Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • Das Forum ist nicht der richtige Ort, sowas zu diskutieren. Vielleicht findest Du einen Anwalt, der auf ebay spezialisiert ist, in Deiner Nähe. Meist ist ein Erstgespräch kostenlos. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe. Wie gesagt, kostet Dich viel Geld, wenn es in die Hose geht.
    • Wenn Du in einem Satz fünf Schreibfehler hast, nehmen die Dich nicht ernst. Ferner haben solche Leute in solchen Positionen so viel zu tun, daß die gar keine Zeit haben, sich mit Briefen und Problemen von Privatleuten auseinanderzusetzen. Da stapeln sich die Ordner. Dein Brief wird vom Gehilfen direkt aussortiert. An den Staatsanwalt selbst geht die Post erst gar nicht durch. Schick Deinen Brief ab und schreib uns, was passiert ist. Wie gesagt, laß Dich erstmal von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale kostenlos beraten, was zu tun ist. Danach kannst Du Deinen Brief immer noch auf die Menschheit loslassen.
    • ahfabi schrieb:

      wer mich wegen rechtschreibung und deutschkentnissen angreift muss mit dem echo klar kommen.
      Hallo? Es ist doch selbstverständlich, dass Briefe, die als juristische "Mustertexte" (!) anderen angeboten werden, frei von Sach- und Rechtschreibfehlern sein müssen, ganz egal wer oder woher ihr Verfasser ist. Bei der Unterschrift "Fabi" bin ich zudem von einem deutschen Verfasser ausgegangen (ich bin übrigens keiner). Dein Rassismus-Vorwurf ist daher so daneben, wie er nur sein kann. Hier hat dich auch niemand deswegen angegriffen, sondern nur einen Sachverhalt benannt. Mann mann mann


      ahfabi schrieb:

      ich fühle mich von so etwas angegriffen.
      Ich glaube fast, dass genau das dein Hauptproblem ist, nämlich dass du dich schon durch das Benennen von dir nicht passenden Tatsachen angegriffen fühlst. Da kann dir aber ein Auktionshilfeforum nicht helfen.


      ahfabi schrieb:

      ich habe einige fälle die ich bei ebay belegen kann,
      Wenn du Rechtsverstöße durch ebay sogar belegen kannst, gibt es ja sicher bald ein Grundsatzurteil, auf das sich andere berufen können. Teil daher das Aktenzeichen dann bitte hier mit.

      :wallbash
    • ahfabi schrieb:

      eine Verfolgung durch den Staatsanwalt kostet mich garnichts!
      Stimmt. Und als Antwort wirst du ein Schreiben mit etwa folgendem Inhalt erhalten:

      Sehr geehrter Herr xxx,
      auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2018 teile ich mit, dass ich von der Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen abgesehen habe, da mir keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die den Anfangsverdacht einer Straftat rechtfertigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, etwaige Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxx"

      Gewonnen hast du dadurch: Nichts.
      Verloren hast du dadurch: Zwar kein Geld, aber Zeit.

      Wirklich, lass dich von kompetenten Menschen beraten. Oder schildere deinen Fall endlich mal hier verständlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • und am Ende geht es ja eh nur um abgebrochene Auktionen, wo es keinen berechtigten Grund gab.
      übrigens sind gerade die Auktionen, die nach Abbruch aus dem System verschwinden, gar nicht vom Verkäufer abgebrochen, sondern von ebay selbst, weil Betrugsverdacht vorlag

      ich kann mich an viele abgebrochene und hier besprochene Auktionen erinnern, die danach ansehbar waren und man das mit den Gebotsstreichungen nachlesen konnte
      komplett verschwunden sind regelmäßig die gemeldeten Fakebarrenauktionen

      das sollte man bei all der Aufregung nicht vergessen
      vielleicht ist der Ärger von ahfabi komplett unbegründet, weil er von ebay vor betrügerischen Angeboten geschützt wurde

      es sei denn, ebay löscht neuerdings auch vom Anbieter selbst beendete Auktionen
      ist das wirklich so?
    • @aurum
      es geht zum bespiel um ein motorrad das von ebay beendet wurde.
      für dieses motorrad wurden zur laufzeit nachrichten ausgetauscht.
      ebay hat es sich herraus genommen das angebot zu beenden.
      ein verwanter von mir konnte im anschluss das motorrad ausserhalb von ebay kaufen.
      der preisunterschied ist im 4stelligen bereich und hier würde sich das mit dem bgb meiner meinung nach eventuell lohnen.
      aber da ebay jeden beweis für die existens dieses angebots und der zugehörigen gebote sofort gelöscht hat war dieser weg nicht möglich!
      das diese löschung auch bei angeboten die einseitig vom verkäufer beendet wurde auch komplett gelöscht wurden kann ich nicht bestätigen. allerdings kann ich hier belegen das ebay sich dämlich anstellt die verkäuferdaten herraus zu geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ahfabi ()

    • für die löschung gibt es wahrscheinlich triftige gründe. evtl. wurde mitgesteigert durch dritte, es gab irgendwelche hinweise auf verdächtiges verhalten, verletzung von rechten dritter, das kann viele ursachen haben. die machen das sicherlich nicht zum spaß. wenn aus der ebay agb hervorgeht, dass die das können und dürfen, nützt der ganze aufwand nichts. ebay hat hausrecht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stevie ()

    • ahfabi schrieb:

      ebay hat es sich herraus genommen das angebot zu beenden.
      Wenn ebay ein Angebot von sich aus löscht, nennen sie dazu auch einen Grund.
      Wie lautete denn die Begründung in dem Fall? Artikelnr.?


      ahfabi schrieb:

      aber da ebay jeden beweis für die existens dieses angebots und der zugehörigen gebote sofort gelöscht hat war dieser weg nicht möglich!
      Du schreibst doch weiter oben selbst, dass Nachrichten zu dem Artikel ausgetauscht wurden. Das wäre ja ein Beweis für die Existenz dieses Angebots.

      Also ich fasse mal zusammen, was hier ankommt.
      Jemand bietet auf ebay ein Motorrad an. Ebay selbst beendet das Angebot (weil es vielleicht nicht den ebay-Richtlinien entspricht, ebay den Account für betrügerisch hält o.ä., siehe #30) Jemand, der schon geboten hatte, kauft dann später von privat außerhalb ebays das Motorrad von dem Anbieter, beide handeln dafür einen höheren Preis aus, als das letzte Gebot auf ebay vor der Beendigung war. Der Käufer meint jetzt, ebay schulde ihm den Differenzbetrag vom Kaufpreis, den er selbst mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, zu dem gestrichenen ebay-Gebot. So?

      ahfabi schrieb:

      der verkäufer sagte mir er wisse auch nicht wo ebay das problem sah
      Dann soll er mal die Nachricht lesen, die ihm ebay zur Beendigung des Angebots geschickt hat. Da stand der Grund drin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • ahfabi schrieb:

      ch kann über diese nachricht tatsächlich beweisen was es dieses angebot gab
      Dann nenne doch endlich mal die Artikelnummer und den Grund für die Beendigung durch ebay (stand in der Nachricht dazu an den Verkäufer).

      Eine Verständnisfrage: Wenn ebay ein Angebot beendet, warum sollte dann nach deiner Meinung wichtig sein, wer wann geboten hat?
      Du denkst wahrscheinlich, dann sei ein Kaufvertrag zustande gekommen, stimmts? Die Rechtsprechung dazu bezieht sich aber auf unberechtigte Auktionsabbbrüche durch Verkäufer. Beide Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Hast du schonmal in die ebay-AGB geschaut, was sagen die zu einer Beendigung von Angeboten durch ebay und deren Folgen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • @Nino
      und woher sollte ich die nachricht des verkäufers nehmen?
      die nummer ist für ein allgemeines problem das alle angeht nicht von interesse!
      ich will keinen bgb verfahren mehr für dieses geschäft!
      ich will aber das nächste mal sehen können wann von wem warum welches gebot gelöscht wurde!
      und das ebay daten illegal löscht ist mir klar!
    • ahfabi schrieb:

      und woher sollte ich die nachricht des verkäufers nehmen
      Ihn fragen, denn du kommunizierst ja mit ihm, wie du in#29 selbst schreibst.


      ahfabi schrieb:

      die nummer ist für ein allgemeines problem das alle angeht nicht von interesse!
      Doch ist es, wenn du hier konkrete Fälle schilderst, Betrugsvorwürfe erhebst und andere Personen öffentlich zum Versand von "Musterbriefen" an Strafverfolgungsbehörden aufforderst.


      ahfabi schrieb:

      ich will aber das nächste mal sehen können wann von wem warum welches gebot gelöscht wurde!
      Wenn ebay ein Angebot beendet, warum willst du das sehen können?



      ahfabi schrieb:

      und das ebay daten illegal löscht ist mir klar
      Wenn du weißt, dass ebay "illegal" Daten löscht, dann nenne hier bitte das konkrete Gesetz, gegen das ebay verstößt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Nino schrieb:

      Eine Verständnisfrage: Wenn ebay ein Angebot beendet, warum sollte dann nach deiner Meinung wichtig sein, wer wann geboten hat?
      Du denkst wahrscheinlich, dann sei ein Kaufvertrag zustande gekommen, stimmts? Die Rechtsprechung dazu bezieht sich aber auf unberechtigte Auktionsabbbrüche durch Verkäufer. Beide Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Hast du schonmal in die ebay-AGB geschaut, was sagen die zu einer Beendigung von Angeboten durch ebay und deren Folgen?
      ich gehe tatsächlich davon aus das Kaufvertrag zustande kommt! Denn in den bis jetzt ohne Anwalt erfolgreich geführten verfahren habe ich erfahren das die eBay AGB's oftmals nicht mit dem BGB zusammen zu bringen sind. Ich kann ihnen sagen dem Richter ist relativ egal was in den AGB's steht. Dort wurde bei mir nach Gesetz entschieden!

      und das thema unberechtigter Abbruch ist hier ganz wichtig!

      ist eBay berechtigt? in welchen Fällen? und ist es nicht total Praktisch das wenn im Fall eventuell eBay für den Schaden haften müsste, keinerlei Beweise mehr da sind?
    • ahfabi schrieb:

      ich gehe tatsächlich davon aus das Kaufvertrag zustande kommt
      Da irrst du dich wohl. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Verkäufer unzulässig abbrechen. Liegt hier beides nicht vor. Wenn du andere Erkenntnisse hast, nenne bitte die Rechtsprechung dazu.


      ahfabi schrieb:

      Ich kann ihnen sagen dem Richter ist relativ egal was in den AGB's steht. Dort wurde bei mir nach Gesetz entschieden!

      Du hast also ein Verfahren gegen ebay gewonnen? Nenne mal bitte Gericht, Urteilsdatum und Aktenzeichen.

      ahfabi schrieb:

      ist eBay berechtigt? in welchen Fällen?
      Steht in den AGB.
    • ich versuche es jetzt möglichst einfach zusammenzufassen, damit ahfabi es versteht:

      Verkäufer bricht ohne wichtigen Grund ab: Kaufvertrag zum aktuellen Höchstgebot ist geschlossen und ebay muß dem bei Abbruch Höchstbietenden die Daten des Verkäufers rausgeben

      Verkäufer bricht mit wichtigem Grund ab, der laut ebayAGB möglich ist: kein Kaufvertrag (evtl. muß ebay die daten trotzdem rausgeben, damit der Höchstbieter den wichtigen Grund genau erfragen kann)

      ebay bricht Auktion ab und löscht sie: es ist kein Kaufvertrag entstanden

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • nein, er hat lediglich geschrieben, daß es Verfahren gab und der Richter nach Gesetz und unabhängig der ebay ABG entschieden hat
      ich meine, man darf das durchaus so verstehen, daß er gegen Verkäufer gewonnen hat, die ohne wichtigen Grund abgebrochen haben
      (ob das so war, mal noch abgesehen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()