Systematische Abmahnungen bringen Internet-Shops in Existenznöte

    • Systematische Abmahnungen bringen Internet-Shops in Existenznöte

      2017 wurden 28 Prozent aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt, häufig wegen Lappalien.Rechtsanwälte und Abmahnvereine haben daraus ein lukratives Geschäft gemacht.

      Vor allem kleinere Plattformen kommen deshalb in finanzielle Bedrängnis.

      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Hierzu passend um Möglichkeiten zu eröffnen diesen Wahnsinn zu beenden.

      Petition 77180


      Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens vom 08.03.2018


      Hier zählt jede Stimme. Einfach mal darüber nachdenken und mitmachen.
      Nur in Deutschland kann man mit Abmahnungen soviel Gebühren an oft mehr
      als dubiose Vereine und Anwälte loswerden.... 2-3 Minuten Zeit die man
      mal investieren sollte.


      epetitionen.bundestag.de/conte…3/_08/Petition_77180.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eschbacher ()

    • Das eigentliche Problem sind doch gar nicht die Abmahnungen sondern die Überregulierung durch den Gesetzgeber im Namen des angeblichen Verbraucherschutzes. Das hat uns nicht zuletzt der Superstaat der EU mit eingebrockt, der sich inzwischen anmaßt mal eben Regelungen zu verfassen, die zwar total bescheuert sind, aber trotzdem unter Umgehung der eigentlich vorgesehenen Gesetzgebungsstruktur direkt Rechtswirksamkeit erlangen.

      Zwei Praxisbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind die Verordnung EU 524/2013, die uns den Link zur Streitschlichtungsplattform der EU eingebrockt hat und aktuell die DSGVO, die am 25. Mai ziemlich sicher eine neue Abmahnwelle nach sich zieht.

      Und wozu der ganze Mist? Damit der merkbefreite Vollkaskokaufrauschbeflügelte sein Gehirn nach Möglichkeit an der Garderobe oder beim Einschalten seines Mäusekinos (vulgo: Smartphone) abgeben kann und damit zuverlässig der eigenverantwortlichen Entscheidung entwöhnt wird. Hauptsache, der Verbraucher kann so blöd sein wie zwei Meter Feldweg. Dann ist er hoffentlich auch in anderen Belangen entsprechend vollverblödet und stellt weder an den Verkäufer noch an seine Politiker, die ihm das ermöglichen, unangenehme Fragen, die eventuell zur Erkenntnis führen könnte, etwas doch nicht zu wollen.

      Und so nett die Petition auch gemeint sein mag:
      "Die bisherigen Reformen konnten die Schlupflöcher für Abmahnmissbrauch nicht beseitigen"

      Das wird auch weiterhin so sein. Uralte Juristenweisheit: wenn Du ein Schlupfloch stopfst, reisst Du zwangsläufig zehn neue auf.

      Das Problem sind definitiv nicht die Abmahungen und auch nicht deren "Missbrauch". Das Problem ist die Ursache für die Abmahnung an sich. Und das sind die ganzen Überregulierungen.

      Sind wir mal ganz brutal: ich verkaufe 150 Garmm Gänseohren in Aspik für 15 Euro. Mein Mitbewerber verkauft 200 Gramm Gänseohren in Aspik für 20 Euro. Abmahnfähig ist hier nun der, der nicht zusätzlich den Grundpreis von 10 Euro / 100 g Gänseohren in Aspik angibt. Ergibt sich aus der PAngV. Mit der Begründung, dass der Verbraucher dann ja nicht die Preise vergleichen könnte. Oder wie der Gesetzgeber hier offenbar voraussetzt: weil der Verbaucher zu blöd ist, einen Dreisatz zu rechnen. Notfalls mit Hilfe eines Taschenrechners, wenn er's im Kopf nicht mehr hinbekommt.

      Noch besser ist die Geschichte bei der Streitschlichtungsplattform der EU. Ich muss zwar in den Angeboten auf deren Bestehen hinweisen und das Teil auch verlinken, aber ob ich an dem Verfahren überhaupt teilnehme muss ich unter Umständen gar nicht deklarieren. Abmahnfähig ist der fehlende Link aber auch, wenn ich nicht mitmache, weil es für mich z.B. vollkommen sinnlos ist.

      Und mal ganz ehrlich: wozu muss ich dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung eigentich mitteilen? Die kann er - sofern er mündiger Verbraucher sein will - im BGB nachlesen. Da wo ich sie auch her habe. Ist zu kompliziert für ihn? Na, dann kapiert er sie auch so nicht und damit ist sie so oder so überflüssig. Mal ehrlich an alle die als Verbraucher einkaufen: wann habt ihr zuletzt eine WRB aufmerksam gelesen? Und wem von euch würde auffallen, wenn ich da was von Gänseohren in Aspik reinschreibe?

      Mal ganz davon abgesehen, dass der Käufer eigentlich gar kein Widerufsrecht braucht. Wenn der sich was kaufen will, kann er den Verkäufer vorher mit Fragen löchern. Und ein Verkäufer, der verkaufen will, wird ihm dann auch Auskunft geben. Sonst soll sich der Käufer einen anderen Verkäufer suchen. Falls mit der Ware dann immer noch etwas nicht stimmt oder der Verkäufer fehlerhafte Antworten auf die Fragen gegeben hat ist das kein Fall für einen Widerruf sondern für die Sachmängelhaftung. Aber "Gefällt mir nicht und ich hab mir das anders gedacht" ist eigentlich etwas, was man sich vorher überlegen sollte. Vorausgesetzt, man hat nicht sowieso einen Pfleger gesetzt bekommen, weil man zu doof für die volle Geschäftsfähigkeit ist.

      Also wenn schon, dann bitte an der Ursache ansetzen und nicht am Symptom.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • da es aber völlig aussichtslos ist, daß man am System was ändern kann (denn da gilt ja noch eher: ist eine dumme Regelung gekippt, was ja einigermaßen schwer ist, weil gesetze schneller beschlossen als gekippt werden, gibts dafür mehrere neue Dummheiten), wäre es schon sinnvoll, wenn das mit den Abmahnungen so gelöst werden könnte wie in anderen Ländern: der Abmahnende soll sich halt einen Serienbrief speichern und den ausdrucken und zuschicken ohne daß dem Abgemahnten dafür Kosten berechnet werden können/dürfen.