Abbruchjäger - Schadensersatz - Verkauf über fremden eBay-Account

    • callaghan schrieb:

      Danke, aber ich spreche von den beiden chronologischen Vorgangsnummern der gegnerischen Kanzlei.

      Es ist m.E. ziemlch egal, wofür das "AB" konkret steht, es ist jedenfalls ein Zusatz zum AZ. Normalerweise werden Aktenzeichen so vergeben, daß die erste Zahl ne laufende ist und die hinter dem Schrägstrich das Jahr. Also handelt es sich um Vorgang bzw. Mandant 541 aus 2017. Könnte im Dezember hinkommen.

      Also würde ich nicht vermuten, daß 7 Fälle zwischen euch liegen, sondern daß es insgesamt mindestens 17 (dein AZ) oder sogar 25 (falls die Differenz, von der du sprachst, nach oben besteht) sind. Euer Problem: das läßt sich nicht beweisen, und der RA als Berufsgeheimnisträger dürfte auch schwerlich zu irgendeiner Auskunft diesbezüglich zu verpflichten sein. Natürlich könnt ihr das im etwaigen Prozeß behaupten, keine Frage.


      Holder schrieb:

      Ich stütze mich in erster Linie auf die Sache, das es sich hier wohl um einen professionellen Abbruchjäger handelt, der nie ein Interesse an dem Erwerb des eigentlichen Artikels hatte.

      Jo, das ist natürlich der schwerste aller Wege, aber wenns nicht anders geht, gehts nicht anders. Also ist Indizien sammeln angesagt. Was mich dazu bringt:

      Welche dubiose Anfrage hat dir "361460660880" denn geschickt? Bestimmt, warum die Auktion beendet ist, richtig? Hast du den Wortlaut noch?
      Du kannst davon ausgehen, daß es den Account gibt, der wurde garantiert nur umbenannt und ist deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Auskunft erteilt eBay dir bestimmt, wenn du der Rechtsabteilung mitteilst, daß du diese Daten für einen Rechtsstreit benötigst und warum.

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    • In meinem Falle beansprucht der Inhaber des eBay-Accounts „a-820x“ Schadensersatz aus einem angeblichen Abbruch aus 04.2013 , als die gleiche Person noch unter „361441660880“ ein Gebot abgegeben haben will.
      Resümee: „a-820x“ führt diesen Namen seit 20.05.2017, vorher, vom 22.10.2007 führte er 10 Jahre den Namen „361441660880“ und davor, vom 18.09.-22.10.2007 den Namen „sammler487696“.
      Die entscheidenden Aktivitäten sind aber offenbar in den 10 Jahren unter „361441660880“ geschehen.

      Bei Holder taucht er mit dem Namen „hl1890“ auf, den gleichen Namen, den man über Google erhält, wenn man den Suchbegriff „361441660880“ eingibt.
      Wie sich auch hier, in einem obskuren Fall bei eBay.uk herausstellte, handelte es sich bei den beiden Bietern um ein und dieselbe Person.
    • Die lokale Rechtsanwaltskammer (-> Google) führt eine Liste aller in ihrem Zulassungsbezirk vertretenen Fachanwaltschaften. Lad dir das herunter und suche dir jemanden, der Fachanwalt für Internetrecht ist. Idealerweise mit einer FA für gewerblichen Rechtsschutz kombiniert (ist ne häufige Kombination), das hat zwar nichts direkt mit deinem Thema zu tun, aber diese Leute beschäftigen sich gefühlt 50% ihrer Zeit mit eBay und sind was AGB, Auslegungsfragen zum Vertragsschluß usw. anbelangt topfit, weil eBay jahrelang die Abmahngrube schlechthin war. Du kannst auch davon ausgehen, daß ein solcher Fachanwalt die einschlägigen Fachpublikationen abonniert hat, in denen zum Thema eBay und damit auch zu sämtlichen Aspekten des berechtigten und unberechtigten Auktionsabbruchs publiziert wird.
    • @'Vati

      Wenn dir Kontakt zu anderen Opfern ausreicht........ ok.
      Wenn du mehr Infos möchtest, auch deinen Fall betreffend, brauchen wir mehr Infos.

      Gerade in diesem Bereich gibt es hier richtig gut in der Materie eingearbeitete Leute hier. Du kannst diese Kompetenz für dich nutzen oder eben nicht.......
    • Kann mir jemand sagen, inwiefern Ich die Möglichkeit habe, Schadensersatz einzuklagen? Ich und mein RA sind überzeugt davon, das der Abbruch meiner Auktion rechtmäßig war. Weiter deutet die Tatsache, das der damalige Höchstbietende erst über 3 Jahre später Schadensersatzansprüche geltend macht, darauf hin, dass er nie ein ernsthaftes Interesse an dem Artikel hatte und nur auf die Forderung von Schadensersatz aus war. Genau das ist laut BGH-Urteil von 2016 rechtsmißbräuchlich. Kann Ich nun aufgrund des Mir entstandenen Schadens (Rechtsanwaltsgebühren) gegen den damals Höchstbietenden vorgehen?
    • @Holder

      Wenn aufgrund des erhaltenenen Mahnbescheides und deines Widerspruches ein gerichtliches Verfahren folgt, werden deine vorgerichtlichen Kosten natürlich berücksichtigt, wenn du im Verfahren Recht bekommst. Dann trägt natürlich die Gegenseite auch deine gesamten entstandenen Kosten. Diese macht in diesem Fall dein Rechtsanwalt selbst geltend.

      Kommt es nicht zum streitigen Verfahren, so dürftest du auf deinen Kosten sitzen bleiben. Hier gilt: Wer beauftragt, der bezahlt.
      Deine entstandenen Kosten könntest du wahrscheinlich nur über eine negative Feststellungsklage fordern:

      de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
      rechtsanwaltmoebius.de/negative-feststellungsklage.html
    • Hallo und guten Abend

      Ich bin in gleicher Lage wie ihr und habe genau das selbe Problem.
      Am 30.12.2017 bekam ich einen Mahnbescheid von einer Auktion die ich im März 2014 eingestellt habe.
      Da ich hier neu auf der Seite bin und ich mich nicht so gut auskenne, wäre es nett wenn sich ein weiteres Opfer per PN bei mir meldet.

      Gruss
    • Hallo ,
      dann sind wir zu viert.
      Sende mir kurz einen Screenshot deines Mahnbescheids als PN, wer von Dir Schadensersatz oder Herausgabe fordert und wie die gegnerische Anwaltskanzlei heißt.
      Die Merkmale eines rechtsmissbräuchlich Handelnden „Abbruchjägers“ verdichten sich und unsere Chancen dagegen erfolgreich vorzugehen steigen mit jedem „ Betroffenen“.
    • Moin an alle!
      Bei mir war es ähnlich wie bei Allen geschrieben.....

      -2014 Auto über Ebay verkauft
      -Auktion abgebrochen auf Grund eines leichten Defekts
      -kurz danach hat angeblich der Ebay Käufer ( alter N. 361460660880) jetzt aktuell a-816x mich angeschrieben per E-Mail und Brief an meine Adresse zwecks Bankdaten und Adresse, was aber nie passiert war......geht auch gar nicht.....Ebay gibt keine Infos raus!!!
      -14.11.17 2017 info über Ebay vom Verkäufer
      a-816x
      (952[Blockierte Grafik: https://pics.ebaystatic.com/aw/pics/icon/iconPurpleStar_25x25.gif])
      ich war Höchstbieter für Ihren VW....... Nr. 1514286xxxxxx

      Teilen Sie mir bitte bis zum 29.11.17 Ihre Bankverbindung mit. Wo
      kann ich den xxxx abholen?

      Gruß

      -ich: häää
      -12/2017 Schreiben vom Anwalt
      -und wie soll es anders sein der Name u. Adresse des Abbruchjägers ist der selbe wie bei den anderen bloß bei mir heisst er Lothar K.
      -jetzt Klage

      Ich hoffe das sich noch mehr melden.....

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    • Es liegt ein Aktionsabbruch vor und kein Verkauf.
      Entsprechend dürften dem vermeintlichen Abbruchjäger die Kontaktdaten des Verkäufers nicht vorliegen, bzw. von eBay mitgeteilt werden.
      Verdächtig ist in allen Fällen, dass K. in seinen Klageschriften eine Kopie von einem angeblichen postalischen Schreiben in 2014 an die jeweiligen Anbieter m.d.B. Um Kontodaten und Abholort beigefügt hat.
      Welcher eBay Käufer, insbesondere eines Fahrzeugs, schreib einen Brief statt sich des eBay E-Mail-Systems zu bedienen.
      Vor allen Dingen sind Kontodaten völlig sinnlos, da war Übergabe, beispielsweise eines Fahrzeugs oder schwerer Werkzeuge, die Zahlung und Übergabe Zug um Zug vor Ort erfolgt.
      Ergo lässt sich schließen, dass dieses Schreiben im Nachhinein als angebliche „Beweise“ gefertigt worden.
      Hier hat sich K. vielleicht selbst eine Falle gestellt indem er in 2014 einen Brief adressiert hat, wo er die Adresse noch gar nicht haben konnte.