eBay gibt diese Daten auf Anfrage heraus. Habe ich selbst schon probiert und ist zigfach hier im Forum berichtet worden.
eBay ist dazu übrigens sowohl berechtigt (berechtigtes Interesse des Höchstbieters zum Zeitpunkt des Abbruchs liegt vor) als auch verpflichtet (Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen ebenjenes Bieters als Vertragspartner). Und das ist auch erstmal in Ordnung so, weil eBay ja nun nicht beurteilen kann, ob ein Abbruch berechtigt erfolgt ist oder nicht.
Ich würde auch einen Brief schreiben, wenn ich vorhätte, in 3+ Jahren jemanden zu verklagen.
Die Frage nach den Kontodaten ist nicht sinnlos, er will damit bloß belegen, daß er jederzeit zur Erfüllung (Zahlung) bereit war, auch im Wege der Vorkasse, aber einfach nicht konnte, weil er kein Konto hatte und keine Rückmeldung zwecks Abholtermin bekommen hat.
Unterschätzt das nicht, der weiß, was er tut.
Ich sage nochmals, der einzig sichere Weg ist es, wenn ihr belegen könnt, daß der jeweilige Abbruch nach den eBay-Bedingungen berechtigt war - oder in dem hier vorliegenden Spezialfall, daß du gar nicht der richtige Ansprechpartner bist.
Die Abbruchjäger-Argumentation ist ein totaler Notnagel bei gerade einmal vier Betroffenen. Auch wenn ihr ahnt, daß da mehr ist. Ihr müßt davon ausgehen, daß der Typ auf Nachfrage eine stinknormale eBay-Historie mit haufenweise echten Käufen und Verkäufen vorlegt, wo halt ab und an mal ein Auto dazwischen ist. An seine Gebotslisten kommt ihr m.E. nicht mehr ran (schon bei eBay durch den eigenen Anwalt angefragt?), so daß ihr keine Ahnung habt, auf wie viele Autos er wirklich geboten hat.
Also habt ihr vier. VIER.
"Aber Herr Richter, ich habe damals versucht, einen VW Golf zu kaufen, aber es war nix zu machen, da wird beinahe jede Auktion an eBay vorbei verkauft."
Mal anders gesprochen: wenn einem zehnmal Unrecht widerfährt, wird es dadurch ein anderes Unrecht, wenn man sich zehnmal mit einer Klage dagegen wehrt?
Daß der Typ bis zum Himmel stinkt, interessiert Justizia nicht, die ist nicht umsonst blind bzw. hat ne Wäscheklammer auf der Nase, um mal im Bild zu bleiben. Es zählt was ihr belegen könnt.
eBay ist dazu übrigens sowohl berechtigt (berechtigtes Interesse des Höchstbieters zum Zeitpunkt des Abbruchs liegt vor) als auch verpflichtet (Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen ebenjenes Bieters als Vertragspartner). Und das ist auch erstmal in Ordnung so, weil eBay ja nun nicht beurteilen kann, ob ein Abbruch berechtigt erfolgt ist oder nicht.
Ich würde auch einen Brief schreiben, wenn ich vorhätte, in 3+ Jahren jemanden zu verklagen.
Die Frage nach den Kontodaten ist nicht sinnlos, er will damit bloß belegen, daß er jederzeit zur Erfüllung (Zahlung) bereit war, auch im Wege der Vorkasse, aber einfach nicht konnte, weil er kein Konto hatte und keine Rückmeldung zwecks Abholtermin bekommen hat.
Unterschätzt das nicht, der weiß, was er tut.
Ich sage nochmals, der einzig sichere Weg ist es, wenn ihr belegen könnt, daß der jeweilige Abbruch nach den eBay-Bedingungen berechtigt war - oder in dem hier vorliegenden Spezialfall, daß du gar nicht der richtige Ansprechpartner bist.
Die Abbruchjäger-Argumentation ist ein totaler Notnagel bei gerade einmal vier Betroffenen. Auch wenn ihr ahnt, daß da mehr ist. Ihr müßt davon ausgehen, daß der Typ auf Nachfrage eine stinknormale eBay-Historie mit haufenweise echten Käufen und Verkäufen vorlegt, wo halt ab und an mal ein Auto dazwischen ist. An seine Gebotslisten kommt ihr m.E. nicht mehr ran (schon bei eBay durch den eigenen Anwalt angefragt?), so daß ihr keine Ahnung habt, auf wie viele Autos er wirklich geboten hat.
Also habt ihr vier. VIER.
"Aber Herr Richter, ich habe damals versucht, einen VW Golf zu kaufen, aber es war nix zu machen, da wird beinahe jede Auktion an eBay vorbei verkauft."
Mal anders gesprochen: wenn einem zehnmal Unrecht widerfährt, wird es dadurch ein anderes Unrecht, wenn man sich zehnmal mit einer Klage dagegen wehrt?
Daß der Typ bis zum Himmel stinkt, interessiert Justizia nicht, die ist nicht umsonst blind bzw. hat ne Wäscheklammer auf der Nase, um mal im Bild zu bleiben. Es zählt was ihr belegen könnt.