Abbruchjäger - Schadensersatz - Verkauf über fremden eBay-Account

    • eBay gibt diese Daten auf Anfrage heraus. Habe ich selbst schon probiert und ist zigfach hier im Forum berichtet worden.

      eBay ist dazu übrigens sowohl berechtigt (berechtigtes Interesse des Höchstbieters zum Zeitpunkt des Abbruchs liegt vor) als auch verpflichtet (Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen ebenjenes Bieters als Vertragspartner). Und das ist auch erstmal in Ordnung so, weil eBay ja nun nicht beurteilen kann, ob ein Abbruch berechtigt erfolgt ist oder nicht.

      Ich würde auch einen Brief schreiben, wenn ich vorhätte, in 3+ Jahren jemanden zu verklagen.

      Die Frage nach den Kontodaten ist nicht sinnlos, er will damit bloß belegen, daß er jederzeit zur Erfüllung (Zahlung) bereit war, auch im Wege der Vorkasse, aber einfach nicht konnte, weil er kein Konto hatte und keine Rückmeldung zwecks Abholtermin bekommen hat.

      Unterschätzt das nicht, der weiß, was er tut.

      Ich sage nochmals, der einzig sichere Weg ist es, wenn ihr belegen könnt, daß der jeweilige Abbruch nach den eBay-Bedingungen berechtigt war - oder in dem hier vorliegenden Spezialfall, daß du gar nicht der richtige Ansprechpartner bist.

      Die Abbruchjäger-Argumentation ist ein totaler Notnagel bei gerade einmal vier Betroffenen. Auch wenn ihr ahnt, daß da mehr ist. Ihr müßt davon ausgehen, daß der Typ auf Nachfrage eine stinknormale eBay-Historie mit haufenweise echten Käufen und Verkäufen vorlegt, wo halt ab und an mal ein Auto dazwischen ist. An seine Gebotslisten kommt ihr m.E. nicht mehr ran (schon bei eBay durch den eigenen Anwalt angefragt?), so daß ihr keine Ahnung habt, auf wie viele Autos er wirklich geboten hat.

      Also habt ihr vier. VIER.

      "Aber Herr Richter, ich habe damals versucht, einen VW Golf zu kaufen, aber es war nix zu machen, da wird beinahe jede Auktion an eBay vorbei verkauft."

      Mal anders gesprochen: wenn einem zehnmal Unrecht widerfährt, wird es dadurch ein anderes Unrecht, wenn man sich zehnmal mit einer Klage dagegen wehrt?

      Daß der Typ bis zum Himmel stinkt, interessiert Justizia nicht, die ist nicht umsonst blind bzw. hat ne Wäscheklammer auf der Nase, um mal im Bild zu bleiben. Es zählt was ihr belegen könnt.
    • Danke pandarul für deine Einschätzungen, sie decken sich in etwa mit dem meines Rechtsanwalts der auch auf zwei anderen Schienen fahren will (berechtigte Abbruch, Bestreiten der Passivlegitimation).
      Wenn allerdings nachzuweisen wär, dass er die Adressdaten erst wenige Wochen oder Monate vor Klageerhebung eingeholt hat dann hätten sie in 2014 nicht zu Verfügung gestanden und der Brief hätte nie geschrieben werden können.
    • @callaghan: Das ist richtig, es ist davon auszugehen, daß eBay alle Kundenserviceanfragen archiviert hat, schon aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen von geschäftlicher Kommunikation. Wie man bei eBay jemanden findet, der weiß, wo man diese Daten abfragen kann, weiß ich allerdings auch nicht.

      Ich würde aber meinen, jemand, der einen Plan und drei Jahre (!) Geduld hat, hat auch seinerzeit die Daten abgefragt. Dafür habe ich noch ein Indiz: diese Abfrage läuft über den stinknormalen Kundenservice, die können eBay quasi nur aufrufen wie du und ich zzgl. ein paar erweiterter Funktionen (z.B. können die in den Account des Anfragenden rein), haben aber nicht die speziellen Suchtools wie in den Fachabteilungen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die eine längst gelöschte Auktion (die noch nichtmal unter "verkauft" läuft - keine Bewertungen - keine Rechnungsposten - nix) finden und dann auch noch die Gebotsliste dazu, um den Höchstbieter zu verifizieren.

      @Vati: Auch das archiviert eBay, richtig. In den anderen Fällen hatte er offensichtlich Kontakt aufgenommen. Sicher, daß du dich noch korrekt erinnerst? Es ist ein Kernpunkt dieser Masche, Kontakt mit dem VK aufzunehmen und nach Erfüllung des Kaufvertrages zu fragen, es ist schwer vorstellbar, daß er das bei dir vergessen haben soll.
    • Also auch bei mir wurde angeblich Mitte 2014 ein Schreiben gesendet mit der Frage nach Bankverbindung und Abholort. Aber auch bei mir ist mit 100% Sicherheit nichts eingegangen. Meine E-Mail aus deiser Zeit habe Ich ncoh. Das ist nichts dabei. Einen Brief per Post hätte mich damals schon stutzig gemacht, den hätte Ich abgeheftet. Aber auch per Post ist definitiv nichts gekommen.

      Wenn Ich es aus der privaten Kommunikation richtig im Kopf habe, hat niemand der 4 Betroffenen dieses Schreiben erhalten.
    • Wie pandarul bereits schrieb, dürfte recht schwierig sein, den Kläger als "Abbruchjäger" darzustellen und dies auch zu belegen, damit ein Richter dieser Argumentation folgt.
      Viel wichtiger ist es, einen berechtigten Abbruchgrund zum Zeitpunkt des Auktionsabbruches darzustellen und diesen auch belegen zu können.
    • Richtig ist, dass die Existenz der vier, vermutlich im Nachhinein gefertigten Schreiben,weder dem Kläger noch uns einen relevanten Vorteil bringen.
      Vielleicht uns, denn wer kommuniziert via Post hinsichtlich Abholort und Bankverbindung, wenn er ansonsten ausschließlich das eBay-E-Mail-Sxstem nutzt.
      Ich habe Kontakte zur Verwaltung und Polizei hier in NRW, und versuche derzeit zu klären, ob in besagter Adalbertstraße in Frankfurt sowohl ein M.H.K ( Mein Fall und zwei weitere) als auch ein L.K. (Fall von Vati) gemeldet sind und vor allen Dingen seit wann.
      Mein angeblich postalisches Schreiben ist vom 15.03.2014.
      Ich hoffe, dass ein Zugriff auf Daten in Hessen möglich ist.

      Wie sieht es bei Euch Dreien aus, man könnte abgleichen, ob beide damals dort wohnten oder ob sie oder er, mit der im Briefkopf angegebenen Adresse einen Fehler gemacht haben.

      Vati, kannst du bitte noch via PN die Frontseite deiner Klagedchrift an uns als Argumentationshilfe und Hilfe bei unseren Verfahren versenden.

      Kennt jemand das Procedere, wie eBay die Daten des Verkäufers auch bei Abbruchfällen weitergibt.
      Automatisiert oder nach Anfrage?
    • callaghan schrieb:

      Richtig ist, dass die Existenz der vier, vermutlich im Nachhinein gefertigten Schreiben,weder dem Kläger noch uns einen relevanten Vorteil bringen.
      Vielleicht uns, denn wer kommuniziert via Post hinsichtlich Abholort und Bankverbindung, wenn er ansonsten ausschließlich das eBay-E-Mail-Sxstem nutzt.
      Ich habe Kontakte zur Verwaltung und Polizei hier in NRW, und versuche derzeit zu klären, ob in besagter Adalbertstraße in Frankfurt sowohl ein M.H.K ( Mein Fall und zwei weitere) als auch ein L.K. (Fall von Vati) gemeldet sind und vor allen Dingen seit wann.
      Mein angeblich postalisches Schreiben ist vom 15.03.2014.
      Ich hoffe, dass ein Zugriff auf Daten in Hessen möglich ist.

      Wie sieht es bei Euch Dreien aus, man könnte abgleichen, ob beide damals dort wohnten oder ob sie oder er, mit der im Briefkopf angegebenen Adresse einen Fehler gemacht haben.

      Vati, kannst du bitte noch via PN die Frontseite deiner Klagedchrift an uns als Argumentationshilfe und Hilfe bei unseren Verfahren versenden.

      Kennt jemand das Procedere, wie eBay die Daten des Verkäufers auch bei Abbruchfällen weitergibt.
      Automatisiert oder nach Anfrage?
      Ich denke das er L.H.M. Kre...... heisst quasi drei Vornamen hat. Lt. einer Behörde gibt es da nur einen L. Kre..... in der Ada.....31.
      L. wird der Rufname sein!
    • Aaaaalso.

      Um an die Adresse von jemandem zu kommen, reicht es, beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine einfache Melderegisterabfrage zu starten. Die Auskunft bekommt jeder (!). Meistens geht das auch online, natürlich kostet es so 10 Euro. Voraussetzung ist, daß die Person eindeutig identifizierbar sein muß (man bekommt nicht alle "Klaus Müllers" aus einer Stadt genannt). Mit einer aktuellen oder vergangenen Adresse ist das meist der Fall.

      Um auch die Information über frühere Wohnsitze zu bekommen, ist eine erweiterte Melderegisterauskunft vonnöten. Gleiches Procedere, aber hier muß ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Das ist natürlich klar vorhanden, weil ihr die Informationen für einen Rechtsstreit benötigt.

      Wenn eh bereits ein Anwalt involviert ist, kann der gleich die Abfrage machen.


      Zweitens. Es gibt nur ein automatisches Kontaktdatenabgleichsystem für Transaktionspartner, also regulär gewonnene Auktionen. Um an die Daten eines VK zu kommen, der abgebrochen hat (gleiches gilt umgekehrt natürlich auch für zurückgezogene Gebote, die sonst gewonnen hätten), muß man sich händisch an den Support wenden. Ich empfehle immer die Mailadresse im Impressum, dieses Kontaktformulargedöns von eBay ist grauenhaft. Man muß sich auf einen längeren Mailverkehr einstellen, der Typ am anderen Ende versteht wahrscheinlich zunächst nicht, was man da eigentlich von ihm will. Ich habe so 5 Mails gebraucht oder so seinerzeit, aber am Ende war eBay einsichtig (wie oben geschrieben: sie sind verpflichtet).

      Übrigens könnt ihr als VK auf dem gleichen Weg die offiziellen Anmeldedaten des Accounts bekommen, mit genau der gleichen Begründung: Es wird behauptet, ein Kaufvertrag stünde im Raum, und um das rechtlich abzuklären, werden die Daten benötigt.


      Zu dem Brief bin ich anderer Meinung. Zunächst, mein Kommentar oben bezieht sich darauf, daß der Typ seine VK per Mail/eBay angeschrieben hat, ich bin mir sicher, daß er das auch mit Vati gemacht/versucht hat.

      Wenn er jedem von euch einen empfangenen Brief unterstellt, solltet ihr euch dringend gegenseitig als Zeugen laden lassen. Ein nicht angekommener Brief ist normal, zwei vielleicht auch, aber vier? Das könnte sein Fehler sein, und ich sage euch auch, warum.

      Der gesunde Menschenverstand (der Jurist sagt "lebensnah") legt nahe, daß man sich um eine wertvolle Ware, die man angeblich gekauft hat und auch wirklich haben will, ernsthaft bemüht. Bei einem vierstelligen Betrag würde jeder vernunftbegabte Mensch einen echten Brief schreiben und nicht nur unbelegbare E-Mails. Wahrscheinlich würde sogar jeder ein Einschreiben wählen.

      Genau das: die Schriftform, die ein ernsthaftes Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages belegt, versucht euer Bieter hier zu belegen. Wahrscheinlich ist ihm das im Nachhinein aufgefallen oder sein Anwalt hat durch die Blume dazu geraten, wer weiß. Daß er damals nicht postalisch in Kontakt treten wollte ist ein ernstes Indiz (eigentlich euer einziges echtes!) für Rechtsmißbrauch. Und es ist noch stärker dadurch, daß der Typ es im Nachhinein hinkonstruieren will, den das belegt, daß er ganz genau weiß, daß er so aussieht, als hätte er die Autos nie haben wollen, und auch, was er dagegen tun muß.

      Bzgl. der verschiedenen Daten würde ich mir, s.o., die Anmeldedaten des betreffenden Accounts zum Zeitpunkt der Auktion von eBay besorgen. Wenn der Kläger jemand anderes ist, würde ich damit erstmal abstreiten, daß er überhaupt geboten hat. Dann kann er ja erklären.

      Ich würde vermuten, daß der andere Name ein Verwandter ist, damit nicht ein- und dieselbe Person alle Prozesse führen muß... wie bereits gesagt, der weiß genau, was er tut. "Aber Herr Richter, ich bin doch in den 17 anderen Fällen gar nicht der Kläger, was mein Vater da bei eBay macht, weiß ich nicht".
    • Vati schrieb:

      callaghan schrieb:

      Richtig ist, dass die Existenz der vier, vermutlich im Nachhinein gefertigten Schreiben,weder dem Kläger noch uns einen relevanten Vorteil bringen.
      Vielleicht uns, denn wer kommuniziert via Post hinsichtlich Abholort und Bankverbindung, wenn er ansonsten ausschließlich das eBay-E-Mail-Sxstem nutzt.
      Ich habe Kontakte zur Verwaltung und Polizei hier in NRW, und versuche derzeit zu klären, ob in besagter Adalbertstraße in Frankfurt sowohl ein M.H.K ( Mein Fall und zwei weitere) als auch ein L.K. (Fall von Vati) gemeldet sind und vor allen Dingen seit wann.
      Mein angeblich postalisches Schreiben ist vom 15.03.2014.
      Ich hoffe, dass ein Zugriff auf Daten in Hessen möglich ist.

      Wie sieht es bei Euch Dreien aus, man könnte abgleichen, ob beide damals dort wohnten oder ob sie oder er, mit der im Briefkopf angegebenen Adresse einen Fehler gemacht haben.

      Vati, kannst du bitte noch via PN die Frontseite deiner Klagedchrift an uns als Argumentationshilfe und Hilfe bei unseren Verfahren versenden.

      Kennt jemand das Procedere, wie eBay die Daten des Verkäufers auch bei Abbruchfällen weitergibt.
      Automatisiert oder nach Anfrage?
      Ich denke das er L.H.M. Kre...... heisst quasi drei Vornamen hat. Lt. einer Behörde gibt es da nur einen L. Kre..... in der Ada.....31.L. wird der Rufname sein!
      Oh man.....sorry...... nicht ein L. Kre.... sonder ein M. Kre..... ist dort gemeldet.
    • pandarul schrieb:

      Der gesunde Menschenverstand (der Jurist sagt "lebensnah") legt nahe, daß man sich um eine wertvolle Ware, die man angeblich gekauft hat und auch wirklich haben will, ernsthaft bemüht.
      Und dies auch zeitnah tut! Das lange Warten zeigt mehr als deutlich, dass er auf die Ware nicht scharf ist, sondern Geld sehen möchte.
    • Ich komme noch einmal auf die postalischen
      „Schreiben“ aus 2014 wg. Bankdaten und Abholort, die zwar in Kopie der Klageschrift beigefügt sind, die aber keiner von uns erhalten hat, zurück.
      Prüft mal bitte, ob die Anschrift im Adressfeld tatsächlich auch 2014 euer Wohnsitz war und ob diese Adresse vor fast 4 Jahren auch die, bei eBay hinterlegte Adresse eures Accounts war.

      Möglicherweise hat K. dort einen Fehler gemacht.
    • Der wird sich mit Sicherheit schon damals die hinterlegten Daten besorgt haben und nicht erst drei Jahre später. Es ist auch ziemlich schwierig festzustellen, ob das Schriftstück vor drei Tagen oder drei Jahren aus dem Drucker gelassen wurde, es sei denn, es war ein Farblaser (relativ unwahrscheinlich): ebay.de/gds/Laserdrucker-Farbl…/10000000007890039/g.html

      Sollte man nicht mal ein paar mehr Schlagworte für google nennen (z.B. die Kanzlei)? Wenn sich hier vier Opfer "einfach so" zusammen finden, werden es vielleicht mit den richtigen Suchbegriffen noch einige mehr.
    • Hallo,
      Auch ich bin 2014 leider Opfer ... ... geworden.
      Er hatte bei mir auf ein paar Lautsprecherboxen sowie zwei Verstärker geboten. Habe die Auktion allerdings vorzeitig abgebrochen, ... ... ... .

      Letztes Jahr im Sommer (3 Jahre später) bekam ich dann Post von seinem Anwalt einem Herrn Baxevanis in Frankfurt.
      War bei drei Anwälten die mir alle in den Rücken gefallen sind und es nicht ansatzweise geprüft haben ob es sich um einen Auktions Jäger handelt.

      Fühle mich im Stich gelassen und hoffe hier (nachdem ich las das einige Erfahrungen mit Herrn xxx gemacht haben) etwas Rückgrat zu bekommen und Erfahrungen auszutauschen.

      Liebe Grüße Asmat90

      [Moderation: Editiert]
    • Asmat90 schrieb:

      War bei drei Anwälten die mir alle in den Rücken gefallen sind und es nicht ansatzweise geprüft haben ob es sich um einen Auktions Jäger handelt.
      Wenn du nach solchen Schlupflöchern suchst, heißt das, dass du dann wohl nicht berechtigt abgebrochen hast? Sehe ich das richtig? Sonst würdest du ja eine andere, weitaus einfachere Strategie fahren?

      Definiere doch mal bitte Abbruchjäger ganz konkret und erläutere, warum das Relevanz für deinen Fall haben soll. Vielleicht kommst du dann auch zu der Erkenntnis, dass die nicht drei Anwälte in den Rücken gefallen sind, sondern alle drei erkannt haben, dass diese Strategie keine Aussicht auf Erfolg hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Asmat90 schrieb:

      aber über eBay Gründe angegeben.
      Erst mal kommt es genau darauf an, dass nachweisbar der Grund gegeben war. Das Perfide ist natürlich, dass das nach drei Jahern oft sehr schwer gerichtsfest nachweisbar ist, worauf diese Menschen spekulieren.

      Wenn hier nicht noch massenweise Opfer auftauchen, oder der Abbruchjäger beispielsweise genau wegen der Verhaltensweise bei ebay gesperrt ist, aber über einen anderen Account weitermacht, kann es mt dem "Abbruchjäger"-Argument schwierig werden.