Geld zurück genommen, obwohl kein Rückgaberecht

    • Geld zurück genommen, obwohl kein Rückgaberecht

      Hallo Freunde,
      brauch dringend euren rat.

      Ich habe auf ebay-kleinanzeigen.de einen Maserati Lenkrad für 320€ verkauft.
      Ich hatte viele Bilder drinn, und alles war deutlich zu erkennen.
      Und in der Beschreibung steht:

      INFORMATION !
      --------------
      Die EU-Richtlinien sehen eine einjährige Garantie/Gewährleistung auch bei Privatverkäufen vor,
      sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
      Dieser Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft,
      das bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes oder dem Kauf erklärt der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden,
      auf jegliche Garantie/Gewährleistung sowie Rücknahme oder Umtausch zu verzichten.


      Am 06.02.2018 wurde das Lenkrad verkauft.
      Am 09.02.2018 wurde das Lenkrad verschickt
      Am 19.02.2018 schrieb der Herr mich an... also nach 10 Tagen ( wo der Versand nur 2 Tage dauert )


      hallo, danke für den schnellen versand aber ich denke ich kann das lenkrad so nicht behalten. das lenkrad sieht aus wie 3 jahre ohne dach im freien gelagert und der airbag ist zerstört (leder abgezogen). sieht alles nach schwerstunfall oder vandalismusschaden aus! was machen wir jetzt?


      So und grad hab ich auf mein Paypal Konto geschaut, und der Typ hat das Geld per Paypal wieder zurück gezogen.



      Was genau kann ich jetzt unternehmen ?
    • @Amun.Cista
      ich mag nicht suchen .. hast du eine Anzeigennummer oder deine eingestellten Bilder dazu?
      Die EU-Richtlinie ist weniger interessant .. die AB wäre interessant.

      Dann noch Paypal?
      Die AGB - "Käuferschutz" - kennst du?

      NIE mehr anbieten .. bei Kleinanzeigen ist Abholung eine bessere Alternative.

      Hat der K dir Bilder geschickt .. bist du sicher, dass es DEIN Lenkrad ist, welches er moniert?

    • Ich sag mal so:
      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=46198841
      Nach "privatem" Verkauf sieht das aber ganz und garnicht aus. Eher nach einer mehr als gewerblichen Autoteile-Verwertung...
      Und als gewerblicher Händler hat Dein Käufer ein Widerrufsrecht, ganz egal, was für einen Sermon Du von "privaten Verkäufen" unter Deine Annoncen schreibst...

      Wenn Du reihenweise Autowracks aufkaufst und schlachtest, um die Teile anschließend zu verkaufen, dann ist das gewerblicher Handel.
      Also kennzeichne Deine Angebote entsprechend !!

      Amun.Cista schrieb:

      "Verkaufe einen Lenker / Lenkrad von einem Maserati Spider 2002. Funktioniert"
      Das passt auch nicht so ganz zu einem Lenkrad, bei dem der Airbag zerstört ist. Wenn der Maserati, von dem Du ja noch etliche weitere Teile im Angebot hast / hattest, einem Unfall zum Opfer fiel, bei dem unter anderem auch der Airbag ausgelöst wurde, und das Lenkrad dann auch noch längere Zeit unfachmännisch gelagert irgendwo vor sich hin korrodierte, dann gehört das selbstverständlich detailliert in die Beschreibung !!!
      Die Bilder bei den Kleinanzeigen lassen sich, egal welche Größe das Original hat, nur sehr begrenzt größerstellen, Details sind da häufig kaum oder garnicht zu sehen.
      Genau deswegen gibt es die Artikelbeschreibung. Hättest Du weniger wortgewaltig sämtliche Haftung und blabla ausgeschlossen und stattdessen das Lenkrad und vor allem dessen Zustand in mehr als 10 Worten wahrheitsgetreu beschrieben, dann hättest Du das Teil vermutlich zwar nicht verkauft, müsstest aber auch nicht hier herumjammern.

      Der Käufer muss Dir natürlich das Lenkrad, für das er das Geld bereits zurückerhalten hat, umgehend zurückschicken. Danach kannst Du es ja wieder einstellen bei den Kleinanzeigen, allerdings dann bitte mit einer genauen und wahrheitsgetreuen Beschreibung des Zustandes. Bilder alleine sind dazu nicht ausreichend !