Schrott-Verkäufer M. S. - ebay Kleinanzeigen Betrüger

    • Schrott-Verkäufer M. S. - ebay Kleinanzeigen Betrüger

      Nun ist es mir passiert ich habe von einem Nutzer auf Ebay Kleinanzeigen eine Grafikkarte gekauft mir wurde versichert das diese Funktioniert aber die ist Schrott
      Schrauben Fehler Schrauben liegen in der Box usw er Weigert sich die Karte zurück zu nehmen
      Ich habe mir ein Ausweis Kopie geben lassen und diese Vorort verglichen

      M. S.
      xxx
      xxx
      xxx
      Passt bei Ihm Auf er nennt sich bei Ebay Kleinanzeigen M.Schulz

      was kann ich nun machen er hat sie als Funktionierend Verkauft aber geschrieben keine Gewährleistung

      Danke für eure Hilfe

      Persönliche Daten editiert
      Redaktion
    • Hallo?
      Du weißt aber schon, daß "Betrug" etwas anderes ist, oder?
      Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du die Grafikkarte sogar persönlich abgeholt. Wenn da Schrauben irgendwo lose drinlagen, muss das Ding doch geklappert haben ?!
      Also könnte der Verkäufer nun argumentieren, daß die GraKa bei ihm funktionierte und auch keine Schrauben lose waren (denn die hätten ja geklappert und dann hättest Du als Käufer die ja garnicht mitgenommen).

      Die Polizei ist hier nicht zuständig. Betrug setzt einen Vorsatz voraus. Dh, Du müsstest schon beweisen können, daß die Graka bereits bei der Übergabe Schrott war und der Verkäufer das auch genau gewusst hat.
      Ansonsten sehe ich hier allenfalls einen Sachmangel . Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da steht dann allerdings Aussage gegen Aussage, es sei denn, Du hattest von dem Moment an, wo Du die GraKa abgeholt hast, bis zu dem Moment, wo Du sie verbaut und die Fehler festgestellt hast, durchgehend einen Zeugen dabeigehabt, der bereit ist, das auch vor Gericht auszusagen.
      Oder Du kannst zweifelsfrei irgendwie beweisen, daß der /die Fehler bereits vom Verkäufer verursacht worden sein müssen.
      Dann solltest Du das Ganze einem Anwalt übergeben.

      Die Daten eines Verkäufers, mit dem man eine zivilrechtliche Auseinandersetzung hat, hier bei Auktionshilfe zu veröffentlichen, geht jedenfalls garnicht.
      Und Du solltest bei allem Verständnis für Deinen Ärger auch vorsichtig sein mit öffentlichen Betrugsvorwürfen. Ansonsten kann es Dir schnell passieren, daß der Verkäufer, wenn er darüber stolpert, den Spieß umdreht. Verleumdung und üble Nachrede sind nämlich Straftatsbestände, für die dann die Polizei tatsächlich zuständig wäre...
      Und ich nehme an, das ist die ganze Sache Dir dann nicht wert, oder?