eBay Auktion als Verkäufer vorzeitig beendet - was tun?

    • eBay Auktion als Verkäufer vorzeitig beendet - was tun?

      Das Thema wurde schon oft besprochen und ist auch gepinnt.
      Ich wünsche mir dennoch Klarheit in meinem Fall.

      Ich habe ein Ticket für das CL Fußballspiel am Mittwoch auf eBay angeboten (Dauer 3 Tage).
      Nach ein paar Stunden haben mir ein paar ebayer große Summen als Sofortkauf angeboten, darunter war auch Person X.
      Ein Angebot von Person Y war so unverschämt hoch, dass ich es angenommen hab und die Auktion beendet habe (Grund: Artikel nicht mehr verfügbar).

      Kurz warum ich das gemacht habe: Leider wusste ich rechtlich nicht, dass ich damit einen Kaufvertrag eingehe. Ich hatte im Hinterkopf, dass das Beenden einer Auktion bis zu 12 Stunden vor dem Ende unproblematisch ist.

      Person X (Anmeldung bei eBay: April 2018, 1 pos. Bewertung) war zu der Zeit der Höchstbietende und fordert nun, dass ich ihm den das Ticket sende (was nicht mehr möglich ist, da es schon Person Y hat).
      Er möchte jetzt ein gleichwertiges Ticket bei einer Online-Plattform kaufen, die viel zu hohe Preise verlangen und mir den Differenzbetrag zahlen lassen.

      Das Anwaltsschreiben hat er bereits angekündigt.

      Nun meine Fragen:
      1. Kann ich noch was tun um einem Rechtsstreit auszukommen?
      2. Vergleichbare Tickets werden momentan bei eBay nur leicht über dem höchsten Gebot von Person X verkauft. Wäre es rechtmäßig, dass er als Ausgangswert für den Differenzbetrag einen viel höheren Ticketpreis verwendet?
      3. eBay hat natürlich meine Adresse gesendet. Allerdings ist es meine alte Adresse, in der ich nicht mehr wohne (da ich aus Versehen die akt. Adresse nicht bei eBay geändert habe). Kann ich mich verlassen, dass das Einschreiben vom Anwalt (falls es eines ist) nie zu mir ankommt.

      Danke im Voraus
    • Hallo und willkommen bei AH.

      1. Nein. Zahlen!

      2. Der VK ist für den entstandenen Schaden beweispflichtig, auch für die Höhe. Er hat seine Ersatzbeschaffung auf eine vertretbare Größenordnung zu beschränken und nicht irgendwelche Phantasiekäufe vorzunehmen.

      Sichere dir alles, was den tatsächlichen Marktwert dieser Tickets belegt. Aktuelle Angebote, bereits ausgelaufene Angebote, noch auslaufende Angebote. Achte auch auf solche, die der VK theoretisch wirklich annehmen kann, d.h. wegen der Kurzfristigkeit mit Expressversand bei PP-Zahlung oder mit Übergabe vorm Stadion usw. Je mehr, desto besser. Bilde nen vernünftigen Mittelwert und schlage 10% auf. Die Differenz zwischen Gebot* und diesem Wert bietest du als Zahlung an. Erkläre außerdem, daß es nicht notwendig ist, Anwalt oder Gericht zu bemühen, da du seinen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach anerkennst.

      Weise den VK auch sofort auf diese günstigen Angebote hin und darauf, daß du als Ersatzbeschaffung für eine eBay-Auktion eine andere eBay-Auktion erwartest. Wenn er mehr will als das, muß er belegen, daß ihm keine andere vertretbare Möglichkeit offenstand, sich so ein Ticket zu besorgen.

      *) Es gilt das Gebot bei Streichung, das du evtl. ausrechnen mußt. Der Maximalbetrag des zweithöchsten Bieters plus ein Erhöhungsschritt - je nach Stand des Preises unterschiedlich, s. eBay-Hilfe - ist das aktuelle Gebot bei Auktionsabbruch, zu diesem Preis hat dein Bieter gekauft. Nicht etwa zu seinem Höchstgebot.

      3. Deine aktuelle Anschrift bekommt er jederzeit über ne Melderegisterauskunft. Kostet halt ein paar Gebühren, die aber, so du dich versteckst, du zu löhnen haben wirst. Unabhängig von allem anderen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • wilhelma schrieb:

      1. Kann ich noch was tun um einem Rechtsstreit auszukommen?
      2. Vergleichbare Tickets werden momentan bei eBay nur leicht über dem höchsten Gebot von Person X verkauft. Wäre es rechtmäßig, dass er als Ausgangswert für den Differenzbetrag einen viel höheren Ticketpreis verwendet?
      3. eBay hat natürlich meine Adresse gesendet. Allerdings ist es meine alte Adresse, in der ich nicht mehr wohne (da ich aus Versehen die akt. Adresse nicht bei eBay geändert habe). Kann ich mich verlassen, dass das Einschreiben vom Anwalt (falls es eines ist) nie zu mir ankommt.
      =O

      zu 1.
      kannst du - Tickets besorgen und dem Höchstbietenden anbieten, denn dieser hat ja einen Kaufvertrag mit dir.

      zu 2.
      oder der Höchstbietende kauft Tickets und du bezahlst sie.
      So etwas nennt man Deckungskauf - da die Auktion ja noch lief, wäre auch der Preis entsprechend höher ausgefallen.

      zu 3.
      Da fällt mir leider nur leider ein, wie kann das ein "Versehen".
      Und glaub mir, der Anwalt wird dich finden, auch wenn das erste Schreiben nicht zugestellt werden kann.

      Wenn du etwas anderes im "Hinterkopf" hattest, warum informiert man sich dann nicht vorher, genauer oder rechtzeitig?

      Lektüre - Angebot vorzeitig beenden
      verkaeuferportal.ebay.de/angebote-bearbeiten-oder-beenden
      Lektüre - zwar schon etwas älter, immer noch gültig: ebay.de/gds/eBay-Falle-Auktion…/10000000017710237/g.html

      internetrecht-rostock.de/ebay-…hadenersatz-vermeiden.htm
    • Glashaus-W schrieb:

      Tickets besorgen und dem Höchstbietenden anbieten


      Das könnte schwierig werden, weil:

      wilhelma schrieb:

      für das CL Fußballspiel am Mittwoch


      Allenfalls per Expressversand direkt an den Käufer liefern käme in Frage. Ich habe aber so eine Idee, daß das auf jeden Fall schief gehen wird. Dieser Bieter ist doch garantiert auf das Geld aus. Ich würde davon abraten, stattdessen wie gesagt dem Grunde nach anerkennen und warten, wie er seinen Schaden belegen möchte. Später vor Gericht darf er die Rechnung für die gekaufte Karte dann auch vorzeigen... ;)
    • Erstmal vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten. Das Forum ist ja spitze!

      pandarul schrieb:

      Sichere dir alles, was den tatsächlichen Marktwert dieser Tickets belegt.
      Ich habe ein paar eBay Auktionen als Link gespeichert. Der Auktionswert war meist so 250€ über dem Höchstgebot.

      Glashaus-W schrieb:

      kannst du - Tickets besorgen und dem Höchstbietenden anbieten, denn dieser hat ja einen Kaufvertrag mit dir.
      Ich habe sogar noch ein Ticket, allerdings Kategorie 2 statt 1. Wäre das ausreichend?


      pandarul schrieb:

      Allenfalls per Expressversand direkt an den Käufer liefern käme in Frage. Ich habe aber so eine Idee, daß das auf jeden Fall schief gehen wird.
      Es gibt e-Tickets, die sofort per Mail versandt werden. Um solche Tickets handelt es sich auch in meinem Fall.
      Es gibt noch einige als eBay Auktion.

      Nun hab ich aber noch Fragen:

      1. Reicht ein Screenshot / Link von den eBay Auktionen als Beweis?
      2. Soll ich dem Höchstbieter sofort schreiben (vor dem CL Spiel)? Wenn ja, wie soll ich es schreiben?
      3. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, kann ich einen Gerichtsstreit vermeiden?

      Danke und viele Grüße
    • Wenn 250 Euro in etwa das sind, was du eh draufzahlen würdest, wenn du ihm das korrekte Ticket besorgst, vergleich dich. Wenn Möglichkeit 1 günstiger ist, wähle die.

      Ansonsten hat er ja was vergessen, du kannst ihm auch einfach liefern, was er gekauft hat, wenn du günstiger rankommst. Würde ich aber nicht machen, wie soll das gehen, mit PP-Zahlung? Bloß die Finger weg, da kann dir bei elektronisch zugestellten Waren jederzeit die Kohle weggebucht werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nur noch ein Hinweis.

      Bitte nicht nur die Links von vergleichbaren Auktionen speichern, sondern gleichzeitig Screens machen...... jede Menge!

      Es kommt immer wieder vor, dass Rechteinhaber Auktionen löschen lassen, dann führt dein Link ins Leere. Keine Beweise mehr!