Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • perlblau schrieb:

      Ahfabi möchte nun kontrollieren, ob die Löschung der Auktion bei Plattform X regelkonform war, und möchte (als eventueller Höchstbieter) die Informationen haben, warum die Auktion gelöscht wurde.
      Wenn ich mich auf einem Flohmarkt an einem Stand für eine Uhr interessiere, dem Händler schonmal einen Preisvorschlag nenne und der Marktaufsicht genau dann den Stand schließt, weil der Händler wegen irgendwas gegen die Marktordnung verstoßen hat, muss die Marktaufsicht mir und anderen Marktbesuchern doch auch nicht erklären, warum sie das getan hat. Das geht doch höchstens den Händler was an, dessen Stand geschlossen wird. Der kann nämlich vielleicht seine Standmiete für den Tag zurückfordern, wenn die Schließung grundlos erfolgte. Ich habe hingegen einfach nur Pech gehabt und muss mich halt woanders nach einer Uhr umsehen oder hoffen, dass der Händler nächsten Sonntag wieder da ist. Wenn das der Fall ist und ich die Uhr dann doch noch kaufe, muss mir die Marktaufsicht natürlich NICHT die Differenz von meinem Preisvorschlag letzte Woche zum tatsächlichen Kaufpreis erstatten. Genau so denkt aber ahfabi.

      Ist nur meine Auffassung, wenn ein Gericht irgendwann anders entscheidet, nehme ich alles zurück.

      Das war es jetzt aber von mir. Allen schöne Ostern.
    • Jetzt habe ich mich auch durch die, mittlerweile, acht Seiten gequält.
      Hier ist doch alles gesagt. Weiter kommen wir nicht mehr, da unser Freund @ahfabi vollkommen beratungsresistent ist.

      Um weiterzukommen sollte er mit dem gleichen Elan und dergleichen Hartnäckigkeit Ebay traktieren, anstatt seine Zeit hier zu verschwenden.

      Ob dort etwas anderes herauskommt, wie hier von verschiedenen Leuten vorausgesagt, möchte ich doch bezweifeln.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Nun, ich habe die Befürchtung, dass hier eine weitere (gefährliche) Abbruchjägermasche herauskommen soll. Mein Mitleid mit Abbrechern, die "nebenher" verkaufen hält sich in Grenzen.

      Aber wenn die Auktion durch ebay selbst gestrichen wird, und dadurch seitens des (aktuellen) Höchstbieters irgendwelche Rechte abgeleitet werden könnten, wäre das m. E. ziemlich bedenklich. Und auf nichts anderes will doch fabi raus.

      Nur selbst Geld die Hand nehmen möchte er nicht, das überlässt man lieber der Allgemeinheit...
    • WilliW schrieb:

      Meine direkte Frage an dich: Auf welcher Rechtsgrundlage ist es möglich, dass eBay ganz klar Position bezieht, nicht mit den Kaufvertragen zu tun zu haben, auf der anderen Seite jedoch bestehende Verträge für nichtig erklärt?
      danke.
      an diesem punkt sehe ich auch den fehler bei ebay.
      und um jede nötige rechtssprechung hierzu zu vermeiden werden alle beweise gelöscht!
    • Nino schrieb:

      Wenn ich mich auf einem Flohmarkt an einem Stand für eine Uhr interessiere, dem Händler schonmal einen Preisvorschlag nenne und der Marktaufsicht genau dann den Stand schließt, weil der Händler wegen irgendwas gegen die Marktordnung verstoßen hat, muss die Marktaufsicht mir und anderen Marktbesuchern doch auch nicht erklären, warum sie das getan hat. Das geht doch höchstens den Händler was an, dessen Stand geschlossen wird. Der kann nämlich vielleicht seine Standmiete für den Tag zurückfordern, wenn die Schließung grundlos erfolgte. Ich habe hingegen einfach nur Pech gehabt und muss mich halt woanders nach einer Uhr umsehen oder hoffen, dass der Händler nächsten Sonntag wieder da ist. Wenn das der Fall ist und ich die Uhr dann doch noch kaufe, muss mir die Marktaufsicht natürlich NICHT die Differenz von meinem Preisvorschlag letzte Woche zum tatsächlichen Kaufpreis erstatten. Genau so denkt aber ahfabi.
      Ist nur meine Auffassung, wenn ein Gericht irgendwann anders entscheidet, nehme ich alles zurück.
      Wenn diese Marktaufsicht den diesen Stand den Verkaufsstand nach dem Aufbau Fotografiert und dieses Foto aber vernichtet mit dem Schliessung des Standes. Weil laut eigener Ahnnahme etwas mit Standbetreiber nicht stimmt. Dann muss ich mir doch die Frage stellen was hier verdunkelt werden soll und mit welchem Grund?

      Ist die Marktaufsicht tatsächlich nicht an den Einahmen beteiligt? Wurde ein Kunde des Standes so Laut das zu befürchten steht das die Polzei bald kommt? Hilft es nicht der Marktaufsicht wenn der Stand, der Standbetreiber, die Ware und alle Beweise das der Stand mal da war, beim eintreffen der Polizei weg sind?
    • Was hat der Marktbetreiber gefühstückt? Welche Kamera hat die Markaufsicht benutzt? Hatten die Kunden Verstopfung? X/ WAYNE. interessierts?

      Es gibt halt Sachen, die haben nichts miteinander zu tun, und alle haben sich nicht entblödet, dir das haarklein zu erklären und deinem Begriffsvermögen entsprechend in Häppchen zu schneiden, aber nachlesen kannst du inzwischen selber, das BEGREIFEN aber, das kann dir niemand abnehmen, das kannst du höchstens selber.
    • Stubentiger schrieb:

      Was hat der Marktbetreiber gefühstückt? Welche Kamera hat die Markaufsicht benutzt? Hatten die Kunden Verstopfung? X/ WAYNE. interessierts?

      Es gibt halt Sachen, die haben nichts miteinander zu tun, und alle haben sich nicht entblödet, dir das haarklein zu erklären und deinem Begriffsvermögen entsprechend in Häppchen zu schneiden, aber nachlesen kannst du inzwischen selber, das BEGREIFEN aber, das kann dir niemand abnehmen, das kannst du höchstens selber.
      Sehr geehrter Moderator,
      Auch ich muss Sie nicht für sehr intelligent halten.
      Es gibt nur mal einen Unterschied zwischen dem Vernichten von Beweisen und einem Geldanspruch nach BGB!
      Das sich hier der Grossteil nur für seinen Geldbeutel interessiert ist nicht mein Problem!
      Das Grundthema mit der Straftat scheint dennoch Interssant zu sein und ist sicher Hilfreich.

      Wenn Sie also nun in einer Diskussion klären möchten was mit Daten Passieren darf und was nicht sehr gerne.
      Ansonsten bitte ich auch Sie ihre Abwertungen zu lassen!

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    • ahfabi schrieb:

      Das Grundthema mit der Straftat scheint dennoch Interssant zu sein und ist sicher Hilfreich.
      Und damit sind wir wieder am Anfang der Diskussion. Welche Straftat hätten wir denn gerne? StGB § ...?

      8 Seiten Getrolle und noch immer nicht genug?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu


      § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels

      StGB - Strafgesetzbuch





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      Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2018 Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.

      zum beispiel?
    • MajorK schrieb:

      ahfabi schrieb:

      Ansonsten bitte ich auch Sie ihre Abwertungen zu lassen!
      Was die Moderatoren hier zu lassen haben oder nicht, liegt nicht in Ihrer Entscheidung.
      Meine persönliche Meinung: Wir haben genug von Ihnen und Ihrem Geschreibsel gelesen.
      und noch einer "Geschreibsel"!
      haben sie meine bitte um mehr anstand nicht verstanden?
      sachlich zu diskutieren könnte doch bestimmt nicht schaden!
    • ahfabi schrieb:

      § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels
      Ach, es geht um österreichisches Recht? Hattest du das hier schon mal kund getan oder habe ich es nur überlesen? Wenn letzteres der Fall ist, bitte ich das zu entschuldigen, aber über 8 Seiten war das einfach nicht zu ertragen.

      ahfabi schrieb:

      Wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren oder in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, ist, wenn er mit dem Vorsatz handelt, zu verhindern, daß das Beweismittel im Verfahren gebraucht werde, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach den §§ 229 oder 230 mit Strafe bedroht ist.
      Ich habe dann mal das Relevante fett markiert. Solange die Beweise nicht für ein Verfahren bestimmt sind, liegt auch keine Straftat vor. Um für ein Verfahren bestimmt zu sein, muss das Verfahren ja bereits existieren und die Beweismittel müssten auch aufgenommen oder eingereicht worden sein. Keine der Bedingungen ist hier aber gegeben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      8 Seiten Getrolle und noch immer nicht genug?
      ich tippe hier ernsthaft auf eine Form von Persönlichkeitsstörung. ahfabi hat eine fixe Idee, von der er sich auch durch rationale Argumente nicht abbringen lässt, sondern selbst diese noch versucht als Beweis seiner These umzudeuten. Das ist das gleiche Verhaltensmuster wie bei Reichsbürgern und anderen Verschwörungstheoretikern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • biguhu schrieb:

      ahfabi schrieb:

      § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels
      Ach, es geht um österreichisches Recht? Hattest du das hier schon mal kund getan oder habe ich es nur überlesen? Wenn letzteres der Fall ist, bitte ich das zu entschuldigen, aber über 8 Seiten war das einfach nicht zu ertragen.
      ich kann leider noch nicht finden für welches land das gelten soll.
      ich habe alledings erhebliche zweifel das diese beweise in österreich nicht gelöscht werden!
      demenstprchend ist das gesetz für meinem österichischen mitstreiter und den östereichischen staatsanwalt sicher gültig!

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    • ahfabi schrieb:

      ich kann leider noch nicht finden für welches land das gelten soll.
      Du zitierst hier Gesetze und weiß nicht, wessen Gesetzgebung du da zitierst?

      Aber Hauptsache du beschäftigst hier ein halbes Dutzend Forenuser, die dir zu erklären versuchen, dass deine Gedankengänge mit Verlaub mehr als abstrus sind. Geht doch bitte woanders trollen...

      ahfabi schrieb:

      demenstprchend ist das gesetzt für meinem österichischen mitstreiter und den östereichischen staatsanwalt sicher gültig!
      Du hast sicher meine Ausführungen gelesen, warum das Gesetz auch in Österreich auf den Sachverhalt keine Anwendung finden kann. Du scheinst es aber nicht verstanden zu haben oder ignorierst es einfach. Richtig?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.