuordnung / Verwendungszweck Käufer oder der Ware.
      Ebenfalls MUSS, das weiß ich aus eigener Erfahrung doppelt bezahlt werden - eben der Ausgleich und noch Guthaben.

      Die Empfängeradresse - also IBAN von PP ist bekannt.
      1. Eine Überweisung von einem fremden Konto.
      2. Eine Überweisung vom eigenen Konto, welches auch bei PP hinterlegt ist.
      3. Eine Zahlung eines Käufers auf die bei PP hinterlegte Mail-Adresse.

      Welcher separate" Verwendungszweck" wäre hier angebracht?

      Denkfehler .. :lach:

      Es ist nicht mein Fall ..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • paypal.com/de/selfhelp/article…-lange-dauert-das-faq1348

      paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_add-funds (Login erforderlich)

      Einzahlungen funktionieren also a) nur vom hinterlegten Bankkonto und b) nur mit dem dem hinterlegten Bankkonto durch PP zugeordneten Verwendungszweck, der auf der Seite (2. Link) angezeigt wird Ist kein Bankkonto hinterlegt, muß das als erstes geschehen.

      Bei einem Verstoß gegen a) kommt die Kohle irgendwann zurück (oder auch nicht), Dauer so 30 Tage aufwärts. Bei einem Verstoß gegen b) wird die Kohle irgendwann meistens dennoch gutgeschrieben, Dauer so.... du ahnst es, 30 Tage aufwärts.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Danke pandarul ..

      Das hab ich gelesen .. es gibt ein Bankkonto .. a) + b) ok

      - ich hatte privat Geld von einem anderen Konto bekommen, Konto ist bei PP hinterlegt
      ...wahrscheinlich lief es dann über "Familie" (?) oder "Geldgeschenke" (?)

      - dann vom eigenen Konto auf das PP-Konto Geld überwiesen, ist auch hinterlegt, mit Angabe von Mailaddy
      .. hatte nur drei Tage gedauert, dann war es gutgeschrieben.
      .. das mit der Verwendungsnummer 15-stellig, welche PP vorgibt, hatte ich erst danach gesehen

      Mir geht es jetzt hauptsächlich um den Verwendungszweck: wenn "Verkäufer-Account" oder die "Ware" angegeben wird .. ist das sinnvoll oder aus welchem Grund sollte das angegeben werden?
      Es wurde NICHT der von PP angegebene Verwendungszweck angegeben .. wie kann das Geld dann
      zugeordnet werden?


      Der Verwendungszweck war die verkaufte "Ware".

      Das DÜMMSTE an der Sache ist ja, dass VK dem K das Geld schon überwiesen hat, obwohl ein Fall bei PP offen ist.

      PP ist einfach nur kompliziert ..
    • Ich wundere mich auch wir das mit Paypal gehT

      Wir haben eine größere Summe auf ein Bankkonto überwiesen ohne zu wissen, dass Paypal dahinter steckt. Normale iban
      Dachten wir kaufen Flugtickets

      Wie kann das Geld bei Paypal verbucht und zugeordnet werden? Und abgebucht werden vom Betrüger? Haben Beschwerde beim cssf eingelegt und die würde zumindest schon
      Mal angenommen