eBay-Nachrichten können ab sofort Geld kosten

    • eBay-Nachrichten können ab sofort Geld kosten

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      Hinweis: Stellen Sie als Verkäufer sicher, dass Ihre Nachricht an den Käufer keine Kontaktdaten enthält und Sie den Käufer nicht nach seinen Kontaktdaten fragen. Anderenfalls stimmen Sie zu, dass wir Ihnen eine Verkaufsprovision berechnen, auch wenn Ihr Artikel nicht verkauft wird. Details in unserem Grundsatz zur Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern Wir senden Ihre Nachricht an die E-Mail-Adresse und in den Posteingang für Meine Nachrichten von XXX. Dabei werden alle Nachrichten über das E-Mail-Weiterleitungssystem zunächst von eBay empfangen und sodann an den Empfänger weitergeleitet. eBay behält sich vor, Nachrichten zum Schutz vor betrügerischen oder verdächtigen Aktivitäten oder Verstößen gegen die eBay-AGB oder eBay-Grundsätze zu überprüfen und die Übermittlung zu verzögern oder zu blockieren. Mit Absenden dieser Nachricht erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Verkäufer kann Fragen von Käufern in die Artikelbeschreibung aufnehmen. Der Mitgliedsname des Käufers wird nicht angezeigt."

      Dieser Text steht nun immer unter jeder Nachricht auf eBay.de

      Benutzt der Verkäufer aus Versehen falsche Worte, kann dies bei einem 2000,00 EUR teuren Spielzeug schon mal zu einer 260,00 EUR teuren Antwort führen.
      eBay liest wie gewohnt mit aber das nun direkt zur Kasse gebeten wird, ist neu.

      LG
      Smarty
    • Gestern hat mir ein Kunde seine Adresse über das Ebay-Nachrichtensystem zugesandt. Das war im Hinblick auf die Machenschaften Ebays ein Fehler.


      Ebay schrieb:


      Guten Tag,

      Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bestimmte Aktivitäten, die mit Ihrem eBay-Konto in Verbindung stehen, eventuell gegen einen wichtigen eBay-Grundsatz verstoßen, laut dem alle Transaktionen und Zahlungen bei eBay abgewickelt werden müssen. Angebote, den Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb von eBay abzuwickeln, sind unzulässig. Das umfasst Folgendes:

      - das Anbieten oder Anfordern von Kontaktinformationen oder das Angeben von Links in E-Mails zwischen Mitgliedern, ohne dass es eine aktuelle Transaktion gibt
      - das Anzeigen von Kontaktinformationen oder Links in Angeboten, es sei denn, dies ist laut Grundsatz erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben

      Im Folgenden finden Sie Einzelheiten dazu, wo es zu diesen Aktivitäten gekommen ist:
      (Auktionsnummer)

      Um Sie und Ihre Käufer zu schützen, wenn es einmal zu Problemen kommt, müssen Transaktionen bei eBay selbst abgeschlossen werden. Wir helfen Ihnen, mehr Käufer zu gewinnen und Ihr Geschäft auszubauen. Das möchten wir auch gern in Zukunft tun.

      eBay bietet Möglichkeiten, Transaktionen individuell anzupassen. So können Sie beispielsweise in Ihren Angeboten angeben, dass Sie Preisvorschläge akzeptieren.

      Möglicherweise waren Ihnen diese eBay-Grundsätze noch nicht bekannt. Wir ergreifen daher momentan keine Maßnahmen gegen Ihr Konto. Allerdings müssen Sie weiterhin alle anfallenden Gebühren für die Angebote bezahlen, bei denen es zu diesen Aktivitäten gekommen ist. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Details des Grundsatzes vertraut zu machen, damit Sie wissen, was erlaubt und was verboten ist. Sie haben jetzt 3 Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, wie z.B.:

      - Wir können Angebotsgebühren schätzen und erheben, wenn Sie Angebote für Verkäufe außerhalb von eBay haben, auch dann, wenn die Artikel gar nicht verkauft wurden.
      - Wir können Sie für bis zu 7 Tage daran hindern, Artikel einzustellen oder zu kaufen.
      - Wir können einige oder alle Ihrer Festpreisangebote 7 Tage lang in den Suchergebnissen ausblenden, ohne dass die Gebühren erstattet werden.
      - Wenn Sie gerade keine aktuelle Transaktion haben, können wir Sie daran hindern, Nachrichten an eBay-Nutzer zu senden oder von ihnen zu empfangen.

      Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
      ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=3030

      Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
      eBay-Kundenservice
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Neu ist allerdings, daß nun Ebay -auch um sich gegen Datenschutzverletzungen abzusichern- diesen Hinweistext einblendet.
      Vielleicht werde ich in Zukunft meine Texte verschlüsseln. Muss mir noch eine Vorgehensweise überlegen ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Smarty schrieb:

      "
      Hinweis: Stellen Sie als Verkäufer sicher, dass Ihre Nachricht an den Käufer keine Kontaktdaten enthält und Sie den Käufer nicht nach seinen Kontaktdaten fragen. Anderenfalls stimmen Sie zu, dass wir Ihnen eine Verkaufsprovision berechnen, auch wenn Ihr Artikel nicht verkauft wird. Details in unserem Grundsatz zur Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern Wir senden Ihre Nachricht an die E-Mail-Adresse und in den Posteingang für Meine Nachrichten von XXX. Dabei werden alle Nachrichten über das E-Mail-Weiterleitungssystem zunächst von eBay empfangen und sodann an den Empfänger weitergeleitet. eBay behält sich vor, Nachrichten zum Schutz vor betrügerischen oder verdächtigen Aktivitäten oder Verstößen gegen die eBay-AGB oder eBay-Grundsätze zu überprüfen und die Übermittlung zu verzögern oder zu blockieren. Mit Absenden dieser Nachricht erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Verkäufer kann Fragen von Käufern in die Artikelbeschreibung aufnehmen. Der Mitgliedsname des Käufers wird nicht angezeigt."

      Dieser Text steht nun immer unter jeder Nachricht auf eBay.de

      Benutzt der Verkäufer aus Versehen falsche Worte, kann dies bei einem 2000,00 EUR teuren Spielzeug schon mal zu einer 260,00 EUR teuren Antwort führen.
      eBay liest wie gewohnt mit aber das nun direkt zur Kasse gebeten wird, ist neu.

      LG
      Smarty

      ganz neu ist das nicht - sollte ein Angebot aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze gelöscht werden, wurden schon früher Gebühren berechnet ... nur bei einer Löschung aufgrund eines MC098 ist das nicht der Fall

      bzgl. der Kommunikation bleibt gewerblichen Anbietern nur übrig, den Käufer darüber zu informieren, dass Kontaktdaten auch in den rechtlichen Informationen bzw. im Impressum stehen

      private müssen entweder die Daten "umschreiben", damit gegen die Grundsätze verstossen und hoffen, dass es nicht auffällt, oder eine Telefonnummer für alle abrufbar hinterlegen oder die Füsse stillhalten und ggf. potentielle Bieter verprellen
    • Nunja, früher war es so, dass wenn man offensichtlich versucht hat, außerhalb von eBay zu verkaufen, die Wörter/ der Inhalt wie "außerhalb" in Verbindung mit "eBay Provision" usw. gesperrt wurden. Hat man es anderweitig umschrieben, kam dann später eine Mahnung Seitens eBay. Das eBay einen sperren kann etc.

      Neu ist, dass wenn man eine E-Mail Adresse oder Telefonnummer versendet - ohne die Absicht zu verkaufen, z.B. um den Kunden zu beraten oder aber der Kunde etwas komplett anderes fragt wie "haben Sie eigentlich auch blaue PVC Badewannen-Wale im Angebot, bei eBay finde ich keine.." danach, das Produkt über das der Kunde angefragt hatte, z.B. über die Artikelseite eine Luxus-Badewanne, diese innerhalb eines Zeitraumes von 2-3 Wochen gelöscht wird, eBay zur Kasse bittet und die Provision für die gelöschte Ware ohne Zusammenhang einfordert.

      Beispiel:
      Ein Kunde fragt Verkäufer XY ob er jemanden kenne, der eine Akku-Batterie reparieren könne, XY sagt: klar! Melden Sie sich mal bei dem: XXXX
      Der Kunde mailte dem Verkäufer über einen verfügbaren eBay-Artikel "Motorrad" aus dem Verkäufer-Shop, dieser eBay-Artikel wird kurze Zeit später gelöscht, da ausverkauft..
      PAM! Wird Seitens eBay plötzlich eine Provision abgezogen.

      Nach einer Beschwerde kommt dann die Antwort von eBay:
      Das System kann nicht erkennen über was und wen Sie reden, es reagiert auf Stichworte. Ergo entscheidet eine Software ob man zahlen muss oder nicht
      und das nur auf Grund von Schlagworten die seit eBays Geburt Gang und Gäbe waren. Hilfsbereitschaft führt unweigerlich zu hohen Rechnungen. Vertauen und Kundengewinnung schaffen ist nun bei eBay fehl am Platz. Muss dabei irgendwie an "America First" denken! eBay First! Bloß nicht mehr menschlich sein oder beraten, nur noch verkaufen und Geld generieren. eBay macht Verkäufer zu Robotern. Bald antworten wir wie die automatischen Mail-Systeme, die niemals die Frage beantworten.

      :D
    • Penny schrieb:

      ist das bestimmt ein Grundsatz dem nachgegangen wird.
      Davon kannst du ausgehen. Schließlich kassiert Ebay (ungerechtfertigt zwar) Verkaufsprovision.
      Der Grundsatz zum Verkauf von Repliken und Fälschungen interessiert nicht. Denn auch hier wird, durch die Verkaufsprovision, gutes Geld verdient :~
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • hasjana schrieb:

      bzgl. der Kommunikation bleibt gewerblichen Anbietern nur übrig, den Käufer darüber zu informieren, dass Kontaktdaten auch in den rechtlichen Informationen bzw. im Impressum stehen
      Nö. it-recht-kanzlei.de/e-mail-pfl…signatur.html#abschnitt_1


      Penny schrieb:

      Wärend fast alle anderen Grundsätze die ebay hat, bei ebay überhaupt keinen interessieren, ist das bestimmt ein Grundsatz dem nachgegangen wird.

      Dafür ist das aber auch endlich mal ein Grundsatz, für den sich der Staatsanwalt interessieren könnte. Wenn nämlich rauskommt, dass ebay gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Also einfach immer brav Strafanzeige gegen ebay erstatten, wenn die mal wieder zugeben, dass sie die Kommunikation auslesen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Fairhandel schrieb:

      Ebay macht die Schnüffelei nun aber nicht mehr heimlich. Ist das nicht legal?

      Wieso sollte es? Der Punkt ist, dass das Fernmeldegeheimnis zu einem Zeitpunkt greift, zu dem das BDSG für diese Frage gar keine Gültigkeit besitzt und demnach auch keine Einwilligung erteilt werden kann. Und da liegt das Problem von ebay. Denn die sind in diesem Moment kein Empfänger, der eventuell berechtigt sein könnte (analog zum Postgeheimnis beim Brief, sobald er zuhause auf der Kommode liegt), die sind Kommunikationsprovider wie z.B. bei einem IMAP-Postfach.

      Das Fernmeldegeheimnis gilt grundsätzlich innerhalb eines laufenden Kommunikationsvorgangs. Die außerhalb des Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Umstände und Inhalte der Kommunikation zählen nicht mehr dazu und sind dann so zu bewerten wie Daten, die der Nutzer selbst angelegt hat.

      Das heisst nun aber nicht, dass die private E-Mail (oder Nachricht in diesem Fall) an einen ebay-Nutzer nicht mehr vom Fernmeldegeheimnis umfasst ist, wenn sie auf dem Computer des ebay-Nutzers angezeigt wird. Auf den ersten Blick ist die Übertragung der Nachricht, also der Kommunikationsvorgang beendet.

      Nach dem Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009, Az. 2 BvR 902/06 ist das aber nicht zwingend der Fall. Solange die E-Mail beim Provider des Postfachadministrators (in dem Fall also in Personalunion ebay) zwischen- oder endgespeichert ist, fehlt es dem ebay-Nutzer an der Möglichkeit den Zugriff auf die E-Mail zu verhindern. Und eben diese unsichere Lage soll durch das Fernmeldegeheimnis geschützt sein.

      Mit anderen Worten: die sollen sich mal schön artig zurückhalten, sonst ist nach dem Zahlungssystem, der Mängelquote, dem Käuferschutz und der Anonymität der privaten Verkäufer das ebay-Nachrichtensystem der nächste elementare Bestandteil der ebay-Plattform, das ihnen "abhanden" kommt. (Axo - das mit den privaten Verkäufern ist bereits in Arbeit, nach dem Nachrichtensystem habe ich bisher noch nicht getreten. Mal sehen, was schneller kaputtzukriegen ist.)

      Aber ich habe schon eine Menge guter Gründe, wenn ich ebay immer und immer wieder predigem, sie sollen soich nur und ausschliesslich darauf beschränken, die Angebote anzuzeigen, die Käufer einsammeln, danach Käufer und Verkäufer jeweils wechselseitig die Kontaktdaten rüberwachsen lassen und ansonsten sich aus allem, vor allem aus allem, was irgendwie mit irgendeiner Vertragsabwicklung zusammenhängt, ganz und komplett raushalten. Sonst tritt ihnen irgendwann irgendwer irgendwie derart auf die Hühneraugen, dass sie tot umfallen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ach ja
      du meinst die emails zwischen Verkäufer und Interessent kann ebay komplett nach Telefonnummern und emailadressen scannen aber die Angebotstexte nicht
      Das klingt nicht plausibel
      Ganz davon abgesehen, wenn ich meine Telefonnummer poste und meine emailadresse
      bin ich doch durch Art. 5 GG geschützt - Bastelhamster ich bin da ganz bei dir
      hau ihnen auf die Fresse meine Unterstützung hast du

      :thumbsup:
    • Ich versteh das ganze immer weniger..........wenn ich als Käufer den Artikel besichtigen will
      und darum den Verkäufer anschreibe........ich komm vorbei u. schau mir das Auto an....



      was ist dann? der Verkäufer wird gesperrt ? Ich kann mir nichts mehr ansehen ?
      Rein theoretisch kann ich mir doch alles ansehen.......oder ?
      Ich versende Bulk Massenmails an alle priv. Verkäufer auf ebay und bitte um einen Besichtigungstermin
      und morgen gibt es dann ebay nur noch für gew. Verkäufer ..........oder wie oder was ?
      Ich bin ratlos.........übersehe ich da was oder sind die bei ebay einfach nur blöde ?
    • Roth schrieb:

      Wie ist zu beurteilen wenn ich als privater Verkäufer meine Telefonnummer und emailadresse im Angebotstext mit einfüge ?

      Solange Du zusätzlich noch deinen vollen Vor- und Zunamen sowie deine ladungsfähige Anschrift dazuschreibst, handelt es sich dabei um die in Deutschland rechtlich erforderliche Anbieterkennzeichung des privaten Verkäufers nach §55 Abs. 1 RStV i.V.m. §5 Abs. 1 der eigene geschäftsmäßige Telemedien (und deine AB ist ein solches) im Internet veröffentlicht und deren Fehlen nach §49 Abs. 1 Nr 13 RStV i.V.m. §36 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro für jeden Einzelfall geahndet werden kann.

      Das hindert ebay aber nicht daran, deine Angebote trotzdem zu entfernen, solange die ihren Grundsatz zur Veröffentlichung von Kontaktinformationen nicht der in Deutschland geltenden Rechtslage anpassen. Ob und wann sie das tun wird wohl auch davon abhängen, wie nachhaltig die zuständigen Stellen (z.B. die Landesmedienanstalten oder in NRW die Bezirksregierung Dusseldorf) diese OWi ahnden, wenn sie angezeigt werden. Wenn die ersten PVK bei ebay aufschlagen, weil sie über 100 einzelne Anzeigen kassiert haben, selbst wenn sie für jede "nur" mit - sagen wir mal - 10 Euro zur Kasse gebeten werden und die Kohle dann von ebay wiederhaben wollen könnte sich ebay eventuell anfangen zu bewegen.

      Ich schicke diese Anzeigen daher ab sofort nicht mehr nur an die zuständigen Stellen sondern CC auch an ebay. Soll ja keiner sagen können, er habe von nichts gewusst.


      Roth schrieb:

      und morgen gibt es dann ebay nur noch für gew. Verkäufer ..........oder wie oder was ?

      Vorerst ja. Aber keine Sorge, die habe ich als nächstes auf der Uhr. Die stören mich schon lange. Zuerst mal die ganzen Chinesen, danach die Amis und hinterher kümmere ich mich um das, was sonst so da ist.

      Und vielleicht kommt ebay dann ja irgendwann noch auf den Trichter, dass es so um 2002 herum ganz nett war, als sie einfach nur stumpf die Angebote reingepackt, Käufer/Bieter eingesammelt und hinterher wechselseitig die Kontaktdaten zwischen K und VK ausgetauscht haben. Ganz ohne sich da irgendwie einzumischen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      warum steht da ein Fragezeichen?
      Uppps. Dich hab ich ganz übersehen.

      Da steht ein Fragezeichen, weil es immer noch Leute gibt, die sich nicht vorstellen können, dass es Unternehmer gibt, deren Gehirn nagelneu oder wenigstens so gut wie unbenutzt ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.