tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • ullidorsch schrieb:

      Und wie erfahren wir das welche Strafe er bekommt?
      Wenn du Geschädigter bist, durch Akteneinsicht. Ansonsten durch Teilnahme als Zuschauer an der Hauptverhandlung.


      ullidorsch schrieb:

      Wer ersetzt mir die 200€???
      Deinen Schadensersatz musst du sowieso zivilrechtlich von dem Täter einfordern, egal ob er nun zu 15 Jahren verurteilt wird oder nach 154 StPO eingestellt. Oder du beantragst ein Adhäsionsverfahren gem. 403ff StPO.


      Nur persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
      • Heute habe ich auch von der Staatsanwaltschaft Mannheim Mitteilung bekommen, dass nach 154f eingestellt wurde. Der Beschuldigte ist für längere Zeit abwesend; es wurden die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen eingeleitet (was immer das heißen mag). Vielleicht gibt es mehrere mit dem Namen. Ich hatte alle anderen Aktenzeichen mitgeteilt, aber hier wird tatsächlich wohl nicht über Ländergrenzen zusammen gearbeitet. Das erleichtert den Betrügern ihr Geschäft
    • Ich erhielt Post von der Staatsanwaltschaft Gießen:

      in dem Ermittlungsverfahren gegen

      Tobias Steffan in Altenstadt

      wird gemäß $ 154 Abs. 1 Strafprozessordnung vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Anklage abgesehen.

      Zitat
      "Gründe:
      Gegen den/die Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Gießen - Geschaftsnummer xxx - ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen einer einer anderen Straftat anhängig.
      Neben der zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesen Verfahren führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht.
      Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden."
      Zitat Ende

      ?????

      Klingt für mich so, als ob sich Verbrechen doch lohnt !?!

      Hast du ein richtig Schweres begangen, dann lade dir noch mehr auf's Verbrecherkonto, kommt bei der Gesamt-Strafe eh nicht darauf an.

      Musst nur in der bis zur Aufdeckung verbleibenden Zeit möglichst viele kleine Delikte begehen (wobei die Sache bei ebay von der Schadenssumme her eher hoch anzusetzen ist).

      Da gibt es doch einen Spruch: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen"

      Meine Sympathien gehen mittlerweile eher zu den "Gilets jaunes"
    • Außer gegebenenfalls einem Einstellungsbescheid schicken die Ermittlungsbehörden von sich aus auch keine weiteren Nachrichten zum Sachstand.
      Wie weiter oben bereits erklärt, wenn Du Informationen möchtest, musst Du einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen.
      Oder zuerst mal versuchen, telefonisch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Gießen Infos zu erhalten, manchmal klappt das.
    • Warum fragst du nicht bei deiner Bank nach?
      Du hast doch überwiesen oder?
      Das Jahr und der Monat lassen sich ja eingrenzen.

      magazin.comdirect.de/finanzwis…k-kontoauszuege-anfordern


      Banken sind gesetzlich verpflichtet, Daten über Kontobewegungen mindestens 10 Jahre aufzuheben. Und in der Regel ist es möglich, Auszüge für Ihre Konten auch nachträglich ausstellen zu lassen. Die meisten Banken erheben dafür allerdings eine Gebühr.