Auf Nachlieferung bestehen?

    • Auf Nachlieferung bestehen?

      Guten Morgen liebe "Auktionshelfer",

      ich habe ein Problem bei eBay. Habe das Spiel "Tetris" für den Gameboy bei einem gewerblichen Händler per Sofortkauf erworben. In der Artikelbeschreibung hieß es: "Optisch, neuwertiger Artikel, auch ideal als Geschenk geeignet. Artikel komplett wie beim Neukauf". Erhalten habe ich nur das Modul, es fehlen also die OVP, die Modulhülle und die Anleitung. Von den ganzen Werbezetteln, die üblicherweise damals noch bei Gameboy-Spielen beilagen, will ich mal absehen. Aufgrund des geringen Sofortkauf-Preises habe ich den Verkäufer noch vor meinem Kauf angeschrieben und nachgefragt, ob es sich tatsächlich um das Spiel in OVP mit Anleitung etc. handelt, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass die Ware versandfertig verpackt sei und man mir das nicht sagen könne - ich könne aber jederzeit vom Kauf zurücktreten, wenn der Artikel falsch sei. Das finde ich ja schonmal reichlich komisch, dass der Verkäufer mir gar nicht so genau mitteilen kann, was er da verkauft.

      Wie auch immer, nun habe ich also lediglich das Modul erhalten und das Formular des Verkäufers zur "Rückerstattung" verwendet. Darin stand beschrieben, dass entweder der korrekte Artikel geliefert oder das Geld erstattet wird. Nun habe ich heute morgen die Nachricht bekommen, dass meine Rücksendung akzeptiert wurde. Ich soll das Modul zurückschicken, anfallende Versandkosten werden mir erstattet. Gleichzeitig hat der Verkäufer einen Antrag auf Kaufabbruch gestellt, darin hat er ausgewählt, dass ich den "Artikel irrtümlicherweise gekauft" hätte. Ich möchte das Spiel aber gar nicht zurückschicken, sondern hätte gerne das, was ich auch gekauft habe, nämlich ein vollständiges Gameboy-Spiel inkl. OVP, Hülle und Anleitung. Bezahlt habe 8,24€ (daher auch meine Skepsis ob das tatsächlich sein kann) + Versand, inkl. OVP wird das Spiel von einem anderen Händler je nach Zustand ab 50€ angeboten, es wäre für mich also deutlich teurer, wenn ich den Artikel, so wie ich ihn gerne hätte, woanders kaufen müsse. Kann ich auf die Nachlieferung (oder zumindest Teile davon) bestehen oder ist der Käufer raus, sobald er mir den Kaufpreis erstattet? Ich habe mal etwas von Deckungskauf gelesen?

      Vielen Dank schonmal für eure Meinungen und Hilfe...

      Gruß
      MSVFan
      Mein Name ist Lohse - ich kaufe hier ein!
    • Angeboten war u.a.
      "Artikel komplett wie beim Neukauf"
      Also "komplett wie bei Neukauf" ist doch eindeutig.
      Nirgendwo gabs oder gibts bei Neukauf nur die "nackten" Module.
      Zudem zeigt das Artikelbild nicht das Modul, sondern die Hülle des Games, welches ja auch nicht geliefert wurde.


      Der Käufer hat erworben ein Tetris [Game Boy] Spiel, komplett, d.h. inkl. Hülle, Anleitung, Modul und ein Recht darauf, genau das geliefert zu bekommen.


      Dass eventuelle Power- oder Mega Seller den Überblick über massig ihre Angebote mal verlieren rechtfertigt nicht einfach einen Prozess zu "fahren" Rückabwicklung.


      Der Käufer hat ein Recht die Ware, wie in der Beschreibung angegeben, auch zu erhalten.
      Und das heisst hier "Komplett".


      Inwieweit man als Käufer, bzw. Vertragspartei dann breit ist im Streitfalle seine Interessen rechtlich durchzusetzen inkl. dem Aufwand der damit verbunden ist, steht auf einem anderen Blatt und ist sehr induviduell.


      Mindestens kann man aber den VK unter Druck setzen und Nachlieferung, Vertragserfüllung verlagen.


      Jana
    • Ich würde auch nicht auf den Antrag auf Kaufabbruch eingehen, ich mag es nicht, wenn Händler falsche Angaben über den Grund machen um gut dazustehen, weiß noch nicht einmal, ob Du dann noch bewerten könntest?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)