tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • Da sich Ebay ja nun komplett aus der Verantwortung gezogen hat, stellt sich die Frage, ob noch etwas getan werden kann? Die Anzeigen werden ja leider nicht viel bringen, vor allem nicht das Geld zurück ... aber ich bin immer noch der Ansicht, dass man Ebay in diesem Fall doch irgendwie belangen können sollte, wenigstens damit in Zukunft so etwas nicht mehr (so oft) passiert.

      Hat jemand Erfahrung mit Anwälten, die sich mit dieser Thematik auskennen und die man empfehlen kann?
    • Tja auf der Seite wird der Datenschutz ganz groß geschrieben!! Und da ist ja richtig Geld geflossen - wäre es ein armer Schlucker der ein bisschen was ergaunert hat, dem wären sie wohl schon längst auf die Pelle gerückt!! Das das aller meiste nicht mehr GERECHT abläuft ist schon Gang und Gäbe... Ich hoffe wirklich, dass bald mal der Punkt erreicht ist an dem wir uns al
    • Bei mir gibt's eine Kleinigkeit zu berichten: Ich habe gestern von der Staatsanwaltschaft Bielefeld die Mitteilung bekommen, dass das Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Rostock abgegeben worden ist. Ich nehme mal an, wegen der Vielzahl der Vorgänge. Sind anderswo ähnliche Mitteilungen eingegangen ?
    • Aaaaach was?!? Das ist ja die härteste Unverschämtheit die ich mir von Seiten der Rechtsvertreter hätte vorstellen können!! Ich finde das ist eine Einladung: machen wir doch alle fake profile - es muss nur schnell gehen!! - in paar Tagen leider auf Kosten anderer gutes Geld abschöpfen! Vielleicht ist dann der öffentliche Druck ausreichend um bestimmte Riegel einzurichten!
      Das dieses Konto, welches jede widerrechtliche Einzahlung belegt, und dieses wohl hier irgendwo ist, spielt dabei keine Rolle.... Also ich leg glei mal los, zu befürchten habe ich wohl net viel
    • LadyRey schrieb:

      Aaaaach was?!? Das ist ja die härteste Unverschämtheit die ich mir von Seiten der Rechtsvertreter hätte vorstellen können!! Ich finde das ist eine Einladung: machen wir doch alle fake profile - es muss nur schnell gehen!! - in paar Tagen leider auf Kosten anderer gutes Geld abschöpfen! Vielleicht ist dann der öffentliche Druck ausreichend um bestimmte Riegel einzurichten!
      Das dieses Konto, welches jede widerrechtliche Einzahlung belegt, und dieses wohl hier irgendwo ist, spielt dabei keine Rolle.... Also ich leg glei mal los, zu befürchten habe ich wohl net viel
      Doch, hast du.

      Es reicht nicht aus, sich ein Fake Konto zu erstellen um einfach mal hier und da jemanden zu betrügen.

      Ohne entsprechendes Wissen wirst du nichtmal ein BD (= Konto auf falsche Daten eröffnet) erstellen können.

      Um als Betrüger nicht gefasst zu werden, muss man extrem viel wissen was Sicherheit und Anonymisierung angeht, und dieses Wissen auch konsequent und diszipliniert anwenden.

      Sonst landet man ziemlich schnell auf Bewährung, und beim zweiten Mal hinter Gittern.

      Fang damit lieber nicht an ;)

      EDIT: Was außerdem eine große Rolle spielt ist, dass du ständig von Paranoia begleitet wirst. Man muss schon eiserne Nerven haben, um solch eine psychische Belastung auszuhalen.

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    • Also bedeutet das, dass wir unseren Hut ziehen sollten weil er so professionell ist und damit hat das Gericht recht einzustellen, weil wer weiß ob sie das Zeug dazu haben so professionellen Leuten das Handwerk zu legen. Und ebay selbst hatte wohl auch keine andere Möglichkeit zu reagieren, weil immerhin reden wir von einem VOLLZEIT BETRÜGER MIT FACHWISSEN. Vielleicht schau ich dann erstmal obs nen entsprechenden Kurs gibt. Danke für den Hinweis
    • LadyRey schrieb:

      Also bedeutet das, dass wir unseren Hut ziehen sollten weil er so professionell ist und damit hat das Gericht recht einzustellen, weil wer weiß ob sie das Zeug dazu haben so professionellen Leuten das Handwerk zu legen. Und ebay selbst hatte wohl auch keine andere Möglichkeit zu reagieren, weil immerhin reden wir von einem VOLLZEIT BETRÜGER MIT FACHWISSEN. Vielleicht schau ich dann erstmal obs nen entsprechenden Kurs gibt. Danke für den Hinweis
      Nein, die Gerichte / Polizei etc sollen gefälligst ihren Job ordentlich machen, denn die werden mehr als gut genug bezahlt. Wir Steuerzahler können da auch eine gewisse Leistung erwarten.

      Nichtdestotrotz ist die Leistung eines Betrügers, der nicht erwischt wird, nicht zu unterschätzen und sollte respektiert werden, wenn man die rechtlischen und ethischen Aspekte ausblendet. Denn der "Beruf" als Betrüger erfordert wirklich sehr viel Know how in den unterschiedlichsten Bereichen.
    • LadyRey schrieb:

      Aaaaach was?!? Das ist ja die härteste Unverschämtheit die ich mir von Seiten der Rechtsvertreter hätte vorstellen können
      Das ist mitnichten eine "Unverschämtheit", sondern seit Jahrzehnten geltendes Recht, dass nämlich gemäß § 205 StPO ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, wenn der Beschuldigte nicht greifbar ist - denn ohne Beschuldigten/Angeklagten kann ja auch keine Hautptverhandlung durchgeführt werden. Wenn man des Beschuldigten wieder habhaft ist, wird das Verfahren natürlich wieder aufgenommen.
    • Bei mir kam eine Nachricht aus Giessen an, dass man von der Weiterverfolung absehe, weil gegen den Angeklagten in einer viel groesseren Sache ermittelt werde, so dass sich das Strafmass durch diese Lappalie (mein Wort) nicht aendere ... ich lese das so, dass mehr im Busch ist, und die kleinen Dinge hier nicht weiter verfolgt werden, weil dafuer dann eh nichts uebrigbleibt.

      Ich finde das zwar etwas seltsam, aber vielleicht kann jemand dazu den juristischen Stand erlaeutern ?
    • er wird im Gesamtpaket bestraft, bloß der Aufwand (zusätzliche Zeugen und Vorgänge) wird kleiner gehalten, da dadurch die Strafe nicht größer wird,

      nichts desto trotz hat natürlich jeder Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz - und wenn der Kandidat erst einsitzt,
      weiß man wenigstens, wo der für eine Klage zu finden ist ;)
    • kugel-balu schrieb:

      dass man von der Weiterverfolung absehe, weil gegen den Angeklagten in einer viel groesseren Sache ermittelt werde, so dass sich das Strafmass durch diese Lappalie (mein Wort) nicht aendere ... ich lese das so, dass mehr im Busch ist, und die kleinen Dinge hier nicht weiter verfolgt werden, weil dafuer dann eh nichts uebrigbleibt.

      Ich finde das zwar etwas seltsam, aber vielleicht kann jemand dazu den juristischen Stand erlaeutern ?
      Das ist nicht seltsam, sondern gesetzlich so geregelt: § 154 Abs.1 StPO. Kurzes Besipiel: Ein Täter wird in einem anderen Verfahren wegen eines Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt oder hat diese zu erwarten. Nun ist noch ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges offen. Würde der Täter nun wegen dieses Betruges verurteilt, dann würde die zu erwartende Strafe neben der schon verhängten Freiheitsstrafe unbedeutend sein, weil sich die drei Jahre vielleicht nur um einen Monat erhöhten würden. Der Aufwand, u.U. komplizierte Ermittlungen langwierig weiter zu betreiben und evtl. eine neue Hauptverhandlung mit Zeugen etc. anzustrengen, würde sich daher nicht lohnen. Daher kann der Staatsanwalt das Verfahren nach § 154 StPO einstellen.