Jetzt hat's mich auch erwischt ....

    • BuFi schrieb:

      hansi.l schrieb:

      Hatte in der Zwischenzeit aber selbst nachgeschaut und gesehen, dass er ALGII Empfänger war. Anwalt somit quasi sinnlos.
      Wo hast du nachgeschaut ? Bekommt man Auskunft von der Polizei ?
      Ich habe ja nur einen Namen und eine Bankverbindung.

      roflem schrieb:

      man kauft bei gierpains kleinanzeigen NUR lokal und holt selber ab.
      Übrigens wäre mir das Gleiche auch mit Ebay passiert. Da sehe ich keinen Unterschied, wenn ich überweise. Allerdings bekomme ich da die Anschrift.
      (Name und) Bankverbindung reicht(en) vollkommen aus, um eine Anzeige zu erstatten.

      Bei mir war sich die Polizei natürlich unsicher, ob es auch wirklich die Person ist. Der Polizist konnte leider nicht einmal nachschauen, ob die Person an der Adresse gemeldet ist (der schlaue Verkäufer hatte mir Fotos seines Persos geschickt). Er hat den Bildschirm zu mir gedreht und gesagt, dass er die Meldeadresse für andere Bundesländer (Verkäufer kam aus einem anderen BL) leider nicht einsehen kann. Ich wusste allerdings bereits, dass der VK dort gemeldet ist.
      Die Angelegenheit ging dann zu den Kollegen ins entsprechende BL und wie gesagt, einige Monate später dann die erste Antwort der StA. Das zieht sich. Du hast da nichts von, allerdings kann der VK natürlich mächtig Ärger bekommen (das hilft einem in der Situation ja schon).

      Eine EMA-Anfrage kannst du stellen, wenn du Ort und Namen hast. Viele Behörden geben dir dort mittlerweile kostenlos Auskunft.
      Ob der VK evtl. Leistungen bezieht, kannst du leider nur rausfinden, wenn du Zugriff auf das System hast - sorry.

      Edit noch: Der Name kann natürlich auch falsch sein, da dieser bei einer normalen SEPA-Überweisung nicht mehr geprüft wird. Ob du an Donald Duck oder Donald Trump überweist ist relativ, solange die IBAN stimmt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • So, ich habe entschieden, Anzeige zu erstatten - auch wenn für mich nichts dabei herauskommt. Solchen Dreckspatzen muss man einfach das Leben schwerer machen. Vielleicht tut man ihnen sogar einen Gefallen, indem sie nicht weiter machen. Oder ist das zu naiv gedacht ?

      Leider kann ich in unserem Bundesland keine Online-Anzeige machen, sondern muss 25 km fahren .... ;(
      Grüße von BuFi
    • Kommt auf den Fall an. 2 Monate ist eigentlich noch nicht lange. Das kann mehrere Monate dauern oder auch deutlich länger als ein Jahr.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Sternchen schrieb:

      Möglicherweise erhälst du persönlich nie Auskunft, sondern muss über einen Anwalt (Auf deine Kosten die keiner erstattet) Akteneinsicht beantragen
      Aber ich habe doch nur Anzeige erstattet gegen den Inhaber eines Kontos, auf das ich Geld überwiesen habe. Da müsste doch zumindest vorher eine Mitteilung kommen.
      Grüße von BuFi
    • BuFi schrieb:

      Aber ich habe doch nur Anzeige erstattet gegen den Inhaber eines Kontos, auf das ich Geld überwiesen habe. Da müsste doch zumindest vorher eine Mitteilung kommen.
      Einsicht in Ermittlungsakten (wozu die Auskunft über die Adresse eines ermittelten Beschuldigten gehören dürfte) gibt es für den Geschädigten (also hier den "Anzeigenden")nach § 406e StPO nur über einen Rechtsanwalt.

      Falls das Verfahren ab irgendeinem Stadium gegen einen konkreten Beschuldigten geführt wird und du eine Mitteilung über Einstellung/Ladung zur Zeugenanhörung/HV-Termin o.ä. bekommst, könnte im Betreff dann stehen "in dem Ermittlungsverfahren gegen Max Mustermann wegen Betruges pp". Dann hättest du einen Namen, aber immer noch keine Anschrift.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Gestern habe ich von der hiesigen Staatsanwaltschaft die Benachrichtigung bekommen, dass die Anzeige nach ziemlich genau 3 Monaten an die Staatsanwaltschaft Krefeld weitergeleitet wurde. Online-Betrüger haben wirklich ein leichtes Spiel ..... ;(
      Grüße von BuFi
    • Nino schrieb:

      BuFi schrieb:

      Aber ich habe doch nur Anzeige erstattet gegen den Inhaber eines Kontos, auf das ich Geld überwiesen habe. Da müsste doch zumindest vorher eine Mitteilung kommen.
      Einsicht in Ermittlungsakten (wozu die Auskunft über die Adresse eines ermittelten Beschuldigten gehören dürfte) gibt es für den Geschädigten (also hier den "Anzeigenden")nach § 406e StPO nur über einen Rechtsanwalt.
      Huhu,

      war das nicht so, dass der Geschädigte selbst ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen kann? Zumindest in einer abgespeckten Version?

      advocado.de/ratgeber/strafrech…neinsicht-beantragen.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • Nur der Vollständigkeit halber hier nach über einem halben Jahr das Schreiben der Staatsanwaltschaft Krefeld:

      Sehr geehrte Frau ...

      das Ermittlungsverfahren habe ich gem § 170 Abs2 der STPO eingestellt.

      Folgende Gründe waren hierfür maßgebend:

      Der Beschuldigte hat nach seinen Angaben die Ware als Päckchen versandt. Das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Im Übrigen ist es richtig, dass beim Privatkauf der Empfänger das Risiko des Versandes trägt.

      Auf die anliegende Rechtsbehelfsbelehrung weise ich hin.


      Hochachtungsvoll
      .....
      Oberamtsanwalt
      Grüße von BuFi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BuFi ()

    • Abgesehen von div. Querverweisen im § 406e besteht lt. Abs. 3 auch die Möglichkeit der Akteneinsicht ohne anwaltliche Vertretung, aber...

      in der Regel wird diese versagt werden, da der Geschädigte gleichzeitig Zeuge im Verfahren ist; die Gefahr der "Anpassung" von Aussagen
      wäre gegeben.
      Beschluss LG Düsseldorf - 22 Ns 153/15 / 70 JS 7769/14
    • BuFi schrieb:

      Der Beschuldigte hat nach seinen Angaben die Ware als Päckchen versandt. Das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Im Übrigen ist es richtig, dass beim Privatkauf der Empfänger das Risiko des Versandes trägt.
      Ich fasse es nicht. Aktuell haben wir offensichtlich die Situation, daß die Betrüger hier frei über Gesetzeslücken handeln, in welche der Normalbürger zwangsweise reinfällt.
    • This_is_War schrieb:

      Ich fasse es nicht. Aktuell haben wir offensichtlich die Situation, daß die Betrüger hier frei über Gesetzeslücken handeln, in welche der Normalbürger zwangsweise reinfällt.
      Leider ! Wobei ich es als eifrige Leserin hier im Forum hätte wissen müssen .... ;) ich habe den Eindruck, dass die zunehmende Kriminalität billigend in Kauf genommen wird. Vor über 2 Wochen wurde bei uns die Kellertür aufgebrochen und im Hobbyraum das teuerste Tool mitsamt Zubehör geklaut. Die Polizei war da und hat den Schaden aufgenommen. Vorgestern habe ich nachgehakt, wo die Bestätigung der Anzeige bleibt. Die Versicherung macht schon Druck. Auch meine Anzeige hier hat sich über ein halbes Jahr hingezogen.
      Grüße von BuFi
    • littlebernie schrieb:

      Abgesehen von div. Querverweisen im § 406e besteht lt. Abs. 3 auch die Möglichkeit der Akteneinsicht ohne anwaltliche Vertretung, aber...
      Mea Culpa, du hast recht, ich hatte die alte Fassung im Kopf, bis zur Änderung des Abs.3 ca. 2009 ging das nur mit Anwalt, seitdem geht die Akteneinsicht im Strafverfahren für den Verletzten grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt. :thumbup:

      Was @roflem mit "5000 Euro" und "Amtsgericht" wohl meint, ist die Streitwertgrenze Amtsgericht/Landgericht im Zivilverfahren und der damit damit verbundene Anwaltszwang ab Landgericht, das hat aber mit Strafverfahren nix zu tun.
    • This_is_War schrieb:

      Ich fasse es nicht. Aktuell haben wir offensichtlich die Situation, daß die Betrüger hier frei über Gesetzeslücken handeln, in welche der Normalbürger zwangsweise reinfällt.
      Nein. Dass bei einem Privatkauf der Käufer das Versandrisiko trägt, ist keine "Gesetzeslücke", sondern geltendes Zivilrecht.
      Und darauf muss auch niemand "zwangsweise reinfallen", denn niemand wird gezwungen, einer fremden Privatperson blindlings Geld zu überweisen über ein Onlineportal, das ausdrücklich für Selbstabholung gegen Barzahlung gedacht ist.
      Und dass man bei einer Vorsatztat wie § 263 StGB den Vorsatz auch beweisen können muss, ist ebenfalls keine Gesetzeslücke, sondern Grundprinzip eines jeden Rechtsstaats.