Auktionsabbruch als Höchstbietender

    • Auktionsabbruch als Höchstbietender

      Hallo zusammen,

      ich habe heute Mittag auf einen Artikel geboten (282871535728) und habe vor ner halben Stunde von eBay (wieder mal) die Mitteilung bekommen, dass mein Gebot gestrichen wurde und der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat. Auf der Artikelseite steht nur "Das Angebot wurde beendet, weil es einen Fehler enthält", und das Feld für die Begründung in der Gebotsübersicht ist leer.

      Mir ist schon mehrmals passiert, dass irgendein Verkäufer mein Gebot streicht und keinen Grund nennt, und sich dann teilweise gar nicht mehr meldet. Habe dem Verkäufer jetzt mal ne Nachricht geschickt dass durch mein Gebot ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und habe nach einem Grund gefragt, warum er den Kauf abgebrochen hat.

      Wie handel ich jetzt am Besten, wenn der Verkäufer antwortet (oder auch nicht)? Wenn jetzt sowas kommt wie "hab ich verkauft an wen anders für X €", dann kann ich ja X € abzüglich meines Gebots als Schadensersatz fordern, richtig?
      Ich will nicht unbedingt den privaten Verkäufern auf eBay schaden - wenn der jetzt plausibel begründet dass ihm das Teil kaputt gegangen ist, mein Gott dann biete ich halt woanders. War ja auch nicht mein einziges Gebot, und auch noch relativ niedrig (wäre also gut möglich gewesen dass ich eh noch überboten werde). Aber es geht mir auf die Nerven wenn ständig meine Gebote gestrichen werden und dann noch nichtmal ein Grund mitgeteilt wird.
      Wie handel ich, wenn er sich gar nicht meldet?
      Warum erlaubt eBay überhaupt das Beenden einer Auktion, wenn schon Gebote vorliegen?

      Hier im Forum finde ich eher Threads wo das Thema von der anderen Seite besprochen wird, wenn sich also der Verkäufer meldet und ganz erstaunt ist dass der Käufer jetzt was will - ist eBay nicht in der Lage, dem Verkäufer klar zu machen, dass das Beenden des Angebots keinen Einfluss auf einen bestehenden Vertrag hat?

      Leseratte
    • Verkäufer hat sich jetzt gemeldet, hat die Auktion versehentlich schon gestartet und wollte sie aber lieber erst heute Abend starten damit sie abends auch ausläuft ...

      Ich will ihn ja jetzt auch nicht ärgern, ich biete dann einfach nochmal und fange jetzt nicht an, auf mein 1-€-Gebot zu beharren.

      Aber generell würde mich immer noch interessieren: Warum erlaubt eBay das überhaupt? Warum kann jeder einzelne Verkäufer ohne jede Angabe von Gründen einfach so jede Auktion beenden?
      Meiner Meinung nach gehört da ein Auswahlfeld mit verschiedenen Gründen hin, und wenn ein Verkäufer da auswählt "habs günstiger woanders verkauft" oder etwas ähnlich dämliches sollte ihm direkt die Möglichkeit genommen werden die Auktion zu beenden.
    • Tja, warum erlaubt das eBay?
      Eigentlich eine gute Frage, aber dann eben doch nicht.

      Natürlich gibt es, höchstrichterlich festgestellte, Abbruchgründe für eine Auktion bei eBay. Diese Möglichkeiten sind auch durchaus berechtigt, auch wenn sie in vielen Fällen wahrscheinlich missbraucht werden.
      Wie soll eBay sich vor einem solchen Missbrauch schützen? Wie sollen die Bieter vor diesem Missbrauch geschützt werden?

      Natürlich können Fehler beim Angebot passieren, natürlich ist es möglich, dass ein Artikel vor Verkauf durch manchmal fast schon unglaubliche Zufälle zerstört wird......
      Gäbe es die Möglichkeit des Auktionsabbruches in berechtigten Fällen nicht, würde sich im gleichen Zug eine Horde von "Abbruchjägern" auf diese Fälle stürzen und in jeder Menge Fälle Schadenersatz einfordern.
      Wo willst du die Grenze ziehen?

      Missbrauch von Möglichkeiten gibt es leider auf beiden Seiten, also von Verkäufern und Käufern.

      Wer sagt dir, dass der Abbruchgrund, der vielleicht in ein Feld eingetragen werden müsste, tatsächlich der Grund für den Auktionsabbruch ist?

      Das kann eBay und auch der Käufer nicht kontrollieren, dem Käufer bleibt nur ein möglicher Klageweg, dem Verkäufer jede Menge Möglichkeiten, diesem durch entsprechende Rechtfertigung mit Belegen und/oder Argumentationsketten entgegen zu treten.

      Jeder Verkäufer, der auf Schadenersatz verklagt wird, versucht hier Hilfe zu bekommen, wie er sich gegen diesen wehren kann, jeder Käufer, dessen bebotene Auktion abgebrochen wurde, möchte Hilfe um seinen (vieleicht auch nur virtuell) entstandenen Schaden via Schadenersatzanspruch ausgeglichen zu bekommen.........

      Persönlich sehe ich eine abgebrochene Auktion, wie vor meinem Gebot, habe nichts gewonnen, nichts verloren, alles ist so wie es vor dem Abbruch war.
      Niemand kann sagen, ob ich überboten worden wäre, sei es durch echte Gebote oder durch Gebote "von Freunden des Anbieters"......

      Man gewinnt keine Auktion bei eBay, man legt einen Preis für sich fest, den man bereit ist zu bezahlen und wenn niemand mehr bereit ist zu bezahlen, schließt man einen Kaufvertrag. Sollte der Fall eintreten, dass das Angebot weg sein sollten (wegen Auktionsabbruch), dann ist das für mich halt so.

      Aber meine Meinung dazu ist nicht wichtig, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
    • perlblau schrieb:

      So wie Du handelt nicht jeder, bei solch einer Steilvorlage des Verkäufers...
      Warum?
      Hier wurde ein klarer Einstellungsirrtum dargestellt, welcher zum Abbruch einer Auktion berechtigt. Der Irrtum wird umso deutlicher dokumentiert, wenn der Artikel zu gleichen Bedingungen und nur zu einer anderen Zeit, neu eingestellt wird.
    • Das ist aber kein berechtigter Grund. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Selbst wenn der VK ihn anficht, macht er sich immer noch Schadensersatzpflichtig, muss also immer noch zahlen.

      Man muss halt einfach realisieren: Sobald man eine Auktion startet, und jemand geboten hat, ist der Artikel weg. Ihr könnt nicht mehr über ihn verfügen. Das gilt für Käufer genauso, dass die Gebote verbindlich sind.

      Vor allem, @Kaiolito, wo soll denn die Grenze sein? Oft genug beenden Verkäufer Auktionen schlichtweg weil ihnen der Preis nicht gefällt und sie fürchten dass er bis zum Auslaufen nicht auf ihren Wunschpreis steigt. Das ist klarer Missbrauch und das sollte man nicht dulden als Käufer.

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