Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • Kaiolito schrieb:

      #51

      Du hast mehrmals schriftlich bei eBay angefragt und keinerlei Auskunft erhalten, bzw. schriftlich die Auskunft, dass die Daten von eBay nicht mehr einsehbar wären?
      seit jahren! und sie können das problemfrei selbst prüfen.
      fragen sie doch an wo ihr höchstgebot zuletzt gestichen wurde!
      sie werden niemals ein angebot mittgeteilt bekommen das ebay beendet hat.
    • Kaiolito schrieb:

      Natürlich bekommt ein "Abbruchjäger" von eBay die Daten, wenn er ein berechtigtes Interesse belegt, also Artikelnummer usw.
      Die Auktionen werden bei diesen Abbrüchen (ob berechtigt oder nicht) ja auch nicht gelöscht.

      Was hast du nur immer mit dem BGB? Für den Klageweg bezieht man sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH, dort wurde das, gerade im Bezug auf den Auktionsabbruch bei eBay umfrangreich bewertet und entschieden.
      sie haben meine frage falsch verstanden.
      zeigen sie mir bitte "ein" noch aktives angebot wo sie wissen das es vom verkäufer vorzeitig, rechtswiedrig beendet wird!
      ich behaupte das ist nicht möglich!
    • Nino schrieb:

      Stand schließt, weil der Verkäufer z.B. a) Plagiate anbietet Glück gehabt
      wie man es nimmt
      man könnte es auch Pech nennen, verpaßt zu haben: billig ein Plagiat zu erwerben und dann auf Herausgabe eines echten zu ebenjenem billigen Preis klagen zu können

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    • ahfabi:
      Abbruchjäger bieten einfach wahllos auf sehr sehr viele teure Artikel einen niedrigen Preis in der Annahme, daß sie entweder überboten werden oder mit Glück einen dummen Abbrecher zu diesem niedrigen Preis erwischen
      und gerade bei iphones. Autos usw klappt das ab und zu
      und bei dir kommt noch dazu, daß du auch die erwischen willst, deren Auktion von ebay abgebrochen wird

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    • aurum schrieb:

      Nino schrieb:

      Stand schließt, weil der Verkäufer z.B. a) Plagiate anbietet Glück gehabt
      wie man es nimmtman könnte es auch Pech nennen, verpaßt zu haben: billig ein Plagiat zu erwerben und dann auf Herausgabe eines echten zu ebenjenem billigen Preis klagen zu können
      oder pech gehabt weil das ding doch echt war. echtheitszertifikat und uhr gabs dann neben dem geschlossen verkaufstand für den nächsten fürs doppelte geld
    • ahfabi schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Natürlich bekommt ein "Abbruchjäger" von eBay die Daten, wenn er ein berechtigtes Interesse belegt, also Artikelnummer usw.
      Die Auktionen werden bei diesen Abbrüchen (ob berechtigt oder nicht) ja auch nicht gelöscht.

      Was hast du nur immer mit dem BGB? Für den Klageweg bezieht man sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH, dort wurde das, gerade im Bezug auf den Auktionsabbruch bei eBay umfrangreich bewertet und entschieden.
      sie haben meine frage falsch verstanden.zeigen sie mir bitte "ein" noch aktives angebot wo sie wissen das es vom verkäufer vorzeitig, rechtswiedrig beendet wird!
      ich behaupte das ist nicht möglich!
      Du hast nicht verstanden!
      Ein Abbruchjäger gibt pro Tag bis zu 500 oder auch mehr Gebote auf z. B. Iphons 7 ab und wartet darauf, welche Auktionen abgebrochen werden, schließlich wird er darüber von eBay informiert, wenn er denn noch Höchstbietender war. Dann besorgt er sich die Daten seines "Verkäufers" von eBay und klagt. So war es zumindest, bevor höchstrichterliche Entscheidungen gefällt wurden und damit die Masche weniger bis gar nicht mehr attraktiv wurde.
    • aurum schrieb:

      ahfabi:
      Abbruchjäger bieten einfach wahllos auf sehr sehr viele teure Artikel einen niedrigen Preis in der Annahme, daß sie entweder überboten werden oder mit Glück einen dummen Abbrecher zu diesem niedrigen Preis erwischen
      und gerade bei iphones. Autos usw klappt das ab und zu
      und bei dir kommt noch dazu, daß du auch die erwischen willst, deren Auktion von ebay abgebrochen wird
      und wer muss dann alles bezahlen was nicht abgebrochen wurde?
    • Kaiolito schrieb:

      Du hast nicht verstanden!Ein Abbruchjäger gibt pro Tag bis zu 500 oder auch mehr Gebote auf z. B. Iphons 7 ab und wartet darauf, welche Auktionen abgebrochen werden, schließlich wird er darüber von eBay informiert, wenn er denn noch Höchstbietender war. Dann besorgt er sich die Daten seines "Verkäufers" von eBay und klagt. So war es zumindest, bevor höchstrichterliche Entscheidungen gefällt wurden und damit die Masche weniger bis gar nicht mehr attraktiv wurde.
      tolle taktik solange der verkäufer so blöd ist das ding 10min später wieder zu verkaufen!
      ob ich da wirklich mitleid mit dem verkäufer habe...eher nicht.
      solange der verkäufer einen ordentlichen grund für den abbruch hat wird sich niemals der weg zum richter lohnen.
      also den illegalen abbruch zu jagen ist meiner meinung nach nicht möglich!
    • #67

      Du wirst hier wohl dazu keine Anleitung erhalten, es reicht, wenn ich schreibe, dass das Risiko die nicht abgebrochenen Artikel bezahlen zu müssen bzw. tatsächlich zu ersteigern gegen Null geht.

      #68

      Kann ich verstehen, aurum und mir geht es genau so.
    • ahfabi schrieb:

      ein staatsanwalt sollte prüfen ob diese löschung nötig ist oder verboten gehört
      Noch einmal: Ein Staatsanwalt prüft nicht, ob bei ebay eine "Löschung nötig ist" oder etwas "verboten gehört".
      Ein Staatsanwalt prüft nach Ermittlungen durch die Polizei aufgrund einer Strafanzeige, ob eine konkrete, persönlich, örtlich und zeitlich bestimmbare Handlung einen Straftatsverdacht nach dem Strafgesetzbuch begründet. Das ist in der von dir geschilderten Konstellation ganz sicher nicht der Fall! Es mangelt schon an der für 263StGB erforderlichen Voraussetzung der Irreführung oder Täuschung, denn die AGB von ebay sind für jeden einsehbar. Auch wenn ebay sich "rechtsfehlerhafte" AGB schreibt, um damit "Nachteile zu vermeiden", ist das keine Straftat sondern Vertrags- und damit Zivilrecht. Ich glaube, du hast große Schwierigkeiten, diesen Unterschied sowie andere komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu verstehen. Das ist aber überhaupt nicht schlimm, denn genau dafür gibt es Anwälte und Juristen. Deine Hoffnung, dass dir ein Staatsanwalt quasi ein kostenloses Rechtsgutachten zu den ebay-AGB erstellt, kannst du allerdings fallenlassen.

      Aus der Art deiner Postings (erst weißt weder du, noch der Verkäufer, warum das Angebot beendet wurde, dann kennst du plötzlich den Grund (Markenrecht), das offensichtliche Fehlen jeglicher juristischer Grundkenntnisse, willst aber Verfahren (ohne Anwalt) geführt haben, selektives Lesen, totale Beratungsresistenz, antwortest nie konkret auf Nachfragen sondern schiebst immer neue Umstände nach usw. usf. ergibt sich für mich ein leiser, leiser Verdacht auf etwas das mit T anfängt und mit roll aufhört. Daher werde ich mich hier ausklinken.

      Eins noch: Da du ja dein Musterschreiben bestimmt schon selbst an die Staatsanwaltschaft geschickt hast, poste doch bitte hier das Antwortschreiben.

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    • ahfabi schrieb:

      oder pech gehabt weil das ding doch echt war. echtheitszertifikat und uhr gabs dann neben dem geschlossen verkaufstand für den nächsten fürs doppelte geld
      Ganz genau, so ist das Leben. Manchmal hat man eben Pech, manchmal Glück.

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    • Nino schrieb:


      Aus der Art deiner Postings (erst weißt weder du, noch der Verkäufer, warum das Angebot beendet wurde, dann kennst du plötzlich den Grund (Markenrecht), das offensichtliche Fehlen jeglicher juristischer Grundkenntnisse, willst aber Verfahren (ohne Anwalt) geführt haben, selektives Lesen, totale Beratungsresistenz, antwortest nie konkret auf Nachfragen sondern schiebst immer neue Umstände nach usw. usf. ergibt sich für mich ein leiser, leiser Verdacht auf etwas das mit T anfängt und mit roll aufhört. Daher werde ich mich hier ausklinken.
      für eine karierre bei der presse ist es durchaus hilfreich tatsachen und beispiele nicht voneinander unterscheiden zu können! ich wünsche viel glück beim ausklinken
    • Nino schrieb:

      ahfabi schrieb:

      ein staatsanwalt sollte prüfen ob diese löschung nötig ist oder verboten gehört
      Noch einmal: Ein Staatsanwalt prüft nicht, ob bei ebay eine "Löschung nötig ist" oder etwas "verboten gehört".Ein Staatsanwalt prüft nach Ermittlungen durch die Polizei aufgrund einer Strafanzeige, ob eine konkrete, persönlich, örtlich und zeitlich bestimmbare Handlung einen Straftatsverdacht nach dem Strafgesetzbuch begründet. Das ist in der von dir geschilderten Konstellation ganz sicher nicht der Fall! Es mangelt schon an der für 263StGB erforderlichen Voraussetzung der Irreführung oder Täuschung, denn die AGB von ebay sind für jeden einsehbar. Auch wenn ebay sich "rechtsfehlerhafte" AGB schreibt, um damit "Nachteile zu vermeiden", ist das keine Straftat sondern Vertrags- und damit Zivilrecht. Ich glaube, du hast große Schwierigkeiten, diesen Unterschied sowie andere komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu verstehen. Da sist aber nicht schlimm, denn genau dafür gibt es Anwälte und Juristen. Deine Hoffnung, dass dir ein Staatsanwalt quasi ein kostenloses Rechtsgutachten zu den ebay-AGB erstellt, kannst du allerdings fallenlassen.
      ich werde mir darüber gedanken machen. danke
    • Hallo Fabi,

      leider kann ich nicht so recht nachvollziehen, was du eigentlich willst.
      Du bringst in deinem Beitrag auch einiges durcheinander.

      Folgende Fakten solltest du kennen.

      Bei eBay-Auktionen handelt es sich rechtlich gesehen um Kaufverträge, die nach Ablauf der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden rechtsverbindlich geschlossen werden.

      eBay ist nicht Vertragspartner. Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

      Es gibt nur wenige, gesetzliche Gründe, die einen vorzeitigen Auktionsabbruch rechtfertigen. Unverschuldeter Diebstahl oder die Vernichtung durch einen Wohnungsbrand gehören z.B. dazu. Der Verkäufer muss zudem, z.B durch Anzeigen bei der Polizei Gründe für den Abbruch belegen. Die einfache Behauptung reicht im Streitfall nicht aus.

      Auch der BGH hat sich hinlänglich mit dem Thema Auktionsabbruch beschäftigt und sich mehrfach klar und unmissverständlich geäußert.

      Fakt ist: Wer eine Auktion unberechtigt vorzeitig abbricht, hat lediglich das Ende der Auktion vorgezogen und somit höhere Gebote verhindert.
      Der Kaufvertrag ist mit dem Höchstbietenden bei Auktionsabbruch zustande gekommen.

      Deine Gewährleistungsrechte sind ebenfalls deutlich und unmissverständlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

      Was du mit Willenserklärung und Entschädigung im Zusammenhang mit dem BGB meinst weiß ich nicht. Und wen willst du nun überhaupt anzeigen - eBay oder den Verkäufer?

      Mein Tipp: Du solltest zunächst einmal alles sortieren und überlegen, wem du was vorwerfen willst.

      Was ich persönlich auch nicht so sympathisch finde ist Folgendes:

      Du rufst öffentlich zum Kreuzzug gegen eBay auf. Dabei erwartest du offensichtlich, dass die Leute blind irgendwelche unhaltbaren Vorwürfe an die Staatsanwaltschaften der Republik verschicken.
      Das funktioniert schon mal nicht aus Gründen der Zuständigkeit.
      Hilfreich wäre auch gewesen, wenn du die Artikelnummer oder den eBay-Verkäufernamen genannt hättest.

      Das du jedoch in deinem selbst gebasteltem Anklage-Formular die vollständige Adresse des Beschuldigten nennst - nicht aber deine eigene finde ich nicht in Ordnung.
    • ahfabi schrieb:

      @Nino
      da sie sich also auskennen...
      nach bgb kann man klage einreichen wenn dafür einen gegner hat.
      da diese adresse gebote auktionen und alles sonstige aber von ebay gelöscht wird ist man um ein verfahren nach bgb bertogen.

      bertug bedingt das sich jemand bereichert und ist eine strafsache.
      ebay bereichert sich in dem sie meistens das selbe angebot ohne negative bewertung erneut zulässt und provison kassiert.
      diese provision wäre bei dem abgbrochenen angebot meistens kleiner und nach negativer bewertung wären wie folgeumsätze auch eher geringer. dementsprchend ist der eine bertüger dem anderen gerne behilflich.
      Ich glaube es wäre wirklich sehr viel hilfreicher, wenn du dich nicht nur allgemein auf das BGB berufen würdest, sondern die entsprechenden Paragraphen nennst.
      Wenn ich dich richtig verstanden habe, wirfst du eBay Betrug vor?

      Also so wie du dir das hier vorstellst, funktioniert eBay auf jeden Fall nicht!

      Kurzinfo: eBay muss doch nicht prüfen, ob ein Angebot bereits schon mal angeboten wurde. Wie auch? Eine Auktion läuft in der Regel 7 Tage. Danach werden viele erneut und unter einer anderen Artikelnummer angeboten.

      eBay gibt keine Bewertungen ab. eBay kassiert auch keine Provision solange der Artikel nicht verkauft wurde. Und von Folgeprovisionen kann ebenso wenig die Rede sein.
    • WilliW schrieb:

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, wirfst du eBay Betrug vor?
      Ich werfe eBay vor das aus nicht nachvollziehbaren gründen angebote abgebrochen werden.
      Ich kann nicht verstehen warum kein Höchsbietender bei einem Abbruch informiert wird.
      Und ich halte das löschen von daten für unnötig und höchst fragwürdig.

      was ich will.
      eine email bei abbruch mit grund! egal wer abgebrochen hat und egal mit welchem grund! ich bin höchsbieter und bin mir sehr sicher das ich so eine benaschrichtigung verlangen kann!
      zusätzlich würde es, egal bei welchem abbruchgrund ausreichen, den text und die bilder online zu lassen und nur das angebot zu beenden!
      sollte dies aus meinem orginal schreiben nicht klar werden, dann können sie mir gerne eine bessere version liefern.
      danke

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