tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • noch dazu so beliebige wie diese:

      Statistik: Zahlen zum Nachnamen 'Stefan' verwandt.de/karten/absolut/stefan.html
      In Deutschland gibt es 1677 Telefonbucheinträge zum Namen Stefan und damit ca. 4472 Personen mit diesem Namen.
      Zahlen zum Nachnamen 'Tobias' verwandt.de/karten/absolut/tobias.html
      In Deutschland gibt es 745 Telefonbucheinträge zum Namen Tobias und damit ca. 1986 Personen mit diesem Namen.
    • MajorK schrieb:

      Hört jetzt bitte auf mit Spekulationen [...]. Namen sind im Inet wie Schall und Rauch.
      Dem möchte ich beipflichten! Abgesehen davon wurde der Name in der Facebook-"Recherche" sogar noch falsch geschrieben: Der Mann hat sich als Tobias Steffan bezeichnet, nicht als Stefan Tobias.

      Bloß keine Versuche jeglicher Art von Selbstjustiz bitte!

      Mit der bereits mehrfach geforderten Angabe eines polizeilichen Aktenzeichens könnt ihr den Ermittlungsprozess wesentlich sinnvoller gestalten...

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    • Bin leider auch auf tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 eingefallen. Ich habe gestern Abend Anzeige erstattet. Das Aktenzeichen lautet BY3225-004018-18/6. Ich habe zwar wenig Hoffnung, dass ich das Geld jemals wieder sehen werde, aber vielleicht bekommt der Täter zumindest nicht ungeschoren davon.
    • Guten Morgen zusammen,

      die nachfolgend aufgelisteten Personen haben sich bislang hier im Forum geäußert. Geschädigte, die ihr Aktenzeichen bereits hier genannt haben, sind grün markiert. Benutzer, die eine Strafanzeige erstattet haben, jedoch das Aktenzeichen nicht genannt haben orange, und User, die nach deren Selbstaussage noch gar keine Anzeige erstattet haben, sind rot markiert.


      • Crase
      • Bienelein
      • Jannik77
      • Berlin2018
      • sidney95
      • ullidorsch
      • Torsten 77
      • greeneyed-soul
      • Jay44
      • Bobe
      • hoffi977
      • Nino
      • kvb86
      • Runner18
      • fairfax1991 (erfolgreicher Käufer in Vergangenheit)
      • uli021 (Geschädigter? Erfolgreicher Käufer in Vergangenheit)
      • PaulsenWS
      • snoozy
      • derdo
      • caddy25
      • Jannik77
      • Markus_
      • Optio
      • Zobbel

      Bislang eine sehr nüchterne Bilanz! Liebe Leute, bitte nehmt die nötigen 15 Minuten kurz auf Euch
      und geht zur örtlichen Polizeidienststelle! Das ist weder etwas Verwerfliches noch auf jegliche Art und Weise unangenehm. Ihr geht einfach da hin, sagt, dass ihr eine Anzeige wegen Warenbetrug stellen wollt und der Beamte notiert sich das. Am Ende bekommt ihr ein Merkblatt mit "Informationen für Geschädigte" sowie ein Aktenzeichen für Euren Fall - das war's! Euch kann NICHTS passieren, ganz im Gegenteil sogar - Euch kann dadurch nur geholfen werden!

      Selbst wenn man den quantitativen Schwund von "Einmal-Postings" abzieht sollten doch noch genügend Leute dazu bereit sein, uns alle zu unterstützen.

      Bitte helft den Ermittlungen!

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    • Ah, jetzt beginnt also hier schon die Selbstverwaltung. ;(

      Ich denke (wie auch hier schon erwähnt) dass das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.
      Ob Anzeige oder nicht, Geld wird wohl niemand mehr wieder zurück erhalten, der Zug ist
      Abgefahren.

      Besser wäre es, wenn eine Checkliste und Vorgehensweisen erarbeitet wird, wie man in
      Zukunft solche Betrugsfälle vermeiden kann.
    • Berlin2018 schrieb:

      Ich denke (wie auch hier schon erwähnt) dass das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.
      Ob Anzeige oder nicht, Geld wird wohl niemand mehr wieder zurück erhalten, der Zug ist
      Abgefahren.
      Natürlich ist das Geld weg, aber jeder, der noch ein Ansinnen auf Gerechtigkeit hat, sollte sich nicht so leicht abspeisen lassen. Wir sollten alle legalen Schritte unternehmen um

      1. den Täter vielleicht zu fassen.
      2. die Arbeit der Polizei bei Ermittlungen gegen diesen Kriminellen zu unterstützen.


      Berlin2018 schrieb:

      Das könnte auch eventuell auch daran liegen, dass ich dem Verkäufer unmissverständlich klar gemacht habe,dass er in meinem Fall an die falsche Person geraten ist

      Also postest Du nun Dein Aktenzeichen, oder nicht? :)

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    • Die zuständige Polizeidienststelle wäre wichtig!
      Könnte es sein, dass das ein Aktenzeichen einer Onlineanzeige ist? Macht nix, sollte aber dringend ergänzt werden, damit andere Anzeigeerstatter damit selbst argumentieren können, zusammengefasst wird und der Gesamtschaden damit an Deutlichkeit gewinnt.
    • Hallo, liebe "Mitgeschädigte".

      Werde heute ebenfalls Anzeige erstatten und das Aktz. später posten. Bei mir geht es immerhin um über 500 Euro

      Möchte noch folgende Möglichkeit hier in den Raum werfen.
      Ebay als Betreiber der Plattform hat eine gewisse Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Der Verkäufer wurde von Ebay bis zum letzten Tag als "Top Verkäufer" beworben - das suggeriert Seriösität! Somit besteht evtl. die Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Ebay geltend zu machen.

      Ebay versucht es sich in diesem Fall sehr einfach zu machen - vielleicht auch um Regressansprüchen aus dem Weg zugehen! Durch Löschung aller Angebote (auch Artikel die in den Bewertungen auftauschen) machen Sie es uns schwer, selber zu recherchieren. Außerdem wird man beim Ebay Kundendienst mit "Standard Aussagen" abgespeist und erfähr keinerlei Hilfe. Auch der viel umworbene Käuferschutz greift nur bei Paypal-Zahlung. (Paypal gehört zu Ebay und verdient am Umsatz).
      Hilfe sieht anders aus - ein Armutszeugnis für solch einen großen Laden!

      Bin kein Jurist, meine Angaben bitte nicht als rechtsverbindlichen Tip ansehen. Ggf. mit einem Anwalt sprechen! Und wenn jemand diesen Weg (Klage gegen Ebay) anstrebt, bitte hier posten - dann sollten wir unsere Kompetenzen bündeln (Sammeklage ist evtl. auch bald in Deutschland möglich!)

      Habe über die google Suche einen Beitrag gefunden der besagt, dass Ebay zu Schadenersatz verurteilt wurde:

      "So hat das Oberlandesgericht Wien in einem Betrugsfall durchaus Ebay zu Schadensersatz verurteilt. Hintergrund war, dass der Kläger über Ebay 1 kg Gold bestellt und im Voraus bezahlt aber (natürlich) nie erhalten hat. Ebay hatte den Händler als „Platin-Power-Seller“ ausgezeichnet und trotz mehrerer Warnungen von Geschädigten nicht gesperrt. Im Urteil heißt es, dass Ebay seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Derartige Sorgfaltspflichten ergäben sich bereits aus dem jeweils geschlossenen Nutzungsvertrag von Ebay, der Ebay verpflichtet, seine Nutzer vor unlauter bzw. AGB-widrig handelnden Nutzern zu schützen. Werden an Ebay Warnungen und Hinweise auf Verstöße eines bestimmten Nutzers gestellt, so folgt hieraus für Ebay eine Pflicht zur Überprüfung des Nutzers. Erfolgt dies nicht, so suggeriere Ebay beim Verkäufer zu Unrecht die anhaltenden Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers. Wenn diese mitursächlich dafür ist, dass das Betrugsopfer gerade bei diesem Verkäufer immerhin einen Power-Seller kaufe (was in der Regel der Fall sein wird), so haftet Ebay für den entstandenen Schaden."

      Fazit: Haftung von Plattformbetreiber
      Die Rechtslage ist aufgrund fehlender Normen und Urteilen noch diffus. Es bestehen hohe Gerechtigkeits-Defizite und Rechtsschutzlücken. Langsam bildet sich im deutschen Recht heraus, dass Plattformbetreiber und sonstige Meinungsbörsen, Vermittler etc. jedenfalls dann haften können, wenn diese trotz Kenntnis und Möglichkeit nicht gehandelt haben.
    • Mir ist vorhin noch etwas aufgefallen, was vielleicht vollkommen irrelevant ist aber das eBay Profil von "ulrich_kahl65" hat letztes Jahr 2 Käufe getätigt. Möglicherweise ist an dieser Stelle ein Fehler gemacht worden und die Ware an den tatsächlichen Betreiber gesendet worden. Ich weiss, dass die Chance sehr gering ist aber wollte den Gedanken mal teilen.
    • Moin, moin,

      bin neu hier -- was heisst, dass ich bislang zum Glueck von derlei Problemen verschont geblieben bin. Diesmal war ich nicht aufmerksam genug, und habe fuer 130 Euro eine SSD-Platte gekauft (was ein Ebay-ueblicher Preis ist). Keine 12 Stunden
      nach der Bezahlung kam die Ebay-Nachricht mit der Loeschung ...

      Anzeige ist erstattet, AZ 400000-021946-18/9 (Bielefeld)

      Habe explizit auf die Parallelfaelle hingewiesen, das wurde auch aufgenommen. Vermutlich wird es aber nicht schnell gehen,
      weil schon die Postbank offenbar eher lange braucht, um Kontoinhaberdaten an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu geben.
      Der bearbeitende Beamte klagte darueber, dass so viele aehnliche Faelle im Sande verlaufen, weil das Konto dann schon
      geleert ist, wenn die Daten mal da sind ...

      Frage in die Runde: Ist bekannt, warum _genau_ Ebay den Stoepsel gezogen hat ? Sollten naemlich schon Anzeigen vorgelegen haben,
      kann auch eine Benachrichtigung seitens der Behoerden an Ebay gegangen sein -- und wenn das der Fall waere, hinge es vom
      zeitlichen Verlauf ab, ob Ebay da u.U. verantwortlich waere. Kennt sich jemand damit aus ? Ist m.E. eine juristische Frage.

      Besten Gruss,

      kugel-balu
    • kugel-balu schrieb:

      Frage in die Runde: Ist bekannt, warum _genau_ Ebay den Stoepsel gezogen hat ? Sollten naemlich schon Anzeigen vorgelegen haben, kann auch eine Benachrichtigung seitens der Behoerden an Ebay gegangen sein -- und wenn das der Fall waere, hinge es vom eitlichen Verlauf ab, ob Ebay da u.U. verantwortlich waere. Kennt sich jemand damit aus ? Ist m.E. eine juristische Frage.
      Sehr spannend! Leider wird eBay "aus Datenschutzgründen" keinerlei Infos hierzu bereitstellen... Ob da wohl die Ermittlungen mehr Durchblick bringen könnten?