Kleinanzeigen - 40227 (Düsseldorf ?) Bezirk 3 - MSI GT1030 Grafikkarte

    • Kleinanzeigen - 40227 (Düsseldorf ?) Bezirk 3 - MSI GT1030 Grafikkarte

      Nachdem jetzt drei Wochen verstrichen sind und sich der Verkäufer seit Geldeingang absolut nicht mehr meldet habe hier eine Hinweis.
      Habe auch via Internet Strafanzeige in NRW gestellt.

      Ebay Kleinanzeigen Nummer; 780268022 (vom Verkäufer gelöscht)

      Anbieter nennt sich EBAYUSER in 40227 Bezirk 3 und hatte eine gebrauchte MSI GT1030 (mit Rechnung Fa. Conrad) angeboten.

      Folgende Daten liegen vor:

      Zahlungsempfänger
      S. Hoffxxxx (nicht verifizierbar ob echt)
      IBAN DE86 3002 0900 5x6x 2x6x 6x
      Bank TARGOBANK AG CO KGAA
      Betrag 40,00 EUR
      Valuta 11.12.2017 , Überweisung wurde korrekt ausgeführt. aber es zählt nur ein korrekter IBAN, kein Name.

      Ebay hat meinen Warn -Hinweis in den Kleinanzeigen heute gelöscht. Habe mich gleich beschwert und die Löschung meines Käuferkonto bei Ebay angekündigt wenn es dabei bleibt das bei EBAY verdächtige Verkäufer geschützt werden.

      Weitere Anzeigen des Verkäufer "EBAYUSER" wurden ebenfalls gelöscht. von wem weiß ich nicht.

      Ich lasse mich überraschen, ob die Polizei NRW sich die Mühe macht den Kontoempfänger bei der Targobank zu erfragen oder sofort wegen Geringfügigkeit einstellt.

      Viele Grüße zum neuen Jahr.
      Cha_Ly (karl)




      DEINE Anzeige


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      Lieber Nutzer!

      Deine Anzeige wurde gelöscht, da der von dir angebotene oder gesuchte Artikel oder die Dienstleistung bei eBay Kleinanzeigen unzulässig ist.

      Der Handel mit Produkten bei eBay Kleinanzeigen ist prinzipiell erlaubt, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen die nationale oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es einige spezielle Grundsätze für die Nutzung von eBay Kleinanzeigen:
      Grundsätze




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      Dateien
      • Anzeige.pdf

        (63,2 kB, 152 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Nach einer Anfrage zum Eingang und der Bearbeitung meiner Online Strafanzeige vom Dezember 2017 gegen den Verkäufer einer MSI GT1030 VGA Karte auf Ebay Kleinanzeigen stelle ich den folgenden E-Mail wechsel jetzt online.

      Ich bin sehr positiv überrascht dass ich doch relativ schnell ein Aktenzeichen zum Ermittlungsverfahren erhalten habe und hoffe dass es ebenso schnell weiter geht.

      Offensichtlich werden bei Ebay Kleinanzeigen "so unseriöse Verkäufer" wohlwollender behandelt, als bei "EBAY".

      Dort wird auf Anfrage die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail an beide Beteiligte übermittelt.
      Bei Ebay Kleinanzeigen wird einfach "gelöscht"

      .auktionshilfe.info/attachment/…6804a13466a4075c03a150b6f
    • eBay und Kleinanzeigen haben nichts miteinander zu tun - außer einer zufälligenund unbedeutenden Namensüberschneidung -
      deshalb kein Wunder, dass man deine Kündigungsandrohung nur gelassen übergeht...

      Und

      CHA_ly schrieb:

      Offensichtlich werden bei Ebay Kleinanzeigen "so unseriöse Verkäufer" wohlwollender behandelt, als bei "EBAY".
      das liegt in der Natur der Dinge: bei Kleinanzeigen hat man genau so viel über den "Verkäufer" wie der in die Anzeige schreibt - bestenfalls noch eine Emailadresse, von der man aber auch nicht weiß, von wem sie im RL ist.

      ALLES was du wirklich hast, ist die Kontoverbindung - von der du aber auch nicht weißt, ob sie nicht zu einem missbrauchten Finanzagenten gehört und wohin das Geld von dort schon weitergeleitet worden ist.

      Also - nenn ruhig die Kontoverbindung, wenn alles nur ein Irrtum wäre, könnte sich der Kontobesitzer sich ja gern e melden :D
    • Danke für den Hinweis.

      Persönlich glaube nicht, dass hier ein "Finanzagent" zwischengeschaltet ist - dafür düfte meine Schadenssumme zu niedrig sein.
      Ebay Kleinanzeigen haben sich nochmals gemeldet - mit diesem Link der leider bisher nicht funktionierte:
      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=48863594
      und dem Hinweiss, dass der Verkäufer selbst alle weitere Kleinanzeigen selbst gelöscht habe.

      Hier die angegebene vollständige Kontoverbindung - vielleicht meldet sich jemand bei mir?



      Danke und Grüße aus dem Nordosten
    • Die Schadenssummer gibt sich aus der Überweisung: genau 40.- Euro.

      Ob sich der angebotene Artikel, eine MSI GT 1030 LP "gut" und "oft" verkaufen lässt kann ich nicht beurteilen -

      Für meine Anwendungen hätte diese schon ältere Grafikkarte voll gereicht. Ich nutze ausschließlich die parallele Rechnenleistung der Cuda Kerne im Nvidia Grafik chip über eine pezifische Software.

      Lt Link sieht es so aus, als ob 47 Kleinanzeigen in 6 Monaten geschaltet wurden - ich habe nur die letzten vier gesehen, da war aus meiner Sicht nichts ungewöhnliches dabei.

      Es dürfte schnell abgeklärt werden, ob der Kontoinhaber der Anbieter ist oder war.
      Die Polizei wird Ihre Aufgabe zufriedenstellend erledigen, da bin ich mir sicher - ob danach etwas passiert ???
    • Update
      Überraschende Zuständigkeiten für Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen

      von: XXXXXXXXX

      D-18528 xxxxxx, den 22.01.2018

      An das Bundesjustizministerium in 10117 Berlin
      Referat für Öffentlichkeitsarbeit

      Betreff: Zuständigkeit von örtlichenErmittlungsbehörden in Deutschland bei Betrugsfällen

      GutenTag,
      Mich würde es interessieren, nach welchen Kriterien sich dieZuständigkeit der örtlichen Ermittlungsbehörden bei Betrugsdelikten
      bestimmen.
      Ich dachte bisher, dass grundsätzlich die Ermittlungsbehördeam oder in der Nähe des Tatorts oder Wohnorts eines Beschuldigten zuständigsei - was ja auch Sinn machen würde.Offensichtlich scheint dieseeinfache und logische Annahme nicht zuzutreffen.
      Ich habe Ende 2017 über das Internetportat der Polizei in NRW eine Strafanzeige wegen Internet(Waren) Betrug gegen einen Verkäufer in NRW gestellt. Ich bin dabeidavon ausgegangen, dass der Beschuldigte, so dieser es in seinen diversen
      Ebay Kleinanzeige angegeben hat, auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit imRaum 40227 Düsseldorf wohnhaft sein dürfte. Auch die angegebeneBankverbindung (Targobank Düsseldorf) weist darauf hin.

      Trotz Feiertageund Jahreswechsel bekam ich zeitnah eine Bestätigung über den Eingang derStrafanzeige: (Anlage 1)

      " Sehr geehrter Herr XXXX,
      ihre Anzeige wurde hier unter dem Aktenzeichen 500000-189512-17/0 erfasst. Für dieweitere Sachbearbeitung wird der Vorgang
      zum Kriminalkommissariat nachBergen gesandt.
      Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an dieseDienststelle. (Telefonnummer 0383-8100)

      Mit freundlichem
      Gruß
      XXXXX, KOKin"


      und danach den folfgenden Hinweis (Anlage2)

      Soweit ich das gesehen habe, liegen alle nötigen Unterlagen für eineKontoinhaberfestellung vor. Diese wird dann über die zuständige Staatsanwaltschaft beantragt und wird vermutlich dauern. Am besten Sie rufen nach ein paar Wochen im Kriminalkommissariat Bergen an und fragen wie derStand ist.
      Mit freundlichem Gruß
      XXXXX, KOKin
      ......"
      Den erhaltenen Vordruck zur Zeugenanhörung habe ich heute beim Kriminalkommisariat Außenstelle (D-18528) Bergen ausgefüllt
      abgegeben, in der offensichtlich falschen Annahme, dass die zur Ermittlung der Straftat eingereichten Beweisunterlagen jetzt wieder nach Düsseldorf(NRW) geschickt werden.

      Um so erstaunter war ich zu hören, dass die Polizei in NRW den Vorgang (mit wahrscheinlichem Tatort in Düsseldorf)
      vollständig nach MV abgegeben hat und damit alle erforderlichen Ermittlungenwegen des zur Anzeige gebrachten
      Betruges eben nicht, wie vernunftigerweiseerwartet, "vor Ort" in Düsseldorf durchgeführt werden. (Anlage3)

      "Sehr geehrter Herr xxxx,


      bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an die Polizei in Bergen. Wir haben den Vorgang abgegeben und keine
      Unterlagen mehr hier.
      Mit freundlichem Gruß
      XXXXX,
      KOKin
      PP Düsseldorf .... "

      Im Grundsatz benöte ich zur Einreichung einer Zivilkage (aus meiner Kenntnis am tätsächlichen Wohnsitz des Beschuldigten - oder nicht ??? ) die in Anlage 2 angeführte Personenfeststellung durch die Staatsanwaltschaft.


      Als Bürger gewinne ichden Eindruck als ob die Zuständigkeiten für Ermittlungen bei Strafanzeigen mehr als nur diffus sind. Letztlich wird aus meiner Sicht jegliche Ermittlungstätigkeit erschwert und insbesondere auch verlangsamt. Sollen
      Ermittlungen durch Hin- und Herschieben so lange verschleppt werden, bis der Betrogene seine Bemühen aufgibt?

      Eine in Düsseldorf von einemStaatsanwalt telefonisch eingeholte Auskunft über den Kontoinhaber bei der
      Targobank gemäß Anlage 2 hätte vermutlich umgehend geklärt ob der begünstigte Kontoinhaber selbst der Täter oder ein
      zwischengeschalteter"Vermittler" ist.
      Ich denke diese Vorgänge sind erklärungsbedürftig.

      Dieses Anschreiben übergebe ich der Public
      domaine (Internet) -

      MfG
      xxxxxxxxxxx

      Zeugenanhörung (nur der Text, ohne die eingereichten Anlagen)


      Der mir persönlich nicht bekannte Beklagte hat sich als S Hoffmann ausgegenen und als WohnortD-40227 (Düsseldorf) Bezirk 3 angegeben.

      Er hatte eine ältere, gebrauchte Grafikkarte MSI GT1030 über Ebay Kleinanzeigen aufgegeben.

      Es folgte ein E-Mail Schriftwechsel, bei dem es zum verbindlichen Kauf/Verkauf der angebotenen Grafkikkarte einschl. Versandkosten kam.

      Mit Vertragsabschluss übermittelte mir via Ebay Kleinanzeigen seinen Namenund seinen IBAN bei der Targobank Düsseldorf.

      Ich habe einen leicht aufgerundeten Betrag von 40.- Euro überwiesen und dem Beklagten die Details der Überweisung mitgeteilt.

      Der Beklagte hat dann seine Kleinanzeige gelöscht, sich aber nicht mehr - wie vorab vereinbart - gemeldet – Er hatte zugesichert, mir vorab eine pdf Rechnungskopie für den Kauf der Grafikkarte Karte zu senden. (Eigentumnsnachweis)

      Ab diesem Zeitpunkt kam kein „Lebenszeichen“ mehr von dem Beklagten.

      Solange es noch möglich war habe ich den Beklagten mehrfach über Ebay Kleinanzeigen angeschrieben – Trotzdem wude der gekaufte Artikel weder verschickt, noch kam einen eine Antwort.

      Wenige Tage nach der Löschung der Kleinanzeige konnte ich den Beklagten nur noch über eine andere von ihm geschaltete Kleinanzeige kontaktieren (Hilfe bei PC Notbook multimedia etc)

      Nach Auskunft von Ebay hat der Beschuldigte dann alle von ihm geschalteten Kleinanzeigen gelöscht, wodurch kein weiterer E-Mail Kontakt mehr möglich war.

      Ich bitte die Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft um Überprüfung der vorgelegten Angaben zur Person, Wohnsitz und Kontoangaben um neben der Strafanzeige eine Zivilklage einreichen zu können, für die Angaben zur Person erforderlich sind.

      Die vom Beklagten verkaufte Grafikkarte war bis zum Auslaufen dieses Models ab ca. 50.- Euro zusätzlich Versandkosten erhältlich, der Angebotspreis den Beklagten war demzufolge „angemessen“ , es handelt sich nicht um ein sehr „günstiges Schnäppchen“

      Der Verkaufspreis bei „Conrad“ dürfte vordem für Neuware bei ca. 70 Euro gelegen haben
    • Noch keine wirklichen Ermittlungsergebnisse seit Dezember 2017!. Die Ermittlungsakten reisen jetzt weiter nach Stralsund.
      Meinen Dank an das hiesige Kriminalkomissariat, das seinen Teil sehr schnell beigetragen hat.

      Ich denke mittlerweile ist das Ermittlungsverfahren deutlich teuer als der "Betrugswert". Jetzt soll ein Staatsanwalt in Stralsund den Kotoinhaber bei der Targobank in Düsseldorf feststellen lassen.

      Ist das erfolgt, gehen alle gesammelte Ermittlungsunterlagen wieder auf die Reise. Dann an die Polizeidienststelle, die für den Wohnort des Beschuldigten (Düsseldorf???) zuständig ist.

      Immerhin, ich weiß jetzt was es bedeutet, wenn im Fernsehen von "bundesweiten Ermittlungen" gesprochen wird.
      Da wundern die Vorgänge von Weihnachten in Berlin nicht mehr -
    • Deutschland Februar 2018 -
      immer noch keineErmittlungsergebnisse bekannt

      Dafür als Ersatz hier die Antwort auf meine Frage zur generellen Zuständigkeit bei
      Betrugs Ermittlungen aus dem Ministerium derJustiz

      quote (Auszug, Kopf und Ende weggelassen, ansonsten unverändert)


      Zum Thema "Zuständigkeiten" kann ich Ihnen jedoch allgemein Folgendes mitteilen:
      Die in den §§ 7 ff.Strafprozessordnung (StPO) enthaltene Regelung über die
      örtliche Zuständigkeit, der sog. Gerichtsstand, entscheidet darüber, welches
      Gericht im ersten Rechtszug sich unter mehreren sachlich zuständigen
      Gerichten mit der Sache zu befassen hat. Die örtliche gerichtliche
      Zuständigkeit ist zugleich bestimmend für die örtliche Zuständigkeit der
      Staatsanwaltschaft (§143 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz-GVG-).


      Das Gesetz kennt vornehmlich die drei Hauptgerichtsstände
      .des Tatortes § 7 StPO,
      .des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes nach § 8 StPO und
      .des Ergreifungsortes § 9StPO.


      Als ergänzende (besondere) Gerichtsstände verdienen insbesondere
      der Gerichtsstand des Zusammenhanges nach § 13 I StPO und der Gerichtsstand
      durch gerichtliche Bestimmung gem. § 13a StPO Beachtung. Sind gem. §§ 7 ff.
      StPO mehrere Gerichte örtlich zuständig, so steht der Staatsanwaltschaft ein
      Wahlrecht zwischen den verschiedenen Gerichtsständen zu (vgl. auch § 200 I 2 StPO).

      Ende quote


      Ich bin seit 2001 in Rente - vielleicht erlebe ich die Aufklärung ja noch zu Lebzeiten ???
      Nach einer simplen Anfrage bei der Targobank in Düsseldorf Ende 2017 wäre der Kontoempfänger bekannt gewesen.

      Warum einfach wenn es auch komplizierter (und viel aufwändiger und damit teurer ) geht
    • Guten Abend,
      für den aus meiner Sicht völlig sinnlosen bundesweiten Versand von Ermittlungsakten bin ich nicht veantwortlich. Die Poizei in NRW hatte bereits mitgeteilt alle für die Ermittlung notwendigen Informtionen zu haben bevor die Akten auf den Weg gingen. Deshalb habe ich versucht die Irrwege des deutschen Förderalismus zu ergründen - Was an Antwort aus dem BMdJ zurück kam, liest sich wie das Orakel von Delphi.
      Da keiner von uns weiß ob es sich um einen Einzelfall handelt oder um einen systematischen Betrug - und durch jeden Betrug immer Andere geschädigt werden, habe ich Strafanzeige gestellt. Diese Vorgehensweise würde da grundsätzlich jedem Geschädigten empfehlen.
      Grüße aus dem hohen Norden
    • Hallo und guten Tag (26.02.2018)

      Update: Seit Wochen liegen die Ermittlungsakten nun bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund -
      Die zuständigen Beamten bei der Polizei, haben trotz der mehr als nur unsinnigen Zuständigkeiten (Förderalismus ist bei der deutschen Justiz sicherlich Fehl am Platz) zügig gearbeitet.

      Dor ruhen die Ermittlungsakten offensichtlich seelig bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund, diese ist mir nicht gerade bekannt für ihren Arbeitseifer, während ein betrügerischer Verkäufer weiter ungestraft bleibt.

      Der namenlose Staatsanwalt (ich denke da an Rumpelstielchen) verweigert selbst die Auskunft, ob es ein nun eigenes Aktenzeichen gibt. .
      Ich weiß wirklich nicht, wofür manche Beamte von meinen Steuern bezahlt werden -
    • Sorry aber bei dir läuft einiges unrund. Einen solchen Aufriss wegen 40€?
      Was erwartest Du denn? Das alles morde, Körperverletzungen und schwere Verbrechen liegen gelassen werden und alle nach dem Täter deiner 40€ suchen? Mit Helikopter nach ihm gefahndet wird?
      Da wird auch nix mehr passieren, denn wenn der Staatsanwalt einen Anruf tätigen würde, wären deine 40€ schon aufgebraucht.

      Und selbst wenn sie ihn finden, bei 40€ wird ds aus Grund fehlenden öffentlichen Interesse eingestellt. Er wird noch nicht mal eine Strafe erhalten
    • Wegen 40 Euro wird wohl keiner mit Absicht betrügen und sich so einen Zirkus mit der Staatsanwaltschaft antun.

      Jetzt mal blöd gefragt, wurde die Grafikkarte versendet oder nicht? Evtl. ist sie auch verloren gegangen. Gab es eine Sendungsnr. ?

      Auch kann der gute Mann krank geworden oder sonstwas passiert sein. Den Aufwand für 40 Euro würde ich mir nicht antun, wenngleich das ärgerlich ist, daß die Ware anscheinend nie angekommen ist. Ich finds auch nicht gut, daß Leute hier fremde Bankverbindungen posten - hallo? Irgendwo muß man mal die Kirche im Dorf lassen bei solchen Bagatellsachen. Wundert mich, daß die Polizei überhaupt solche geringwertigen Fälle bearbeitet und aufnimmt. Bei uns auf der Wache würden die Dich blöd anplärren und heimschicken. Selbst schon erlebt, als ich wegen kinkerlitzkram dorthin bin.

      Man muß auch mal sehen, was die alles um die Ohren haben. Allein die ganzen Probleme mit Menschen woher auch immer. Irgendein Ausländer war vor mir dran, hatte die Polizei beleidigt, daraufhin hat der eine Abreibung bekommen. Dass die dann noch Lust auf so eine 40 Euro Sache haben, kann ich mir kaum vorstellen. Wenn die Deine Sache in 6-12 Monaten bearbeiten, kannst Du froh sein.

      An Deiner Stelle würde ich bei den Behörden gar nicht mehr nachhaken und die ihre Arbeit machen lassen, sonst kommt das auf den großen Stapel...

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von stevie ()

    • stevie schrieb:

      Dass die dann noch Lust auf so eine 40 Euro Sache haben, kann ich mir kaum vorstellen.
      Es geht ja zum Glück nicht alles nach dir oder dem "Lustprinzip" und du kannst aus deiner Warte kaum überblicken, ob es "nur um 4o Euro" geht oder es sich um eine Betrugsserie handelt - und die Polizisten können das auch nur merken, wenn jeder Anzeige erstattet.

      Wenn es nur nach Lust und Laune ginge oder nach der Geldmenge bei dem Straftatbestand Betrug dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      wäre einer Bananenrepublik Tür und Tor geöffnet.

      Aber, wie gesagt, ob es ein Postverlust oder bandenmäßiger Betrug ist, stellt sich ja eben u. U. erst dadurch dar,
      dass einerseits JEDER Betroffene Anzeige erstattet und andererseits JEDER Dorfsheriff auch seiner Pflicht nachkommt, eine Anzeige jedweder Art zumindest aufzunehmen.
    • Hallo,
      ich denke hier sollte nichtherum gerätselt werden was wäre wenn....

      Ein Verkäufer hat mehrere Kleinanzeigen Anzeigen geschaltet; ich habe einen angebotenen Artikel gekauft und bezahlt. Die als pdf angekündigte Rechnungskopie kam nicht, ebenso keine Versandanzeige. Auch auf mehrere freundliche Nachfragen keine Rückantwort.
      Über die folgenden Wochen hatte ich dann vier Rückfragen und 2 Mitteilungen an den Verkäufer geschickt. Nach der Ankündigung einer Strafanzeige hat der Verkäufer (nicht Ebay Kleinanzeigen) umgehend sämtliche noch laufenden Kleinanzeigen gelöscht.

      Tatsache ist: Der Verkäufer hat nach bestätigtem Eingang der Überweisung nie wieder geantwortet, noch hat er jemals einen Versand behauptet oder den erhaltenen Betrag erstattet.

      Da es sicherlich zutreffend sein dürfte, dass die Staatsanwaltschaften quasi regelmäßig solchen Betrügereien nicht nachgehen, halte ich es für angemesen, Namen und Konto des Verkäufers bekannt zu geben.
      Datenschutz darf nicht dazu missbraucht werden, das Betrüger nicht namentlich genannt werden dürfen.

      Es ist schon traurig, dass die Polizei zwar oftmals den/die Täter ermittelt, dann Staatsanwaltschaft und insbesondere Richter - nach freiem Belieben und ohne Konsequenzen befürchten zu müsen, Verfahren niederschlagen oder verjähren lassen.

      Schon verrückt dass in dieser Republik diskutiert wird, ob die Nationalhymne "geschlechtsneutral"
      werden sollte, aber nicht darüber, wie die seit Jahren verlorengegangene Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt werden könnte.


      Cha_ly
    • Update: Unter dem Datum vom 01.03.2018 wurde mir von der Staatsanwaltschaft
      Stralsund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ermittelt wurde.

      Das Verfahren hat jetzt auch ein Aktenzeichen (546 JS 2012/18) und wurde
      zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft in Düssldorf abgegeben.

      In Düsseldorf begannen im Dezember 2017 die Ermittlungen. Die
      Ermittlungsakten sind nach ihrer bundesweiten Reise wieder dort angekommen.

      Mag sein, dass der Beschuldigte davon ausgegangen ist, dass bei so "kleinen
      Betrügereien" nicht ermittelt würde.

      Nach einem einfachen"Telefonanruf" - also ohne die Suche mit Helikopter,
      sind jetzt Name und Wohnsitz des Beschuldigten aktenkundig.

      Ich lasse mich überraschen!
    • Liebe Leser,

      Es hat mich heute fast umgehauen:
      Nach diversen Anfragen/Beschwerden bis hoch ins Justizministerium in NRW kamen heute tatsächlich ein paar kurze Worte von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

      Auch wenn augenscheinlich ein "Geburtsort" bei der Staatsanwaltschaft DD zum Vornamen umfuntioniert wurde fand ich den Text so interessant, dass ich ihn hier inhaltlich bekannt geben möchte.

      Knapp ein Jahr nach der Strafanzeige wegen Verdacht des Internetbetrugs dauerte es bis zu dieser Nachricht.

      QUOTE:

      Aktenzeichen 20 Js 1392/18 V (Staatsanwaltschaft Düsseldorf)

      Vollstreckungsverfahren gegen Sxxx-Pxxx Hxxxxxx

      Sehr geehrter Herr Bxxxxx

      es wird mitgeteilt, dass der Verurteilte
      sxxxx-Pxxxxx Hxxxxxxx
      zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

      Hochachtungsvoll

      Auf Anordnung

      xxxxxxxx
      (Titel)

      ENDE QUOTE


      Wer genügend Ausdauer hat und regelmäßig nachfragt hat manchmal doch überraschenden Erfolg.
      Ob der Beschuldigte wegen meiner Strafanzeige verurteilt wurde - oder in Zusammenhang mit anderen Vorgängen weiß ich nicht.

      Alles Lesern wünsche ich ein frohes Fest .