Hallo,
ich Bin Privatverkäufer bei Ebay und hatte zum Sofortkauf zwei Lidl Bahntickets eingestellt für 99,80 €, jeweils zum Originalpreis pro Stück 49,90 €, die ich nicht mehr benötige und die noch bis zum 27. März gültig sind.
In der Artikelbeschreibung habe ich stehen: Dies ist ein Privatverkauf, darum gibt es keine Gewährleistung und keine Rücknahme! Der Käufe, der beide Tickets gekauft hat, hat es sich dann ca. 30 Minuten später anders überlegt.
Dass Ebay eine Schaltfläche hat, nach der innerhalb einer Stunde, der Käufer einen Abbruch anfragen kann, habe ich gestern erstmals an meinem Fall hier bemerkt. Das Beste war noch, dass über der Anfrage stand, von Ebay formuliert, als Verkäufer solle man schnell antworten....
Da die Tickets in großen Mengen auf dem Marktplatz vorhanden sind und ich diese evtl. nur schlecht, gar nicht mehr oder zu deutlich geringerem Preis wieder loswerde, habe ich dem Kaufabbruch nicht zugestimmt. Ich habe den Käufer darauf verwiesen, dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen ist und den Artikel bis zum 9. März 2018 bezahlen solle. Bezahlform ist Überweisung, kein Paypal
Anderenfalls gingen Mahngebühren oder Kostennote meines Rechtsanwaltes zu seinen Lasten. Ob der Käufer nun zahlt weiß ich natürlich nicht. Bisher hat er die Kaufabwicklung durchlaufen.
Leider nimmt nach meiner Erfahrung die Zahlungsmoral immer mehr ab, es ist nervig, wenn man mehrfach die Zahlung anmahnen muss. Ich meine, der K ist verpflichtet zu zahlen, oder seht ihr das anders? Ich würde das hier jetzt tatsächlich über Mahnbescheid durchziehen wollen oder einen RA über meinen Rechtsschutz konsultieren.
Ich finde es auch ärgerlich, dass Ebay hier durch die Hintertür versucht, bei Privatverkäufern ähnliche Modalitäten möglich zu machen, wie bei gewerblichen Verkäufern.
Was schreibt man da demnächst rechtssicher unter seine Auktionen : Privatverkauf, ohne Gewährleistung, kein Kaufabbruch, keine Rücknahme!?
Wie sieht es in meinem Fall aus, wen der Käufer nun eine rote Bewertung abgeben sollte, da ich dem Abbruch nicht zugestimmt habe, müsste Ebay diese löschen? Ich wickle ja alles genauso ab, wie in der Artikelbeschreibung angegeben.
ich Bin Privatverkäufer bei Ebay und hatte zum Sofortkauf zwei Lidl Bahntickets eingestellt für 99,80 €, jeweils zum Originalpreis pro Stück 49,90 €, die ich nicht mehr benötige und die noch bis zum 27. März gültig sind.
In der Artikelbeschreibung habe ich stehen: Dies ist ein Privatverkauf, darum gibt es keine Gewährleistung und keine Rücknahme! Der Käufe, der beide Tickets gekauft hat, hat es sich dann ca. 30 Minuten später anders überlegt.
Dass Ebay eine Schaltfläche hat, nach der innerhalb einer Stunde, der Käufer einen Abbruch anfragen kann, habe ich gestern erstmals an meinem Fall hier bemerkt. Das Beste war noch, dass über der Anfrage stand, von Ebay formuliert, als Verkäufer solle man schnell antworten....
Da die Tickets in großen Mengen auf dem Marktplatz vorhanden sind und ich diese evtl. nur schlecht, gar nicht mehr oder zu deutlich geringerem Preis wieder loswerde, habe ich dem Kaufabbruch nicht zugestimmt. Ich habe den Käufer darauf verwiesen, dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen ist und den Artikel bis zum 9. März 2018 bezahlen solle. Bezahlform ist Überweisung, kein Paypal
Anderenfalls gingen Mahngebühren oder Kostennote meines Rechtsanwaltes zu seinen Lasten. Ob der Käufer nun zahlt weiß ich natürlich nicht. Bisher hat er die Kaufabwicklung durchlaufen.
Leider nimmt nach meiner Erfahrung die Zahlungsmoral immer mehr ab, es ist nervig, wenn man mehrfach die Zahlung anmahnen muss. Ich meine, der K ist verpflichtet zu zahlen, oder seht ihr das anders? Ich würde das hier jetzt tatsächlich über Mahnbescheid durchziehen wollen oder einen RA über meinen Rechtsschutz konsultieren.
Ich finde es auch ärgerlich, dass Ebay hier durch die Hintertür versucht, bei Privatverkäufern ähnliche Modalitäten möglich zu machen, wie bei gewerblichen Verkäufern.
Was schreibt man da demnächst rechtssicher unter seine Auktionen : Privatverkauf, ohne Gewährleistung, kein Kaufabbruch, keine Rücknahme!?
Wie sieht es in meinem Fall aus, wen der Käufer nun eine rote Bewertung abgeben sollte, da ich dem Abbruch nicht zugestimmt habe, müsste Ebay diese löschen? Ich wickle ja alles genauso ab, wie in der Artikelbeschreibung angegeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Winterstern ()