Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • aurum schrieb:

      ich versuche es jetzt möglichst einfach zusammenzufassen, damit ahfabi es versteht:
      Ich sehe ihre Zusammenfassung als netten Hinweis auf die AGB‘s. Dies hat mit der Gesetzeslage meiner Meinung nach nicht viel zu tun!

      Und danke für die Hilfe zum Thema Prozess!
      Ich habe zusätzlich auch von erfolgreich gesprochen. Ich habe mich mit einem Vergleich und der billigkeit vom Gericht zufrieden gegeben!

      Nochmal zum Thema:
      Wer erklärt mir bitte nochmal warum eBay alles löscht? Ist dies wirklich notwendig? Steht dem Höchstbietenden vielleicht doch eine Benachrichtigung zu? Bin ich wirklich alleine mit meinem gedanke das eventuell doch mal jemand versuchen könnte von eBay seinen Schadenersatz zu bekommen?
    • eBay musste doch schon Schadenersatz bezahlen und weißt du warum? Weil eBay Angebote eben nicht rechtzeitig gelöscht hat und dadurch erst ein Schaden entstehen konnte.
      Der Rest wurde dir von meinen freundlichen Vorschreibern ja schon ausreichend erklärt.
    • ahfabi schrieb:

      Wer erklärt mir bitte nochmal warum eBay alles löscht?
      zum Beispiel, wenn der Account gehackt gewesen ist - übergangsweise,
      oder vollständig, wenn sie merken, dass der Accountbesitzer AGB- und damit vertragswidrig dauernd an Ebay vorbei verkauft. DAS könnte ja hier der Fall gewesen sein. Da du den Account noch nicht genannt hast, kann man dazu auch nichts nachforschen.

      Und wer da als Käufer öfter mitmacht, und dabei von Ebay "erwischt wirst" dem kann das auch passieren, da läuft in letzter Zeit sowas wie "Null-Tolleranz" bei Ebay
    • Stubentiger schrieb:

      ahfabi schrieb:

      Wer erklärt mir bitte nochmal warum eBay alles löscht?
      zum Beispiel, wenn der Account gehackt gewesen ist - übergangsweise,oder vollständig, wenn sie merken, dass der Accountbesitzer AGB- und damit vertragswidrig dauernd an Ebay vorbei verkauft. DAS könnte ja hier der Fall gewesen sein. Da du den Account noch nicht genannt hast, kann man dazu auch nichts nachforschen.

      Und wer da als Käufer öfter mitmacht, und dabei von Ebay "erwischt wirst" dem kann das auch passieren, da läuft in letzter Zeit sowas wie "Null-Tolleranz" bei Ebay
      da sie also denken das die firma einen nur beschützen will,
      deshalb möchte ich auch gerne ein beispiel machen:

      ich gehe von dem mitarbeiter bei ebay aus, der nun entscheiden muss/darf, ob beendet wird oder nicht.
      diesem mitarbeiter haben sie die frau weg genommen, ihm sein geld gestohlen oder sie sind einfach ein wettbeweber von ihm.

      dieser mitarbeiter beendet ohne sinnvollen grund auf ihrem account das angebot
      oder macht einfach einen fehler, kann pasiieren.

      der höchstbietende ist hier mit system der depp: er wird nicht informiert was passiert ist, alle daten werden so gelöscht das keine nachverfolgung möglich ist.

      und hier ist der punkt den ich erreichen will: keinerlei löschung von daten. volle einsicht in bieterliste trotz beendigung! benachrichtigung des höchsbietenden das der artikel beendet wird!

      alles andere halte ich für vernichten von beweisen zwecks selbstschutz!
      ebay hätte keinen grund daten zu löschen wenn diese vorgänge rechtlich so sicher wären!
    • Du glaubst wirklich, ein einfacher Mitarbeiter von eBay kann Auktionen löschen, möglicherweise unbegründet?
      Und du erreichst dann ganz zufällig diesen Mitarbeiter am Telefon, der dir dann bewusst sagt, dass er die Auktionen nicht mehr sehen könnte und alle Daten gelöscht sind?

      Eine sportliche Annahme!

      Alle Daten von Auktionen die gelöscht wurden sind natürlich für einen eBay-Mitarbeiter mit höherer Freigabe einsehbar, alle Daten werden gespeichert, mit Hintergrund und Löschungsgrund.
      Kein von dir via Telefon erreichbarer Mitarbeiter im Callcenter hat diese Freigabe und kann die Daten daher tatsächlich nicht mehr sehen, aber dein freundlicher Rechtsanwalt und vielleicht sogar du, wenn du den Vorgang durch entsprechenden Schriftwechsel auf die höhere Freigabeebene eskalierst, kannst die Gründe für die Löschung erfahren.

      Auch aus diesem Grund die Empfehlung hier im Forum, dass du doch einfach auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt beauftragst. Dieser setzt sich mit eBay in Verbindung und besorgt dir die Auskünfte über die entsprechende Auktion.
    • @Kaiolito
      ich finde es schön das sie auch der meinung sind das die daten die ich eigentlich sehen will noch da sind!
      wer bei ebay welche freigabe hat ist mir als kunden relativ egal!
      ich will diese daten ohne anwalt sehen! ich bin mir auch sehr sicher das dieser wunsch nicht unangemaeesn ist!

      dern vorschlag diese daten über einen teuren anwalt zu beantragen ist etwas realitätsfremd!
      das macht doch niemand der nichtmal weiss ob er noch höchstbieter war!

      so ein vorschlag kann eigentlich nur von jemanden kommen der selbst sein geld damit verdient oder durch ebay befangen sein muss!
    • das mit dem Hinweis auf Anwalt war einerseits richtig und zusätzlich leicht ironisch, weil wir alle hier davon ausgehen, daß da eh jegliche Mühe vergebens ist, da bei von ebay abgebrochenen Auktionen kein Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen wurde und auch kein von irgendjemandem zu ersetzender Schaden geltend zu machen ist
    • Liest du selektiv?

      Ein kostenpflichtiger Anwalt muss doch nicht gleichzeitig teuer sein?
      Die Kosten richten sich grundsätzlich in einem solchen Fall nach RVG.

      Außerdem habe ich sehr wohl geschrieben, dass du auch selbst an die Daten kommen kannst, wenn du deine Anfrage entsprechend artikulierst und auch etwas Geduld dafür hast, dass vielleicht erst ablehnende Antworten kommen werden. Hartnäckig muss man schon sein und auch ein berechtigtes Interesse nachweisen oder zumindest glaubhaft machen.

      Ein berechtigtes Interesse an den Informationen besteht jedoch nur, wenn du zum Zeitpunkt des Auktionsabbruches bzw. der Löschung des Artikels tatsächlich Höchstbietender warst. In einem anderen Fall steht dir das Recht auf eine Information (außer dem Hinweis, dass du eben nicht mehr Höchstbietender warst) höchstwahrscheinlich gar nicht zu.

      Eine Beurteilung wie oder womit ich mein Geld verdiene verbitte ich mir und Befangenheit im Bezug auf eBay schließt sich schon damit aus, dass ich in diesem Forum Beiträge schreibe, welches durchaus als äußerst eBaykritisch gilt.

      Wenn du hier weitere Antworten möchtest, würde ich an deiner Stelle ganz schnell darauf verzichten, Forenschreiber in dieser Art anzugehen.
    • @Kaiolito
      trotz Hartnäckigem Nachfragen sagt eBay sie könnten nicht herrausfinden wo meine Höchstgebote gestrichen wurden!
      mir ist vollkommen egal womit sie ihr Geld verdienen! wenn ihnen diese 2 ehrenwerten berufe nicht gut genug sind find ich das schade.
      ich kann allerdings 0 verstehen, warum sie anscheinend verstanden haben das ebay daten löscht bzw unsichtbar macht, aber sich damit zufrieden geben.
      ich sage diese vorgänge sind nicht korrekt!

      @aurum
      das kein kaufvertrag besteht sagt ebay mit seinen agb's. ob dies auch vor einem richter bestand hat lässt sich kostenpflichtig erst prüfen wenn der vermittler sich nicht mehr sträubt die nötigen daten öffentlich zu machen!
    • ahfabi schrieb:

      das die daten die ich eigentlich sehen will noch da sind!
      Was für Daten sollen das denn sein? Wenn du doch noch im Kontakt mit dem (angeblichen?) Verkäufer stehst, kannst du ihn doch alles fragen und mit ihm verhandeln.

      WENN es denn tatsächlich der Accountinhaber ist!?

      Wer dein "Handelspartner" ist, kannst du natürlich bei Ebay abfragen:

      hier die Suchen nach dem Account (wenn du den auch nur ungefähr weißt) ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=2

      und hier die Anfrage nach den Kontaktdaten, die bei "berchtigtem Interesse" vergeben werden, dh. i.d.R. nach gewonnenen Auktionen bzw Käufen:
      ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sof…9&clk_rvr_id=673339775796 dazu sind dann eben die Artikelnummer der Transaktion mit dem Verkäufer gefragt
    • @Stubentiger
      um zu sehen was ich meine machen sie folgendes bitte:
      sie starten und einem account eine auktion:
      eine rolex startpreis 1 euro laufzeit 10tage
      nach 3 tagen bieten sie mir einem anderen account erheblch mehr als das höchstgebot!
      anschliessend melden sie unter zahlreichen weiteren accounts diese uhr als fälschung.
      ebay wird meistens dieses angebot beenden.

      ich bin ganz sicher das trotz höchstgebot sie keine nachricht erhalten über den abbruch!
      sie werden mit der artikelnummer die meldung erhaltern "dieses angebot wurde aus dem system entfernt".
      sie haben keine chance herraus zu finden was passiert ist und ob sie höchstbieter waren.

      ob die uhr nun echt war und ein berechtigter abbruchgrund vorliegt kann niemand prüfen weil keine daten mehr da sind!
      ebay sagt gestrichene angebote können sie nicht finden.

      ich halte diese vorgänge für falsch!

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    • ok
      Beispiel
      Auktion hat gerade begonnen, du bist erster=höchster Bieter mit 1,- und ebay löscht die Aktion, weil ebay (aufgrund begründeter oder falscher Beschuldigung) den Verdacht hat, daß etwas nicht ok ist bei Auktion oder Verkäufer, ohne daß der Verkäufer wirklich etwas dafür kann.

      und nun spricht ein Richter dir den Artikel zu für 1,-?
      warum bzw nach welchem Gesetz sollte er das tun?

      du gibst dem eh schon nicht schmeichelhaften Begriff des Abbruchjägers eine ganz neue Dimension, wow

      (das Beispiel mit der Rolex habe ich leider nicht verstanden und wer da wovon profitiert und warum da und zu welchem preis ein Kaufvertrag oder Schadenersatz begründet werden soll)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum schrieb:

      das Beispiel mit der Rolex habe ich leider nicht verstanden u
      ich denke, dass das Beispiel für eine weiterreichende Mindespreissicherung (Pushen) dienen soll, bei der vermieden wird, dass einerseits der Artikle zu billig weggeht, der überbietende Pusher bei Misserfolg der Gebotsanregung aber nicht auf den Provisionskosten hängen bleibt, da das Angebot als angebliche Fälschung gestrichen wird -

      allerdings hinkt das Beispiel auf beiden Beinen, denn weder wird das Objekt höchstbietend verkauft, noch ist es für einen Verkaufsaccount förderlich, wenn seine Ware als Fälschung bezichtigt wird, entweder geht der Account deswegen (besonders im wiederholten Falle) ein, oder er muss mit erhöhtem Auffwand Beweise für Eigentum und Echtheit beibringen. Und ist immer noch nicht weiter.
    • ahfabi schrieb:

      ob die uhr nun echt war und ein berechtigter abbruchgrund vorliegt kann niemand prüfen
      Doch, der Verkäufer kann es prüfen, denn der erfährt von ebay den Grund der Beendigung und kann selbstverständlich dagegen vorgehen, wenn er es für falsch hält und meint, dadurch einen Schaden zu erleiden.

      ahfabi schrieb:

      ich halte diese vorgänge für falsch
      Warum genau? Aus der Beendigung eines Angebots durch ebay entstehen dir keine Ansprüche gegen ebay oder den Verkäufer. Womit begründest du ein berechtigtes Interesse, die Daten der Gebote zu erhalten?

      Bei der Beendigung des Angebots durch ebay kommt kein Vertrag zwischen Anbieter und Bieter zustande. Diese AGB hast du mit deinem Gebot auf ebay akzeptiert:


      Ebay AGB §6 Nr.11 schrieb:

      Wird ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
      Es gibt auch keine Rechtsprechung, die in solchen Fällen anders entschieden hätte.

      Und ja, ebay kann Angebote einfach selbst beenden, denn...

      ebay §4 Abs.1 Nr.1 schrieb:

      eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
      • Löschen von Geboten, Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten

      Das bedeutet, die Beendigung von Angeboten durch ebay ist eine Sache des Vertrags zwischen ebay und dem Verkäufer, dessen Angebot gelöscht wurde. Alle anderen sind da erstmal außen vor. Wenn du dennoch deine Rechte verletzt siehst, musst du eben nachweisen, welche Rechte das sind und dies geltend machen. Dazu gibt es Gerichte.


      ahfabi schrieb:

      dern vorschlag diese daten über einen teuren anwalt zu beantragen ist etwas realitätsfremd!
      Das ist nicht realitätsfremd, sondern genau so ist die rechtliche Realität. Im Zivilrecht gilt: Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Wenn du behauptest, die AGB von ebay wären in bestimmten Punkten rechtswidrig und du hättest ein berechtigtes Interesse an den benannten Daten, musst du dafür die Beweise erbringen, Rechtsgrundlagen nennen und dies gegenüber der anderen Partei notfalls vor Gericht geltend machen. Und ja, wenn man das nicht selbst kann oder will, beauftragt man dazu einen Rechtsanwalt.


      PS
      Wenn ich auf einem Flohmarkt mich an einem Stand für eine Uhr interessiere, der Marktbetreiber genau in dem Moment kommt und den Stand schließt, weil der Verkäufer z.B. a) Plagiate anbietet oder b) Standmiete nicht bezahlt hat, kann ich dann vom Flohmarktbetreiber Schadensersatz verlangen, weil mir ein Schnäppchen entgangen ist? Nein , dann habe ich einfach Pech gehabt, im Falle a) sogar Glück.
    • @aurum
      folgende situation.
      der gewünschte artikel wurde von ebay nach einigen tagen laufzeit wie beschrieben beendet.
      ebay sagt markenrechtsverletzung.
      der selbe artikel wird mit gleicher beschreibung und bildern wieder eingesetzt und diemal verkauft"ohne diesen ebay schutz".
      diesen fall kenne ich und kann hierdurch auch eine schadenshöhe bilden.

      leider kann ich aber nicht gegen den abbrecher vorgehen da es keine belege für die existens meines höchstgebots gibt!

      zum thema abbruchjäger:
      wer soll so etwas machen?
      woher soll irgentjemand wissen welches angebot beendet wird?
      es gibt genug gründe für einen begründeten abbruch! hierdurch entsteht kein kaufvertrag!
      ein bgb klageweg lohnt sich nur bei illegalen abbrüchen!
      dieser illegale abbruch kann in keiner auktion vorab gesehen werden!
    • ahfabi schrieb:




      zum thema abbruchjäger:
      wer soll so etwas machen?
      woher soll irgentjemand wissen welches angebot beendet wird?
      es gibt genug gründe für einen begründeten abbruch! hierdurch entsteht kein kaufvertrag!
      ein bgb klageweg lohnt sich nur bei illegalen abbrüchen!
      dieser illegale abbruch kann in keiner auktion vorab gesehen werden!

      Natürlich bekommt ein "Abbruchjäger" von eBay die Daten, wenn er ein berechtigtes Interesse belegt, also Artikelnummer usw.
      Die Auktionen werden bei diesen Abbrüchen (ob berechtigt oder nicht) ja auch nicht gelöscht.

      Was hast du nur immer mit dem BGB? Für den Klageweg bezieht man sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH, dort wurde das, gerade im Bezug auf den Auktionsabbruch bei eBay umfrangreich bewertet und entschieden.
    • @Nino
      ich weiss wirklich nicht ob es noch um des grundthema geht.
      wir diskutieren über die folgen meiner gewünschten veränderung.

      ich behaupte das die firma ebay strafrechtlich relevant daten löscht bzw unsichtbar macht!
      ich behaupte auch das ebay dies bewust tut um eventuelle nachteile zu vermeiden!
      ob und wie diese folgen durzusetzen wären spielt im augenblick keine rolle.

      ich bin sicher keiner von uns hat die chance herraus zu finden welches letzte höchstgebot gestichen wurde!
      das kann so nicht sein und bleiben!
      deshalb mein aufruf diese verschleierung an ebay zu lassen.
      ein staatsanwalt sollte prüfen ob diese löschung nötig ist oder verboten gehört!