Antworten auf Fragen von Käufern nicht mehr unterhalb der Auktionsbeschreibung

    • Ergänzung:

      Es geht doch hier um eine Gebühr in Höhe der Provison, die angefallen wäre, wenn der Artikel an den z.Z. des Abbruchs Höchstbietenden verkauft worden wäre.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Regor schrieb:

      hasjana schrieb:

      ??

      unbebotene Auktionen darfst Du jederzeit und soviel beenden, wie's beliebt
      Das ist eben nicht der Fall.Siehe meine erste Nachricht von gestern zum Thema.
      Darum ging es mir.
      Beenden darfst du immer, nur zahlen musst du dann - auch ohne abgegebene Gebote.

      unbeboten bedeutet: es wurde noch niemals ein Gebot abgegeben = kein Gebot = kein Verkauf = keine Verkaufsprovision bei auch regulärer Beendigung eines Angebots

      Verkäufer können allerdings vor der vorzeitigen Beendigung einer Auktion vorhandene Gebote streichen, sodaß eine Auktion dann mit "0 sichtbaren Geboten" beendet wird - hier werden dann allerdings Gebühren aufgrund des ursprünglichen Höchstgebots berechnet
    • hasjana schrieb:

      Regor schrieb:

      hasjana schrieb:

      ??

      unbebotene Auktionen darfst Du jederzeit und soviel beenden, wie's beliebt
      Das ist eben nicht der Fall.Siehe meine erste Nachricht von gestern zum Thema.
      Darum ging es mir.
      Beenden darfst du immer, nur zahlen musst du dann - auch ohne abgegebene Gebote.
      unbeboten bedeutet: es wurde noch niemals ein Gebot abgegeben = kein Gebot = kein Verkauf = keine Verkaufsprovision bei auch regulärer Beendigung eines Angebots
      Nein, damit liegst du, wie schon mehrfach mitgeteilt, daneben, dass unbeboten = keine Verkaufsprovision bedeutet.
      Auch unbeboten wird unter o.g. Bedingungen die volle Verkaufsprovision eingezogen.
    • [Red.: Zitatenbaum des Vorposting wg extremer Übflüssigkeit, zur Platzersparnis und besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit entfernt]

      dann wird es schlicht und ergreifend am Grundsatzverstoß liegen (Kontaktdatenübermittlung), wenn eBay da auch bei einer unbebotenen Auktion eine Verkaufsprovision berechnet - das ist auch bei anderen Verstößen so, wenn Angebote durch eBay gelöscht werden

      wenn allerdings keine Kontaktdaten während eines laufenden Angebots übermittelt wurden (und auch sonst kein Verstoß vorliegt), können unbebotene Auktionen / noch unverkaufte Artikel nach Gusto vorzeitig beendet werden, ohne das eBay eine Provision berechnet