Fakeshop swisscoffee-versand.de

    • Saeco schrieb:

      der Fall wird jetzt erst bearbeitet um dann zu erkennen, dass eine Abschaltung des Shops nicht möglich ist?
      1. Kann keine Polizei nur aufgrund des Zugangs einer Strafanzeige eine Webseite vom Netz nehmen, wie soll das gehen? Erstmal müssen die Täter ja überhaupt mal ermittelt werden.
      2. Davon abgesehen Ist dies im Falle eines ausländischen Servers schon gar nicht möglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Kaiolito schrieb:


      Gibt es Belege deines Kreditkartenunternehmens dafür, dass Swisscoffee
      dort tatsächlich eine Rückzahlung vorgenommen hat oder handelt es sich
      um eine Rückbuchung deiner Kartenbelastung "Chargeback".
      Vielleicht könntest du dort nachfragen?


      novalnet.de/payment-lexikon/chargeback


      Dies wäre keine Rückzahlung, obwohl du dein Geld natürlich wieder hast!
      Ich möchte den Text von Kaiolito noch einmal zitieren.
    • Ich habe beim Kreditkarten Unternehmen nachgefragt.
      Es war tatsächlich eine Rückbuchung.

      Ohne Wort:
      Swisscoffee sieht das das Geld zurückgeholt wird und schreibt mir
      das sie das Geld zurück überweisen.

      Da hatte ich nochmal Glück - meinen Kaffeevollautomat habe ich jetzt beim Elektrogeschäft um die Ecke gekauft.
      Teurer..... ab ich habe einen....
    • Ehrlich gesagt, ich auch nicht, hatten einige User ja bereits geschrieben und die Leute kennen sich hier wirklich aus. Es geht um reine Hinhaltetaktik. Immer wieder gerne benutzt und wir schreiben uns die Finger wund, damit niemand mehr weiter auf die Betrüger reinfällt.......

      Aber so ist das halt, der Glaube stirbt zuletzt, würde mir sicher genau so gehen, wenn ich hier nicht unterwegs wäre.
    • Danke für die Rückmeldung!

      Wieder eine Legende, die sich zu bilden drohte, erledigt und geklärt.
      Auf dem Schaden werden nun wohl, bei denen die mit Kreditkarte bezahlt haben, die Kreditkartenunternehmen sitzen bleiben. Aber das ist einfach Unternehmerrisiko und eingepreist.
    • Kaiolito schrieb:

      Auf dem Schaden werden nun wohl, bei denen die mit Kreditkarte bezahlt haben, die Kreditkartenunternehmen sitzen bleiben. Aber das ist einfach Unternehmerrisiko und eingepreist.
      Das verstehe ich nicht so ganz. Ich hatte das so verstanden, dass die KK-Unternehmen die Erstattung vom Swisscoffee - Guthaben zurückgebucht haben ?(
      Grüße von BuFi
    • Der gezahlte Betrag wird dem Konto wieder gutgeschrieben, danach setzt sich das Kreditinstitut mit dem Empfänger der Zahlungin Verbindung, um zu prüfen ob die Zahlung nun rechtens war oder nicht.

      Die Unkosten dieser Prüfungen trägt, zusätzlich zum zurückgebuchten Betrag, der Zahlungsempfänger.

      Zahlungsempfänger … SwissCoffee … gibt’s nicht. Ergo?
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JusticeHunter ()

    • @BuFi

      Wie bereits weiter oben geschrieben und entsprechend verlinkt, handelt es sich um Chargeback. Das Kreditkartenunternehmen bucht natürlich zurück und belastet das Kto. des Zahlungsempfängers (hier Verkäufer).
      Die Belastung steht jetzt auf einem Stück Papier und wenn beim Verkäufer was zu holen ist, er real und pfändbar ist, bekommt das Kreditkartenunternehmen sein Geld zurück.

      Hier wird das alles nicht zutreffen, die Belastungen werden sich häufen, aber niemand wird diese ausgleichen, weil das eben alles ein Fake ist.
    • Ja und eigentlich ist auch die Rückbuchung missbräuchlich, weil dem Kreditkartenunternehmen dargestellt wird, dass die Zahlung nicht korrekt autorisiert war.
      Jedem Zahler war klar, dass er eine Kreditkartenzahlung leistet, er hat sie autorisiert und dafür gesorgt, dass die Zahlung verbucht wurde.

      Durch Sperrung der Kreditkarte durch den Inhaber wird suggiert, dass Zahlungen nicht korrekt vom Karteninhaber geleistet werden sollten, dennoch gebucht wurden und nun eben zurückgebucht werden.
      Das alles geht zu Lasten aller Kreditkarteninhabern des entsprechenden Kartenunternehmens und spiegelt sich in den Kartengebühren wieder.

      Eine Missbräuchliche und damit "versicherte" Kartennutzung lag eigentlich nicht vor.

      Natürlich freue ich mich, dass es hier Leute gibt, die ihr Geld wieder erhalten haben, aber wie gesagt/geschrieben, zustehen tut es ihnen eigentlich nicht, wenn man die AGB der Kreditkartenfirmen kennt.
    • Kreditkartenunternehmen nehmen das eigentlich ganz locker, wenn man es nicht zu oft macht oder der Geschäftsparter nicht ein besonders gutes "standing" hat.
      Natürlich würde das nicht funktionieren, wenn ich bei Mercedes oder Audi eine Dienstleistung in einer Vertragswerkstatt bezahle. Aber grundsätzlich geht Chargeback auch noch nach Monaten und ich möchte den kleinen Händler sehen, der dann gegen das Kreditkartenunternehmen klagt, bei dem er unterschrieben hat, dass es zu diesen Rückbuchungen kommen kann, wenn nach vier Monaten oder so ähnlich die Kartenzahlung für den Kauf einer rotzeteuren Tasche storniert/rückgebucht wird oder einer einfachen Tankfüllung.

      Die Kosten für Chargeback liegen bei vielen hundert Millionen Euro jährlich, genaue Zahlen und wer die Last getragen hat, werden nicht veröffentlicht. Dennoch verdienen die Kreditkartenuntenehmen richtig viel Geld, was sich wiederrum aus den veröffentlichten Bilanzen entnehmen lässt.

      Aber ich schweife ab........... sorry.
    • Kaiolito schrieb:

      Ja und eigentlich ist auch die Rückbuchung missbräuchlich, weil dem Kreditkartenunternehmen dargestellt wird, dass die Zahlung nicht korrekt autorisiert war.
      Jedem Zahler war klar, dass er eine Kreditkartenzahlung leistet, er hat sie autorisiert und dafür gesorgt, dass die Zahlung verbucht wurde.
      Kommt im Einzelfall auf die Kredikartenfirma an. Bei meiner Kombi (Visa, Sparkasse) ist im betreffenden Online-Banking-Formular für die Zahlungsreklamation und -rückbuchung -neben "Fremdzugriff" u.a. - ausdrücklich auch die Option "Ware vom Händler nicht erhalten" vorgesehen. Hier müsste man also keine missbräuchlichen Angaben machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Ja, das stimmt und ist mir auch bekannt. Ebenso die geringen Hürden, die von den Kreditkartenunternehmen dafür teilweise aufgebaut werden.
      Aber ich habe das ganz allgemein geschrieben und auf die AGB der jeweiligen Kreditkartenunternehmen verwiesen.

      Du findest im Netz hunderte Beiträge von Verkäufern, bei denen auch nach Monaten für bezahlte und gelieferte Ware die Kreditkartenzahlungen storniert wurden.
      Jede Münze hat zwei Seiten..........