Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • Wie kommst du darauf, dass ich lache??

      Deine Argumentationskette ist so dürftig, dass es eigentlich traurig ist, dein Rechtsverständnis völlig lückenhaft und hättest du die umfangreichen Ausführungen von Nino gelesen UND zumindest ansatzweise verstanden, dann wäre dieser Thread längst erledigt.
    • ahfabi schrieb:

      blödes beispiel:
      Genau.
      In deinem Beispiel kommt nämlich ein Vertrag zustande (weil du ihn unterschreibst).

      Wenn ebay eine Auktion vorzeitig beendet, kommt aber gerade KEIN (!!) Vertrag zustande. Du hast dann daher durch deine Gebotsabgabe auch keine "Pflichten nach BGB" - aber auch keine Ansprüche.

      Offensichtlich kannst du -warum auch immer- nicht einmal den Unterschied zwischen "Vertrag" und "kein Vertrag" erfassen und verstehen. Geschweige denn was daraus jeweils folgt. Das tut mir aufrichtig leid, aber die Hilfe, die du brauchst, wirst du hier nicht bekommen. Angenehme Osterfeiertage und alles Gute ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • @ nino
      und sie haben nicht verstanden das ich von ihnen wissen will ob das vernichten von daten legal ist oder nicht!
      der vertrag ist mir dabei scheiss egal!!!

      sie versuchen mir zu erklären das ich nicht fliegen kann...und ich übe noch laufen!!!

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    • Das wurde dir schon mehrmals erklärt!!
      Die Daten wurden nicht vernichtet, sind sie für dich einfach nicht mehr einsehbar, genau wie für jeden anderen User auch.

      Zu deinem Versicherungsbeispiel hast du vergessen, dass du dich noch in die Datenbank der Versicherungsgesellschaft einhacken musst, denn dort sind der Antrag und das Beratungsprotokoll ebenfalls gespeichert, genau wie bei eBay.
    • Klar!

      Aber wenn du meinen AGB zustimmst und damit auch der Entfernung von Artikeln, die nicht erlaubt sind, die betrügerisch gehandelt werden oder Markenrechte verletzten.......... mache ich mir darüber keine Sorgen.
      Denn wenn du zugestimmst hast, die AGB nicht gegen das Gesetz verstossen und der Schutz der Allgemeinheit vor betrügerischen Auktionen mehr wiegt als das Interesse eines Einzelnen........ dann fühle ich mich sogar gut dabei.
    • @Nino
      dann weiten wir das thema doch zur aktuellen lage gerne noch etwas aus

      Nino schrieb:

      Was ebay mit Daten macht, zu deren Kenntnis du nicht berechtigt bist, geht dich einen Scheiss an.
      Ende der Durchsage
      warum bin ich dann bei facebook berechtigt mir alle gesammelten daten "zu mir" zuschicken zu lassen?
      und bei ebay gilt das nicht? oder das geht nicht weil die daten ja gelöscht sind?!?
    • Kaiolito schrieb:

      Klar!

      Aber wenn du meinen AGB zustimmst und damit auch der Entfernung von Artikeln, die nicht erlaubt sind, die betrügerisch gehandelt werden oder Markenrechte verletzten.......... mache ich mir darüber keine Sorgen.
      Denn wenn du zugestimmst hast, die AGB nicht gegen das Gesetz verstossen und der Schutz der Allgemeinheit vor betrügerischen Auktionen mehr wiegt als das Interesse eines Einzelnen........ dann fühle ich mich sogar gut dabei.
      ich sage nichts gegen das beenden! ich habe etwas gegen diese unnötige löschung und es stört mich das ich nicht benachrichtigt werde wenn ich höchstbieter war zur zeit des abbruchs!
    • Mich stört auch vieles............. die GEZ-Gebühren, steigende Heizkosten usw. usw. usw.

      Das Leben ist kein Ponyhof und wenn du es immer noch nicht verstanden hast, lies dir einfach das Post von Nino # 107 fünfmal laut vor........... vielleicht klappt das.
      Und zum gefühlt hundertsten Mal: Die Auktion wurde nicht abgebrochen, sondern gelöscht. Eine Benachrichtigung ist daher nicht nötig, weil mit dieser Auktion niemals ein Kaufvertrag hätte entstehen können.
    • Kaiolito schrieb:


      Eine Benachrichtigung ist daher nicht nötig, weil mit dieser Auktion niemals ein Kaufvertrag hätte entstehen können.
      ?
      Bei einer Aktion kann kein Kaufvertrag entstehen?
      Die Gebotsabgabe hat mit dem entstehen eines Kaufvertrags nichts zu tun?
      Sie brauchen diese Fragen nicht zu beantworten. Wir kommen sicher nicht zur gleichen oder ähnlichen Rechtsauffassung.
    • ahfabi schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Eine Benachrichtigung ist daher nicht nötig, weil mit dieser Auktion niemals ein Kaufvertrag hätte entstehen können.
      ?Bei einer Aktion kann kein Kaufvertrag entstehen?
      Die Gebotsabgabe hat mit dem entstehen eines Kaufvertrags nichts zu tun?
      Sie brauchen diese Fragen nicht zu beantworten. Wir kommen sicher nicht zur gleichen oder ähnlichen Rechtsauffassung.
      Langsam ärgerst du mich erheblich.

      Dein selektives Lesen ist unerträglich.
      Bitte zusammenhängende Dinge nicht auseinanderreißen, damit es dir gerade passt.

      Und zum gefühlt hundertsten Mal: Die Auktion wurde nicht abgebrochen, sondern gelöscht.

      Bei gelöschten Auktionen entsteht kein Kaufvertrag lt. den von dir akzeptierten eBay-AGB.
      So! Und wenn kein Kaufvertrag entsteht, dann kann er auch nicht entstehen, denn deine Auktion wurde nicht abgebrochen sondern gelöscht.

      Ist der Löffel jetzt klein genug?