Cybercrime: Verdeckte Ermittlungen mittels pseudonymer Accounts

    • Cybercrime: Verdeckte Ermittlungen mittels pseudonymer Accounts

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      Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner um den Einsatz und die Verwendung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden der Polizei und dem Zoll im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, hat das Bundesinnenministerium jetzt einige Zahlen veröffentlicht. Demnach hat die Bundespolizei im Jahr 2017 284 sogenannte pseudonyme Accounts verwendet, im Jahr zuvor waren es noch 174.

      Anlass dieser Kleinen Anfrage waren Berichte über Ermittlungen von Zollbehörden auf einer illegalen Darknet-Handelsplattform. Dabei ging es um den Strafprozess gegen Phillip K., der dem Münchner OEZ-Attentäter David S. die beim Attentat am Olympia-Einkaufszentrum München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe verkauft haben soll. So habe die in Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Zoll erlaubt, den “Darknet-Account” eines anderweitig Beschuldigten zu übernehmen und fortzuführen. Darüber sei ein Scheingeschäft mit dem Waffenhändler Phillip K. angebahnt worden.


      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.