Gerät gekauft, Fehler festgestellt, Rücknahme verweigert

    • Gerät gekauft, Fehler festgestellt, Rücknahme verweigert

      Hallo,
      hatte Ende Januar 2018 zwei gleiche Geräte bei einem in Deutschland gemeldeten chinesischen Ebayhändler, gekauft.
      Da ich zu dem Zeitpunkt, noch keinen PC mit Windows 7 oder gar 10 hatte, konnte ich nicht sogleich prüfen, ob die Firmware und Software auf die Geräte gespielt werden kann.
      Ca. 3 Wochen danach hatte ich den passenden PC und fing an, die FW und SW aufzuspielen.
      Das gelang insoweit mit der FW. Aber bei der SW kam ein "Error" zurück. Einlesen der SW war gescheitert.... ?(
      Nach langem Suchen im Inet, fand ich heraus, dass man eine bestimmte FW und SW zuerst aufspielen muss, einen Reset des Gerätes und danach die allerneueste FW und SW aufspielen,
      damit das Gerät richtig läuft.
      Gesagt, getan. Wieder das gleiche... :wallbash

      Ein andere, der das gleiche Gerät hat (ist in Australien) und 2 andere aus Deutschland, haben mir meine Vermutung bestätigt, dass das Gerät vermutlich einen Speicherfehler hat?
      Soll heissen: Das Gerät nimmt bis zu einem gewissen Punkt, in den internen Speicher so und soviel MB auf. Kommt man darüber, kommt eine Errormeldung, da der Speicher das nicht aufnehmen kann.
      Gerät hat also nicht die Eigenschaften, die mir als Käufer beim Verkauf genannt wurden?
      Sehe ich das richtig so?

      Da der Verkäufer nicht willens ist, das Gerät deswegen zurück zu nehmen und auf Fehler meinerseits hinweist (wieso kann ich dann die FW aufspielen, die SW aber nicht?), wollte ich gestern Abend eine Anfrage wegen Käuferschutz bei Ebay stellen,
      da das Gerät offensichtlich nicht das hat, was beim Verkauf mir zugesichert wurde und somit eine Rückgabe und Erstattung des Preises ermöglichen würde, da ich per Paypal bezahlt hatte.
      Nur: Das kann ich nicht anklicken und über die Artikelnr. findet das System bei Ebay den Artikel nicht, obwohl der immer noch drin steht....

      Meiner Meinung nach eine Abzockmasche dieses Verkäufers, um Käufer dazu zu bringen, positive Bewertungen abzugeben (die ich noch nicht abgegeben habe!), viele Verkäufe zu generieren usw.....
    • DO1TBP schrieb:

      Gerät hat also nicht die Eigenschaften, die mir als Käufer beim Verkauf genannt wurden?
      Sehe ich das richtig so?
      Das kommt drauf an. Kurz gesagt nämlich,
      - was genau in der Artikelbeschreibung stand, also welche Eigenschaften dir genannt wurden und/oder
      - was die üblichen Eigenschaften des Artikels sind.

      Daher wäre die Artikelnummer bzw. die Artikelbeschreibung und die Info, was für ein Artikel/SW es ist, hier hilfreich für die genauere Einschätzung.
    • DO1TBP schrieb:

      Geräte

      DO1TBP schrieb:

      chinesischen Ebayhändler

      DO1TBP schrieb:

      nicht sogleich prüfen,

      DO1TBP schrieb:

      Nach langem Suchen im Inet, fand ich heraus, dass man eine bestimmte FW und SW zuerst aufspielen muss, einen Reset des Gerätes und danach die allerneueste FW und SW aufspielen,
      damit das Gerät richtig läuft.
      drei Fehler vorweg - und überhaupt Gerät? was soll das sein, Radio, Plattenspieler oder Staubsauger?- und dann hast du erst keine Ahnung wie es läuft, fängst ohne Gebrauchsanweisung an etwas zu tun, weißt nicht, ob deine Fehlversuche nicht schon Schaden verursacht haben und beziehst deine Mängelbeschreibung über Unbekannte unbekannter Fachkunde (aus Australien)?

      DO1TBP schrieb:

      Da der Verkäufer nicht willens ist, das Gerät deswegen zurück zu nehmen und auf Fehler meinerseits hinweist (wieso kann ich dann die FW aufspielen, die SW aber nicht?), wollte ich gestern Abend eine Anfrage wegen Käuferschutz bei Ebay stellen,
      da das Gerät offensichtlich nicht das hat, was beim Verkauf mir zugesichert wurde und somit eine Rückgabe und Erstattung des Preises ermöglichen würde, da ich per Paypal bezahlt hatte.
      Nur: Das kann ich nicht anklicken und über die Artikelnr. findet das System bei Ebay den Artikel nicht, obwohl der immer noch drin steht....
      was kannst du nun nicht anklicken, den Käuferschutz bei Paypal, nachdem du den Käuferschutz bei Ebay versucht hast?
    • Nino schrieb:

      DO1TBP schrieb:

      Gerät hat also nicht die Eigenschaften, die mir als Käufer beim Verkauf genannt wurden?
      Sehe ich das richtig so?
      Das kommt drauf an. Kurz gesagt nämlich,- was genau in der Artikelbeschreibung stand, also welche Eigenschaften dir genannt wurden und/oder
      - was die üblichen Eigenschaften des Artikels sind.

      Daher wäre die Artikelnummer bzw. die Artikelbeschreibung und die Info, was für ein Artikel/SW es ist, hier hilfreich für die genauere Einschätzung.
      Dann sehe dir mal das an: GD77

      Das GD77 ist ein umgebautes Funkgerät für Amateurfunk. Die Angaben wie z.B. 1024 Kanäle (Speicherplätze) konnte nicht im mindesten erreicht werden, da der Speicher (laut Fehlermeldung des PC) mit der Firmware schon fast voll war....?!
      Daher meine Rückgabe. Mir bringt es nichts, wenn ich zum xten mal versuche nur 2 Kanäle mit der Software auf das Gerät zu programmieren und selbst das kläglich scheitert....

      Was ist dann, wenn ich 70 Kanäle (davon alleine ca. die Hälfte in digital im DMR Modus) speichern will? (ohne die "Kontakte" die für das Gerät mit 10000 möglich sind, in dem Rufzeichen, Vorname und Standort stehen)
    • Sternchen schrieb:

      Eröffne einen fall über paypal
      Haaa, darf ich mal lachen? :lach:
      Das habe ich probiert. Wurde zurückgerufen heute morgen. Klipp und klar: Mir würde nach so langer Zeit (knapp 3 Monate), eine Rückgabe nicht zustehen.
      Ich hätte direkt nach dem Kauf die Eigenschaften überprüfen sollen. Dann hätte ich den Fehler (Mangel) feststellen können und eine Rückgabe über den Verkäufer veranlassen können.

      Dazu kann ich nur folgendes sagen:
      1.Paypal räumt seit Anfang 2018 eine 180 Tage Widerrufsfrist ein, bei JEDEM Kauf auf Ebay, der über Paypal bezahlt wurde (was hier der Fall ist/war)
      2.Der Kauf erfolgte am 16.01.2018 und die nachweisliche Abbuchung von Paypal auf meinem Girokonto war am 18.01.2018
      3. Der Verkäufer ist in Berlin, also in Deutschland. Somit gilt das BGB....
      4.Das BGB sagt aus, dass ein Käufer eines Gegenstandes/Ware, diese bei einem Sachmangel (der auch die Beschaffenheit dieses betreffen kann und nicht als Transportschaden zu werten ist) entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und den gezahlten Betrag dafür zurück erhalten muss oder solange Ersatz dieser Ware verlangen kann, bis sie frei von Mängeln ist.
      5.Ich konnte aufgrund dessen, dass ich nicht rechtzeitig einen PC mit Win 7 oder Win 10 hatte, diese Funkgeräte nicht direkt nach Erhalt prüfen. Schon gar nicht auf Fehler im Speicher.
      Der Fehler mit dem Speicher (den ich jetzt vermute, da die Firmware aufgespielt werden konnte, nicht aber die programmierte Software) konnte ich erst nach mehreren Versuchen und Recherchen im Internet verifizieren.
      6.Danach wollte und habe ich den Verkäufer kontaktiert und wollte ihm Gelegenheit geben, ohne Einschaltung von Ebay oder Paypal, die Geräte zu tauschen bzw. zurück zu nehmen und mir mein Geld zurückzugeben.
      Das lehnte dieser ab und gab fadenscheinige Gründe für das Nichtzustandekommen der Speicherung an.
      Fakt ist aber: Die FW nahmen beide Geräte an. Also lag es weder am Treiber des USB-Eingangs, noch am Programmierkabel, wie der Verkäufer behauptet....
    • DO1TBP schrieb:

      Der Verkäufer ist in Berlin, also in Deutschland. Somit gilt das BGB
      Wenn es der Verkäufer aus deinem Link in #6 war, ist er nicht in Berlin, sondern in

      ebay schrieb:

      Xinzhu Court, NO.4 Xinzhu Road, Songshan Lake

      523808 Dongguan
      China
      Da wäre nix BGB. In Berlin ist lediglich der Artikelstandort und die Rücksendeanschrift. Die angegebene USt-ID könnte eine englische ein.

      Die Artikelbeschreibung auf ebay ist wenig aussagekräftig.
      Falls sich aus der Bedienungsanleitung ergibt, dass sich üblicherweise eine bestimmte SW aufspielen lässt, wäre das Fehlen oder Einschränkung dieser Funktion bei Neuware (und deutschem Recht) grundsätzlich ein Mangel, sofern kein nachweislicher Bedienungsfehler vorliegt. Den gegenüber einem unwilligen Händler in China geltend zu machen könnte kompliziert und teuer werden.


      DO1TBP schrieb:

      Paypal räumt seit Anfang 2018 eine 180 Tage Widerrufsfrist ein, bei JEDEM Kauf auf Ebay, der über Paypal bezahlt wurde (was hier der Fall ist/war)
      Habe sowas zwar hier nicht gefunden, wo steht denn das?.... Hast du dich bei Paypal darauf berufen, und was war die Antwort?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • DO1TBP schrieb:

      Dann sehe mal hier nach: Paypal
      Da findest du unter 3.7.1 folgendes: "Für PayPal: Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss über die gekauften Waren
      Das ist doch keine" Widerrufsfrist", sondern der maximale Zeitraum, in dem man Paypal einen Konflikt im Rahmen eines Käuferschutzantrags melden kann. Hier wäre es ein SNAD-Fall nach 4.2 AGB, den du somit innerhalb der Frist gemeldet hast, den Paypal dann aber mit der von dir zitierten Begründung wohl nicht anerkannt hat.
    • DO1TBP schrieb:

      Dann sehe dir mal das an:

      Jou mach ich. Und ohne ins Impressum zu schauen: Artikelstandort irgendwo (meinetwegen auch "Im Kleiderschrank") und klarer Fall von Chinamann.


      DO1TBP schrieb:

      hatte (...) bei einem (...) chinesischen Ebayhändler, gekauft.

      Auf die Idee, das Geld direkt in den Ofen zu stecken, damit Du es warm hast bist Du nicht gekommen?


      DO1TBP schrieb:

      Dann sehe mal hier nach:

      klenes gelbes Chinamann = paypal.com/c2/webapps/mpp/ua/u…ent-full?locale.x=en_C2#7


      DO1TBP schrieb:

      Das habe ich probiert. Wurde zurückgerufen heute morgen. Klipp und klar: Mir würde nach so langer Zeit (knapp 3 Monate), eine Rückgabe nicht zustehen.

      Von Paypal? Oder hast Du den Fall über ebay geöffnet? Falls zweiteres der Fall ist, wende dich direkt an den Support von Paypal und legen Widerspruch gegen die entscheidung ein. Die sollen da nochmal reinschauen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • [Red.: unnötiges Vollzitat des direkten Vorpostings entfernt]


      Och was soll das?
      Im Bereich Amateurfunkgeräte, hat sich in den letzten Jahren einiges getan, zu ungunsten von den "etablierten" Herstellern wie Icom, Yaesu usw....
      Die Hersteller solcher Geräte aus China, haben ihre Geräte immer weiter verbessert und einige davon sind eben weitaus billiger, für das was diese gegenüber den Geräten von den etablierten Herstellern können.

      Das Gerät um das es hier geht, erfüllt eigentlich all das, was alleine schon ein Funkamateur heute von einem Handfunkgerät erwartet, geschweige denn ein Funker auf den 16 PMR-Kanälen.

      Das Gerät kann vermutlich nicht das, was andere Modelle anderer Hersteller können, weil just diese beiden Geräte die mir der "Chinamann" verkauft hat, einen Defekt im Speicherbaustein hat?!
      Der Speicherbaustein nimmt eine gewisse Grösse (wie bei Speicherkarten und USB-Sticks) an Daten auf. Normalerweise, die FW, die programmierte SW (mit 10000 Kontakten bei DMR, 1024 Speicherkanälen usw.) aufnimmt. (vermutlich so 5 MB?)
      Der Speicherbaustein der in den beiden Geräte ist, hat vermutlich weniger als diese 5 MB und somit wird alles was darüber hinaus geht, als Fehler (Error) an den PC gemeldet.
      Alle weiteren Erklärungen, führen hier zu weit.

      Ja Paypal hat es am Telefon abgelehnt, nach so langer Zeit vom Verkäufer aufgrund eines Defektes/Fehlers/fehlender Eigenschaft (Speicher nimmt noch nicht einmal 2 Kanäle und die SW an) den Preis zurückzufordern, sodass ich die Geräte an den Verkäufer schicken kann.
      Der Verkäufer hat sowieso ohne RMA Nr. abgelehnt (die muss ich bei ihm bekommen) eine Rücksendung zu akzeptieren. (schlau gemacht)

      Ich habe die Geräte nun zu einem Funkamateur geschickt, der diese begutachtet und versucht, diese zum laufen zu bekommen.
      Falls nicht, mache ich nochmals eine Meldung bei Paypal laut deren Nutzungsbedingungen, eine Rücknahme/Rückerstattung aufgrund einer "SMDA" möglich ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DO1TBP ()

    • DO1TBP schrieb:

      Das Gerät um das es hier geht, erfüllt eigentlich all das, was alleine schon ein Funkamateur heute von einem Handfunkgerät erwartet, geschweige denn ein Funker auf den 16 PMR-Kanälen.
      Es geht ja nicht darum, dass das Gerät an sich aus China stammt, sondern dass der Händler und somit dein Vertragspartner dort seinen Sitz hat und du deine Verbraucherrechte nach BGB im Zweifel dort schwer geltend machen kannst. Der Paypal-Käuferschutz ersetzt auch kein gesetzliches Gewährleistungsrecht, das du gegenüber einem deutschen Händler eben hättest.

      Gegen die negtive Paypal-Entscheidung kannst du natürlich noch Widerspruch einlegen.

      Übrigens fand ich auch in einem serbischen Forum einen Hinweis, dass es wohl Probleme mit der SW/FW gibt, vielleicht für dich interessant?:

      Übersetzt mit google schrieb:

      Warnung:
      Installieren

      Sie nicht die neueste Firmware 2.6.8 oder CPS 1.1.13 - Ich habe
      Probleme bei der Übergabe sowohl in beiden Modi als auch in beiden
      Bereichen festgestellt!
      Einige der beobachteten
      Anomalien ändern sich in der cpl-Kanalbreite auf 12.5 .. Swaps pl
      Einstellung, Aktivierung privater Gruppen in digitaler
      Wiederholungsarbeit, Tippfehler im Menü.
      Andernfalls erweitert sich die RX-Gruppe von 16 auf 128 und entfernt Fehler beim Löschen des Kanals.
      Falls
      Sie auf ein Problem stoßen, können Sie es leicht beheben, indem Sie die
      alte Firmware 2.6.6 und das Installationsprogramm 1.1.8 zurückgeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • [Redaktion: Erneut absolut überflüssiges Vollzitat des direkten Vorpostings entfernt und eigenen Beitrag darüberhinaus aus Zitatfunktion befreit - es ist absolut nicht nötig und im Gegenteil völlig unübersichtiglich jedes Posting durch einen Zitatenblock einzuleiten, der auch schon genauso im Posting darüber steht, um den eigenen Beitrag aufzublasen ohne weitere Erkenntnisse zu liefern.]


      Ich habe noch andere Hinweise zu dem Gerät gefunden u.a. die, dass
      es vier Arten von Speicher im GD-77 gibt, nämlich
      1) EEPROM 64kbyte: Hier ist die Hälfte des Codeplugs gespeichert.
      2) Externer Flash-Speicher 1 MByte: Die andere Hälfte des Codeplugs, DMR-IDs, die von ActiveClient.exe geschrieben wurden,
      RF-Alignment-Daten und sogar die Anzeige von Zeichensatzdaten werden hier gespeichert.
      3) Interner MCU-Flash-Speicher 512kbyte: Hier lebt die Radio-Firmware.
      4) Interner MCU RAM 128kbyte: Wird von der MCU für ihren eigenen internen Betrieb verwendet.

      Wenn nun der Speicher unter Pkt. 1 oder/und Pkt. 2 eine Macke hat, kann man soviel reinschreiben, es gibt eine Fehlermeldung.
      Damit ist eindeutig das Gerät hinüber, da der Speicher unter Pkt. 2 das enthält, was in der Beschreibung zum Gerät steht, nämlich u.a. die 1024 Speicherkanäle....

      Aber es hat sich womöglich morgen erledigt.
      Ich habe die Geräte zu einem Programmierer geschickt, der die Speicher gelöscht, die neueste Firmware und die neueste Software auf die Geräte geschrieben
      und erfolgreich getestet hat, ob sie nun richtig funktionieren....
      Ich muss nur noch meine Daten reinschreiben/umschreiben.

      Beim nächsten mal (so es wieder ein Gerät aus chinesischer Produktion wird),
      a.) verlasse ich mich nicht mehr auf Bewertungen von Händlern im Internet und schon gar nicht auf Ebay oder Amazon
      b.) kaufe ich bei einem deutschen Händler, der mir 2 Jahre Gewährleistung und damit eine Rücksendung möglich wird, wenn wie hier das Gerät offensichtlich einen Fehler hat, den nur der Händler oder das Werk beseitigen kann....
    • DO1TBP schrieb:

      Beim nächsten mal (so es wieder ein Gerät aus chinesischer Produktion wird),
      a.) verlasse ich mich nicht mehr auf Bewertungen von Händlern im Internet und schon gar nicht auf Ebay oder Amazon
      b.) kaufe ich bei einem deutschen Händler, der mir 2 Jahre Gewährleistung und damit eine Rücksendung möglich wird, wenn wie hier das Gerät offensichtlich einen Fehler hat, den nur der Händler oder das Werk beseitigen kann....
      Das ist doch immerhin eine gute Lehre, die hier gezogen wird :thumbup: es ist ja nicht so, dass Bewertungen zu gar nichts gut wären, man muss halt auch lernen die Bewertungen zu bewerten und sie nur als EIN Indiz von mehreren zu nutzen. Zuvor kommt aber die Einschätzung des Ortes und der Sicherheit des Shops, und da ist der erste Anhaltspunkt nicht der angegeben Ort des Shops oder des Händlers, sonder der wirkliche Ort des Angebots: Es steht im Internet, und das ist nun mal zu allererst einfach nur ein virtueller Raum. Ein echter Shop, wie das Wort früher mal gemeint war, hat eine echte Adresse, ein echtes Lager, echte Angestellte und bestenfalls auch einen echten Kundendienst, im Zweifelsfall.

      Und wenn der Shop in deiner Nähe ist, und dort seine Steuern zahlt (wie auch die Angestellten), hast du vielleicht indirekt auch noch was davon, dass es dort zwar mehr kostet, aber das Geld auch in Teilen wieder in die Infrastruktur deiner Umgebung zurückfließt (und nicht nach China, wenigstens nicht vollständig)
    • DO1TBP schrieb:

      Die Hersteller solcher Geräte aus China,

      ...und nicht nur solcher heissen unter anderem Apple.


      DO1TBP schrieb:

      b.) kaufe ich bei einem deutschen Händler, der mir 2 Jahre Gewährleistung und damit eine Rücksendung möglich wird, wenn wie hier das Gerät offensichtlich einen Fehler hat, den nur der Händler oder das Werk beseitigen kann....

      Aber Du hast ja inzwischen auch bemerkt, wo Du hinschauen musst. Ins Impressum. Ich habe selbst chinesische LED-Strahler gekauft. Aber eben beim einzigen Händler überhaupt, der in Deutschland sitzt. Genau um dein Problem nicht zu haben.

      Das wirklich lästige bei ebay ist, dass man in der Suche genau danach nicht filtern kann. Eventuell nutzt Du deine Erfahrung mal noch, um dich bei ebay über diesen Mißstand zu beschweren. Jedesmal, wenn er dich ärgert.

      Und noch ein kleiner Tip: mach um Angebote im Elektronikbereich einen Bogen, wenn die Galeriebilder dir das raten. Mein "Klarer Fall von Chinamann" bezog sich nämlich bereits auf das mit irgendwelchen irrelevanten Grafiken und Texten zugemüllte Galeriebild. Der Blick ins Impressum war für mich da nur noch Formsache. So was können sich auf ebay seit Einführung der Bilderstandards für Verkäufer nur die Chinesen erlauben. Bei einem deutschen Händler wäre das Angebot nämlich längst von ebay gelöscht worden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • DO1TBP schrieb:

      Beim nächsten mal (so es wieder ein Gerät aus chinesischer Produktion wird),
      a.) verlasse ich mich nicht mehr auf Bewertungen von Händlern im Internet und schon gar nicht auf Ebay oder Amazon
      b.) kaufe ich bei einem deutschen Händler, der mir 2 Jahre Gewährleistung und damit eine Rücksendung möglich wird,
      :thumbsup: So soll es sein.