Gutschrift der Verkaufsprovision bei anderem Rückzahlungsweg

    • Regor schrieb:

      .. ob es möglich ist, die Verkaufsprovision zurückerstattet zu bekommen, wenn zwar mit PP bezahlt wurde, die Rückerstattung aber per Überweisung erfolgt ist?
      wenn du den Kauf / Verkauf abgebrochen hast, dann gibt es die Gebühr zurück.

      ABER: warum wurde nicht zurückerstattet über PP?

      Wenn der Käufer jetzt ein Problem meldet, dann bekommt er noch einmal das Geld.
    • Danke! Bei Ebay wurde nichts abgebrochen.
      Das wurde per Ebay-Nachrichten verhandelt, da der Artikel defekt ist.
      Es gibt keine Probleme zwischen Käufer und Verkäufer.
      Die Überweisung ist schon raus.
      Gut zu wissen, dass es jetzt beim "Kaufabbruch" zu einer nochmaligen Rückzahlung kommen würde.
      Das sollte also nicht passieren.
      Wie könnte man denn nun die Provision dennoch zurückerstattet bekommen ohne eine PP-Rückzahlung auszulösen?
      Könnte man irgendwo einen Überweisungsbeleg hochladen?
    • Glashaus-W schrieb:

      Provision darfst du bezahlen.

      Jein. Du kannst dich jetzt an den ebay-Support wenden und eine Provisionserstattung über die Rechnungsabteilung beantragen. Dazu ziehst Du den NAchrichtenverkehr über das ebay NAchrichtensystem bei und wirst dann vermutlich auch den Kontoauszug aus dem sich die Erstattung ergibt an ebay schicken müssen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      Ebay teilte mir mit, dass ich, damit der VK die Gebühren zurück erhält, einen "Fall" eröffnen müsste.
      Den Fall könnte ich dann sofort wieder schließen und bestätigen, dass ich die Zahlung bereits erhalten habe.
      Dann erhält der Verkäufer die Gebühren zurück. Es könnte sein,dass die Rückzahlung nachgewiesen werden muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Regor ()

    • Regor schrieb:

      Ebay teilte mir mit, dass ich, damit der VK die Gebühren zurück erhält, einen "Fall" eröffnen müsste.

      Im Grunde ja. Ich war allerdigs davon ausgegangen, dass Du der Verkäufer bist. Das was ich beschrieben habe ist die Vorgehensweise, wenn der Käufer nicht kooperiert.


      Regor schrieb:

      Den Fall könnte ich dann sofort wieder schließen und bestätigen, dass ich die Zahlung bereits erhalten habe.

      Das kann ich allerdings so nicht bestätigen, weil Du ja mit Paypal bezahlt hast. Und ganz ehrlich weiss ich nicht, ob Du da diese Möglichkeit überhaupt hast.


      Regor schrieb:

      Es könnte sein,dass die Rückzahlung nachgewiesen werden muss.

      Merkst Du da nicht schon selbst, was dir der Support einen Satz vorher für Blödsinn erzählt hat? Denn die Rückzahlung hast du dann ja als Käufer schon bestätigt. Sofern das über das ebay-System überhaupt möglich ist, was ich, wie schon gesagt, bei einem PP-Fall bezweifle.

      Aber da kann dir vielleicht jemand hier was sagen, der Paypal nutzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Regor schrieb:

      Möglicherweise möchte Ebay prüfen, ob tatsächlich Geld zurück geflossen ist oder ob es beide Seiten nur behaupten.

      Ich sags jetzt mal ganz provokant: wenn die bei einem Käuferschutzfall über einen abweichenden Artikel nicht nachprüfen, ob das stimmt, weil der Käufer ja immer glaubwürdig ist, dann müssen sie's doch in dem Fall auch nicht. Achso - stimmt ja, bein KS-Fall geht es ja nicht um ihr Geld.

      Ist aber schon richtig was Du sagst. Da wollen sie dann doch mal was prüfen. Daher ja auch mein Hinweis oben, dass der Verkäufer das über die Rechnungsabteilung machen kann. Und die fordern dann tatsächlich eine Kopie des Kontoauszugs an.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.