Unwissend Fälschung verkauft

    • Gestern hat mich endlich BV angerufen. Es definitiv eine Fälschung ist, da so ein Modell des Schals gar nicht im Archiv vorhanden ist. Nun meinte sie aber auch, dass sie mir dies auf Papierform nicht bestätigen können; angeblich gibt es bei Ihnen solche Formulare gar nicht. Es scheint mir so, als wäre der Schal gar nicht nach Italien verschickt worden, sondern blieb einfach über 4 Wochen in der Boutique...

      Was sollte ich nun bitte am besten tun?

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    • ich würde das auf die unkomplizierte Art und Weise machen und den Verkäufer informieren, dass es sich um eine Fälschung handelt (Kopie vom Original Schreiben beilegen) darum bitten, dass er diesen zurücknimmt und dir Kaufpreis plus Porto zurückerstattet. Eine Drohung würde ich nicht aussprechen, vielleicht wurde der Schal auch ganz unbewusst verkauft mit der Annahme man verkaufe einen echten Schal. Wenn der Verkäufer natürlich massenhaft solche Schals & Co verkauft, solltest du den Hersteller darauf aufmerksam machen. Die haben für sowas eigene Leute, die das bearbeiten.

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    • testsieger schrieb:

      Das ist ja gerade mein Problem - man will mir das Schreiben nicht ausstellen.
      Die Erfahrung habe ich auch schon zwei Mal gemacht. Ist schon etliche Jahre her. Einmal mit einem Hermès Gürtel. Die Fälschung war so offensichtlich, dass es weh getan hat. Im Shop hat man mir die Fälschung bestätigt. Daraufhin wollte ich den Gürtel zu Hermès schicken und habe angerufen wegen der zuständigen Stelle. Da bekam ich die Auskunft, dass man keine Interesse an einer Verfolgung von Plagiaten hat.

      Bitte jetzt keine schlauen Antworten wie selbst schuld etc. Ich hab daraus gelernt ;)

      Das zweite Mal war eine Sporthose von Adidas bei einem Powerseller. Auch da habe ich den Hersteller angerufen und bekam ebenfalls eine abschlägige Antwort. Mit der Drohung einer negativen BW konnte ich den VK allerdings überzeugen, die Ware zurück zu nehmen.
      Grüße von BuFi
    • Das Profil des Verkäufers bzw. Verkäuferin sieht mir nicht nach pseudogewerbl. oder auf Fakeverkazf ausgelegt aus.


      Fast durchgehend Konfektionsgröße 36 und Schuhgröße 39 Artikel, meist neuwertig, manche neu.
      Markenaffin. Kauft offensichtlich selbst gut und gerne ein im Segment (und verkauft bei Nichtgefallen oder Sättigung weiter).
      Dies aber mal nur am Rande.


      Da es sich offensichtlich (99% Wahrscheinlichkeit) um eine Fälschung handelt, hat der Käufer ein Recht auf Ware wie beschrieben, also Originalware, mindestens aber auf Rücknahme.


      Ich würde dem VK jetzt eine Frist setzen zur Rückzahlung des Artikelpreises, der Versandkosten und Rückversandkosten.
      10 Tage Frist oder 14.


      Parallel würde ich mit BV Deutschland Kontakt aufnehmen, da mal anrufen.
      bottegaveneta.com/kundenservice/de/kontakt/


      Auch würde ich da ne Mailanfrage zum Problem hinschicken, mit Link zur eBay Auktion.
      Und das Foto von dem Schal würde ich als Attachement gleich extra nochmal mitschicken.
      ...und dann um eine Einschätzung bitten.
    • Danke für die Antworten.

      BV sag zwar, dass es höchstwahrscheinlich eine Fälschung ist, da sie so ein Modell gar nicht im Archiv finden können, aber bestätigen in schriftlicher Form wollen sie es mir auch wieder nicht. Wer aber sonst sollte das bestätigen, wenn nicht der Hersteller selbst? :wallbash