Warnung vor elasticar.de / Unseriöser Internettauftritt mit vielen offenen Fragen

    • Ich habe mir heute auch mal das Ladenlokal angeschaut, die oberen zwei Drittel der Schaufenster sind zugeklebt unten stehen Elektrokleingeräte.
      Am Schaufenster ein billiger Schriftzug `Elasticar`, der Laden war geschlossen und es stand der AMG Benz mit HD Kenzeichen vor der Tür.

      Gruß
    • Hallo,


      es mag den ein oder anderen Nerven, aber wir leben in einem Rechtsstaat, in dem (hier leider) Regeln einzuhalten sind.


      im Kaufrecht gilt, dass man die angegebene Lieferzeit abwartet, dann mahnt, letzte Frist setzt, in Verzug setzt...dann storniert...und wenn alle Fristen ohne Ergebnis abgelaufen sind zur Polizei und Anzeige wegen Warenbetrugs.
      Wenn der Rechtsweg eingehalten ist kann die Polizei die Anzeige bearbeiten (!).


      1. Schritt
      vom Kauf zurücktreten, auf die Bestellbestätigung des fakeshops antworten mit entsprechender email, Text zum Beispiel:



      In Ihrem Artikeltext / Internetplattform / Bestellung (auswählen) informierten Sie über Liefertage xx.
      Bis heute erhielt ich keine Ware.
      Ich setzte Ihnen eine letzte Frist, mir meine bezahlte Ware bis spätestens zum Datum xx.xx.xxxx (realistische Frist, z.B. 5 Werktage) zu liefern.
      Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht liefern storniere ich die Bestellung und erwarte Rückzahlung meiner Überweisung bis spätestens xx.xx.xxxx (gleicher Tag wie Datum der letzten Frist zur Lieferung) auf folgendes Konto:
      Name Kontoinhaber
      Bankinstitut
      IBAN
      Verzeichne ich keinen Zahlungseingang zu diesem Termin setze ich sie mit diesem Schreiben automatisch in Verzug (das spart Zeit für die 2.Mahnung).


      NICHT STÖREN LASSEN VON EVT. EMAILS DES FAKESHOPS. Die wollen nur weiter Zeit schinden!
      Sofort zur Polizei (oder online, in vielen Bundesländern möglich) an dem Tag den Ihr für Zahlungseingang vorgegeben habt.


      2. Schritt
      Anzeige wegen (Verdacht) auf Warenbetrug
      WICHTIG: In die Anzeige als letzten Satz schreiben:


      'Gemäß neuem Vermögensrecht vom 01.07.2017 ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, dem Beschuldigten mögliche Vermögenswerte zu entziehen. Geschähe dies, beantrage ich vorsorglich ausdrücklich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft für mich tätig wird und mich aus diesen abgezogenen Geldern entschädigt.'

      Dieser kleine Satz hat den gleichen Wert wie ein Mahnverfahren. Kostenlos und in einem Aufwasch zusammen mit Anzeige erledigt.
      - kein Zeitverzug, bis ein Mahnbescheid beim Adressaten ist ( dauert ne Woche oder länger)

      - keine weiteren Kosten, gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen!
      fraglich, bei untergetauchten Inhabern, ob der Mahnbescheid überhaupt ankommt. Eher nicht und dann eh wirkungslos. Wenn kein Geld auf dem Konto ist (leider von auszugehen) nochmal wirkungslos...siehe KKG-Technik


      3. Schritt
      Klagen. Halte ich persönlich für völlig sinnlos.
      Mit Rechtschutzversicherung ohne SB ist es was anderes, da sollte mal alle Wege beschreiten und Klage einreichen...Rechtsberatung aufsuchen


      viel Erfolg

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von An Moe ()

    • An Moe schrieb:

      im Kaufrecht gilt, dass man die angegebene Lieferzeit abwartet, dann mahnt, letzte Frist setzt, in Verzug setzt...dann storniert...und wenn alle Fristen ohne Ergebnis abgelaufen sind zur Polizei und Anzeige wegen Warenbetrugs.
      wäre richtig ..
      wenn da nur nicht schon vorher abzusehen ist, dass es NICHTS geben wird.
      Also, wozu der ganze Aufwand .. um den Abzocker noch mehr Zeit zu geben, die Spuren zu beseitigen?

      An Moe schrieb:

      Wenn der Rechtsweg eingehalten ist kann die Polizei die Anzeige bearbeiten (!).
      und bis dahin ist der Geldempfänger über alle Berge und ward nie mehr zu finden .. das war's dann.

      Dann neuer Shop - neue Namen - neue Kontonummer und das Spiel fängt von vorne an.

      An Moe schrieb:

      'Gemäß neuem Vermögensrecht vom 01.07.2017 ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, dem Beschuldigten mögliche Vermögenswerte zu entziehen. Geschähe dies, beantrage ich vorsorglich ausdrücklich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft für mich tätig wird und mich aus diesen abgezogenen Geldern zu entschädigt.'
      ?(
    • Doch .. ALLE sollen / MÜSSEN Anzeige erstatten.
      Nur dann kann die Justiz handeln ..

      Nur deine Info über den Rechtsstaat und die Vorgehensweise ist hier fehl am Platz.

      Du solltest dir mal das durchlesen, dann merkst du, dass deine "nett" gemeinte Vorgehensweise - auch wenn es so ablaufen müsste - nichts bringt.

      Lektüre:
      Fakeshops schmittshop.de / drschmittshop.com Warnung: IBAN: DE72700400480795888700 Commerzbank, DE27700700240042560300 Deutsche Bank, DE03700222000020239336​0 Fidorbank, DE24100100100912680104 Postbank
    • @Glashaus-W
      Dein link bringt mir 0,nix
      deinen ?( versteh ich noch weniger. Soll das eine qualifizierte Aussage sein? Wer zuerst Ansprüche stellt hat die meisten Chancen. Beweis mir das Gegenteil. Der Weg ist neu, kaum einer kennt ihn, informier dich einfach.

      meine "nett" (finde ich grad fett frech) gemeinte Empfehlung zur Vorgehensweise resultiert aus meiner kürzlich gemachten Erfahrung mit meiner zuständigen Polizeidienststelle! KK-Technik geschädigt.

      Bevor hier also Hilflose Verzweifelte Betrogene Betroffene tagelang im Netz rumsuchen, was sie machen können, sich wochenlang vertrösten lassen vom faker etcpp besser so, ordentliche Anzeigen fallen dann auch mal schneller auf bei unseren Freunden und Helfern.


      Ansonsten

      Was ich vergessen habe: Nicht zu Hause anzeigen, sondern am Besten in der Dienststelle am Sitz des Unternehmens. Geht schneller, und die Polizei kapiert auch viel schneller, wenn die Anzeigen nur so reinpurzeln.

      Elasticar GmbH, Stadtweg 63, 49086 Osnabrück


      Zuständige Polizeidienststelle:
      pi-el.polizei-nds.de/dienstsst…issariat_melle/-1498.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von An Moe ()

    • An Moe schrieb:

      wir leben in einem Rechtsstaat, in dem (hier leider) Regeln einzuhalten sind
      Rechtsstaat bedeutet, dass der Staat bzw. seine Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind.Mit dem Zeitpunkt, wann ein Bürger einen Straftatsverdacht gegen einen anderen hat und eine Strafanzeige erstattet, hat dies nun überhaupt nichts zu tun.


      An Moe schrieb:

      im Kaufrecht gilt, dass man die angegebene Lieferzeit abwartet, dann mahnt, letzte Frist setzt, in Verzug setzt...dann storniert...und wenn alle Fristen ohne Ergebnis abgelaufen sind zur Polizei und Anzeige wegen Warenbetrugs.
      Wenn der Rechtsweg eingehalten ist kann die Polizei die Anzeige bearbeiten
      Du vermischst hier "Kaufrecht" (also Zivilrecht) mit Strafrecht. Eine Strafanzeige kan jederzeit erstatten, wer sich durch eine Straftat geschädigt sieht oder eine solche beobachtet hat. Dies ist nicht an einen (zivilrechtlichen) "Rechtsweg" gebunden (§ 158 StPO). Natürlich wird die Staatsanwaltschaft noch nicht von einem Straftatverdacht ausgehen, wenn mein bei Amazon bestelltes Buch nach drei Tagen noch nicht da ist. Bei einem offensichtlichen Fakeshop können tatsächliche Anhaltspunkte für einen Straftatsverdacht hingegen auch schon weit vor Ablauf von "Mahnfristen" vorliegen. Da kann sogar Eile geboten sein. Beim Verdacht einer Straftat ist die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet (§ 160 StPO).



      An Moe schrieb:

      WICHTIG: In die Anzeige als letzten Satz schreiben:

      'Gemäß neuem Vermögensrecht vom 01.07.2017 ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, dem Beschuldigten mögliche Vermögenswerte zu entziehen.
      Du meinst die Änderungen von StGB und StPO aufgrund des Gesetzes zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, hier insbesondere § 73 ff StGB i.V.mit § 459h ff StPO. Die Einziehung der Vermögenswerte ordnet das Gericht an, nicht die Staatsanwaltschaft (diese stellt höchstens sicher). Die Einziehung erfolgt gem. § 73 Abs.1 StGB Satz 1 von Rechts wegen, muss also nicht extra vom Geschädigten mit der Strafanzeige "beantragt" werden. Auch die Entschädigung selbst muss nicht mit der Strafanzeige beantragt werden, sondern innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Einziehungsanordnung (§ 459j StPO), und die Rechtskraft der Einziehungsverfügung wird dem Geschädigten auch von Amts wegen mitgeteilt (§ 459i StPO). Wer deinen Satz nicht in die Anzeige schreibt, verliert also keine Ansprüche.


      An Moe schrieb:

      und in einem Aufwasch zusammen mit Anzeige erledigt.
      Nicht ganz. Der Antrag auf Vermögensherausgabe ist nach Abschluss des Strafverfahrens und erfolgter Verurteilung bei der (Straf-) Vollstreckungsbehörde anzumelden (§ 459j StPO), das ist nicht die Polizeidienststelle, die die Anzeige aufnimmt.


      An Moe schrieb:

      hat den gleichen Wert wie ein Mahnverfahren
      Auch nicht unbedingt. Die strafrechtliche Vermögenseinziehung + daraus folgende Entschädigung bezieht sich nur auf Vermögen des Täters, dass direkt aus der Tat erlangt und zum Verfahrenszeitpunkt sichergestellt wurde. Zivilrechtlich kann ich Ansprüche auch noch durchsetzen, wenn der Täter später zu Geld kommen sollte (eher theoretisch, aber möglich).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • An Moe schrieb:

      Wer zuerst Ansprüche stellt hat die meisten Chancen
      Die Antragsfrist für Rückübertragung oder Herausgabe nach § 459h Absatz 1 StPO beginnt nach der Mitteilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung im Strafverfahren, nicht mit Erstattung der Strafanzeige.
      Dass ein "vorsorglicher" Antrag Ansprüche vorrangig sichern könnte, habe ich in den einschlägigen Vorschriften nicht gefunden. Dafür müsstest du bitte mal die Rechtsgrundlage nennen.
    • hallo zusammen, hatte vor ca. 3 wochen bei elasticar eine jbl xtreme bestellt. als ich auf zahlung mit paypal ging, funktionierte diese funktion nicht. hatte dann im shop angerufen und da wurde mir gesagt, das paypal momentan nicht funktioniere und ich vorkasse wählen sollte. hatte ich natürlich nicht, abends nochmal den shop aufgerufen und siehe da, es ging mit paypal. hatte dann die jbl bestellt. als nach 2 wochen noch nichts da war, hatte ich paypal eingeschaltet. am gleichen tag bekam ich ein paket von euronics in mülheim-kärlich. inhalt: die jbl xtreme. auf dem lieferschein steht jetzt manfred gerharts, stadtweg 63 49086 osnabrück. die garantie gilt doch trotzdem, obwohl mein name nicht auf dem lieferschein steht, oder? bei euronics in mülheim geht nur ein band an und nach kurzer zeit fliegt mann raus.
      über eine antwort würde ich mich freuen.
      viele grüsse
      thomas
    • Warum das denn? Lass' dem Händler doch seine Gewinnspanne...

      Interessanter Ansatz, dass Händler ihre Waren zum Einkaufspreis verkaufen sollen.

      Ich würde aber noch eine Rechnung auf Deinen Namen verlangen, mit ausgewiesener Umsatzsteuer (von elastidingens).

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    • ich bin auch bei elasticar.de betrogen

      Habe das ganze online gemeldet an polizei-bw.de/internetwache/

      Am 23.11.2017 16:50 habe ich einen "Miele S 8340 EcoLine Bodenstaubsauger lotosweiß" bestellt für 153,90 € und das Geld als Vorkasse überwiesen auf
      Bank: Sparkasse
      Kontonummer: 1551861832
      Bankleitzahl: 26550105
      IBAN: DE29 2655 0105 1551 8618 32

      Das Geld wird erst wohl flöte sein, hoffe der Betrüger wird gefasst und eingesperrt.