Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

      Nachdem der eBay-Kundenservice keinen Handlungsbedarf sieht bitte ich hiermit jeden um Unterstützung, der sich auch benachteiligt fühlt.

      Mein Verstorbener Anwalt sagte immer "Wo kein Kläger, da kein Richter"

      Also bitte ich sie beim Örtlichen Staatswalt dieses Muster einzureichen.

      Meine Adresse:
      Fabi
      Musterstrasse 1
      12345 Musterstadt

      Beschuldigter:
      Herr Eben Sermon
      eBay
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      14632 Kleinmachnow
      Brandenburg

      Betreff:I ch bitte die Staatsanwaltschaft folgenen Sachverhalt zu prüfen,

      leider kommt es auf der Verkaufsplatform eBay häufig zu Auktionsabbüchen. Dies kann jeder Verkäufer mit ein paar Klicks erreichen, solange ein Angebot noch nicht beendet ist. Hierdurch werden alle Gebote gestichen und einseitg erklärt, das kein Verkauf mehr erwünscht ist. Das diese Willenserklärung nach BGB oftmals mit einer Entschädigung endet, ist problemfrei mit Beispielen zu finden. Warum hierzu allerdings relativ wenig Verfahren geführt werden, kann ich gerne erklären. Leider werden die Höchstbieter bei solch einem Abbruch nicht von eBay informiert! Oftmals wird auch das Angebot derart entfernt das der Artikel nicht mehr zu sehen ist. Diese Vorgänge wurden eBay mehrfach angezeigt und um Nachbesserung gebeten. Leider behauptet die Firma eBay, dass nichtmal sie nachsehen kann, bei welchen Angeboten mein Höchstgebot gestichen/gelöscht wurde. Ich halte dies für eine Schutzbehauptung und fühle mich um mein BGB Recht betrogen. Ich bitte Sie gegen den CEO von eBay Deutschland zu ermitteln, da ich öffentliches Interesse für gegeben halte.

      mit freundlichem gruss Fabi

      damit dies auch Diskusiontauglich ist freue ich mich über jeden der mir erklärt warum dieses Verhalten legal ist.
    • ahfabi schrieb:

      und fühle mich um mein BGB Recht betrogen
      Sorry, aber Dein Text ist leider rechtlich total daneben und völlig unbrauchbar, um ihn an eine Staatsanwaltschaft zu adressieren. Du beziehst dich auf BGB, Kaufrecht, also Zivilrecht, dafür sind Staatsanwälte aber nicht zuständig, sondern du müsstest, wenn du davon ausgehst, dass deine Rechte nach dem BGB verletzt wurden, deine Ansprüche selbst einklagen bzw. einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

      An die Staatsanwaltschaft kannst du dich mit einer Strafanzeige wenden. Da müsstest du dann aber schon erkennen lassen, welche Straftat nach dem StGB (Strafgesetzbuch) vorliegt.

      Wer sich nicht lächerlich machen will, sollte daher nicht deiner Bitte folgen und so ein Schreiben bei einer Staatsanwaltschaft einreichen, sondern sich von jemandem beraten lassen, der etwas von der Sache versteht.

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    • @Nino
      da sie sich also auskennen...
      nach bgb kann man klage einreichen wenn dafür einen gegner hat.
      da diese adresse gebote auktionen und alles sonstige aber von ebay gelöscht wird ist man um ein verfahren nach bgb bertogen.

      bertug bedingt das sich jemand bereichert und ist eine strafsache.
      ebay bereichert sich in dem sie meistens das selbe angebot ohne negative bewertung erneut zulässt und provison kassiert.
      diese provision wäre bei dem abgbrochenen angebot meistens kleiner und nach negativer bewertung wären wie folgeumsätze auch eher geringer. dementsprchend ist der eine bertüger dem anderen gerne behilflich.
    • ahfabi schrieb:

      bertug bedingt das sich jemand bereichert und ist eine strafsache.
      Betrug nach 263 StGB "bedingt" nicht, "dass sich jemand bereichert", sondern setzt unter anderem voraus
      >Vorsatz zur Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils
      >konkrete Täuschung/Irreführung
      >Vermögensschädigung des Dritten,
      ist auch keine Strafsache, sondern eine Straftat.

      Jemandem (vermeintlich) Rechte nach dem BGB vorzuenthalten, auch wenn man sich dadurch "bereichern" sollte, ist kein "Betrug" im strafrechtlichen Sinne, sondern zivilrechtlich geltend zu machen. Da musst du deine Ansprüche (Schadensersatz, Auskunftsrechte o.ä.) begründen und einklagen. Ein Staatsanwalt hilft dir da nicht.

      Das, was du da so wirr beschreibst, ist keine Straftat, auch wenn du dich benachteiligst fühlst (was ich nachvollziehen kann.)

      Und ja, ich kenne mich aus, im Gegensatz zu dir. Dir sind nicht einmal juristische Grundkenntnisse oder -Begriffe geläufig, sorry, dass ich das deutlich ausdrücke. Aber du solltest anderen wirklich keine Ratschläge in Rechtssachen geben, sondern dies Profis überlassen. Nicht ohne Grund dauert ein Jurastudium mehrere Jahre.

      Einen Text dann noch bals "Musterschreiben" anzupreisen, der -neben der rechtlichen Fehleinschätzung- in 8 Sätzen mindestens 12 Rechtschreibfehler enthält, ist auch schon, nun ja, "mutig"....

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    • Ich glaube inzwischen nicht mehr, dass du eine tiefergehende Erklärung auch nur in Ansätzen verstehen würdest, sorry.

      Bitte wende dich mit deinem Problem an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung, zeige Ebay wegen Betruges an oder was auch immer du für richtig hältst.

      Aber bitte, bitte gib anderen keine Ratschläge oder Mustertexte, oder erwecke den Eindruck, dass du dich auskennen würdest, bitte bitte nicht.

      Ich bin dann hier raus.

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    • @Nino
      sie haben natürlich recht damit das ich von jura zu wenig ahnung habe.
      ich bin trotzdem davon überzeugt das wer die beweise vernichtet und so tut als ob er damit nichts zu tun hat, etwas falsch macht.
      da sie offensichtlich ebay hierfür für nicht verantwortlich halten und mir nicht sagen können wie man daten vom löschenden vermittler bekommt denke ich immernoch das jeder berechtigt ist ,ohne eine nachteil befürchten zu müssen, mein schreiben einreichen kann.

      irgentwo wird auch ein staatsanwalt mein problem verstehen.
    • ahfabi schrieb:

      das jeder berechtigt ist ,ohne eine nachteil befürchten zu müssen, mein schreiben einreichen kann
      Einen Nachteil muss man natürlich nicht befürchten, aber eben auch keinen Nutzen erwarten, denn es ist aus deinen Schilderungen eben keine Straftat erkennbar und daher nichts für den Staatsanwalt. Du hast den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht verstanden. Nur wer "etwas falsch macht" oder für "etwas verantwortlich" ist, ist eben nur deshalb noch lange kein Straftäter, auch wenn er einen Schaden verursacht. Ich glaube aber, Rechtsfragen sind zu komplex für dich und du solltest dich daher kompetent beraten lassen.

      Und wer noch nicht einmal das Wort "Betrug" fehlerfrei schreiben, geschweige denn definieren kann, sollte anderen auch keine "Mustertexte" anbieten. Menschen, die so etwas zuverlässig formulieren können, haben in der Regel eine mehrjährige juristische Ausbildung absolviert und beherrschen daneben auch die deutsche Sprache.


      ahfabi schrieb:

      irgentwo wird auch ein staatsanwalt mein problem verstehen.
      Verstehen vielleicht. Nur helfen wird auch der dir nicht können -mangels Zuständigkeit und weil er dafür nicht bezahlt wird. Dazu brauchst du einen Rechtsanwalt oder -berater.

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    • @Nino
      ihre kritik habe ich verstanden! danke für ihre mühe.
      ich hoffe sie müssen mit ihrer jura einstellung ihr geld damit nicht verdienen und mit ihrem rassismus nicht in deutschland leben.

      ich hoffe das ihnen bald jemand als vermittler auf provisonsbasis etwas günstig verkaufen will und sie zusagen.
      hoffentlich bekommen sie ihr schnäppchen nicht, trotz zusage des vermittlers.
      hoffentlich hat der vermittler im anschluss noch jemanden gefunden der nicht so schnäppchenmässig, wie sie drauf ist.

      und wenn sie dann sagen es gibt eine zusage und sie möchten ihr schnäppchen haben, dann sagt der vermittler mit viel provison(in der tasche) er hat keine daten von garnichts. er weiss nichtmal was sie gekauft haben wollen!
      eine antwort von ihnen ist für mich nicht mehr erforderlich da sie nichts hilfrecihes beitragen wollen!
    • ahfabi schrieb:

      und mir nicht sagen können wie man daten vom löschenden vermittler bekommt
      Klar kann man das. Zum Beispiel durch eine (Zivil-) Klage gegen den "löschenden Vermittler" auf Herausgabe der Daten (sofern ein Gesetz deinen Anspruch begründet, das müsstest du nachweisen), ggf. dann Klage auf Schadensersatz, falls durch eine rechtswidrige Verweigerung der Datenherausgabe dir ein konkreter Schaden entsteht (auch den sowie die Kausalität müsstest du nachweisen). Alles wäre natürlich durch entsprechende Gesetze zu begründen, die deine Ansprüche rechtfertigen. Hätte aber kein Staatsanwalt was damit zu tun, das wäre Aufgabe deines Rechtsanwalts. Es ist kompliziert, ich weiß. Ist aber so.
    • ahfabi schrieb:

      und mit ihrem rassismus
      ????
      Welchem "Rassismus" bitte? WTF

      Ich glaube, du hast ganz andere Probleme als "Betrug durch ebay".

      Du bist offensichtlich schnell dabei, andere zu beschuldigen, und wenn du nicht die Antwort bekommst, die dir in den Kram passt, wirst du sofort persönlich beleidigend.

      Dir auch noch einen schönen Tag.
    • rechtswidrige Verweigerung der Datenherausgabe schön!
      das könnte mit also helfen.
      und wenn ein unternehmen dies mit system macht: bei allen!
      um daraus mehr gewinn bei erneutem verkauf zu schlagen.

      und sicher ist das dem ursprünglichen käufer ein konkreter Schaden immer entsteht!

      wie nennt man das dann?
    • ahfabi schrieb:

      rechtswidrige Verweigerung der Datenherausgabe schön!
      das könnte mit also helfen.
      Nein, das war erstmal nur eine Hypothese.
      eine Rechtswidrigkeit müsstest du ja erstmal geltend machen, begründen und beweisen.

      Da du ja so Bescheid weißt: Mach doch mal. Bin gespannt auf deine kausale Argumentation.
      Begründe und erläutere bitte
      >die Art deiner individuellen Rechtsgutverletzung sowie
      <den Ursachen- und Zurechnungszusammenhang zwischen der Rechtsgutverletzung und dem Schadenseintritt.
      Bitte nenne dann die enstprechenden Gesetze mit Fundstellen.

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    • der du würde gerne mit seinem schlechten deutsch beim sie bleiben. danke.

      den vorwurf und belege kann gerne der volljurist bei der sta formuieren.
      ich bitte nur um prüfung. und das scheint ja kein fehler zu sein.
      trotzdem danke fürs helfen
    • ahfabi schrieb:

      den vorwurf und belege kann gerne der volljurist bei der sta formuieren.
      ich bitte nur um prüfung. und das scheint ja kein fehler zu sein.
      Noch einmal: Das wird er nicht, da er dafür nicht zuständig ist. Kein Staatsanwalt "formuliert" zivilrechtliche Vorwürfe auf Zuruf. Dafür muss man schon einen Rechtsanwalt bezahlen, ob man das jetzt mag oder nicht.

      Schöne Osterferien noch, ciao.

      BTW In Internetforen ist es seit einigen Jahren üblich, dass man sich duzt. Aber gut.
    • ich will kein geld oder einen titel!
      ich spreche von betrug mit system und sie werden mit bekommen sobald ebay keine daten mehr löscht.
      bzw ich vermute da ihnen das bis jetzt nicht aufgefallen ist, das ich es ihnen doch besser mitteile!
      schöne ferien
    • ahfabi schrieb:

      ich hoffe sie müssen mit ihrer jura einstellung ihr geld damit nicht verdienen und mit ihrem rassismus nicht in deutschland leben.
      Jetzt reiß dich bitte zusammen, nur weil du dich aufregst, ist es kein Grund unqualifieziert hier User zu beschimpfen und noch dazu so daneben.
      Komm erst mal wieder in die Spur.

      Du kannst jede Straftat anzeigen, und wenn du meinst, du seist betrogen worden, meinetwegen auch "ebay" aber damit geht man zur Polizei. Die nimmt eine Betrugsanzeige auf, und u. U. helfen die dir in die Spur, wegen welcher Straftat die Anzeige zu stellen ist.

      Aber sie können dir nicht die Arbeit abnehmen, dir darüber klar zu werden, was denn für ein Betrug (?) stattgefunden haben soll. Da helfen dir die Hinweise von Nino weiter,

      Nino schrieb:

      Betrug nach 263 StGB "bedingt" nicht, "dass sich jemand bereichert", sondern setzt unter anderem voraus
      >Vorsatz zur Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils
      >konkrete Täuschung/Irreführung
      >Vermögensschädigung des Dritten,
      ist auch keine Strafsache, sondern eine Straftat.
      denn für die Entscheidung, ob Betrug oder nicht, müssen schon die einzelnen Punkte (Straftatsbestände) genau abgehakt werden, die du zum Beispiel hier findest rechtsanwalt-betrug.de/ oder hier de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(…nd)#Objektiver_Tatbestand wenn dir die Erklärungen nicht reichen, dann google einfach weiter


      Und bei dir geht es ja nun mal um den Vertrag, den du mit Ebay eingegangen bist, und die haben sich ja in den AGB gegen deine Vorwürfe weitestgehend abgesichert. Wie du weiter in deinem speziellen Fall vorgehen kannst um VIELLEICHT zu deinem vermeintlichen Recht zu kommen, ist doch eine ganz andere Frage!

      Die solltest du den erfahrenen Ebayer vielleicht mal lieber stellen, dazu werden aber erst immer mal Fakten zur Urteilsfindung nötig sein, Artikelnr. Account etc.

      Und ein bisschen Umgangsformen erleichtern die Kommunikation, das ist vielleicht was, was die Schule des Lebens dir in deinen Ferien noch beibringen kann ;)

      (DUZEN ist die Umgangsform im Forum, du kannst ja sietzen wie du willst, aber es nicht von anderen verlangen.
    • Ich habe das Thema nur überflogen. In dem Text sind zu viele Schreibfehler. Hol Dir einen Profi, sprich, gehe zur Verbraucherzentrale mit Deinem Problem oder zu einem Anwalt, wenn Du Rechtschutz-versichert bist. Solche Briefe müssen von Fachleuten geschrieben werden. Ich denke, daß Dir jeder dazu raten wird, von dem Vorhaben abzusehen. Kostet alles viel Geld und bringt nichts. Ich glaube nicht, daß eine Versicherung so einen Fall übernehmen wird. Kannst Du nachher alles selber zahlen. Das wird richtig teuer und führt zu nichts. Sicherlich wäre ein Präzedenzfall eine tolle Sache, damit die Spaßauktionen endlich aufhören, aber ich denke, daß Deutschland nicht der richtige Platz dafür ist. Besser wäre eine Sammelklage in Amerika, da dort härter durchgegriffen wird als hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stevie ()

    • @Stubentiger
      wer mich wegen rechtschreibung und deutschkentnissen angreift muss mit dem echo klar kommen.
      ich bin für die hilfe tatsächlich dankbar.
      ich möchte auch sie bitten mich nicht als unqualifieziert und daneben zu bezeichen.
      ich fühle mich von so etwas angegriffen.

      zum fall:
      ich habe einige fälle die ich bei ebay belegen kann, allerdings sicherlich sehr viele von denen ich nichts weiss weil ebay das angebot beendet hat, die daten gelöscht und die gebote gestrichen hat!
      um diese fälle, nicht nur für mich geht es! 99%der ebay-nutzer fällt doch garnicht auf das ihr gebot weg ist!