Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay

    • ey, Das Steffi mit Bild :D

      archive.is/oBELS

      Wenn sich gewerbliche in ihren Mails nicht "gläsern" machen dürfen, allen gesetzlichen Vorschriften zum Fernmeldegesetz folgend, nur weil der Kunde dann andere Dinge "an Ebay vorbei" kaufen könnte, könnte ich mir vorstellen, dass das demnächst auch irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben dürfte :P Abgesehen davon, das Ebay die letzten Mohikaner auch noch vergrault, weil es nichts Spannendes mehr zu erleben gibt.
    • heiliges Blechle
      hätte sich nicht mal jemand mit Verstand diese Videoas oder den Text vorm Veröffenltichen mal ansehen können
      das scheint ebay doch eigentlich wichtig zu sein
      hab grad das erste Video angefangen und bei 1:42 schwafelt der im Brustton der Überzeugung von vorhergesehenen Prozessen, wo vorgesehene gemeint sind
      ich kuck jetzt mal weiter, was noch für spannende Erkenntnisse kommen
    • Glashaus:
      wieso erfolgt Sperre?
      gabs solche Fälle oder hast du den Grundsatz falsch verstanden?
      nach dem Kauf darf (und muß) man doch Kontaktdaten austauschen
      und so wird es gegen Ende des 1. Videos, also so ab 2:30 auch gesagt: "warten Sie mit dem Austausch der Kontaktdaten, bis der Käufer den Artikel bei ebay gekauft hat" Zitat Ende

      im 2. Video wird auch wieder betont, ab ca. 0:30 : >nicht......bevor der Käufer gekauft hat<
      und im 3. ebenfalls ab 0:20

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    • aurum schrieb:


      wieso erfolgt Sperre? gabs solche Fälle oder hast du den Grundsatz falsch verstanden?
      den Grundsatz kann man doch nicht falsch verstehen, wenn man ihn kennt.
      Es gab und gibt solche Fälle .. ein anderer Fall - Frage an den Verkäufer Abholung wo genau? (es gab 2 Orte, gleicher Name) = Sperre, da eBay einen "Verdacht" schöpfte.

      Oder wie Stubentiger schon schreibt: Ortsteil oder PLZ von großen Städten ..
      Es gibt aber auch Waren, welche vorher begutachtet werden sollte.
      Die Existenzängste sind ja erschreckend-

      Ich hab ja schon mal mitgeteilt, das die PN auch blockiert werden im Forum "You have reached the limit for number of private messages that you can send for now. Please try again later."

      Bei dieser "Mitteilung" hatte ich noch KEINE an diesem Tag geschrieben.

      Und sei ehrlich @aurum, wer sieht sich das im Forum an .. oder bei youtube?
    • ich denke, die Frage nach Stadtteil wäre noch vom Grundsatz gedeckt, denn damit ohne konkrete Straße (und ohne Klarnamen dazu)kannst du noch keine Transaktion außerhalb von ebay abschließen, indem du seine telefonnummer aus dem Telefonverzeichnis raussuchst und das dann bequatschst
      aber ja: könnte ebay natürlich trotzdem gegen die beteiligten auslegen, aber genaugenommen wäre Stadtteil ähnlich (un)konkret wie die im Angebot mögliche Angabe eines Dorfes oder Kleinstadt
      bei gewerblichen ist das eh alles Banane wegen der Impressumspflicht in den Angeboten

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    • aurum schrieb:

      nach dem Kauf darf (und muß) man doch Kontaktdaten austauschen
      Von wegen, nach dem Kauf ist auch "pfui", grade gesehen bei einer Mail an einen PrVk, der seine Kontonummer zur Überweisung nicht in der Kaufabwicklung hinterlegt hat, im Kleingedruckten der Mail, die ich über den offiziellen Ebay-Kontaktaufnahmeweg laufen lasse:


      ebay schrieb:

      Hinweis: Stellen Sie als Verkäufer sicher, dass Ihre Nachricht an den Käufer keine Kontaktdaten enthält und Sie den Käufer nicht nach seinen Kontaktdaten fragen. Anderenfalls stimmen Sie zu, dass wir Ihnen eine Verkaufsprovision berechnen, auch wenn Ihr Artikel nicht verkauft wird. Details in unserem Grundsatz zur Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern Wir senden Ihre Nachricht an die E-Mail-Adresse und in den Posteingang für Meine Nachrichten von doppel46oma. Dabei werden alle Nachrichten über das E-Mail-Weiterleitungssystem zunächst von eBay empfangen und sodann an den Empfänger weitergeleitet. eBay behält sich vor, Nachrichten zum Schutz vor betrügerischen oder verdächtigen Aktivitäten oder Verstößen gegen die eBay-AGB oder eBay-Grundsätze zu überprüfen und die Übermittlung zu verzögern oder zu blockieren. Mit Absenden dieser Nachricht erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Verkäufer kann Fragen von Käufern in die Artikelbeschreibung aufnehmen. Der Mitgliedsname des Käufers wird nicht angezeigt.
      was natürlich doppelter Bullshit ist, weil dies Kleingedruckte nicht von mir und nicht an mich gerichtet ist und eben "NACH" dem Kauf ja wirklich keinen Sinn ergibt.
    • der Quatsch ist, daß dieses Kleingedruckte mit der Warnung auch nach dem Kauf automatisch und bei allen Beteiligten drinsteht
      da müßte nun ein Script her, daß das nach dem Kauf weggelassen wird

      die Warnung an sich ist aber: keine Kontaktdaten, sonst Gebühr auch ohne Kauf
      da du in deinem Beispiel aber gekauft hast, ist das mit der Gebührenandrohung natürlich nicht mehr notwendig

      sinnnlos, auch lächerlich, aber keine Drohung, daß Kontaktdaten nach Kauf pfui wären

      klar: Begutachtung eines Kaufgegenstands vor einem Privatkauf (ohne Impressum) ist so natürlich nicht mehr möglich
      auf diese Verkäufe, die ebay letztlich eh kein Geld gebracht haben, weil die Provision in solchen Fällen naheliegenderweise schon immer gerne vermieden wurde, können die aber gut verzichten
      das kann ich vom Standpunkt ebays aus durchaus verstehen
    • schaun wir mal, ob sich jemand die Mühe macht, ebay die Schnüffelei in den Nachrichten gerichtlich untersagen zu lassen
      woran ich aber nicht so wirklich glaube: die gewerblichen haben eh Impressum im Angebot
      und wer von den privaten soll deshalb Geld für Anwälte vorschießen, bloß um die Möglichkeit zu bieten, seinen Kram vorm Kauf begutachten zu lassen?
      gerade dafür gibts doch im Moment noch die ebay-Kleinanzeigen
    • aurum schrieb:

      woran ich aber nicht so wirklich glaube: die gewerblichen haben eh Impressum im Angebot

      Es hindert dich als PVK niemand daran, deshalb gegen ebay vorzugehen. Denn natürlich musst Du auch als PVK ein Impressum führen. Tust du das nicht, ist jedes eingestellte Angebot eine eigenständige Odnungswidrigkeit und die kann dich jeweils bis zu 50.000 Euro kosten. Aber das ist eine andere Geschichte, die gerade erst anläuft.

      Und ja, wenn in Zukunft irgendwelche PVK im ebay-Forum aufschlagen weil sie "Knöllchen" bekommen haben bin ich daran schuld. Aber ist ja nicht das erste Mal, dass ich irgendwas ausbrüte, was ebay in den Geldbeutel tritt. Denn natürlich ist ebay als Verrichtungsgehilfe und Vertragspartner im Innenverhältnis gegenüber dem Verkäufer in der Haftung, wenn er mit seiner Vertragsgestaltung den Geschäftsherrn dazu verdonnert, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Aber dazu schicke ich ebay demnächst noch einem Hinweis per Mail über einem meiner privaten Verkaufsaccounts.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • zum Glück bin ich zwar privat, aber kein Verkäufer
      ich habe nix zum Verkaufen ;)
      aber interessanter Ansatz, daß jeder Anbieter auf ebay ein Impressum braucht
      und noch interessanter, daß du damit ebay mit Ansage in den Hintern trittst

      danke dafür :thumbsup:

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    • aurum schrieb:

      aber interessanter Ansatz, daß jeder Anbieter auf ebay ein Impressum braucht

      Weisste - wenn das nur meine Meinung wäre, dann würde ich nicht so bestimmt davon schreiben. "Blöderweise" ist das aber auch die Meinung der LfK - Landesanstalt für Komunikation Baden-Württemberg, mit der ich deshalb in Verbindung stehe. Die wissen auch, dass sie solche Anzeigen jetzt en gros (im Wortsinn oder auch mehr) bekommen und weshalb sie die bekommen.

      Der Ansatz ist ganz einfach erst mal der vo nmir schon oft zitierte §55 RStV und daraus auch der §5 TMG, soweit es sich um geschäftsmäßige Inhalte (ebay-Angebot -> Vertragsschluss) handelt. Ordnungswidrig ist das wenigstens nach §49 Abs. 1 Nr 13 RStV, das Bußgeld bemisst sich dabei dann nach §49 Abs. 2.
      landesrecht-bw.de/jportal/?que…od.psml&max=true&aiz=true

      Also insgesamt ganz lustig.


      aurum schrieb:

      und noch interessanter, daß du damit ebay mit Ansage in den Hintern trittst

      Ich doch nicht. Das müssen dann die PVK schon selbst machen, wenn sie die Anhörungsbogen wegen der OWi bekommen. Ich bringe nur meine eigenen Schäfchen ins Trockene.

      Wobei meine eigentliche Intention eher darin besteht, dass jeder Käufer wenigstens ansatzweise in die Lage versetzt wird, auch beim PVK nachprüfen zu können, ob es den PVK überhaupt gibt. Stichwort: ebay Kleinanzeigen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      nein, es war mir einfach neu, daß man/du das genaugenommen so sehen sollte/könnte/muß(?)

      Das ist weder neu noch unbekannt.

      linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

      Was Dr Stephan Ott bzw die Begründung zum RStV hier aber übersieht ist der Umstand, dass die Wahrung schutzwürdiger Interessen durch den Plattformbetreiber eben nicht gewahrt ist, weil ebay keine Daten rausgibt, solange nicht ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. (probier's mal - achwas, das weisst Du so gut wie ich) Damit sind aber über den reinen Kaufvertrag hinausgehende schutzwürdige Interessen (z.B. Bilderklau -> Urheberrechtsverstoß) eben nicht gewahrt. Und da hilft bei ebay auch kein VeRi-Programm, weil man sich dazu bei ebay anmelden muss, der Beklaute aber eventuell gar nichts mit ebay zu tun haben will, seine Bilder aber trotzden geklaut wurden.


      Auch heise hat das bereits vor 10 Jahren aufgegriffen:

      heise.de/tp/features/Impressum…neu-geregelt-3410219.html


      Und von mir wirst Du sogar hier im Forum etwas dazu finden:
      Rechte und Pflichten von Verkäufern ( Ritter-Thread )

      Wobei ich damals (2011) noch nicht ganz so deutlich darauf hinweisen wollte.


      Das einzige, was ich inzwischen noch ergänzend "hinzugebastelt" habe, damit die Geschichte rund wird ist die höchstrichterliche Rechtssprechung der letzten Jahre zur Haftung für Inhalte Dritter, deren man sich bei der Gestaltung der Seiten bedient. Also z.B. die Geschichte mit den Preissuchmaschinen und den Versandkostenangaben in der ebay-Suche. Zwar sind die Wettbewerbsverstöße dort klassischerweise das Metier von GVK, die Rechtslage auf der die ganze Geschichte mit Abmahnungen nach UWG fußt ist dagegen wieder allgemeinverbindlich.

      Nimmt man das zusammen, ergibt sich, dass der PVK die gesamte ebay-Angebotsseite, die er mit seiner Artikelbeschreibung veranlasst, vollständig alleine verantwortet. (Gegenprüfung: er könnte sich auch entscheiden, kein Angebot einzustellen, dann wäre da auch keine Angebotsseite) Damit nimmt er nciht nur am allgemeinen wirtschftlichen Verkehr teil, was eben den rein persönlichen oder privaten Zweck bereits an sich negiert sondern er betreibt auch noch Werbung, weil ebay ihm ins Angebot andere Werbeanzeigen einschaltet. Dem hat er ja immerhin mit Akzeptieren der AGB zugestimmt, da steht das nämlich drin. Und damit sind dann sogar auch noch die "üblicherweise gegen Entgelt" angebotenen Inhalte mit im Boot. So wie bei den Werbebannern zur Finanzierung einer kostenlosen Webseite und das ist dann wieder der Klassiker für den §55 Abs. 1 RStV.

      Falls Du jetzt fragst, wieso dann noch nie jemand auf so eine Idee gekommen ist: ich bin auf die Idee schon lange gekommen. Nur hatte ich bisher keinen Grund, die PVK auf ebay damit zu treten. Bisher waren sie einfach nur blöd, wenn sie kein Impressum (und damit die Möglichkeit, massiv an ebay vorbei zu verkaufen) verwendet haben. Jetzt können sie sich durch die neuen Regelungen zu Kontaktinformationen im Angebotstext auf ebay aber am Plattformbetreiber schadlos halten, wenn die Anzeige einschlägt. Denn der will das ja von ihnen vertraglich so, obwohl seine Rechtsabteilung es nicht nur besser wissen müsste sondern auch einfach ein Impressum einblenden könnte. Beim GVK kann ebay das ja auch.

      Wenn Du also etwas interessant finden willst, dann konzentriere dich einfach auf den Zeitpunkt, zu dem ich mit dieser Geschichte begonnen habe. Der ist nämlich von mir mit voller Absicht "jetzt" gewählt.
      :saint: :whistling: :O
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.