Mustertext für den Staatsanwalt gegen eBay Deutschland

    • stevie schrieb:

      Welcher Nachteil ist denn ahfabi nun entstanden? Das Motorrad wurde verkauft, bzw. gekauft, aber nun deutlich teurer oder billiger oder wie?
      es geht hier nicht um einen einzelfall. es spielt auch keine rolle wieviel schaden es gibt. wichtig ist nur der umgang von ebay mit dem höchstbietenden und der verfügbarkeit der zugehörigen daten.

      hier ist das verhalten von ebay nicht haltbar!
    • er meint, einen einzufordernden Schadenersatz zu haben in Höhe der Differenz zwischen dem geringen Preis seines Höchstgebots zum Zeitpunkt des Abbruch seitens ebay und dem Preis, der abseits von ebay für ebenjenes Objekt gezahlt wurde/würe, also nach der Sichtweise: dem marktüblichen Preis

      daß das Unsinn ist, will er aber nicht einsehen und meint, mit den Daten des Gebots und des verhinderten Verkäufers würde ein Richter ihm diese Summe zusprechen (oder das Objekt zum geringen Preis, wenn es noch verfügbar ist)

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    • ahfabi schrieb:

      Ich werfe eBay vor das aus nicht nachvollziehbaren gründen angebote abgebrochen werden.
      Zunächst einmal musst du dir glaube ich selbst vorwerfen, die eBay-AGB nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Fakt ist: eBay kann ohne einen Grund wie Betrugsvermutung eine Auktion vorzeitig beenden. Für mein persönliches Verständnis wartet eBay sogar trotz eindeutiger Hinweise, eher zu lange damit, Fälle von Abzocke zu stoppen.

      Fakt ist: Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
      Aus diesem Vertrag entstehen Käufer wie auch Verkäufer Pflichten.
      Die vertragstypischen Pflichten sind im § 433 BGB geregelt.

      Erfüllt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht, so hast du als Käufer eine Reihe von Gewährleistungsrechten, die du gegen den Verkäufer geltend machen kannst.

      Die Grundvoraussetzung für jede Art von Anspruch ist jedoch, die ergebnislose Frist zur Nacherfüllung, sowie ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag(Außer bei Minderung).

      Und selbstverständlich erhältst du auch eine Nachricht zum Auktionsabbruch. In dieser Mitteilung wirst du auch den Hinweis finden, dass die rechtlichen Ansprüche des Käufers durch den Abbruch nicht berührt werden.

      Fakt ist: Du musst dich einfach mal von eBay als Vertragspartner lösen und dich an den tatsächlichen Verkäufer wenden.
      Das ist nicht so bequem und wird auch eine Weile dauern, doch es ist der einige Weg, der dir ggf. zu deinem Recht aus dem Kaufvertrag hilft.

      eBay bietet wirklich ausführliche Informationen im Bezug auf die Rechtslage beim Kaufvertrag an.
      Geh mal auf Verkäuferportal und dann auf Rechtsportal. Dort findest du "Rechtliche Informationen für private Verkäufer"

      Ich bin mir aber leider nicht sicher, ob du nachvollziehen konntest, um was es hier geht.
    • ahfabi schrieb:

      das sieht dann etwa so aus!

      ebay.de/itm/253187431019?
      Diese Auktion hat wohl ebay gelöscht, weil diese gegen irgendeine Regel verstoßen hat.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • WilliW schrieb:

      ahfabi schrieb:

      Ich werfe eBay vor das aus nicht nachvollziehbaren gründen angebote abgebrochen werden.
      Zunächst einmal musst du dir glaube ich selbst vorwerfen, die eBay-AGB nicht gelesen oder verstanden zu haben.
      Fakt ist: eBay kann ohne einen Grund wie Betrugsvermutung eine Auktion vorzeitig beenden. Für mein persönliches Verständnis wartet eBay sogar trotz eindeutiger Hinweise, eher zu lange damit, Fälle von Abzocke zu stoppen.

      Fakt ist: Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
      Aus diesem Vertrag entstehen Käufer wie auch Verkäufer Pflichten.
      Die vertragstypischen Pflichten sind im § 433 BGB geregelt.

      Erfüllt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht, so hast du als Käufer eine Reihe von Gewährleistungsrechten, die du gegen den Verkäufer geltend machen kannst.

      Die Grundvoraussetzung für jede Art von Anspruch ist jedoch, die ergebnislose Frist zur Nacherfüllung, sowie ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag(Außer bei Minderung).

      Und selbstverständlich erhältst du auch eine Nachricht zum Auktionsabbruch. In dieser Mitteilung wirst du auch den Hinweis finden, dass die rechtlichen Ansprüche des Käufers durch den Abbruch nicht berührt werden.

      Fakt ist: Du musst dich einfach mal von eBay als Vertragspartner lösen und dich an den tatsächlichen Verkäufer wenden.
      Das ist nicht so bequem und wird auch eine Weile dauern, doch es ist der einige Weg, der dir ggf. zu deinem Recht aus dem Kaufvertrag hilft.

      eBay bietet wirklich ausführliche Informationen im Bezug auf die Rechtslage beim Kaufvertrag an.
      Geh mal auf Verkäuferportal und dann auf Rechtsportal. Dort findest du "Rechtliche Informationen für private Verkäufer"

      Ich bin mir aber leider nicht sicher, ob du nachvollziehen konntest, um was es hier geht.
      Sag mal Willi, was machst du denn jetzt da für ein Fass auf?

      Die Auktion, um die es Fabi geht wurde nicht vom Verkäufer abgebrochen, sondern von eBay (aus welchen Gründen auch immer, jedoch kommen wohl vermuteter Betrug, Markenrechtsverletzung, Verstoss gegen die AGB oder ähnliches in Betracht) gelöscht.

      Fakt ist daher: Es ist kein Kaufvertrag entstanden!


      Wie kommst du zu dem Satz mit Nichterfüllung des Kaufvertrages und einer Reihe von Gewährleistungsrechten, die geltend gemacht werden können? Das ist doch bei einem Auktionsabbruch durch den Verkäufer, aus welchen Gründen auch immer, hier gar nicht zutreffend. Bricht der Verkäufer unberechtigt ab, habe ich das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages, was nur gar nichts nichts mit Gewährleistungsrechten zu tun hat.

      Wird der Kaufvertrag nicht erfüllt und kann der Verkäuifer keinen berechtigten Abbruch belegen, habe ich das Recht auf Schadenersatz.
      Was das mit Frist auf Nacherfüllung tun zu haben soll, erschließt sich mir nicht.

      Dies käme doch nur in Betracht, wenn der Verkäufer Ware liefert, die nicht der Beschreibung entspricht (defekt usw.) und hat widerrum nichts mit diesem Vorgang zu tun.
    • auktions-manni schrieb:

      Diese Auktion hat wohl ebay gelöscht, weil diese gegen irgendeine Regel verstoßen hat.

      Das ist eine der vielen eBay-Bestimmungen, ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen kann. Hier müsste der Nutzer mehr Transparenz erwarten dürfen.

      Die eBay-AGB stehen für mein Rechtsempfinden im Widerspruch zu einer Reihe andere eBay-Bestimmungen, wonach ein Kaufvertrag gem. der rechtlichen Bestimmungen im BGB zustande kommt.

      §1 Leistungsbeschreibung


      1.eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

      §6 Angebotsformate und Vertragsschluss

      2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.


      5.Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an.


      Auf dem eBay-Rechtsportal ist von der folgenden eBay-ABG keine Rede!


      11. Wird ein Angebote vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.


      Rechtsportal
      Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz


      Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.


      Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

      Ausführliche Informationen findest du hier:
      pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html

      NUN ZU MEINER FRAGE:
      Wenn gem. der gesetzlichen- wie auch den eBay-Bestimmungen ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann ein amerikanischer Multi-Konzern, sich über das Deutsche Kaufrecht stellen und rechtsverbindliche Kaufvertrag für nichtig erklären, nur weil eBay Gebrauch von seinen Nutzungsbestimmungen macht und dem Verkäufer die weitere eBay-Nutzung untersagt?

      Ich denke - Nein!
      eBay muss dem durch Höchstgebot, rechtmäßigen Vertragspartner doch Vertragsdaten zur Verfügung stellen, die zur Wahrnehmung seiner Gewährleistungsansprüche erforderlich sind.

      Auch wenn es sich um einen Betrüger handelt, heißt das automatisch, dass er deshalb den Kaufvertrag nicht zu erfüllen hat?

      Das Internet bietet zahlreiche Urteile, in denen Schadenersatz im 5-stelligen Bereich aufgrund von Auktionsabbrüchen zugesprochen wurde.

      Muss der Käufer auf Ansprüche gegen den Verkäufer verzichten - nur weil eBay solche Dinge lieber ungeschehen machen will?

      eBay rechtfertigt sich bei jeder kleinen Auseinandersetzung zwischen Käufer und Verkäufer, keine Rechtsberatung geben zu dürfen, und empfiehlt den Gang zum Anwalt!

      eBay-Rechtsportal - Allgemeine Informationen:

      Erste Anhaltspunkte zur Ermittlung Ihres Status, Erläuterungen zum Vertragsschluss bei eBay und rechtliche Hilfestellungen zum Bewertungssystem haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

      Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

      EBAY MUSS DEN GESCHÄDIGTEN NICHT UNTERSTÜTZEN
      Allerdings ist es kaum vertretbar, ihn mit Vorsatz daran zu hindern, gegen den Verkäufer vorzugehen.

      Das ist auf eBay gängige Praxis. Szenekenner , die hinter die bunten Buchstaben sehen können, werden sicher auch eine plausible Erklärung haben. Mir jedenfalls fällt dazu nichts ein.

      Unter diesen Umständen kann ich zwar auch den Fragenden besser verstehen. Aber natürlich ist dies keine Sache für den Staatsanwalt.

      Und der Geschädigte bekommt ja auch die Daten bestimmt, spätestens wenn er einen Anwalt einschaltet. Denn ein Recht darauf, so habe ich inzwischen erfahren, gibt es offensichtlich tatsächlich.






    • In der Tat!
      Ich les hier von Beginn an (und vorher "drüben").
      Erst fand ich's unterhaltsam und amüsant.
      Dann war nur noch Kopfschütteln (und einige Bewunderung für unermüdliche Erklärer).
      Mittlerweile schlägt's in blankes Entsetzen um. :cursing:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • WilliW schrieb:

      Die eBay-AGB stehen für mein Rechtsempfinden im Widerspruch zu einer Reihe andere eBay-Bestimmungen, wonach ein Kaufvertrag gem. der rechtlichen Bestimmungen im BGB zustande kommt.
      Das tut jetzt hier schon richtig weh. :wallbash :wallbash :wallbash


      WilliW schrieb:

      Auch wenn es sich um einen Betrüger handelt, heißt das automatisch, dass er deshalb den Kaufvertrag nicht zu erfüllen hat?


      Noch einmal in Kurzform: Bei Beendigung eines Angebots durch ebay kommt kein (!) Kaufvertrag zustande. Niente, nada, null.
      Und nein, das widerspricht auch keinen rechtlichen Bestimmungen. Kein Gericht in Deutschland hat jemals erklärt, dass unter diesen Umständen ein Vertrag zustande käme, und das steht auch in keinem Gesetz.

      Du wirfst hier -wie auch ahfabi- ohne jede Sachkenntnis Rechtsbegriffe und juristische Schlagwörter ohne jeden Zusammenhang munter durcheinander. Wo sind denn die die übereinstimmenden Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer, wenn ebay ja gerade gegen den Willen des Verkäufers dessen Angebot löscht? Was hat der Anspruch auf Erfüllung eines Kaufvertrags mit "Gewährleistungsrechten" zu tun? Manno


      EBAY AGB §6 Nr. 5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist.


      Wenn ebay die Auktion vor Ablauf beendet, ist der Käufer nicht nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender. Die aufschiebende Bedingung entfällt also. =Kein Kaufvertrag.


      Bliebe noch...

      EBAY AGB §6 Nr.6:

      Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.

      Aber: Wenn ebay und nicht der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet, ist auch hier die Bedingung nicht erfüllt-Also auch damit =kein Kaufvertrag.

      Und in § 11 AGB sagen sie es nochmal selbst in einfacher Sprache:

      Wird ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.




      WilliW schrieb:

      Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
      Genau. Bei Beendigung durch ebay wird aber kein gar kein Vertrag geschlossen (s.o.). Rechtsportal widerspricht daher auch nicht den AGB.


      Abschließend dazu: Recht und rechtliche Formulierungen sind sehr komplex. Da kommt es auf jedes Wort und jede Satzstellung an. Wer das nicht sicher erfassen kann oder nur selektiv liest, ist wirklich bei einem Anwalt besser aufgehoben.
    • WilliW schrieb:

      Das ist eine der vielen eBay-Bestimmungen, ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen kann. Hier müsste der Nutzer mehr Transparenz erwarten dürfen.
      das ist wieder das grundthema!

      es geht im augenblick noch nicht darum ob tatsächlich ein richter einen schadenersatz zuspricht!
      wichtig ist doch erstmal das ebay keine beweise löscht! diese löschung ist total unnötig und gehört verboten!
    • ahfabi schrieb:

      wichtig ist doch erstmal das ebay keine beweise löscht
      Da ich noch hier bin, antworte ich nochmal.

      Ebay löscht die Daten ganz sicher nicht, sondern stellt sie dir nur nicht zur Verfügung, weil du nämlich kein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten hast. Da du als Bieter einer von ebay beendeten Auktion mangels wirksamem Vertrag keinerlei Ansprüche gegen ebay oder den Verkäufer hast (wie dir hier schon 20 mal erklärt wurde), sind die Daten zu Geboten oder Verkäufer auch keine Beweise, sondern für dich irrelevante Geschäftsdaten, die wahrscheinlich auch noch dem Datenschutz unterliegen. Das kannst du jetzt gut finden oder nicht, ist aber so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • jetzt mal blöd gefragt, ist irgendein User von euch schon jemals irgendetwas Schlechtes bei Ebay widerfahren, weil ebay selbst in eine Auktion eingegriffen oder diese gelöscht hat??? Im Prinzip kann man doch froh sein, dass Ebay handelt. Das hier diskutierte Motorrad, ich würde persönlich niemals ein Motorrad bei eBay kaufen. Ich finde es abenteuerlich, auf was die Leute sich alles einlassen. Hinterher ist das Geschrei immer groß.

      Meiner Meinung nach kann der User Fabi gegen einen Weltkonzern nichts ausrichten. Erfolg hätte vermutlich nur eine Sammelklage in Amerika und nicht in Deutschland und schon gar nicht von einer Einzelperson. Man verbringt und verschwendet seine wertvolle Lebenszeit besser auf andere Art und Weise. Wenn wie der User schreibt, keine finanziellen Interessen im Vordergrund stehen, verbringt man seine Zeit besser mit einem Ehrenamt. Wer was für die Gesellschaft tun will, dem bieten sich zahlreiche Möglichkeiten. Der Ungerechtigkeit auf der Welt, kann man keinen Riegel vorschieben. Heutige Kanzler und Präsidenten haben weniger Macht und Einfluss als ein Kaiser des römischen Reiches seinerzeit.

      Mir persönlich wäre es lieber, ebay würde eine Funktion einbauen, sodass man den Verkauf direkt an ein Inkassounternehmen abtreten kann, die das Geld für einen einfordern, denn die meisten Leute bezahlen nicht und bieten nur zum Spaß. Statt besser, ist die Plattform immer träger, unübersichtlicher, unstrukturierter und umständlicher geworden. Ehrlich gesagt wundert es mich, dass der Laden sich überhaupt so lange gehalten hat und nicht auf das kostenlose Hood ausgewichen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von stevie ()

    • @Nino
      es ist nicht zu akzeptieren das ich mit gebotsabgabe nach bgb pflichten habe. diese pflichten aber durch "unerklärbare" abgebrochene angebote auf einmal für den vermittler nicht gelten sollen.
      ich halte die agb's die sie so lieben im grössten teil für unwirksam!

      blödes beispiel:
      ich vermitlle ihnen eine versicherung.
      sie unterschreiben. alles gut.
      es kommt zum schadensfall und ich als vermittler muss für mein beratungsgespäch und die lügen im vertrag grade stehen.
      also nehm ich ihnen ihre unterlagen die sie dringend brauchen weg und verbrenne diese unterlagen.
      solche vorgänge halten sie also für gut? legal?
    • Aber noch ein letzter Tipp:

      Wende dich an eine Verbraucherschutzzentrale, die können die AGB von eBay in dem von dir angesprochenen Punkt abmahnen lassen.

      Wundere dich bitte aber nicht, wenn du dem Sachbearbeiter alles um was es dir geht erklärt hast, dieser aufsteht, kurz den Raum verlässt um dann alle anderen Mitarbeiter zusammen zu rufen und dich bittet, nochmals zu erklären.
      Der möchte einfach nicht alleine auf dem Boden liegen............ vor Lachen..........