Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • ahfabi schrieb:

      ich bin sicher sie finden das entsprechende deutsche gesetzt dazu selbst!
      Nö, für diesen Blödsinn, den du hier in die Welt setzt, werde ich sicher nicht auch noch Recherchezeit verschwenden. Das mach mal schön selbst!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich misch mich da jetzt mal für alle ein, die nicht merkresistent sind.

      Diese beiden Äusserungen sind schlicht und ergreifend falsch:

      ahfabi schrieb:

      ich sage nichts gegen das beenden! ich habe etwas gegen diese unnötige löschung und es stört mich das ich nicht benachrichtigt werde wenn ich höchstbieter war zur zeit des abbruchs!

      ahfabi schrieb:

      ich kann nichts belegen und werde über den abbruch nicht informiert!

      Natürlich bekommt man von ebay eine Mitteilung, wenn ein Angebot seitens ebay gelöscht wurde. Deren Empfang setzt allerdings zwingend voraus, dass man die Mailadresse, die man bei ebay hinterlegt hat, auch tatsächlich noch besitzt und auch abruft und die dort eigehenden Mails auch liest. Denn diese Benachrichtigungen tauchen nur dort auf und nicht im ebay-Nachrichtensystem. Weil es dazu ja keine gültige Transaktions-ID mehr gibt.

      Oder wie ich ebay schon mehrfach auch zu ebay gesagt habe: wenn ebay eine Fehlermeldung zurückbekommt, die darauf schliessen lässt, dass ein Mailaccount inaktiv wurde, wäre es schon aus diesem Grund, vielmehr aber aus sicherheitstechnischen Überlegungen heraus notwendig, dass ebay den Account sofort und ohne Umschweife komplett vom Handel ausschliesst. Denn es geht ja nicht nur darum, dass der User dann nicht mehr alle Informationen von ebay bekommt, sondern vor allem darum dass ein Dritter wenn er Kenntnis davon hat, dass die Mailadresse "frei" ist, er problemlos über "Passwort vergessen" den Account übernehmen kann. Und wie man zu einer beliebigen Mailadresse bei ebay den Accont rausbekommt ist ja auch nicht wirklich ein Geheimnis.


      ahfabi schrieb:

      ebay bricht das angebot ab und löscht gebote und artikel. grund zum beispiel vermuteter betrug

      So... und da komm ich jetzt mal zu einer kleinen aber nicht unwesentlichen Unterscheidung.

      Diese Löschung kann passieren, solange das Angebot noch läuft. Dass und warum jemand, der darüber nicht informiert wird, selbst sofort zu sperren wäre hab ich ja eben erklärt.

      Allerdings hat der Höchstbieter zur Laufzeit bis dahin keine von ebay zu vertretende Möglichkeit gehabt, an Daten oder Zahlungsinfos des Verkäufers zu kommen. Denn bis dahin kommt er ja nicht in die Kaufabwicklung. Wenn der Käufer vor Angebotsende vom Verkäufer diese Infos bereits bekommt, dann haben beide gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Auch das hat ebay nicht zu vertreten.

      Der zweite Fall hat wieder zwei Unterteilungen. Das ist der ärgerliche Fall, bei dem ebay Angebote nach Ende der Laufzeit löscht und dann in der MC999-Mail freundlich sagt, man solle sich keine Sorgen machen und nicht bezahlen oder falls man schon bezahlt hat, sich wenigstens keine Sorgen machen.

      In diesem Fall bin ich zumindest soweit beim TE, dass die Vorgehensweise von ebay, dann auch sämtliche Daten des Verkäufers in den gekauften Artikeln des Käufers zu löschen, ein Unding ist. Auch wenn sie das Angebot "öffentlich" komplett entfernt haben, müssten sie es dem Käuifer eigentlich weiterhin zeigen, wenn er sich einloggt. Denn die Forderung, man solle sich immer jeden ebay-Kauf gleich vollumfassend abspeichern ist meines Erachtens lebensfremd. Das macht kaum einer. Und der Käufer könnte ja schon bezahlt haben. Weil er z.B. bereits in der Kaufabwicklung war.

      Aber auch das ist eine Forderung, die meiner Ansicht nach nicht auf dem Wege des Strafrechts gegen ebay durchzusetzen ist. Denn unabhängig davon, was irgendwelche ebay-Mitarbeiter behaupten (von denen die man irgendwie erreichen kann, wissen das sowieso 100% nicht) hat ebay die Daten trotzdem noch, rückt sie aber erst raus, wenn in einem Strafverfahren gegen den Verkäufer der Käufer bzw sein Anwalt diese Daten anfordert oder vom Staatsanwalt anfordern lässt.

      Trotzdem geht so eine Strafanzeige wegen zumindest versuchten Betrugs gegen den Verkäufer. Gegen ebay wird hier regelmäßig schon aufgrund der Freistellungsklausel aus §10 TMG nichts zu machen sein. Ausser man hat ein ähnliches Problem wie damals in St. Pölten.

      Da aber die Störerhaftung gegen ebay in der Regel wegfällt und auch eine Beweismittelvernichtung kaum zu beweisen sein wird ist auch der zivilrechtliche Weg hinsichtlich Schadensersatz gegen ebay verbaut. Das einzige, was man machen könnte wäre ebay darauf zu verklagen, dass die Funktionsweise bei nach Angebotsende gelöschten Angeboten so umgestrickt wird, wie ich es oben aufgezeigt habe: der Höchstbieter sieht die Auktion noch und kann den Angebotstext sowie die Verkäuferdaten (mit Ausnahme der Zahlunsginfos natürlich) noch abrufen. Wenn er die dann nutzt um trotzdem zu kaufen, zu zahlen oder sonst was war er ja durch die Mail bereits gewarnt.

      Das wäre eine mögliche Vorgehensweise gegen ebay. Aber auch die ist dann immer noch Sache der Zivilgerichtsbarkeit und nicht der Staatsanwaltschaft. Also muss man da schon selbst Geld in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

      Und noch eine Kleinigkeit.... der Baum der im EP angebellt wird ist derzeit sowieso der falsche. Vertragspartner der ebay-Nutzer in der EU ist bis 30. April 2018 noch die ebay S.a.r.L in Luxemburg. Erst ab 1. Mai ist das dann die ebay GmbH in Drelinden, wobei ich der Ansicht bin, dass ebay sich das nicht wirklich gut überlegt hat. Es gibt so viele Länder in der EU und die Deppen nehmen sich ausgerechnet das einzige, in dem der Abgemahnte die Abmahnkosten tragen muss. Mal abwarten, wie lange das im Rahmen der Störerhaftung mit den ganzen Chinesen gut geht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Natürlich bekommt man von ebay eine Mitteilung, wenn ein Angebot seitens ebay gelöscht wurde. Deren Empfang setzt allerdings zwingend voraus, dass man die Mailadresse, die man bei ebay hinterlegt hat, auch tatsächlich noch besitzt und auch abruft und die dort eigehenden Mails auch liest. Denn diese Benachrichtigungen tauchen nur dort auf und nicht im ebay-Nachrichtensystem. Weil es dazu ja keine gültige Transaktions-ID mehr gibt.


      Diese eBay Mitteilungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
      eBay ist Geil!
      Müllabfuhr ist nur einmal die Woche, eBay ist jeden Tag :thumbup:
    • lollypop schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Natürlich bekommt man von ebay eine Mitteilung, wenn ein Angebot seitens ebay gelöscht wurde. Deren Empfang setzt allerdings zwingend voraus, dass man die Mailadresse, die man bei ebay hinterlegt hat, auch tatsächlich noch besitzt und auch abruft und die dort eigehenden Mails auch liest. Denn diese Benachrichtigungen tauchen nur dort auf und nicht im ebay-Nachrichtensystem. Weil es dazu ja keine gültige Transaktions-ID mehr gibt.
      Diese eBay Mitteilungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
      Wie kommst Du zu dieser Behauptung?
      Also mindestens bis gestern gab es die durchaus noch, da habe ich zuletzt eine Nachricht bekommen, daß der Verkäufer, bei dem ich gekauft hatte, gehackt war.
      Wie Löschbert allerdings bereits ausführte, gibt es Benachrichtigungen, daß ein Angebot wegen Betrugsverdacht gelöscht wurde, vor allem dann, wenn die Transaktion vor der Löschung bereits beendet war, es also mindestens einen Käufer gab.
      Benachrichtigungen, daß ein Angebot gelöscht wurde, weil der Verkäuferaccount gehackt war, bekommen hingegen die Bieter und darüber hinaus auch alle, die mit dem Verkäufer über das eBay-Nachrichtensystem kommuniziert haben, auch dann, wenn das Angebot noch nicht beendet war.

      Ich muss Löschbert allerdings in einem Punkt widersprechen:
      Die Warnmails kommen auch in "mein eBay", also selbst wer in seinem Account eine ungültige Mailadresse hinterlegt hat, kann die Benachrichtigung mindestens im Nachrichteneingang in "mein eBay" lesen.
    • PS:
      Keine Benachrichtigungen gibt es übrigens, wenn ein Verkäufer aus anderen Gründen gesperrt wurde (zB, weil er seine Rechnung nicht bezahlt hat oder sein Bewertungsprofil auf -4 gesunken ist).
      Dann sind seine bereits abgeschlossenen Verkäufe zwar auch nicht mehr aufrufbar, wurden aber nicht explizit gelöscht und dann gibt es auch keine Warnungen seitens eBay, weil die Sperre des Verkäufers nicht auf einem Betrugsverdacht beruht, sondern auf einem Verstoß gegen die AGB bzw den mit dem Plattformbetreiber geschlossenen Vertrag (bei nichtbezahlter Rechnung) oder einem Automatismus (automatische Sperre bei -4).
      In diesen Fällen tauchen die nicht mehr aufrufbaren Angebote einfach wieder auf, falls der Verkäufer wieder freigeschaltet wird.

      Und Warnungen bzw Benachrichtigungen gibt es in der Regel auch dann nicht, wenn ein laufendes Angebot von eBay gelöscht wird, weil es gegen die AGB des Plattformbetreibers verstößt (wie zB die in der Beschreibung enthaltene Aufforderung, den Artikel außerhalb von eBay zu kaufen).
    • Schützin schrieb:

      Ich muss Löschbert allerdings in einem Punkt widersprechen:
      Die Warnmails kommen auch in "mein eBay", also selbst wer in seinem Account eine ungültige Mailadresse hinterlegt hat, kann die Benachrichtigung mindestens im Nachrichteneingang in "mein eBay" lesen.

      Ok, ich glaub dir das, da hast Du ja tägliche Erfahrungen. Ich war davon ausgegangen, weil das eine der Systemmails von ebay ist und die meist eben nicht im Nachrichtensystem auftauchen.

      Ändert aber nichts daran, dass ein ebay-Account mit ungültiger Mailadresse ein gravierendes Sicherheitsproblem darstellt. Aber damit sollen sich dann die Gehackten selbst rumärgern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.