Hallo zusammen
In dem Uhrenforum, ist offenbar jemand um sein Geld und somit um seine nach Erhalt der Überweisung versendete Uhr gebracht worden. Ich dachte das Rückbuchen geht nicht/ist nicht erlaubt wenn geld erst mal gutgeschrieben wurde.
GGf. greit daß das Geld eben "gestohlen" war und man damit kein Besitz daran "erwerben" kann , aber dann dürften nur Stattliche Stellen das Geld einfordern, aber die Bank darf das nicht einfach zurückbuchen
Oder was meint Ihr?
In dem Uhrenforum, ist offenbar jemand um sein Geld und somit um seine nach Erhalt der Überweisung versendete Uhr gebracht worden. Ich dachte das Rückbuchen geht nicht/ist nicht erlaubt wenn geld erst mal gutgeschrieben wurde.
GGf. greit daß das Geld eben "gestohlen" war und man damit kein Besitz daran "erwerben" kann , aber dann dürften nur Stattliche Stellen das Geld einfordern, aber die Bank darf das nicht einfach zurückbuchen
Oder was meint Ihr?