Privatverkauf bei Ebay, Käufer will Transaktionsabbruch

    • Privatverkauf bei Ebay, Käufer will Transaktionsabbruch

      Hallo,
      ich Bin Privatverkäufer bei Ebay und hatte zum Sofortkauf zwei Lidl Bahntickets eingestellt für 99,80 €, jeweils zum Originalpreis pro Stück 49,90 €, die ich nicht mehr benötige und die noch bis zum 27. März gültig sind.
      In der Artikelbeschreibung habe ich stehen: Dies ist ein Privatverkauf, darum gibt es keine Gewährleistung und keine Rücknahme! Der Käufe, der beide Tickets gekauft hat, hat es sich dann ca. 30 Minuten später anders überlegt.

      Dass Ebay eine Schaltfläche hat, nach der innerhalb einer Stunde, der Käufer einen Abbruch anfragen kann, habe ich gestern erstmals an meinem Fall hier bemerkt. Das Beste war noch, dass über der Anfrage stand, von Ebay formuliert, als Verkäufer solle man schnell antworten....

      Da die Tickets in großen Mengen auf dem Marktplatz vorhanden sind und ich diese evtl. nur schlecht, gar nicht mehr oder zu deutlich geringerem Preis wieder loswerde, habe ich dem Kaufabbruch nicht zugestimmt. Ich habe den Käufer darauf verwiesen, dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen ist und den Artikel bis zum 9. März 2018 bezahlen solle. Bezahlform ist Überweisung, kein Paypal
      Anderenfalls gingen Mahngebühren oder Kostennote meines Rechtsanwaltes zu seinen Lasten. Ob der Käufer nun zahlt weiß ich natürlich nicht. Bisher hat er die Kaufabwicklung durchlaufen.
      Leider nimmt nach meiner Erfahrung die Zahlungsmoral immer mehr ab, es ist nervig, wenn man mehrfach die Zahlung anmahnen muss. Ich meine, der K ist verpflichtet zu zahlen, oder seht ihr das anders? Ich würde das hier jetzt tatsächlich über Mahnbescheid durchziehen wollen oder einen RA über meinen Rechtsschutz konsultieren.

      Ich finde es auch ärgerlich, dass Ebay hier durch die Hintertür versucht, bei Privatverkäufern ähnliche Modalitäten möglich zu machen, wie bei gewerblichen Verkäufern.

      Was schreibt man da demnächst rechtssicher unter seine Auktionen : Privatverkauf, ohne Gewährleistung, kein Kaufabbruch, keine Rücknahme!?

      Wie sieht es in meinem Fall aus, wen der Käufer nun eine rote Bewertung abgeben sollte, da ich dem Abbruch nicht zugestimmt habe, müsste Ebay diese löschen? Ich wickle ja alles genauso ab, wie in der Artikelbeschreibung angegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Winterstern ()

    • Winterstern schrieb:

      Hallo,
      ich Bin Privatverkäufer bei Ebay und hatte zum Sofortkauf zwei Lidl Bahntickets eingestellt für 99,80 €, jeweils zum Originalpreis pro Stück 49,90 €, die ich nicht mehr benötige und die noch bis zum 27. März gültig sind.
      In der Artikelbeschreibung habe ich stehen: Dies ist ein Privatverkauf, darum gibt es keine Gewährleistung und keine Rücknahme! Der Käufe, der beide Tickets gekauft hat, hat es sich dann ca. 30 Minuten später anders überlegt.

      Dass Ebay eine Schaltfläche hat, nach der innerhalb einer Stunde, der Käufer einen Abbruch anfragen kann, habe ich gestern erstmals an meinem Fall hier bemerkt. Das Beste war noch, dass über der Anfrage stand, von Ebay formuliert, als Verkäufer solle man schnell antworten....

      Da die Tickets in großen Mengen auf dem Marktplatz vorhanden sind und ich diese evtl. nur schlecht, gar nicht mehr oder zu deutlich geringerem Preis wieder loswerde, habe ich dem Kaufabbruch nicht zugestimmt. Ich habe den Käufer darauf verwiesen, dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen ist und den Artikel bis zum 9. März 2018 bezahlen solle. Bezahlform ist Überweisung, kein Paypal
      Anderenfalls gingen Mahngebühren oder Kostennote meines Rechtsanwaltes zu seinen Lasten. Ob der Käufer nun zahlt weiß ich natürlich nicht. Bisher hat er die Kaufabwicklung durchlaufen.
      Leider nimmt nach meiner Erfahrung die Zahlungsmoral immer mehr ab, es ist nervig, wenn man mehrfach die Zahlung anmahnen muss. Ich meine, der K ist verpflichtet zu zahlen, oder seht ihr das anders? Ich würde das hier jetzt tatsächlich über Mahnbescheid durchziehen wollen oder einen RA über meinen Rechtsschutz konsultieren.

      Ich finde es auch ärgerlich, dass Ebay hier durch die Hintertür versucht, bei Privatverkäufern ähnliche Modalitäten möglich zu machen, wie bei gewerblichen Verkäufern.

      Was schreibt man da demnächst rechtssicher unter seine Auktionen : Privatverkauf, ohne Gewährleistung, kein Kaufabbruch, keine Rücknahme!?

      Wie sieht es in meinem Fall aus, wen der Käufer nun eine rote Bewertung abgeben sollte, da ich dem Abbruch nicht zugestimmt habe, müsste Ebay diese löschen? Ich wickle ja alles genauso ab, wie in der Artikelbeschreibung angegeben.

      Bezahlung bis zum 09.03. ?

      die Frist wird sicher nicht als angemessen angesehen, der Kaufvertrag dadurch bei Nichterfüllung nicht aufgelöst

      normalerweise würde ich immer zu einem Nichtzahlerfall raten (der "Rechtsweg" ist mir persönlich zu aufwendig und zu langwierig und zu ungewiss im Ausgang), in Deinem Fall allerdings, bei einem Angebot mit Fixtermin ... sollte man sich dann ggf. vlt. doch dazu durchringen, einem Kaufabbruch zuzustimmen um die Tickets dann schnellstmöglich wiedereinzustellen

      abgesehen davon kann es durchaus sein, dass der Käufer Deine Bankverbindung gar nicht mehr findet - oder hattest Du ihm diese nochmal in der Nachricht mitgeteilt?

      Die Bankverbindung gibt's aktuell nämlich wohl nur noch in den Einzelheiten zum Kauf, welche wiederum nicht per App sondern nur mit einem Browser aufgerufen werden können.
    • Das sind 5 Tage normale Frist, für die Überweisung, wenn dann nichts kommt, melde ich einen unbezahlten Artikel. Die Bankverbindung habe ich dem K noch extra mitgeteilt. Danach eine Mahnung, da gebe ich noch mal 8 Tage Frist.
      Dass die Bankverbindung nicht mehr gefunden werden kann, glaube ich nicht. Denn ich habe noch andere Artikel fast gleichzeitig verkauft und die K haben die Bankverbindung über Ebay bekommen.
      Und selbst wenn Käufer, die Bankverbindung nicht gleich findet, entbindet das nicht von der Zahlungsverpflichtung. Da kann man nachfragen, ich beantworte Mails jeden Abend.

      Ich sehe auch nicht, was in diesem Fall im Ausgang ungewiss sein sollte. Es geht ja nicht um etwaige Mängel, die evtl. Auslegungssache sein können, bei einem gebrauchten Artikel oder dergleichen.

      Der Käufer ist auch nicht mittellos, steht in Lohn und Brot, ich habe ihn Im Netz gefunden.

      Ich habe von diesen Spaßbietern die Nase wirklich voll, wenn ich was bei Ebay kaufe, zahle ich auch. Und der Käufer hat nicht nur eines, sondern gleich beide Tickets gekauft.

      Sollte ich dann eine Rote kassieren, werde ich bei Ebay zumindest die Löschung beantragen. Sollten sie nicht löschen, ist es auch egal. Ich verkaufe nur ordentliche Artikel, die ich auch selbst noch benutzen würde und habe nur zufriedene Käufer bisher, das geht aus meinem Profil hervor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Winterstern ()

    • Käufer hat überwiesen, ich habe eben meine Konten gecheckt. Es macht durchaus Sinn, in solchen Fällen eben nicht nachzugeben.

      Mahnung und Anwalt erübrigen sich. Meine Frage geht jetzt noch dahin, ob man zukünftig,extra in den Auktionstext noch einfügt, dass Kaufabbrüche nebst Rücknahme/ Widerruf nicht akzeptiert werden.

      Dass K innerhalb einer Stunde nach Kauf, nach Abbruch anfragen kann, war mir eben neu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Winterstern ()

    • Gefahrenübergang ist bei privat wenn der Artikel bei der Post ist, und auch keine Haftung für Verlust .....

      Ich würde immer versicherten Versand mit anbieten, und denke auch mal für evtl. Vollpfostenkäufer mit, aber auch nur eingeschränkt. Manchmal investiere ich auch 1-2,- Euro für versicherten Versand und dann ist Ruhe.

      Einen schönen Text habe ich mal bei Ebay gefunden und für mich etwas modifiziert. Den Pain Pal Kram biete ich eh nicht an.


      Privatverkauf. Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus.
      Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt. Spaßbieter, Nichtleser, Nichtzahler und ähnliche nette Leute sind hier nicht erwünscht. Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Vertragsschluß.

      Mahngebühren pro Auktion 15,- Euro.
    • Vielen Dank, der Vorschlag ist gut. Man muss einen gewissen Galgenhumor behalten. Den versicherten Versand biete ich immer auch an, der K hat sich hier aber für den Postbrief unversichert entschieden. Die Codes habe ich ihm aber bereits nach Zahlungseingang auch zugemailt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Winterstern ()